Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1892-04-29 · Heft 18 (29.4.1892) · p. Seite 207

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
56 (1892)
Issue
Heft 18 (29.4.1892)
Date
1892-04-29
Page
Seite 207 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
92% known words query
IRI
…/3224737-3227931-3227950--48789-3269444
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

Mische» um den beiden; Handle Aufgesucht; ckiefern, Arbeit rker sei t Laufe ften bee gearn, weil Dieser pzig zu 'ffnung. Aber weilen, »indung d schon ihr bei s Leben stunden ttit der :tit als zeigte Iche die errieth. cke, ihr wiesene anderer die in ne Posie voll istlicheu rr voll r Well te ebendie aus m man tglieder ffendeu hen der lassen. Aoskau welche l. Sie äugten, bevor- , wenn! waren en man dieselbe mußte, hatte, sie mn m Orte te lahln Protest andeten neuen! asilien, )en eil!' Leute, ein Lugender etwas Meine Hoffnung ist vielleicht nur eure Illusion, aber die Grausamkeiten sind iner zur Gewißheit geworden. Mein größter Ehrgeiz besteht darin, wenigstens einmal die dem amerikanischen Volke von Golt gegebene Luft e n' Freiheit einzuathmen." Die brutale Ausführung der gegen die Juden stimmten Anordnungen nimmt ebenso rvenig Riicksicht aus die soziale Stellung, wie auf das Geschlecht. Von den von den Kommissären anuihrten Fällen darf derjenige eines Groß-Kaufmannes aus Moskau! tUo typisch bezeichnet werden. Dieser Mann besaß ein von seiner j Korporation ausgestellres Schreiben, datirt vom 28. Dezember 1890,! an der Spitze des Schreibens war folgender Gesetzartikel gedruckt! Artikel 4 des am 1. Januar 1868 vom .Kaiser sanktionirteu! Reglement des Staatsraths, gilt dieses Schriftstück als rechtsgiltiger i aß, und der Besitzer desselben bedarf kein anderes Dokument und hat! das Recht, sich in jedem beliebigen Theile des Reiches niederzulassen."! 7 er Besitzer des in Rede stehenden Schriftstückes hatte im März einen! oKschäftsfreund in Petersburg besucht. Man theilte ihm im Hotel mit,! .;st sein Paß nicht genüge, aber daß er immerhin 2 — 8 Tage wohnen leiben könne. Zwei Tag? nach seiner Ankunft benachrichtigte ihn der .stotelbeamte, daß er die Nacht unmöglich im Hotel zubringen könne, da koch Augenblick polizeiliche Visitation zu erwarten sei. Beim Verlassen h o Hotels traten ihm zwei Beamte „in Eivil" entgegen mit den Worten: „stetzt haben Sie bereits seit zwei Tagen Moskau verlassend" Er antwortete: „Ich bin erst gestern hier eingetroffen und besitze einen Paß." „Wir wissen, daß Sie gestern gekommen sind," erwiederten die Beamten, . iber Sie haben es unterlassen, für Ihre polizeiliche Anmeldung zu wegen." Darauf nahmen sie ihn fest, entrissen ihm den Paß, führten iiu erst einem Polizeiposten zu, dann zur Polizeiwache, wo man ihm! stm Geld (circa 100 Rubel), seine Uhr und seine 'Kravattennadel abz ::.lbm. Als Lagerstätte erhielt er eine Pritsche zugewiesen, die er mit j! ■ Betrunkenen und Verbrechern theilen. mußte. Seine Nahrung bestand > ii:;o Brod und etwas kaltem Kohl. Au! nächsteil Tage wurde er dem j 0 iicf der Polizeiwache vorgeführt, man stellte ein strenges Verhör mit - ii m au, um festzustellen, ob er sich eine Gesetzesübertretung habe zu j Ttzulden kommen lassen, ulld da man ihm nichts Nachweisen konnte, : u ii’tie er wieder abgeführt, aber nicht in Freiheit gesetzt. Er wurde! eo-.em anderen Abtheilungs-Chef vorgesührt, der ihn mit den Worten I empfing: „Schon wieder ein JudenHund!" und ihn während einer Stunde i \n