Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 56 (1892)
- Issue
- Heft 15 (8.4.1892)
- Date
- 1892-04-08
- Page
- Seite 172 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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172 Böhmische Briefe. i. P. Ihrer mich ehrenden Aufforderung, für die „Allgem. Ztg. des Judenthums" Böhmische Briefe zu schreiben, komme ich nur zögernd nach, weil einerseits die Verhältnisse unserer Glaubensgenossen in diesem Lande in der großen Welt >o gut wie vollkommen unbekannt sind, ich also eigentlich ab ovo anfangen müßte, uni nach und nach dem verehrten Leser die Tagesberichte in einen ihm bekannten Rahmen einfügen zu können; andererseits die Berichte aus Böhmen in zwei wesentlich von einander getrennte Theile zerfallen: in Berichte aus der Landeshauptstadt Prag und in Berichte vom „f lachen Land e", wie man dies hier nennt. Es wäre am Ende nicht so schwierig, diese beiden Aufgaben zu verbinden, wenn die Herren in Prag nicht eifersüchtig darüber wachen würden, daß man ihre Angelegenheiten nicht in einen Tops werfe mit denen der „Landsjuden". Doch kann ich nicht leugnen, daß für die Aufnahme einer unparteiischen und sachlichen Berichterstattung über die Lage und Entwickelung der Juden und des Judenthums in unserem Lande — die Hauptstadt mit inbegriffen — der jetzige Zeitpunkt ein sehr günstiger ist. Das „Gesetz vom 21. März 1890, betreffend die Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der israelitischen Religionsgesellschaft," wird nämlich hoffentlich bald auch bei uns in Wirksamkeit treten und damit eine Frage gelöst sein, die seit mehr als einem halben Jahrhundert wie der ewige Jude durch unsere Gemeinde irrt. Was es mit diesem Gesetz für eine Bewaudtniß habe, kann ich Ihren Lesern heute nur mit wenigen Worten andeuten. Bisher gab cs bei uns in Böhmen einen Rechtszustand, wie er in Preußen im Jahre 1876 durch das sogenannte Laskersche Gesetz geschaffen wurde, während das neue Gesetz über die zwangweise Geineindebildung und Gemeindezugehörigkeit — natürlich mutatis mutandis — auf den Zustand zurückgreift, der seit den dreißiger Jahren in den alten Provinzen Preußens bestand. Bekanntlich herrschte vor dem Austrittsparagraphen bei Berathung des Gesetzes eine unendliche Angst in den preußischen Gemeinden; in Wirklichkeit hat sich aber die echte liberale Einrichtung des Laskerschen Gesetzes sehr heilsam bewiesen und die Vorstandstyrannei gegenüber religiösen Minoritätsrichtungen hat mit dem neuen Gesetze einer gerechten Rücksichtnahme auf dieselbe Platz gemacht. Leider fürchte ich, daß das neue Gesetz, betreffend die Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der israelitischen Religionsgesellschaft, an welches bei uns von allen Seiten so große Hoffnungen der Kultusgemeinden geknüpft werden, den gehegten Voraussetzungen nicht entsprechen wird. Ich behalte mir eine ausführliche Darlegung dieser Umstände für einen meiner nächsten Briefe vor und kann dies um so mehr verschieben, als heute, zwei Jahre nach Publikation des betreffenden Gesetzes, die nöthigen Ausführungsverordnungen noch nicht erlassen werden konnten, weil das Gesetz — unausführbar, wenigstens für den Augenblick unausführbar ist. Einen schweren unersetzlichen Verlust hat dieser Tage die Prager Gemeinde erlitten. Der als Kenner der Geschichte der Prager Juden berühmte Herr Koppelmann Lieben, Aktuar der Beerdigungsbcüderschaft, Matrikenführer der Prager Kultusgemeinde, starb nach nur dreitägiger Krankheit wenige Wochen vor Vollendung seines achtzigsten Lebensjahres. Die oben angegebenen Amtsbezeichnungen des als feiner Talmudkenner und gründlicher Gelehrter bekannten Herrn Lieben bedürfen um so mehr der Definition für den fremden Leser, als sie nie