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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1892-05-20 · Heft 21 (20.5.1892) · p. Seite 247

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
56 (1892)
Issue
Heft 21 (20.5.1892)
Date
1892-05-20
Page
Seite 247 (sequence 7)
Language
German
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Er geizt nach Geld, — aber welch' ein Haschen nach Geld entdecken wir unter den Anderen, welch' ein hastiges Jagen nach reichen Erbinnen, welche Giere nach dem Gelbe des Juden, welches schmachvolle Jmstichelaffen eines Freundes von allen venetianischen, christlichen Kaufleuten tvegen 3000 Dukaten! Für ihre Geldgier finden sich weniger Entschuldigungsgründe als für den Juden. Der Jude jener Zeiten mußte nach Geld streben. Seine ganze Existenz hing von baarem Gelbe ab, um damit die religiösen Skrupel seiner Verfolger zu beruhigen. Das war die einzige Ursache, daß er überhaupt geduldet wurde. Er war eine bequeme und profitable Beute für die Machthaber. So lange er den Verschwendern Geld borgen tonnte oder Eigenthum besaß, welches man plündern und konfisziren tonnte, durfte er auf einen gewissen Grad von Sicherheit rechnen. Als ein verachteter und verwünschter Ausländer hatte er bis auf oie jüngste Zeit kein Recht in europäischen Ländern, gegen einen Christen gesetzliche Ansprüche wegen der Nichtzahlung einer Schuldenwrderung zu machen — eine Thatsache, welche Shakespeare, wie es schien, nicht kannte — er war gezwungen, übermäßige Zinsen zu beanspruchen, um sich deren theilweise Rückgabe zu versichern. Und oie Art und Weise von gesetzlicher Gerechtigkeit, die ihm dort widerfuhr, wenn er einmal von seinen Verfolgern vor Gericht gebracht wurde, ersieht man aus der abgeschmackten Entscheidung in der llntersuchungsszene dieses Stückes. *) Shylock ist weit entfernt, als das Muster eines Mannes aufgestellt zu werden, die Anderen aber noch viel weniger. Antonio, der leichtsinnige Spekulant und Verschwender, der unerbittliche Feind und öffentliche Beleidiger seines jüdischen Gegners, weil er ein Jude war und sein Geld nicht ohne Zinsen auslieh, der ohne Gewissensbisse sich den Reichthum des Juden aneignet, ist sicherlich kein musterhafter Charakter. Bassanio, dessen Kredit unter allen den reichen und edlen Herren von Venedig so schlecht steht, daß er nur einen gehaßten und verachteten, geldgierigen Juden finden kann, der ihm unter pfandlicher Lebensversicherung eines Freundes 3000 Dukaten 0 Der Jrrthum in Portias Entscheidung widerspricht der alten und wohlbekannten gesetzlichen Maxime, daß eine Verschreibung, deren Bedingnisse mit dem Sittlichkeitsgesetz in Widerspruch stehen, null und nichtig sei; daß eine Verschreibung welche, unbillige, und abgeschmackte Bedingungen enthalte, nur für die wirklich erhaltene Summe gut sei; daß ein Recht zur Vollziehung eines Akts Pas Recht verleihe zur Vollziehung der unvermeidlichen Zufälle dieses Akts, ornne majorem in se minorem continet, d. h. das Größere schließt das Kleinere in sich, das zngestandene Recht, ein Pfund Fleisch zu schneiden, schließt rechtgesetzlich das Blut mit ein, welches folgerichtlich vergossen werden mußte, daß insofern die Verschreibung nichts über das Nehmen des Lebens enthielt oder es als nothwendig erscheinen ließ, und daß, insofern das Gericht das Abschneiden des Fleisches nicht gestattete, dieses auch nicht geschah, er somit wegen Versuchsangriff auf ein Leben nicht gestraft werden könne. Shakespeare schien durch diese gesetzlichen Sarkasmen darstellen zu