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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1892-06-03 · Heft 23 (3.6.1892) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
56 (1892)
Issue
Heft 23 (3.6.1892)
Date
1892-06-03
Page
Seite 2 (sequence 14)
Language
German
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jene Einschränkung in diesem Falle mit vollem Rechte ihre Anwendung finden müßte. Es ist unbegreiflich, daß die Säulenpächter dergleichen eine große Zahl der Bürger in ihren heiligsten Empfindungen kränkende Anzeigen aufnehmen dürfen, ohne daß die betreffende Behörde, in diesem Falle also der Magistrat, sich veranlaßt sieht, wie es nur in der Ordnung wäre, korrigirend einzugreifen. Mögen jene Herren sich eines größeren Maßes von Anstand bedienen, wenn sie sich auf verkehrsreicher Straße mit ihren Publikationen breit machen. Die Versammlungen bieten ja Spielraum zur ungestörter: Verlarrtbarung der verfotgungssüchtigen Neigungen dieser civilisationsfeindlichen Schichten. Der Fremde zumal muß ja auf die ungereimte Vermuthung kommen, Berlin sei sammt und sonders von jener lärmenden Truppe besetzt, die allabendlich den neuesten Enthüllungen ihrer Propheten zu lauschen nicht müde wird. Vielleicht haben diese Zeilen den Erfolg, die Aufmerksamkeit der hier maßgebenden Faktoren auf diesen der Abstellung dringend bedürftigen Mißbrauch zu lenken. * Berlin, 28. Mai. Vor dem großen Disziplinarsenate des Kammergerichts hat die Verhandlung in der Diszipliuar-Untersuchungssache gegen den Landrichter Dr. Liebmann aus Frankfurt a. M. stattgefunden. Derselbe war am 8. Febrrrar d. I. von dem Disziplinarsenate des Oberlandesgerichts zu Frarrkfurt a. Nt. zur Strafe der Warnung verurtheilt worden. Der Disziplinarsenat des Kammergerichts, als höchste richterliche Disziplinarbehörde des preußischen Staates, hat nunmehr sein Urtheil dahin gefällt, daß eine strafbare Handlung nicht vorliege und den Dr. Liebmann deshalb nur der Vorwurf der Uebereilung treffe. Ta jedoch eine fernere gedeihliche Thätigkeit des Dr. Lieburann in einer Frankfurter Richterstelle in Frage gestellt worden sei, so hat das Gericht die Versetzung in eine andere Richterstelle vor: gleichem Rang und Gehalt ausgesprochen. * Berlin, 2«;. Mai. In welcher Weise die Antisemitenorgarre kämpfen, dafür giebt folgende Erfindung der „Kreuz-Zeitung" ein Zengniß. Das Blatt schrieb in seiner Nr. 238: „So hat der Berliner Inden-Schutzverein fännntliche Kaffeehäuser, Konditoreien und sonstige öffentlichen Lesestuben mit seinen Vertrauensmännern belegt, welche verpflichtet sirrd, in den genannten bezüglichen Geschäften regelmäßig zu verkehren und einen Einfluß auf deren Inhaber zu erlangen. Bezweckt ist damit die möglichste Fernhaltung aller gegen das Judenthum gerichteten Druckerzeugnisse aus den öffentlichen Lokalen; und da die Auslegung der „Kreuz-Zeitung" mrd „Staatsbürger-Zeitung" doch in den meisten Fällen rricht verhindert werden kann — bei dem „Volk", dem eigentlichen „Stöckerblatt", scheint rnan in dieser Beziehung inehr Erfolg zu haben —, begnügt man sich damit, alle „besonders anstößigen" Nummern zu beseitigen. In der Geschäftsstelle des „Abwehrvereins" werden zu diesem Zweck alle Zeitungen und Zeitschriften gleich nach ihrern Erscheinen von der: angestellten „Lektoren" eiligst durchgesehen und im Falle der „Gefahr" wird sofort der ganze Stab der Vertrauensmänner mittels Fernsprecher, Rohrpostbriefeu und Tienstleuten aufgeboten. Die so Benachrichtigten eilen sogleich in die bezeichneten Lesestuben, um die in die Acht erklärten Zeitungsblätter auf irgend eine Weise zu beseitigerr, ebenso wie sie dieselben irr den Trinkhallen rrnd auf den Bahnhöfen aufkaufen. Auch sind mit den Unternehmern dieser Zeitungs-Verkaufsstellen Verabredungen getroffen, welche es verhüten, daß in solchen Fällen drrrch Nachbestellungen dem öffentlichen Bedarf Rechrrnng getragen wird. Hierin liegt die Erklärung für die auffallende Thatsache, daß rricht nur häufig eirrzelne Nummern der „Kreuz-Zeitung" an öffentlichen Stellen unauffindbar sind, sorrdern daß beispielsweise and) seinerzeit jene Nummer der „Gegenwart", welche einen dem Iudenthrrnr unangenehmen "Aufsatz enthielt, sofort „vergriffen" rvar. — Dies ist allerdings rrrrr eine und zwar verhältnißmäßig harmlose Waffe aus der „geistiger: Rüstkamrner", aus welcher die Abrvehrleute ihre Kampfmittel beziehen." Daraufhin mußte sich das wahrheitsliebende Blatt die folgerrde Berichtigung gefallen lassen: „Wir erklären diese Mittheilrrng irr ihrern ganzen Urnfange für erfunden und unwahr und verlange:: auf Grund des £ 11 des Preßgesetzes die Berichtigrurg. Verein zur "Abwehr des "Antisemitismus. I. A. Der Schriftführer: Lk*. Graebuer." * Neisse, 27. Mai. Unsere kleine, nur 350 Seelen zählende israelitische Gemeirrde feierte jüngst irr den Räunren des neuerbauten Gotteshauses unter zahlreichen Antheilnahme aus allen Kreisen der Bevölkerung das Fest der Tempelweihe. Zu demselben hatte sich eine stattliche Fest versannnlung eingefunden, bestehend aus den Gemeindeangehörigen und einer großen Zahl vor: Ehrengästen. Das Trepperrhaus und das Presbyterium zeigten einen reichen Schmuck von Blattgewächsen; der Synagogenraum machte in feiner splendiden Beleuchtrurg rrnd prächtigen Ausschmückung einen erhebenden Eindruck. Nach einem von dem Orga nisten Herrn Lrrda auf der klangvollen rreuen Orgel 'mit großer Exaktheit vorgetragenen Präludirrm sang der aus Darrren und Herren der Gemeinde unter gütiger Mitwirkung einiger bewährter Neiffer Sanges kräfte nd hoc gebildete rrnd von Herrn Pianist Bluth geleitete Chor die Einleitungshymne: „Wie schön sind Deine Zelte." Kaum waren dir letzten Töne des Chores verklungen, da erscholl in vollen Akkorden dir wundervolle, melodiöse Tenorstirnme des Herrn Oberkarrtor Rosenthal aus Ratibor, der eigens zur Feier des Tages nach Neisse berufen'worden war, im Sologesang die Hymne wiederholend. Hierauf begrüßte der Vorsitzende des Synagogenvorstandes, Herr Rechtsanwalt Roth, irr schwungvollen Worten die erschienener: Gäste rrnd sagte rramerrs der Ge, meinde herzinnigen Dank allen denen, welchem: dem Entstehen des neuen Synagogenbaues mitgewirkt haben. Insbesondere hob er die bedeutender: Verdienste des Stadtverordneten urrd Genreinderepräsentanten Herrn Kassel hervor, der keine Arbeit urrd kein Opfer gescheut habe, um in seiner Eigenschaft als Mitglied des Synagogenbaukomitees das Werk irnnrerdar zu fördern rrnd sorgsam zu überwachen. Darauf erfolgte die ceremonielle Weihe des Gotteshauses drrrch das Anzünder: der ewiger: Lampe seitens des Herrn Prediger Ellguther. An diesen Akt schloß sich das von Psalmenworten umschlossene Weihegebet an, in welchem