mehr wieder die Bedeutung gewinnen, welche sie am sel. Liebe» hatten. Die israelitische Beerdigungsbrüderschaft ist in Prag ei» bedeutender Faktor des Gemeindewesens, da sie die Friedhöfe, da; Beerdigungswesen und indirekt eine ganze Anzahl von Wohlthätigkeitsinstituten zu verwalten hat. Der Aktuar ist eigentlich nur Sekretär dieser Gesellschaft, aber Lieben machte die Durchforschung des reiche» historischen Materials dieser Brüderschaft zu seiner Lebensaufgabe Die Sammlung der wichtigsten Inschriften auf dem alten Prager Friedhofe ist theils durch sein Werk 6al-Ed, theils durch seine» thütigen Eifer veranlaßt worden, und noch seine letzten Lebenstage waren den Vorbereituugen für die Drucklegung des Riesensammel' wertes gewidmet, das unter seiner Anleitung einige namhafte Gelehrte mehrere Jahrzehnte beschäftigte. Lieben hat nicht viel publizirt, aber in seinen Kollektaneenheften in welche ich einzusehen wiederholt Gelegenheit hatte, ist ein kolossales Urkunden material zur Geschichte der Juden in Prag gesammelt. An jder Wende der letzten Jahrzehnte, als die Emanzipation der Juden und ihr Auszug aus dem Ghetto die Jahrhunderte lang unveränderte Gestalt der Prager Judenstadt vollständig umwandeltc bevor die Synagogen nach und nach umgebaut wurden, sammelte er mit unermüdlichem Eifer sämmtliche Wand- und Paramentcunschriften, die für die Genealogie der Prager Familien von großer Bedeutung waren. Diese Hefte werden hoffentlich der Wiffenschas! nicht verloren gehen. Als Matrikenführer, d. h. Civilstandsbeamter der Israeliten i» Prag, war er ebenfalls von großer Bedeutung. Die traurigen Verhältnisse, die er bei seinem Amtsantritte vor dreißig Jahren antraf, spotten aller Beschreibung, und er gab, wen» man über seine Pedanterie ungeduldig werden wollte, gar manche» Geschichtchen zum Besten, das sein fast hartes Vorgehen gegen weniger pünktliche Rabbiner vollkommen rechtfertigte. Der Nachweis der Legitimität der Ehen, der in manche» bürgerlichen Verhältnissen noch nach Jahrhunderten von Wichtigkei ist, kann nur bei der peinlichsten Gewissenhaftigkeit klar sein, und darum ließ er sich durch die mannigfachsten Anfeindungen, die er wegen seiner Strenge vorübergehend zu erfahren hotte, in seinem Prinzip nicht irre machen. Die strengste Religiosität und die liberalste Gesinnung waren i» der liebenswürdigen Person des stets heiteren Greises vereint. Nicht ohne Werth ist es, daß gegenüber dem immer mehr über Hand nehmenden Beerdigungsluxus in Prag, mit seinen x und ^Klasse» zu denen in der neuesten Zeit sogar die Errungenschaft eines dritte» Paares Pferde zum Taxpreise von 100 fl. ö. W. gekommen, der bescheidene Mann den einfachsten Todtenwagen für sich testamentarisch verlangte und ebenso jeden Kränze- und Redeluxus beim Begräbnisse verboten hat. In Koppelmann Lieben erlosch der Letzte eines Brüderdreigestirns, das in Prag durch Frömmigkeit, Gelehrsamkeit, Bescheideuhei und Wohlthätigkeit unvergeffen bleiben wird. Segen seinem Andenken! ♦ Nie Blutdefthuldigung. Dieses lel des Pros München behandelt, iasser, w, Reihe der aberglaub welche di die Völke bei ihren menschlick des Men' Ausdehm »ach desfi einer M |l.$ap. 8salsche G heerende nicht ver Ansichten bedurfte »i dem s Und sin! »mschatti dem aus Kultur Molochdi Das Wurzeln muß, dc »ns näl dei einer blutopfci des jüdi bewältig mosaisch! üammc Blutgem wdtschl. seinen Anfänge man im Kinderm welchen die neue glaube, d k Von Dr. Joel Müller. Zu den häßlichsten und zähesten Vorurtheilen des menschliche» Geistes gehören die abergläubischen Begriffe über das Blut überhaupt und das unheilbringende Märchen vom „rituellen Morde" insbesondere iS. 6), Die Ze Zeit w ehedem selbst C die Ju Bolksab haben üdischer Länder» von Jsa geführte über der