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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1892-07-08 · Heft 28 (8.7.1892) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
56 (1892)
Issue
Heft 28 (8.7.1892)
Date
1892-07-08
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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»w «'-äs. Gemekndebale. «««».&»^ Werkage zur „Allgemeinen Zeitung öes Zuöenthums". Korrespondenzen und Nachrichten. Deutschland. * Berlin, 3, Juli. Angesichts der Ausschreitungen, welche der Antisemitismus in jüngster Zeit hier in Berlin gegen die jüdischen Biirger -ich hat zu Schulden kommen lassen, suchte vor einiger Zeit der Vorstand eer jüdischen Gemeinde um eine Audienz bei Herrn Minister von Herrfurth nach. In wohlthuendem Gegensatz zu seinem Vorgänger, der in einem ähnlichen Falle bekanntlich erklärt hatte, „nicht Jedermann uipfangen zu können", wurde die Audienz bereitwilligst gewährt. Dieselbe hat am BO. v. M. stattgefunden und gab der anwesenden Deputation des Vorstandes die beruhigendste Gewißheit über die unparteiische Gesinnung oes Ministers. Derselbe ließ sich u. A. in folgender Weise aus: „Die Mitglieder der jüdischen Gemeinde könnten mit Sicherheit darauf rechnen, aß ihnen gegen etwaige Ausschreitungen, welche in Folge antisemitischer Hetzereien versucht werden sollten, der allen Staatsbürgern zustehende Schlitz seitens der Gerichte und der Verwaltungsbehörden in vollem Umfange werde zu Theil werden. Ein Verbot der Abhaltung antisemitischer Versarnmlungen sei nach dem Vereinsgesetz vom 11. März 1850 nicht ullässig; die Frage, ob eine solche Versammlung aufzulösen sei, hänge r>ou der Beurtherlung des beaufsichtigenden Polizeibeauüen ab, in wie acit die erörterten Vorschläge und Anträge eine Aufforderung oder Anreizung zu strafbaren Handlungen, namentlich zu Gewaltthätigkeiten, mthielteu. Für die Zulässigkeit, Flugschriften zu verbreiten, seien allein -ne Bestimmungen des Preßgesetzes, bezw. die Beschlüsse der Gerichte -naßgebend. Dagegen sei die Regierung stets bestrebt gewesen, groben: Unfug, namentlich durch Ausrufen und Aufdrängen widerwärtiger Preß er Zeugnisse, zu steuern — ohne Ansehung der Konzession oder der Personen, gegen welche dieselben gerichtet seien, — und werde auch in Zukunft :nit allen gesetzlichen Mitteln derartigen Auschreitungen entgegentreten. Bereits vor dem Erscheinen der Schmähschrift: „Inden-Bordelle" seien zu Anfang v. M. die Organe der hiesigen polizei angewiesen worden, das Ausbieten und Ausrufen derselben zu nhibiren, die Verkäufer verantwortlich aus 8 360 Nr. 11 des Strafgesetzbuchs und über ihre Bezugsquellen zu vernehmen und die in ihren: Besitze Vorgefundenen Exemplare wegzunehmen. Auch nachdem die an: > Juiü veranlaßte vorläufige Beschlagnahme durch gerichtlichen Beschluß von: 0. Juni wieder aufgehoben worden, seier: die Polizeibeamten wiederiiolt unter Hinweisung auf 8 360 des Strafgesetzbuchs zun: energischen Einschreiten gegen das Ausrufen jener Broschüre, sobald dasselbe in lauter, das Publikum belästigender Weise geschehen sollte, angewiesen worden. lieber die in verschiedenen Zeitungen enthaltenen Angaben, das; dessenungeachtet dieses aufdringliche, als grober Unfug sich charakteri- 'irende Ausrufen der „Judenbordelle" fortdauere und einzelne Schutz- '.nänner sogar die Aufforderung zun: Einschreiten ausdrücklich abgelehnt oätte::, seien Erörterungen veranlaßt worden, welche jedoch noch nicht nun Abschluß gelangt seien." Den: Vorstände der jüdischen Gemeinde, der diese dankenswertheu Aeußerungen des Ministers veranlaßt hat, gebührt die volle Anerkennung aller Freunde der Gerechtigkeit siir seinen Schritt. * Berlin, 5. Juli. Der Reichsanzeiger bringt folgende Meldung: „In: Säulenhof des ägyptischen Museums sind zur Zeit die Funde und Ankäufe ausgestellt, die Herr Professor Brugsch von einer Reise nach 'Aegypten nütgebracht hat und die dank der Liberalität des Herrn Rudolf M osse, in dessen Auftrag der genannte Gelehrte gereist ist, für die königlichen Sammlungen bestimmt sind. Neben einer beträchtlichen Anzahl von Alterthümern, die hauptsächlich für die Fachgelehrten in Betracht konnneu, enthält die Sammlung auch eine Reihe von künstlerisch werthvollen und stilistisch merkwürdigen Stücken, die von einem Jeden gewürdigt werden können. Unter den Skulpturen ist besonders hervorzuheben der Kopf einer