Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 56 (1892)
- Issue
- Heft 29 (15.7.1892)
- Date
- 1892-07-15
- Page
- Seite 338 (sequence 2)
- Language
- German
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Der Knabenmord in Fanten. Vor dem Schwurgericht in Cleve begannen am 4. Juli die Verhandlungen gegen den Schächter und Vorbeter der jüdischen Gemeinde zu Fanten, den 50 jährigen Schlächtermeister Adolf Buschhoff, welcher angeklagt wird, den 51 2 Jahre alten Knaben Johann Hegmann vorsätzlich getödtet zu haben. Den Thatbestand, welcher der Anklage zu Grunde liegt, haben wir in früheren Berichten bereits mitgetheilt Wir rekapituliren uns kurz, daß der Mord antisemitischerseits sehr bald zu einem sogenannten „Ritnalmord" oerwerthet wurde, indem das Gerücht verbreitet wurde: der unglückliche Hegmann sei nach Art des „Koscherschächtens" geschlachtet worden, und die That könne nur deshalb begangen worden sein, weil die Juden zu ihrem Passahfeste Christenblut nöthig hätten. Die Erregung der Menge wuchs derartig, daß die Fantener jüdische Gemeinde sich veranlaßt sah, den Minister des Innern zu bitten, auf ihre Kosten einen tüchtigen Kriminalbeamten behufs Entdeckung des Thäters nach Fanten zu senden. Der Minister entsprach dieser Bitte und entsandte den Kriminal-Kommissar Wolff aus Berlin nach Fanten. Nachdem Letzterer einige Tage in Fanten geweilt, verhaftete er am 14. Oktober 1891 den Buschhoff, sowie dessen Frau und Tochter wegen Verdachts der Täterschaft. Die nun gegen die drei Personen eröffnete Untersuchung führte jedoch dazu, daß am 24. Dezember alle drei Verhafteten aus der Haft entlassen und das Verfahren gegen sie eingestellt wurde. Nachträglich jedoch erfolgte die Verhaftung der drei Personen von Neuem. Nach einiger Zeit wurden Frau und Tochter des Buschhoff wieder entlassen und das Verfahren abermals gegen diese eingestellt. Buschhoff selbst blieb jedoch in Hast und es wurde geten ihn die Anklage wegen Mordes erhoben. Den Vorsitz des Schwurgerichtshofes führt Landgerichtsdirektor Kluth. Als Beisitzende sungiren die Landgerichtsräthe Grütering und Stickers und Landgerichtsrath König als Ersatzrichter. Die öffentliche Anktagebehörde vertreten: der Oberstaatsanwalt Hamm (Köln) und der Erste Staatsanwalt am Landgericht zu Cleve Baumgard. Die Vertheidigung führen: die Rechtsanwälte Fleischhauer (Cleve), Gammersbach (Köln) und S tapp er (Düsseldorf). Der Andrang des Publikums ist ein gewaltiger. Gegen 9tz(, Uhr Vormittags wird der Angeklagte, ein kleiner Mann mit Vollbartz von zwei Gendarmen auf die Anklagebank gefiihrt. Der Angeklagte inacht bat Eindruck eines gebrochenen Mannes. Sein Haar ist fast vollständig ergratlt, seine Gesichtsfarbe dagegen eine sehr gesunde. — Der Präsident, Landgerichtsdirektor Kluth, eröffnet die Sitzung und richtet an die Geschworenen eine tätigere Ansprache, indem er dieselben auf ihre Pflichten: „nur nach bestem Wissen und Gewissen zu urtheilen", aufmerksam macht. Es wird alsdann zur Ausloosung der Geschworenen geschritten. Es werden ausgeloost Goldarbeiter Wedershoven (Geldern), Graf v. Loü lWissen), "Ackerer v. d. Loo (Pfalzdorf), Kaufmann Kanwertz jr. (Kaldenkirchen,, Oberförster Frommhold (Wemb), Kaufmatm Velling (Goch), .Kaufmann Littg (Süchteln), .Kaufmann Spickschen (Vluyn), Kaufmann Gerlings (Dülken,, Kaufmann Winters (Moers, Kreis Moers) und "Ackerer Windbergs (Hinsbeck), Kaufmann ter Meer (Moers). Als Ersatz-Geschworene werden Mühlenbesitzer Holz (Süchteln) tntb Gutsbesitzer Commesmann (Bönninghardt) ausgeloost. Der "Angeklagte, der etwas schwerhörig ist, wird auf Veranlassung des Präsidenten vor dem Richtertisch plazirt. Der Angeklagte