einschloß. Dann ivurde er wieder nach der Polizeiwache gebracht iyp rnußte dort 5 Tage bleiben. Hierauf wurde er in das Gefängniß; der Demidosfstraße geführt, woselbst man ihm die Kleidungsstücke abn ihm und ihm die Gefängniß-Uniform anzog. Man ließ ihn dann in j •'iiyu großen Saal eintreteu, wo ungefähr 40 Gefangene, darunter zwei! o den, ulltergebracht waren. Sechs oder fieben davon waren wegen! st audstiftung, Diebstahl oder Mord verurtheilte Verbrecher, die nach i Toirien verschickt werden sollten. Hier mußte er 14 Tage, während j >' steher ein beständiges .Kommen imd Gehen voll Gefangenen stattfaud, st iben. Endlich führte man ihn in einern Zuge mit 810 Personen nach st i Eentralstation und gab ihm seine Effekten wieder. Sie mußten viele T laßen passiren und waren von einer beträchtlichen Polizeimachr best itot. Mall hatte allen Gefangenen Handfesseln angelegt, bei ihm!rde jedoch eine Ausnahme gemacht, weil er versprochen hatte, das st i vilegium, ungefesseltzu bleiben,in freigebiger Weise zu bezahlen. Diejenigen, w iche in solcher Weise auf Etappen-Wege marschiren müssen, erhalten 2.8 eken fiir ihren täglichen Lebensunterhalt, und klug und weise gehaust st ist es, die Hälfte davon der Bewachmlg abzugeben. In Dünaburg, w i)in sie zllnächst gebracht wurden, inußten sie 10 Tage verweilen, von stging es von Ort zu Ort, bis nach Dülla, wo der Fluß zugefroren w>lr ulld wo sie einen anderell Zug erwarten mllßtell, der sie wegen der 'u cilgen .Kälte nicht einholen konnte. Nun ging es llach Rodosk in der strooinz Witesbk, hier wurde der arme Märtyrer abermals 10 Wochen I 'uo, sestgehalten. Von dort wurde er endlich mit 80 anderen Gefanstucn wieder nach Düna zllrückgeführt, diesnlat aber unter Soldaten- 'st oecknllg. Erst hier erfuhr er, daß das Verbrechen, dessen man ihn st 'chuldigt hatte, darin bestand, daß er bei seiner Ankunft in St. Petersburg seinen Paß nicht rechtzeitig bei der Polizei vorgelegt hatte. Er II "‘Vtie darauf in Freiheit gesetzt und kehrte llach Moskau zurück, wo ihn str Mitglieder der Konrmission fanden. Sie schildern ihn als intelligent, st mldet und von männlichem, kräftigelll Aeußern. Rach dem, was in Rußland als Gesetz betrachtet wird, wird den 0'udeu, welche ihre Militärdienstzeit gernäß bcu Rekrutirungsvvrschriften vollendet haben, und welche der Reserve allgehören, das Recht zugestandell, ohne Zeitbeschränkung auch außerhalb des „Niederlassungs-Gebietes" beliebigen Wohnsitz zu wählen. Bei der Prüfung einer großen Anzahl von Fällen in Moskau haben die Koulmissare gefunden, wie unbedeutend und klüglich jelles Zugeständnis; zur Ausführnllg gelangt. Sie eitiren den Fall eines schwachen Greises, der unter der Last seiner Jahre fast zusammeubrach. Er besaß Papiere, aus welchen hervorging, daß er unter Kaiser Nikolaus Soldat gewesen und seiuein Vaterland 28 Jahre treu gedient hatte. Er wohnte schon sehr lange in völlig geordneten Verhältnissen bei seinen Kindern in Moskau, bis er plötzlich den Befehl erhielt, innerhalb 24 Stunden abzureisen. Wie die Mittel zur Reise beschaffen, wohin gehen, was nach der Abreise beginnen, das waren für den arrnen Greis schwer zu beantwortende Fragen. Mit Thränen in den Augen versuchte er es, sich Reisegeld zu erbitten, und flehte inständigst, ihm zu rathen, wohin er sich wenden solle. Er sehnte seinen Tod herbei, um dem ihn: bevorstehenden Elend zu entgehen Der arme Veteran protestirte gegen die Ungerechtigkeit, am Ende seiner Laufbahn gezwungen zu sein, seinen häuslichen Herd, seine