Königsstatue aus grünem Stein, die etwa den bekannten König Psammetich oder einen seiner Nachfolger darstellen dürfte; es ist ein vortreffliches Beispiel des eleganten Stils der späteren Zeit. Daneben - beachte man die hockende Statue des Sebekhotep, Fürsten des Faijum,! die biefeit Würdenträger des fünfzehnten Jahrhunderts v. Ehr. mit! einem aufgerollten Buche auf seinen: Schooße zeigt. Den eigenthün:-; liehen griechisch-ägyptischen Mischstil der spätesten Zeit vertreten zwei; Statuen römischer Beamter, die in dem Tempel zu Dimeh in:! Faijum aufgestellt waren. Ans derselben Epoche wie diese Statuen! stammen dann die schönen Munüen, die Herr Professor Brugsch in! Hawara in Faijun: gefunden hat. Es sind dies Mumien, die über! dem Gesicht Tafelbilder :nit dem Portrait des Todten tragen, und zwar! Bilder, die von griechischen Künstlern gemalt sind. Bekanntlich befinden j sich zahlreiche derartige Portraits im Besitz des Herrn Graf in Wien,! der sie verschiedentlich, unter Anderen: auch in Berlin, ausgestellt hat, j auch die königlichen Museen besaßen bereits mehrere derselben. 'Alle! diese aber sind von ihren Mumien losgetrennt, und cs ist deshalb höchst! willkommen, daß wir durch die hier ausgestellten, unberührt erhaltenen! Funde die Bilder nunmehr in der Verwendung zeigen können, für die sie! einst gemalt worden sind. Und noch erfreulicher ist, daß sich unter diesen; das Portrait eines Mannes :nit krausem Haar und Bart befindet, das! zu den schönsten gehört, die überhaupt in dieser 'Art bekannt geworden:! sind, ein Bild, das ein glänzendes Zeuguiß ablegt für das Können dieser! antiken Maler. Ein interessantes Gegenstück zu diesen Bildern: des! zweiten nachchristlichen Jahrhunderts bilden zwei ähnliche Portraits, die | auf Munüenleinen selbst gemalt sind, und die in Kostüm und Haltung l schon au die Erzeugnisse der spätrömischen Kunst erinnern; sie dürften j etwa in das dritte Jahrhundert gehören und zeigen auch in ihre:: Or-! namentm eine seltsame Mischung ägyptischer und griechischer Motioc. Ebenfalls der griechisch-römischen Zeit entstammen die in Thon nwdellirten Köpfe eines Mannes und einer Frau, die in ähnlicher Weise jene Bilder einst das Gesicht von Muunen verdeckt haben. Endlich sei hier noch auf die merkwürdigen bemalten Leichentücher hingewiesen, die die Verstorbenen in griechischer Tracht zwischen äpyptischen Görlern stehend zeigen." Wie wir im 'Anschluß hieran mittheilen können, hat Herr Legationsrath Professor Brugsch auch sehr wichtige Papnrnsrollen und Manuskripte, die sich auf Geschichte und Litteratnr der Inden beziehen, aus 'Aegypten nütgebracht. cgh Berlin, 2. Juli. Trotz aller Fortschritte sind unsere jüdischen Gemeinden in einen: Punkte stabil geblieben, sie firrniren fast alle falsch. Im vorigen Jahrhundert nannten sich die Vorsteher „die Aeltesteu der Judengemeinde", jetzt aber lese:: wir in den Vakanzeuausschreibuugeu folgende Unterschriften: „Israelitischer Gemeindevorstand", „Kultusvorstand", „Synagogen-Gemeiude", „Korporationsvorsteher", die sämmtlich unrichtig, weil unlogisch sind. Wenn in einer politischen Gemeinde zufällig einige jüdische Stadträthe sich befinden und diese gehören einer besonder:: Kommission an, die gelegentlich eine Ausschreibung erläßt, so können diese mit eben solchem Rechte „Israelitischer Gemeindevorstand" zeichnen, denn dieser Ge:neindevorstand ist zufällig israelitisch; es muß also in unser::: Falle heißen: Vorstand der Israelitischen Gemeinde und uicht umgekehrt. KirchemGemeinde ist zwar ebenso falsch wie Synagogeu- Gemeinde, aber das tröstet uns nicht, denn die Synagogen bilden keine Ge:::einden, und umgekehrt giebt es manche Kehilla ohne Synagoge. Bei der Bezeichnung: „Korporations-Vorstand" fehlt immernoch die Kleinigkeit: „der Israelitischen Gerneinde", um die Sache bei::: richtigen Namen zu nennen; denn die Turner, Schützen und Vorschußkassen besitzen ebenfalls Korporationsrechtc; genau so verhält es sich nüt dem Nannn: „Kultus- Vorstand". Welcher Es giebt einen evangelischen, katholischen und jüdischen Kultus. Gegen die Titulatur vieler Gerneinden in: Rheinland: „Verwaltungsrath der Israelitischen Gemeinde" ist nichts einzuwenden, aber in Wirklichkeit giebt es nur eine korrekte Benennung, worin die Berliner Gemeinde mustergiltig ist, es heißt einzig richtig: Vorstand der jüdischen Gemeinde.

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