Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 56 (1892)
- Issue
- Heft 9 (26.2.1892)
- Date
- 1892-02-26
- Page
- Seite 99 (sequence 3)
- Language
- German
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99 intltlKT Lrscheiib norba sie ipolitir ganze ckelllllg iq Her i, [int )ic Be intcr wieder -erails^ ls von 'bit zu rte iw ozialen erhallt, eichene clche di( ht. nur lättern ll wal! itz'schen alität?; diese- Theil t gegen nft der Augei Beste anunen en, die es den wließeu tücksichl llzelnen gelassei :r stets hr Var ld den für bit oftmals;n, dal c Ber ksschnl ocr ba* 9er für Frag illeit fu Parteien n, wa twortel nuß die het das , ebellso ürlid)c? Aülldlliß bringen wallen, ebenso wenig wallen wir um einseitiger '^genannter religiöser Sanderinteressen willen auf die Erfüllung unserer patriatischen Pflicht Berzicht leisten, unb biese gebietet uns, unserer politischen Ueberzeugung gemäß mit Söörnte unb edler Hingabe, selbstverständlich auch mit Mäßigung unb Anstand nritzuwirken fii dem, was uns für das Heil des Vaterlandes ersprießlich erscheint. Diejenigen unserer Glaubensgenossen, welche sich von der Durchführung der in dem Zedlitz'schen Entwürfe aufgestellten Gruudrntze Segen für die Zukunft versprechen, welche die strenge l mfessionelle Scheidung in der Balksschnle und die Vergrößerung -cs kirchlichen Einflusses auf die Vorbildung der Lehrer unb die l rziehung der Jugend als im Interesse des Staates gelegen brachten, mögen sich in Gottes Namen den Petitionen anschließen, cie aus der Mitte der kirchlich gesinnten Parteien zur Unterstützung - cr Regierung erlassen werden; diejenigen aber, welche die Befürchtung l egen, daß dllrch die Erhebung des Entwurfes zum Gesetz die Uaatsschulen in Kirchenschulen verwandelt werden und der iiiter=! mfessionelle Frieden Schaden nehmen könne, lnögen unbekümmert m der Parteien Gunst und Haß ihrer Ueberzeugung durch Beitritt zu den van entgegengesetzter Seite ausgehenden Kundgebungen znin viitSbnuf bringen. Wer van unseren christlichen Mitbürgern uns rnegen nuferer politischen Anschaullngm mit seinen: Hasse beehren '.all, mag es thnn, wir können dem nicht wehren. Liebe läßt sich sicht erzwingen, läßt sich am allerwenigsten durch Liebedienerei und veigheit erschleichen. Aber Achtung erwirbt sich ein Jeder, der für ane Ueberzeugung mannhaft eintritt, und Geringschätzung ist las unabwendbare Loos derjenigen, die, um nicht Anstoß zu -regen, ihre Ueberzengnngen furchtsmn verleugnen. Ich spreche es immwunden aus: mir ist die offene und ehrliche Feindschaft, die ich air durch charaktervolles Handeln zuziehe, lieber als ein durch Preiscbnng meiner Bkanneswürde erkauftes Zugeständnis;, das mir für cn Augenblick gemacht wird. Es wäre traurig und tief zu beklagen, wenn man auf Grund unseres politischen Verhaltens and) nur mit einem Scheine von Aerechtigung den Vorwurf gegen uns erheben dürfte: da, wa es sich m materielle Interessen, um Kornzölle und dergl. handelt, da sind Ae Juden auf dem Platze und wissen ihren Vortheil wahrznehmen; wo aber um die geistigen Güter der Nation in heißem und : eiligem Kampfe gerungen wird, wo die Allsimb Umgestaltung ■ cs Volksschulwesens öa3 Kampfobjekt bildet, da sind sie indifferent mb wollen aus Schlauheit und kluger Berechnung es mit Keinem : erderben. Jeder Urtheilsfähige muß in dieser, die öffentliche Meinung in so hohem Maße aufregenden Frage sich eine Ansicht - ilden, jedem Vaterlandsfreunde llluß daran gelegen fein, daß die Volksschule auf einer gesunden, eine heilsame Entwicklung verbürgenden u'n'nndlage ruhe. Wer darum den Juden den Rath ertheilt, sich in teilt über das Volksschulgesetz entbrannten Streit passiv zu verhalten, : erlangt van ihnen, daß sie sich selbst ein geistiges und moralisches mnuthszeugniß ausstellen. Getheilter Meinung dürfen die deutschen Hilden den: Gesetzentwürfe gegenüber sein, ebenso wie die übrigen Staatsbürger, theilnahinlos hingegen nimmermehr. Einzelne für die große Masse des Volkes vielleicht weniger nichtige Bestimmungen der Regierungsvorlage erheischen aber Niibedingt die einmüthige Intervention des preußischen Judenthums mm Standpunkt der Religionsgesellschaft