Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 56 (1892)
- Issue
- Heft 14 (1.4.1892)
- Date
- 1892-04-01
- Page
- Seite 160 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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160 der Kassenrevisoren und beantragte die Entlastung, welche gewährt wurde, worauf die bisherigen Kassenrevisoren aufs Neue gewählt wurden. Nunmehr kanien Anträge an die Reihe. Der erste war der des Ausschusses auf Festsetzung eines Minimalbeitrages von zehn Mark für die ordentlichen Mitglieder (Gemeinden). In der Begründung erfuhren wir die der öffentlichen Festnagelung werthe Thatsache, daß manche Gemeinden es für anständig hielten, mit Jahresbeiträgen von ein, zwei und drei Mark dem Bunde anzugehören, und das nicht etwa arme Gemeinden. Es wird nach einiger Debatte der Antrag mit dem Zusatze angenommen, daß der Ausschuß das Recht haben solle, bedürftigen Gemeinden den Beitrag zu ermäßigen oder ganz zu erlassen. Ter nächste Antrag des Ausschusses, welcher lautete: „Ter Gemeindetag wolle beschließen: Bei den großen Kosten, welche für die Einrichtung von Religionsunterricht schon jetzt vom D.-J.-G.-B. ausgewandt wurde» und welche erfahrungsgemäß von Jahr zu Jahr wachsen, ist es nothwcndig, daß neue finanzielle Hilfsquellen zur Hebung dieses Bedürfnisses erschlossen werden," wurde mit dem Anträge der Gemeinde Alsheim: „Es möge deni Gemeindetag gefallen zu beschließen, für llnterstützung armer Gemeinden, rcsp. deren Religionslehrer eine größere Summe in den Boranschlag einzustellen als bisher. Um dies zu bewerkstelligen, schlagen wir vor, die Ausgaben für die historische Kommission zu vermindern", gemeinsam zur Berathung gestellt. In der Debatte wurde von mehreren Seiten die regelmäßige Vornahme einer Chanukahsammlung, wie im Jahre 1888, vorgeschlagen. Rechtsanwalt Stern spricht den Wunsch aus, daß der Gemeindebund mehr als bisher bei letztwilligeu Zuwendungen bedacht werde. Dr. Hildesheimer befürwortet gleichfalls die jährlichen Sammlungen und betont die Pflicht der Großgemeinden, für diesen Zweck größere Summen als bisher zu spenden. Bemerkenswerth ist der Vorschlag des Professor Lazarus, die jüdischen Frauen und Frauenvercine für die Zwecke des Gemeindebundes zu begeistern und durch ihre Mithilfe zur Beschaffung der Mittel zu gelangeir. Bei der Abstimmung gelangt der Ausschußantrag mit dem Zusatzantrage des Rechtsanwalts Friedländer (Potsdam), „der Gemeindetag sieht in der Bildung von örtlichen Veranstaltungen für Sammlungen, in der Gewinnung neuer außerordentlicher Mitglieder und der Errichtung von Bezirksverbänden" einstimmig angenommen. Mit großer Mehrheit wird auch der erste Absatz des Alsheimer Antrages gutgeheißen, während der zweite Absatz, Schmälerung der historischen Kommission, einstimmig abgelehnt wird. Nach einer Mittagspause wurde in die Berathung des Antrages der Gemeinde Brandenburg eingetreten. Derselbe lautete: „Der Ausschuß des D.-J.-G.-B. wolle Schritte thnn, daß von Seiten aller jüdischen Gemeinden Preußens die Regierung durch Petitionen angegangen werde, den jüdischen Religionsunterricht au den höheren Schulen obligatorisch zu erklären." Die Diskussion hierüber nahm stellenweise einen sehr erregten Charakter an. Dr. Rosenberg (Brandenburg) begründete den Antrag und gab interessantes historisches Material über die bisherigen Bemühungen der deutschen Juden bezw. des Gemeindebundes nach der genannten Richtung. Ihm traten mit Wärme Lehmann (Dresden), der jedoch diese Bestrebungen über die preußischen Grenzen hinaus ausgedehnt wünscht, ferner I. Weinberg (Berlin) und Dr. Hildesheimer bei, während mit gleicher Wärme Dr. Vogelstein (Stettin), Justizrath Makower, Prediger Coblenz (Bielefeld), Geheimrath Kristeller, Cohn (Liegnitz) und Gotthelft gegen jeden staatlichen Zwang Einspruch erhoben. Eine vermittelnde Stellung nahmen Tr. Minden und Dr. Friedländer (Potsdam) ein, welch Letzterer mit seinem Anträge: „Der VI Gemeindetag erklärt die Einfügung des jüdischen