Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1892-04-08 · Heft 15 (8.4.1892) · p. Seite 173

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
56 (1892)
Issue
Heft 15 (8.4.1892)
Date
1892-04-08
Page
Seite 173 (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/3224737-3227931-3227947--48740-3269392
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

173 s sie nie l., Liebe»!rag ein öfe, das Mgkeits- Sekretür Z reichen -aufgabe. i Prager ch seinen Henstage isammeiramhafic enhefte», kolossales lelt. rzipatio» :rte lang vandeltc, itmelte er rmentenit großer ffenschaf! eliten in eitle vor b, weim manchem weniger manchen ichtigkei in, und :, die er l seinem raren in t. hr übern Klasse» - drittelt >en, der entarisch Zräbnisse gestirns, ndenheii feinem schliche» erhaupi ffondere Dieses letztere wird in einer in dritter Auflage erschienenen Schrift des Prof. Strack (Der Blutaberglaube der Christen und Juden, München, Beck's Buchhandlung) in den fünf letzten Kapiteln behandelt. Ein richtiges physiologisches Erfassen hat den Herrn Verfasser, welche die ganze Litteratur des Blutaberglaubens in klarer Reihe dem Leser vorlegt, bestimmt, dreizehn Kapitel über den Blutaberglauben überhaupt vorangehen zu lasten. Die große Bedeutung, welche die alte Welt dem Menschenblute beilegte, den Gebrauch, den die Völker der Vorzeit bei ihren gottesdienstlichen Gebräuchen (Kap. 1) bei ihren Bündnissen (Kap. 2), bei den Anfängen ihrer Versuche, menschliche Krankheiten zu heilen, von dem Blute, das dem Körper des Menschen entstammt, machten (Kap. 3—4), die Ausbildung und Ausdehnung, welche diese Theorien auf den Gebrauch des Blutes »ach dessen Zugehörigkeit zu gewissen Körpertheilen (Kap. 6—7), nach seiner Abstammung von Menschen verschiedenen Alters und Standes l.Kap. 8—9) erlangt haben, kann es allein begründen, wenn der falsche Gedanke von dem Blute und dessen Gebrauche wie eine verheerende Krankheit immer wieder unter den Menschen auftaucht und nicht verschwinden will. Weitreichende, alle Gemüther bezwingende Ansichten werfen ihre Schatten über viele Geschlechter hinaus. Bedurfte es nicht Jahrtausende, ehe das alte Institut der Sklaverei »i dem praktischen Leben der Nationen als unsittlich anerkannt wurde? lind sind nicht immer noch Erdtheile von dem alten Gedankenzuge umschattet? Aelter vielleicht als das Sklavenjoch, das ein Mensch dem auflegte, dessen Dienste er in einer schon sich entwickelnden Kultur bedurfte, sind die Gedanken von dem Blutopfer und vom Nolochdienste. Daß dieser Aberglaube von der Bedeutung des Blutes seine Wurzeln in den ersten Anfängen der menschlichen Geselligkeit suchen muß, das allein vermag es einigermaßen zu erklären, daß in den »ns näher liegenden Jahrhunderten bis auf die Gegenwart herab, bei einer wenig denkenden Volksklasse der Verdacht eines Menschenblntopfers und Menschenblutgebrauches gerade gegen die Anhänger des jüdischen Glaubensstammes noch nicht ganz hat unterdrückt und bewältigt werden können, obwohl das Grundgesetz der Juden, die mosaischen Bücher, die Liebe zu dem, der einem dem jüdischen fremden Stamme angehört, an 36 Stellen, das strenge Verbot des allgemeinen Älutgenustes in sieben Sprüchen Ausdruck geben, während der lodtschlag nicht nur in den feierlichen Offenbarungsrufen von Sinaj seinen Platz hat, sondern schon in dem erzählenden Theile von den Anfängen der Menschheit weitläufig ausgeführt ist. Allerdings hat man im ersten und zweiten Jahrhundert dieselbe Beschuldigung des Kindermordes und des Kannibalismus gegen die Christen ausgesprochen, welchen dieser Vorwurf schwere Leiden brachte (Seite 58). Allein die neue Religion verdrängte bald das Heidenthum. Der alte Opferglaube, der nun kein Objekt hatte, entwich in seiner gewohnten Form dem Geiste des Volkes, um nunmehr das Blut als Symbol der Treue iS. 6), als Heilmittel gegen den Aussatz (S. 12—14) zu bezeichnen. Die Zeiten der Kreuzzüge ließen die Vorstellungen einer früheren Zeit wieder erwachen und emporkommen. Die Schmach, welche ehedem die Völker den Christen zufügten, war jetzt, als jene längst selbst Christen geworden waren, gut genug, uin sie verderbend gegen die Juden zu schleudern. Wir halten das Wiedererwachen des Bolksaberglaubens, nachdem er einige Jahrhundert geschlummert zu haben scheint, nicht für unmöglich, Bezeichnend ist es, daß die