Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 56 (1892)
- Issue
- Heft 17 (22.4.1892)
- Date
- 1892-04-22
- Page
- Seite 199 (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3227931-3227949--48776-3269430- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
199 haben: itier, so Spott- Denn te griebbineru te dem mderen der nger wurde Liturgie m Borwerden Stabilen ltes in l. Wir mungert : besteht offenen, 10 und und der ist, beist. Da .tlisntau »egnügte sondern vgl. bei. r diesen amuletn hatte, monides rsnamen phardim üblicher Formel 5eife die m Buche gesetzt zu thun. td daun s herzudeuLsch- Jnschrisl n Kreise rstamml, rte nichttz finden Schofm anmeneu in Beyi (man ommenen i (Aboda beachte die Schreibweise) als „Fürst des (göttlichen) Angesichtes". Wir werden kaum fehlgehen mit der Annahme, das; wir es hier mit Jesus, dem Stifter des Christeuthums, zu thun haben, und daß hier von den Kabbalisten eine christliche Anschauung in unfern Gottesdienst eingeschmuggelt wurde. Wenn dagegen von unfern Stabilen, die namentlich seit der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts in vielen Gemeinden eingeführte Konfirmation als eine Nachahmung der bei den evangelischen Christen üblichen Konfirmation und daher als eine Vermengung nichtjüdischer mit jüdischen Anschauungen ausgegeben wird, so ist dies durchaus falsch, denn beide Akte sind grundoerschieden. Suchen wir uns zuerst den christlichen Konfirmatiousatt klar zu machen. Da derselbe jedoch mit dem Akte der Taufe des neugeborenen Kindes in innigstem Zusammenhänge steht, so müssen wir die Darstellung desselben in Kürze vorausgehen lassen. Nachdem die Taufzeugen auf die Frage des Geistlichen, ob sie wollen, daß das Kind auf das rezitirte christliche Glaubensbekenntniß getauft und dadurch in die christliche Gemeinde ausgenommen werden soll, bejaht, und ebenso das Versprechet!, daß sie nebst den Eltern des Kindes dafür Sorge tragen lverden, daß es in diesem christlichen Glauben unterwiesen, darin erzogen und erhalten werde, mit einem feierlichen Ja beantwortet haben, wird die Taufe durch den Geistlichen vollzogen. Die Konfirmation hat nun die Bestimmung, daß die itt das Alter der religiösen Mündigkeit eingetretenen Knaben und Mädchen das christliche Glaubensbekenntniß, aut das sie getauft und in die christliche Gemeinde ausgenommen wurden, persönlich bekennen und dautit das in ihrem Namen abgelegte Glaubensbekenntniß bestätigen, konfirmiren. Bei Erwachsenen, also z. B. bei Proselyten, die bei ihrer Taufe das christliche Glaubensbekenntniß persönlich ablegeiw), findet daher eine Konfirmation gar nicht statt. Desgleichen haben auch die Baptisten und Mennoniten, die die Kindertaufe verworfen, keine Konfirmation. Ganz anders verhält es sich mit der jüdischen Konfirmation. Da das neugeborene Kind jüdischer Eltern nicht erst durch eilten mit einem Glaubensbekenntnisse verbundenen religiösen Akt in das Judenihum ausgenommen wird, indem es durch seilte Geburt dem Judeuthum angehört, so kann selbstverständlich auch von der Bestätigung eines in seinem Namen abgelegten Glaubensbekenntnisses, wodurch teilte Aufnahme in das Judeuthum und seine Aligehörigkeit zu demselben perfekt wird, gar nicht die Rede sein. Unsere Konfirmation ist nichts weiter als eine feierliche Entlassung der in das Alter Der religiösen Mündigkeit eingetretenen Kinder aus dem zum Abschluß gelangten Religionsultterrichte. Daß der Rabbiner resp. Religiouslehrer, dessen innige Verbindung mit den Ui Entlassenden wenigstens äußerlich nunmehr sich auflöst, in einer an dieselben gerichteten Ansprache sie mit heiligem Ernste aufsordert, den empfangenen Lehren auch in dem Leben treu zu bleiben, ist etwas so Natürliches, ein so in der Sache liegender Vorgang, daß man in der That staunelt muß, wie wirklich religiös gesilinte Menschen sich in dem Grade von der Parteileidenschaft verblenden lassen können, hierin eine verderbliche und darum mit allen Mitteln zu bekämpfende Neuerung zu finden. Ja, erwiedert man auf gegnerischer Seite, man läßt die Kinder aber auch geloben, daß sie dem Glauben der Väter treu bleiben wollen, und das ist eine Neuerung, die nicht geduldet werden kann. Denn r> Wie diejenigen