Religionsunterrichts in den Lehrplan der höheren Schulen für eine unerläßliche Forderung und beauftragt den Ausschuß, die Frage, in welcher Weise dieser Anspruch wirksam zu verfolgen ist, zu prüfen und über die Ergebnisse dem nächsten Gemeindetage zu berichten", die Majorität erzielte und so den Frieden wieder herstellte. Hervorgehoben sei aus der Debatte die unwidersprochen gebliebene Klage über den Mangel an geigneten Lehrkräften zur Ertheilung jüdischen Religionsunterrichtes an höheren Lehranstalten. Ein Antrag des Ausschusses: „Der Gemeindetag wolle beschließen: Es ist wünfchenswerth, daß die jüdischen Gemeinden die herrschende Bewegung zur Einrichtung von Knaben - Handarbeitsschulen nach Kräften unterstützen", fand nach Begründung durch Geheimrath Kristeller und Rechtsanwalt Benfeh einstimmige Annahnie. — Einhellige Ablehnung war dagegen das Loos des Antrages der Shnagogenräthe in Freiburg und Eichstetteu, welche verlangten, der Ausschuß solle in Abänderung seiner bisherigen Geschäftsordnung vertrauenswürdigen Vereinen, welche die Förderung des Handwerks und der technischen Berufsarten unter den Israeliten sich zur Aufgabe gestellt haben, aus den Mitteln des Gemeindebundes ohne weitere Bedingungen einen angemessenen jährlichen oder einmaligen Zuschuß ertheilcu. Alle Redner, namentlich die aiNvesendcn Vorstandsmitglieder einschlägiger Vereine (Adler - Berlin, Gotthelft- Cassel), vertraten einmüthig die Ansicht, daß die Geschäftsordnung des Ausschusses eine wohlbewahrte sei, und daß derselbe das Recht und die Pflicht habe, bei Gewährung von Zuschüssen seine Bedingungen auf Jnnehaltung dieser Geschäftsordnung zu stellen. Es folgt die Berathung über den Antrag der Gemeinde Magdeburg: „Der verehrliche D.-J.-G.-B. »volle dahin »virken, daß der Modus in Beziehung auf die Zeitdauer der Beitragspflicht der Gemeiudemitglieder in allen Bundesgeineinden einen einheitlichen Charakter an» ehme. Die Herren Rosenheim (Magdeburg) und Syndikus Dr. Minden schildern die Ungleichheit, die zur Zeit in dei» statutarischen Bestimmungen der einzelnen Geineinden hinsichtlich der Besteuerung neu anziehender und abziehendcr Mitglieder vorhanden ist, und Iveisen auf die Nothwendigkeit einheitlicher Gestaltung hin, »vorauf der Antrag angenoininen »vird. Der letzte auf der Tagesordnung stehende Antrag »var der des Bezirksrabbiners Dr. Silberstein in Wiesbaden: „Der Deutsch- Israelitische Gemeindebund möge zur Bildung von engeren Gemeindeverbänden die Anreglmg geben und die Regelung der Beziehu»»gen solcher Verbände zum D.-J.-G.-B. in den Kreis seiner Aufgaben ziehen," wurde nach Befür»vortung durch die Herren Geheimrath Kristeller, Amtsrichter Kalischer (Schwiebus), Dr. Vogelstein (Stettin) m»d Prediger Coblenz (Bielefeld) mit einem Zusätze betreffend die Berichterstattung auf dem nächsten Gemeindetage angenommen. Es erfolgte nunmehr die Neulvahl des Ausschusses, bei welcher im Wesentlichen die bisherigen Mitglieder und zlvar mit Stiinmeneinheit wiederge»vählt wurden. Nunmehr wurde von der Versammlung die Berathung des schon erwähnten Uhlfelder'schen Antrages betreffend die Wanderbettelfrage vorgenonnnen und der Beschluß gefaßt, daß der Ausschuß des Gemeindebundes zur einheitlichen Regelung der Beseitigung des Wanderbettels einen eigenen Delegirtentag berufen solle. Nachdein noch I. de Jonge dein Vorsitzenden der Versammlung sowie des Ausschusses gedankt hat, schlug Dr. Karpeles in» Auftrag der Gemeinde Friedberg vor, den nächsten Gemeindetag in Frankfurt a. M. abzuhalten. Er dankte noch Dr. Kristeller na»nens des Ausschu ver Fre> De Platze » noch an ordner Essen", in erster Gemeini Er Verl dein ge Mitteln um ein führung Da ständig ist auch Hinterg getroste» in Krak als »ng tinien e» zwecken Bernuw raffenlel getragen Zie kau aber Fr reden m Mittel: Die eigei lose In durch er ihm bec »i»»s zo ein vor persönli treffen! über ihi Es einer R Expedit! mente»» scheinen sprechen Sei '»mit G eichten z hier blc tverden. der Fra Woche r befinden so habe