iidischen Autoren über die Blutanklage von den christlichen Ländern sprechen, in denen diese erhoben wurde. Die vom Verfasser von Isaak Abrawanel (S. 52 f.) und von Sal. b. Abraham (d. 53 f.) angeführten testen beweisen dies. — Im Kapitel 15 spricht der Verfasser über den Ur, ung der Blutbeschuldigung und nennt, die betreffende Litteratur beherrschend, die Anknüpfungspunkte, welche manche Sitten der Juden, so weit entfernt sie vonr Gebrauche auch nur des thierischen Blutes liegen, der erhitzten Phantasie der Völker in den Zeiten der Kreuzzüge oder des schwarzen Todes einen Vorwand haben geben konnten, die grause Anschuldigung auszusprechen. Wir sagten schon, es sei jener alte, aus heidnischen Sitten und Anschauungen stammende Volksaberglaube, der sich einst gegen die Christen gewendet hatte, und im Geiste der Völker wie ein Funke unter der Asche erstickt lag, wieder erwacht, als man in Zeiten einer Judenverfolgung vielleicht unter Heinrich I. oder während der Kreuzzüge so viel von den Juden sprach und auf die Juden hinwies, welche die Schuld der Kreuzigung Christi treffen sollte. Eine uns in Abschrift vorliegende Aufzählung der durch Rabenu Gerson in Metz (990—1040) zuerst kodifizirte, von Jakob Tam in Rameru (um 1140) erweiterte Registrirung der Gemeindebeschlüsse (Bibliot. bodl. ms. lieb. Nr. 970 f. 133—134) zählt neben anderen Verordnungen die Gegenstände auf, deren Ankauf den Juden strenge untersagt ist. Unter diesen wird auch erwähnt: „und kein Gewandstück, welches Blutflecke aufweist". Offenbar ist das Verbot ausgesprochen, um die Möglichkeit der Erhebung eines Blutverdachtes fern zu halten. Wenn dieser Punkt von R. Gerson stammt, wie man seinen Namen allerdings dieser Verordnung gewisse Gegenstände, wie Kruzifixe u. s. w. nicht anznkaufen, vorangesetzt liest, so wäre damit ein Anhaltspunkt dafür gegeben, daß die Blutbeschuldigung schon vor den Kreuzzügen zu den geistigen Marterwerkzeugen gehört habe, welche das Volk gegen die Juden in Anwendung brachte. Der Herr Verfaffer setzt seine Untersuchung über den Ursprung der Blutbeschuldigung an das Ende seiner Schrift, um die unwiderlegliche Konklusion aus seinen frühem Ausführungen festzustellen. Er giebt aber in den vorausgehenden Untersuchungen die Beweise von der Unmöglichkeit, diesen Aberglauben irgendwie 311 halten Kapitel 12 weist nach, wie gleich den altjüdischen Gesetzen auch alle Kompendien für den Volksgebrauch den Blutgenuß perhorresziren. Er führt ferner aus, wie sorgsam das Verbot eingehalten wird, die menschliche Leiche zu irgend einer Nutznießung zu verwenden (S. 33 Zeile 18 ist „Aboda zara 29b" zu lesen), und stellt dann den Beweis der Unmöglichkeit eines Mordes zu ritualem Gebrauche her. Der Verfasser entrollt vor uns im folgenden Kapitel (13) das weite Gebiet des gelehrten Schriftthums für die jüdische Praxis. Im Alterthum findet sich sogar die abergläubische Heilkunde, welche den Völkern jener Zeiten geläufig ist, bei den Juden selten, und wo dies vorkommt, ist nur von Thierblut die Rede, niemals von Menschenblut. Auch durch die Zeiten des düstern Mittelalters und der letzten Jahrhunderte führt uns Herr Prof. Strack. Wenn das Blut in Sagen lind Märchen und in den Verordnungen der Aerzte als heilkräftig beachtet wird, so war dies im Allgemeinen eine Vorstellung der Völker, der sich auch die Juden nicht ganz fern halten konnten. Der Verfasser schlägt vor uns die Heilbücher der abergläubischen Juden auf, durchmustert sie und kommt zu dem Schluffe, daß (S. 39) selbst der im Dunkel des Aberglaubens weilende Jude nach diesen medizimschen Wunderheilbüchern in seltenen Fällen zu Heilmitteln Blut, und dann immer nur Thierblut oder sein eigenes Blut, z. B. Nasenblut, verwendete, und daß diese ganz widerwärtige Apotheke (S. 38) den Vergleich mit den Mitteln, welche die abscheuliche Medizin des abegläubischen Mittelalters kennt (S. 2), nicht aushält. Wir haben in dem uns vorliegenden Büchlein, Bet David des David Felbil, Wilhelinsdorf 1774, — welches im Anhänge auch 57 Seiten 8% Segulot u'Rfuot, Heilmittel für die alphabetisch geordneten Krankheiten und Geheiminittel für allerlei Gefahren enthält, — das Urtheil des Herrn Verfassers voll und ganz bestätigt gefuirden. Unter der Aufschrift „Aderlaßblut" werden Zeichen für die Zukunft, die

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.