giebt an, daß er im Jahre 1840 in Fanten geboren und israelitischer Konfession sei. Er sei Metzger und Viehhändler und war früher Schächter der Fantener jüdischen Gemeinde. Im Jahre 1871 habe er geheirathet und hatte 0 .Kinder. Von diesen leben noch 3, 2 Mädchen und 1 Knabe. Das älteste Mädchett, Hermine, sei in seinem Haushalt beschäftigt, seine Zweite Tochter, Rosalie, sei seiner Zeit in Wese!, jetzt in Stollberg, sein Sohn Siegnnmd befinde sich bei der Mutter in Köln tttib besuche dort die Schule. “ Nach Verlesung des Anklagebeschlusses richtet der Präsident an den "Angeklagten die Frage: Buschhoff, Sie sind angeklagt, den fünfjährigen Johann Heg mann, der auch „Joauehen" genannt wurde, vorsätzlich und mit Ueberlegung getödtet zu haben. Wenn Sie der Thäter gewesen sind, dann rathe ich Ihnen, es eittzugestehen. Wenn ein Angeklagter ein Verbrechen, das er gethan, eingesteht, dann hat er am ehesten auf eine ntilde Beurtheilung der That und auf Verzeihung bei Gott zu rechnen. Ich fordere Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse auf, die Wahrheit zu sagen. Haben Sie den kleinen Hegmann getödtet? Buschhoff: Nein, ich habe es nicht gethan, wenn ich es gethan hätte, dann würde ich es schon längst eingestanden haben. — Präs: Sie stellen also die wider Sie erhobene Anklage, wie Sie es bisher gethan, in Abrede? — Angekl.: Jawohl. — Präs.: Es wird Jhtten bekannt sein, daß an dem katholischen Feiertage Peter und Paul, am 29. Juni 1891, Abends, der kleine Johann Hegmann in der Küppersschen Scheune ermordet ausgefunden wurde. Das .Kind ist am 29. Juni gegen 10 Uhr Vormittags in der Nähe Ihres Hauses spielend gesehen worden, von dieser Zeit ab war es verschwunden? Angekl.: Das ist mir bekannt. Präs.: Wie lebten Sie mit Ihrer Nachbarschaft? Angekl.: Ich lebte mit meiner Nachbarschaft vollständig im Frieden. Präs.: Lebten Sie mit dem Schreinermeister Hegmann im Unfrieden? Angekl.: Durchaus nicht. Präs.: Sie handelten auch mit jüdischen Grabsteiuen? , Angekl.: Jawohl.! Präs.: Es sollen Ihnen nun Grabsteine beschädigt worden sein? Angekl.: Jawohl, der Schaden war aber ganz unbedeutend.! Präs.: Wie hoch mag sich der Schaden belaufen haben?! Angekl.: Der Schaden war nicht so viel wie eine Stecknadel werth. > Präs.: Sie sollen den kleinen Hegmann im Verdacht gehabt haben, j die Grabdenkmäler beschädigt und ihm auch mit den Worten gedroht! haben: „Na warte. Du kommst in den Thurm!"! Angekl.: Das ist nicht wahr, im Uebrigen war nur ein Grabstein! in ganz unscheinbarer Weise beschädigt worden! Präs.: Die Beschädigung soll Ihr Sohn Siegmund gemacht haben? ' Angekl.: Das ist mir nicht bekannt, ich hatte den bei mir be-! schäftigten Steinmetz Wesendrup im Verdacht. Präs.: Wesendrup soll häustg betrunken gewesen sein? Angekl.: Jawohl. Wesendrup hatte am Freitage vor dem Morde das letzte Mal bei mir gearbeitet. Er war an diesem Tage wieder total > betrunken und sagte: „Morgen haben die Juden wieder Schabbes, I ich werde aber dafür sorgen, daß die Juden keinen Schabbes haben." > Da er mit derartigen Redensarten auch wiederholt meine Kinder >, belästigte, so verbot ich dem Wesendrup das fernere Betreten meines I Hauses. ' Präs.: Erzählen Sie einmal, was Sie am Tage des Mordes, am Montag, den 29. Juni, gethan haben. Der Angeklagte erzählt in etwas umständlicher Weise: Ich bin des Morgens gegen 5tzZ Uhr aufgestanden, habe mich angekleidet und bin in die Synagoge gegangen. Gegen 7 Uhr bin ich aus der Synagoge nach Hause gekommen und gegen 9 Uhr in die Klug'sche Gastwirt hschaft gegangen. Dort habe ich einen Mann Namens Frank getroffen und bin mit diesem in tneine Wohnung gegangett, unt eine geschäftliche