aus. Es ist in diesen -Mattem scholl darauf hingewiesen worden, wie ilothwendig es ist, alle Zweideutigkeiten — und diese enthält auch der 8 32, der die brnrichlung von Schulbesnchsbezirkell in einer Gemeinde gestattet, > me zu bestimmen, ob auch sür die Schlllkinder der Minderheitsloufessioncn, deren Zahl 30 übersteigt, die Wohlthat des nähergelegenell Schulbefuchsbezirkes oder der Zwang der Kallfessionsschllle eillzutreten hat -- aus den: Gesetz entfernt zu sehell, danlit llicht willkürliche unb widerspruchsvolle Allslegung Platz greife. Es ist von höchster Be.deutllng, daß, falls die verschiedenartige Behandlung der Schulkinder aus beit vom Staate anerkannten unb den nicht anerkannten Religionsgesellschaften aufrecht erhalten bleibt, der Wortlaut des Gesetzes keinen Zweifel darüber bestehell läßt, daß das Jndenthum zu beu vom Staate anerkannten Retigiollell gehört; mit der in den Motiven zum Ausdruck gebrachten Auffassullg der Regierung, an welche eine spätere Regierung nicht gebunden ist, tonnen wir uns nicht begnügen. Vor Allem aber mllß die Alllendirulig des vielbesprochenell 8 U5 van Seitell der jüdischen ©emetitben ernstlich betrieben werden. Wo beu Kirchenbehörden so weitgehende Befllgllisse eingerälllllt werden, da ist es doch gelviß eine Forderung der Gerechtigkeit unb Billigkeit, daß vor der Errichtllng besonderer Volksschulen für die fonfeffioneüe Minderheit deren gesetzliche Vertreter über die Zwecknläßigkeit einer solchen Maßregel gehört lverden müssen. Es ist zwar voll jüdischer Seite unb zwar aus dem Lehrerkreise darauf hingewiesen wardell, daß dllrch S 15 der Gefahr vorgebeugt wird, daß jüdische Schiiler - . wenigstens dort, wa ihre Zahl eine größere ist — sich all einem | Unterricht betheiligen müssen, der voll beut Geiste eines fremden! Bekenlltnisses getragen ist, und daß „bei der Schlauheit (sic!) und I Gleichgiltigkeit mancher unserer Genleindevertreter", die in Uebereinstimmullg lllit jüdischen Eltern der mehrklassigen christlichell Vvlksschllle den Vorzug vor der einklassigell jüdischen gebell mürben, der staatliche Zwang im Interesse des Judenthnms wohl an: Platze sei. Alleiil ich sollte meinen, in ein so geringschätziges unb geradezu beleidigendes Urtheil über die voll lins selbst gewühltell Gemeindebehörden, das dach nur in verschwindenden Ansnahmefällen einen Schinlmer voll Berechtigurlg haben kann, ftintmt das preußische | Jndenthum llicht ein. Wir mären wahrlich tief gesilllkell, unb es , [taube um nufere Religion verzweifelt schlecht, wenn wir des! obrigkeitlichen Zwanges zur Wahrung unseres heiligsten Glltes 1 bedürften und uns selbst, sowie nuferen Gemeindevertretern beu | redlicheil Willem unb die llöthige Thattraft absprechen nlüßten, für i die religiöse Erziehung der Jugend uad) bestem Wissen und Gewissell! zll sorgell.! Als jüdische Staatsbürger lins itt uitferem politischell Verhalteil! voll der Furcht vor der Feindschaft der Politischell Parteiell, als treue; Anhänger unserer Religion uns von der Angst vor beut unreligwsen | Sinne unserer Gemeindevertreter bestimmen taffen — das heißt: ulls! selbst anfgeben unb fatalistisch uns dem blinden Ungefähr überant j warten. Vor solcher Politik nläge das deutsche Judenthum gnädigst! bewahrt bleiben!! Vorstehellder Artikel war bereits am 9. Februar der verehrtichell! Redaktioil eillgesalldt toorben. Der „B. 11. gezeichnete Aufsatz j „Zunl Entwllrf des Volksschulgesetzes" in der vorwochentlichell! Nunllller dieser Zeitung veralllaßt mich jedoch zu einer kurzen! Nachschrift.! Es ist llleilles Wisfells voll sJcientanb, tun allerwenigsten aber j voll mir, ein Uebelwollen der Regierullg aus bem Volksschulgesetze | „herausgetiftelt" worden. Es handelt sich auch gar nicht darunl, I wie die Regierung gesinnt ist, fonbern wie 2 15 praktisch gehandhabt j werdell wird. Ich will denn nach Allsicht des Verfassers jenes l Allfsatzes „höchst unwahrscheinlichen Falle" einer Vergewaltigung oder! Nichtberücksichtigung der jüdischem Gemeindebehörden Vorbeugen und mich nicht verlassen auf die in ben Motiven - llicht aber in bem Texte selbst —- als nothwelldig bezeichnete eillgeheude Prüfllng der