Proselyten, die ihrer Wahrhaftigkeit nicht minder wie ihrer Aufklärung sich rühmen, mit denr Inhalte dieses für die Aufnahme in die Kirchengerneinschast unerläßlichen Glaubensbekenntnisses sich abfinden, das ist ein Problem, das für den Außenstehenden, tntlöslich erscheint. wenn das eine oder das andere später dennoch dem Glaubeit der Väter untreu wird, so würde es dadurch mit dem lveiteren Vergehen, das an heiliger Stätte ausgesprochene Gelöbnis; gebrochen zu haben, belastet! Für diese zärtlich fürsorgende Bedenklichkeit hat gewiß jeder Unbefangene nur ein ironisches Lächeln. — Doch denken wir uns eilten Vater, der in der Stunde der Trennung von seinen Kindern, sei es, daß diese fort über das Weltmeer wandern, sei es, daß der Vater seine Sterbestunde herannahen sieht, liebevolle und zugleich ernste Ermahnungen an seine Kinder richtet, daß sie sich ferne halten von dem Wege der Gottlosigkeit, daß sie mit ganzem Herzen und ganzer Seele Gott anhangen und nicht weichen von dem Pfade der Tugend mtd ächter Herzensfrömmigkeit; er thut noch mehr: er läßt sich von seinen Kindern das heilige Versprechen geben, daß sie treu bleiben wollen dem Glauben ihrer Väter alle Tage ihres Lebens. Ist ein solches Verfahren des Vaters unjüdisch? — Nun wohlan! Der Religionslehrer, der, wenn er ein gewissenhafter Lehrer ist. sich Jahre hindurch mit aller Hingebung bemüht hat, die heiligen Lehren unserer Religion in den Herzen der Kinder einzupflanzen, damit sie dadurch hinieden glücklich und zufrieden und im Himmel einst selig werden und sich damit nach dem Aussprache unserer Weisen — den Titel eines geistigen Vaters dieser Kinder erworben, sollte er in der Stunde der Trennung von denselben, die ihm zum Theil wenigstens vielleicht niemals mehr begegnen in dem Leben, nicht noch einmal mit aller Wärme empfehlen, die religiöse Pflanzung, die er ihnen in das Herz gesteckt hat, auch in der Zukunft mit aller Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit zu pflegen, damit sie ihnen auch die verheißene segensreiche Frucht bringe; er sollte sich nicht geloben lassen, daß sie ihren Glauben, den sie als höchstes Kleinod erkannt haben, nicht einst für irgeitd ein irdisches Gut verkaufen und verschachern? Und hat Josua, als er am Ende seiner Tage die Stämme Israels um sich versammelte (Kap. 24), sich nicht ebenfalls in feierlicher Weise Treue geloben lassen gegen den Gott Israels? Und war das Volk Israel nicht unter dem König Assa im dritten Monate (Siwan) in Jerusalem versammelt und gelobte eidlich Treue dem Gotte Israels (II. Ehr. 15, 10—15)? Und was damals als echt religiöser Akt rühmend von unserer heiligen Schrift berichtet wird, das sollte in unseren Tagen als unjüdisch verpönt sein, weil, nun weil der Sclnilchan aruch sich nicht darüber ausspricht? Mag der Eindruck, den diese Feier (unstreitig) auf die Gemüther übt, später in dem dem Materiellen fast ausschließlich gewidmeten Leben vielfach verwischt werden, so ist es doch sicher, daß er bei gar Manchen eine nachhaltige, dauernde Wirkung übt1) und von reichem Segen begleitet ist. Ist es darum nicht geradezu frevelhaft, diese so wohlthätige Einrichtung in unserem Kultusleben blos deswegen zu verketzern, weil sie nicht herkömmlich ist? Es mag allerdings als ein Mangel an pastoraler Klugheit erscheinen, daß man diese Feier mit dem in der evangelischen Kirche üblichen Ausdruck „Konfirmation" bezeichnete und hätte man besser daran 0 Hier nur ein Beispiel. In Kamberg, einen! Städtchen in dem Rabbinatsbezirke Wiesbaden, woselbst ich 40 Jahre hindurch fuuktionirte, oerließ vor etwa dreißig Jahren ein achtzehnjähriger Jüngling seine Heimath, um in Nordamerika sein Glück zu suchen. Der Vater begleitete ihn bis Hamburg. Dort verabschiedete er sich aus dem zur Abfahrt bereiten Schiffe von seinem Sohn. Doch, nachdem er sich bereits einige Schritte entfernt hatte, kehrte er wieder zu ihm um. Mein Sohn, sagte er, noch ein letztes Wort. Vergesse niemals, was unser Rabbiner bei deiner Konfirmation zu Dir gesprochen hat! — Eine solche tief ergreifende Erfahrung giebt eine reichliche Entschädigung für die ntancherlei Unbilden, welchen gerade der pflichtgetreue Rabbiner in seinem amtlichen Wirken ausgesetzt ist.