der Seelsorger der hiesigen Gemeinde für das Wohl von Kaiser rrnd Reich, der Staatsurrd städtischen Behörden, für die Gemeinde urrd für die Werkmeister des Baues innige Worte des Gebetes zu Gott richtete. Unter feierlichen Gesänge:: und Resporrsorien vollzog sich die lieber führung der Gesetzesrollen und ihre definitive Unterbringung in der neuen Synagoge. Unter allgemeiner Spannung ergriff hiernach Herr Prediger Ellguther das Wort zu seiner Festpredigt, der er den Spruch aus Psalm 132, Vers 8 und 3 zu Grunde gelegt hatte. Nach einem Dankesworte an die opferwilligen Spender für der: Synagogenbau klarrg die nachhaltend ergreifende Rede ans irr dem Hin weis auf die Worte des Psalmisten, die in goldenen Lettern über der:: Eingangsthore des Gotteshauses verzeichnet stehen: „Dies ist das Thor des Ewigen, Gerechte und Fromme mögen alle Zeit in dasselbe eingeherr." „Wir kärrrpfen dann rricht mehr friedlos und ruhelos, sondern Friede des Herzerrs urrd Friede der Seele schmückt urrs, über uns er-! glänzt der Segen des Herrrr in Reirrheit urrd irr Herrlichkeit." Der: "Abschluß des ganzen Festes bildete der unter Orgelbegleitung gesungerre, von Beethoven komponirte Psalm „Die Himmel rühmen des Ewiger: Ehre". Gegen 721. Uhr hatte die Feier ihr Ende erreicht, die wohl in allen Theilrrehmern einer: erhebenden Eindruck zurückgelassen haben dürfte. Kp. Scnrrter, 23. Mai. Folgender Fall möge dazu dienen, Kultusbeamte, irrsbesondere Kantoren davor zu warne::, bei anderweitigen: Engagement ihre Stellurrgerr vor Ablauf ihrer Vertragszeit namentlich ohne Zustimmrmg des Gesammtvorstarrdes zu verlassen. Wenige Tage vor dem 1. April d. I. wählte die hiesige Gemeindevertretung der: Kantor G. aus W. zu ihrem ersten Kantor mit der Bedirrgung, daß der neugewählte Beamte jeine Stelle bereits zurr: 1. April, spätestens aber zurrr Peßachfeste übernehme. Zur letzteren Forderung hielten sich die Wählenden umsomehr berechtigt, als G. auf Grund einer voran gegangenen Anfrage erklärte, er wäre zu jeder Zeit abkömmlich. Trotzdem seine Kontraktsfrist erst mit Jrrli d. I. abläuft, hatte er im Hinblick darauf, daß er über 11 Jahre in jener Gemeinde zur größten Zufrieden heit gewirkt hat rrrrd dieselbe ihm bei Erreichung einer besserer: Stelle keine Schwierigkeiterr bereiten werde, diese Zusicherung geben zu dürfen geglaubt. Daß er sich aber geirrt, geht daraus hervor, daß die Gemeinde W. bis Jrrli euren Vertreter auf Kosten G's. engagirt hat, an den er nach nunmehr eingegangenen Rechnungen und Briefer: seitens jener Gemeinde bei Vermeidung der Klage bis Juli einige hundert Mark als Mehraufwand zu zahlen haberr dürfte. Bemerkt sei, daß auch der dortige Rabbiner für Vertretung in der Religionsschule eine ganz ansehnliche Summe liquidirt. Ein Eintreten des hiesigen Rabbinats zur gütlichen Beilegrrng resp. Einigung in dieser peinlichen Angelegenheit ist ohne Weiteres zurückgewiesen worden. O * gestrigen :ni Sac syrnpathi wenn au summen, ver Antif sondern r dringen? aus Leipj Blattes s erwähnt, rischen S oerklagt | dessen sie ligung d wfort je' der maß Gemeind Erlangur rrohdem! Gemeint weiter n ur könne 0 verflösse: eie Spit Arbeiten kennung,!>'s war der Rep r heilen r als auch Gelegen! dringen. Larrdrab schrcke, t Jubilar; der erste für das, reife Er "Ginner: reicht. 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