wollen, was für eine Art von Gerechtigkeit der Jude erhielt durch parteiische und ihren Vortheil berechnende Gerichtsbehörden — und ist es nicht von Bedeutung, daß er den Juden fragen läßt: „Steht dieses in dem Schein? Ist dieses das Gesetz?" borgt, die er auf Putz und Schmuck verwendet, um eine reiche, verwaiste Erbin zu erobern, und der, nachdem ihm dieser Pia» gelungen und er sich den Besitz ihres ersehnten Vermögens gesetzt hatte, seinen Freund vergißt, dessen Leben, seinetwegen, der Gnade des Juden verfallen ist, ja nicht einmal an ihn denkt, bis er die Nachricht erhält, daß die Frist verstrichen und das Pfand verfallen sei — ist gewiß auch kein Muster von Charakter. (Schluß folgt.) 9 Ver Sambalion. Eine etymologische Sage. Von Prof. Dr. D. Kaufmann. Was die rudimentären Gebilde für die Geschichte der Organismen, das bedeuten die schwierigen und überflüssig scheinenden Bestandtheilc der Sagen für deren Erforschung; wie jene Zeugnisse für die Vorstufen und früheren Gestaltungen der Organisationen enthalten, so eröffnen uns diese einen Einblick in die ursprünglichen Formen und in die Wandlungen der Sagen. Von solch einem unnöthigen und darum auffälligen Bestandtheil der Sambationsage möchte ich hier ausgehen, um hinter das Geheimniß ihrer Entstehung zu dringen. Wie alle älteren hebräischen Quellen, vom Bereschith rabba durch die verschiedenen Gestaltungen des Berichtes Eldad Ha-Dani's hindurch bis zum Midrasch rabbathi des Mose Ha-Darschanft übereinstimmend melden, ist der Sambation kein Wasser, sondern ein Sand und Steine führender Fluß, wenn auf so trockenen Inhalt dieser Name anzuweuden ist. Nicht sein Wogendrang, sondern das Geschiebe und Gerölle in seinem steinigen Bette erfüllt die Gegend mit dem donnerähnlichen Lärm, von dein Eldad zu erzählen weiß. Für den Hauptzweck oer Sage, wie er ihr gewöhnlich zu Grunde gelegt wird, ist nun dieser so hervorstechende und scharf hervorgekehrte Zug völlig unerheblich, ja gleichgiltig. Das Wunder, mit dem hier die Natur selber als Zeugin des jüdischen Sabbath- und Ruhegesetzes eintreten soll, gewinnt nicht an Eindruck oder Bedeutung, wenn dem Strome statt Wellen Sand und Steine angedichtet werden. Einen solchen mehr beschwerenden und verdunkelnden Zug erfindet die Sage nicht ohne Noth, er muß daher zu ihrem Kern, nicht zu ihrem späteren Beiwerk gehören. Es wird also die Annahme gerechtfertigt sein, daß der Fluß der Sage vom Hause aus Sand, nicht Wasser geführt hat. Diese Thatsache schließt aber zugleich die vielgeüußerte Vermuthung aus, daß man in einem der sogenannten intermittirenden?), d. h. zeitweilig ausbleibenden und dann wieder hervorbrechenden Flüsse den Ursprung dieser Sage zu suchen habe. Wenn die Beobachtung von dem Ausbleiben und Wiederkehren des Wassers ausgegangen wäre, das nur in religiöser, statt in naturwissenschaftlicher Weise gedeutet wurde, so wäre die Angabe von dem Sand und den Steinen, die der Fluß führen soll, vollends unbegreiflich. So ergiebt sich auch von dieser Betrachtung aus der Zug von dem außergewöhnlichen Material dieses Stromes nicht als ein zufälliger, sondern als ein ursprünglicher, der nicht hiuweggedeutet oder verwischt werden darf, sondern in erster Reihe für die Erklärung der Sage zu verwerthen ist. Mag die Phantasie oder zunächst die sinnliche Wahrnehmung von der Thatsache betroffen worden lein, daß ft A. Epstein, Eldad Ha-Dani, p. 8. 2) Vgl. Grünbaum in der Zeitschrift der Deutschen morgenländischen Gesellschaft XXIII (1869) 628. 1

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