Kinder, sein Vaterland zu verlasscm. Er erklärte, daß er niemals Jemanden zur Last gefallen, sich keines Vergehens bewußt sei, und daß er nun heimatblos umherirren müsse, weil sein einziges Verbrechen sein jüdischer Glaube sei. Obgleich er seine besten Lebensjahre der Vertheidignng des Vaterlandes geopfert hatte, ließ ihn seine eigene Regierung fallen und machte einen Vagabunden und Zigeuner aus ihm. Man wird sich kaum darüber wundern, daß erden Amerikanern ein Schauspiel darbot, das so leicht nicht aus ihren! Gedächtnis; schwinden wird und das sie den gewaltigen Kontrast in der Behandlungsweise der alten Soldaten der Vereinigten Staaten seitens ihrer Mitbürger erkennen ließ. Die Mitglieder der Konunission haben sich auch ganz speziell mit der Frage beschäftigt, ob etwas Wahres in dev! Vorwurf liegt, daß die Juden nicht geneigt seien, sich mit Ackerbau zu beschäftigen, und Herr Tr. Kempster hatte in seinen Untersuchungen Spezial-Studien ans diesen! Gebiete angestellt, indern er Abstecher nach den ländlichen Ansiedlungen in der Umgegend von Wilna unternahn!. Große Besitzungen daselbst sind durch Kauf Eigeuthrun von Juden geworden, welche mit vielem Geschick und Erfolg verwaltet wurden. Hier befindet sich die jüdische Kolonie Dekschni, welche als Beispiel für die in diesem Theile Rußlands herrschenden Verhältnisse gelten kann. Die Kolonie besteht aus 16 Ab theilungcn von ungefähr je 80 Acres Land. Ten ersten Anlaß zur Ansiedlung gab Zar Nikolaus, er schenkte jeden; Familienoberhaupt, das sich hier niederließ, 200 Rubel zum Bau eines Hauses, befreite sie für den Zeitrauln von 28 Jahren, vom Militärdienst und bewilligte ihnen Steuerfreiheit für die Dauer von zehn Jahren. Als die Kolonien eingerichtet waren, wurde befohlen, daß jede Abtheilung 6 Arbeiter besitzen müsse, davon drei jüngere und drei ältere, und wenn zufällig eine Familie nicht die vorgeschriebeue Zahl besaß, rnußte sie ihren Bestand aus benachbarten Familien, die Leute entbehren konnten, vervollständigen Mit der Zeit wuchsen die einzelnen Abtheiluugen auf durchfchnittl'ch 20—80 .Köpfe an. Im Jahre 1868 wurde jedem Oberhaupt eine jährliche Steuer von 80—60 Rubel auferlegt. Vor vier Jahren sah inan jedoch ein, daß diese Steuer unmöglich aufgebracht werden könne, und reduzirte sie deshalb ans 80 Rubel, diese Summe wird noch heute gezahlt. Der Erdboden ist arur und seine Erträgnisse werden immer geringer, so daß es selbst in normalen Jahren unmöglich ist, gute Ernten zu gewinnen. Die .Kolonisten pflanzen Roggen, Hafer, Buchweizen und Gartengemüse an. Im verflossenen Jahre 1890 war die Roggenernte völlig mißrathen und der Ertrag derselben konnte nicht als Brod verwendet werden. Im Jahre 1891 war die Buchweizenernte äußerst schlecht, die Kartoffeln waren zum größten Theil verfault und es wurde nicht einmal genügend Hafer geerntet, um die neue Saat zu bestellen. Tie Häuser sind so gruppirt, als ob sie eine Stadt bilden, sie haben alle gleiche Größen und Höhen und gewöhnlich bewohnen zwei Familien ein Gebäude. Einen Ort für Zusammenkünfte giebt es nicht, auch keine Gelegenheit, wo sich die Bewohner Bier oder geistige Getränke verschaffen können. Die .Kolonisten unterhalten eine Schule, deren Lehrer für eine sechswöchentliche Dienstzeit mit sechs Rubel besolde! werden, und es giebt in der Gemeinde weder Erwachsene noch Kinde; in dem gehörigen Alter, die nicht hebräisch und russisch lesen und schreiben können. mä

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.