Angelegenheit zu besprechen. Ich ging etwa gegen IO*/* Uhr mit Frank weg, begegnete alsdann meinem Nachbar, bem Klempner Ullenboom. Gegen 12^ Uhr tarn ich nach Hanse und habe zunächst gebetet und eine Taffe Kaffee getrunken. Ich hatte an diesem Tage, dem Todestage meines Vaters, bis 12l/2 Uhr gefastet. Gegen l1 4 Uhr habe ich mit meiner Familie zu Mittag gespeist und alsdann einen kleinen Mittags schlaf gehalten. Gegen 3 Ühr Nachmittags hat mich meine j Tochter mit den Worten geweckt: „Vater steh' auf, die Leute versammeln sich schon an der Pumpe". Am Peter-Paulstage versammeln sich gewöhnlich die Bürger in Fanten, setzen sich um die Pumpen herum, trinken Bier und besprechen verschiedette "Angelegenheiten. Man uenttt das „Puntpen-Kirmes". Ich stand auf, ging zur Pumpen-Kirmes und kehrte gegen 5 Nachmittags in meine Wohnung zurück. Mehrere Bekannte baten mich zu Schani mit kegeln zu kommen. Nach einigem Widerstreben leistete ich dieser Aufforderung Folge. Etwa gegen 61/^ Uhr brachte ein Mann die Nachricht in die Schautsche Wirthschaft: in" der Küppersschen Scheune sei der kleine Johann Hegmann ermordet aufgefunden worden. Ich begab mich sofort nach Hause uttd ging mit meiner Frau und uteinem Sohne Siegmund zu den Eltern des kleinen Hegmann. Diese wohnten in meiner nächsten Nachbarschaft, uttd wenn Jemand selbst Kinder verloren hat, dann kann er den Schmerz der Eltern ermessen, wenn ihm ein Kind in dieser Weise ermordet wird. Wir trösteten die unglücklichen Eltern. Der Frau Hegmann, die sich in hochschwangerem Zustande befand und vor Schmerz förmlich ohnmächtig wurde, > ließ ich schleunigst ein Brausepulver holen. Gegen ll/2 Uhr Abends be-! gab ich mich in die Synagoge zum Abendgebet und kehrte aus derselben! gegen 81/2 Abends in meine Wohnung zurück.! Nach einer kurzen Pause erklärt der erste Staatsanwalt Baumgard:! Er könne den Geschworenen schon jetzt bemerken, daß die in großen Zügen von Buschhoff gernachte Erzählung über seinen Aufenthalt ant Tage des Mordes, von den Zeugen im Großen und Ganzen bestätigt worden ist. Präsident: Ich will den Herren Geschworenen bemerken, daß die > Anklage als muthmaßlrches Motiv des Mordes nur den Umstand augiebt: > der Angeklagte habe die That begangen, weil der kleine Hegmann ihm! seine Grabsteine beschädigt habe. Im Uebrigen haben die medizinischen; Sachverständigen festgestellt, daß der Mord, attgesichts der Leichenstarre; mindestens sechs Stunden vor "Auffindung der Leiche stattgefunden haben müsse. Es wird alsdann zur Zeugenvernehmung geschritten. Die erste! Zeugin ist die Dienstmagd Dora Moll. Diese bekundet auf Befragen! des Präsidenten, daß sie vergangenes Jahr bei Küppers in Fanten als! Magd gedient und das Vieh zu besorgen hatte. Am Peter-Paulstage! Nachmittags gegen (ck/2 Uhr habe sie die Kühe füttern und melken wollen Nach beendigtem Melken habe sie mit dem Füttern beginnen wollen; sie habe nun einen Leichnam in der Scheune liegen sehen, in dem sie bei näherer Besichtigung den kleinen Johann Hegmann erkannte. Der Leichnam habe mit den Fiißen nach der Scheunenthür, mit dem j Köpfchen nach der Wannmühle zu gelegen. Sie habe zunächst den? Sohn ihres Dienstherrn herbeigerufen Sehr bald sei auch ihr Diensti Herr hinzugekommeu. | Vertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: In der Scheune befindet! sich eine Schaukel, auf der sich die Kinder aus der Nachbarschaft oftmals! schaukelten!! Zeugin: Jawohl Vertheidiger: Hat sich auch der kleine Hegmann bisweilen geschaukelt? Zeugin: Jawohl, aber nicht oft. — Auf weiteres Befragen des Veri theidigers giebt die Zeugin ztt, daß die Scheune von drei Seiten von : Jedermann zu betreten war.