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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1892-02-26 · Heft 9 (26.2.1892) · p. Seite 98

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
56 (1892)
Issue
Heft 9 (26.2.1892)
Date
1892-02-26
Page
Seite 98 (sequence 2)
Language
German
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98 IudenLhum und Politik. V o n D r. H. Vogel st e i n. „Suchet das peil der Stadt, dahin ich euch geführt habe, und betet für sie zum Ewigen, denn in ihrem Heile wird oud) euch Heil werden." Sa lautet der Spruch, durch welchen vor dritthalb Jahrtausenden der Prophet Jeremias den Verbannten in Babylon ihr Verhalten gegen den Staat borschrieb, und der stets für das Verhalten der Inden in allen Ländern der Erde maßgebend geblieben ist. Mit klaren Sorten wird in diesem Satze die Sorge für des Vaterlandes Wohl und die Fürbitte für seine gedeihliche Entwickelung als religiöse Pflicht bezeichnet und die Jugend des patriotischen Handelns und Empfindens jedem Mitgliede der jüdischen Glaubensgemeinschaft als göttliches Gebot allgelegentlichst empfohlen. Wer den Gesetzen des Staates den Gehorsam verweigert, wer die Ehrfurcht vor dem Staatsoberhaupt aus den Augen setzt, wer dem Gesamnltwohle Schaden znsngt, versündigt sich llicht blos gegen die weltliche Obrigkeit, verletzt nicht nur die Pflichten eines guten Staatsbürgers, solldern macht sich auch eines religiösen Vergehens schuldig und kanll nicht den Allspruch erheben, zu den treuen Israeliten gezahlt zu werdell. Tie Religion soll eben, wie sie überhaupt versittlichend auf den Menschen wirkt und die niederen Leidenschaften einzudännnen bemüht ist, auch die Beziehnilgell des Einzelnen zum Vaterlande von einem höheren als delil bloßen Nützlichkeitsstandpunkte regeln ulld ihnen eine göttliche Weihe verleihen. Dadurch wird sie, ohne zur Dienerin des Staates herabznsinkell, seine treue Gehilfin, deren er zur Bewältigung seiner vielgestaltigen Aufgaben und zur Förderung des Gemeinwohles nicht entrathen kanll. Darum hat auch der Staat das größte Interesse all der Pflege des religiösen Sinns seiner Bürger imb die Pflicht, be» Retigioilsgeseltschasteil seinen mächtigen Schutz angedeihen zu lassen, daillit diese ungehindert für die Verbesserung der (Sitten und für die Erhaltung der Moral thätig sein können. Ein Gegensatz zwischen Staat und Religion kalin nur dann entstehen, lveilll elltweder voll der einen oder voll der andereil Seite die beidell gezogenell Grenzen überschritten werden, wenn der Staat sich Uebergriffe in das Glaubeusgebiet gestattet, oder wenn die Religion neh Machtbefugliisse des Staats aneiglien will. Durch einen solchen (Gegensatz werden in der Regel schwere und häßliche Kämpfe hervorgerufen, die für die imlere Entwickelung eines Landes von bell verderblichstell Folgen sind und eine tiefe Verbitterung in bcn Gemüthern zurücklasfen. Das Iudenthllm darf sich das Zeliglliß ausstellen, daß es nielliats nach einer Machtstellnilg im Staate gestrebt hat, auch da nicht, wo es durch die größere Zahl seiner Mitglieder nnb durch den Einfluß einzelner hervorragender Vertreter leicht in die Versuchung k'omiiu n tonnte, sotchelll Streben zu hlitdigeil. Einer Verquickung voll Religion ulld Politik sind die Juden stets abhold gewesen und haben sich nirgeilds in den Diellst einer* bcftiinmten politischell Partei gestellt. Es ist eine leere Phrase, der llichts Thatsächliches entspricht, wenn behauptet wird, daß die Inden sich nur den oppositionellen Parteien anschließen und innerhalb derselben ihren zersetzenden Einfluß geltend machen. Von den Parteien freilich, die mehr oder minder offen antisemitische Politik treiben, halten die Judell sich fern, sonst aber sind alle politischell Schattirungeil bei ihnen anzutreffen, voll der Sozialdemokratie bis zum echten starreil Konservatismus. Die religiöse Richtung übt auf die politische Parteistellung der Juden gar keinen oder doch nur einen höchst unbedeutenden Einfluß; es giebt hochorthodore Juden, die politisch sehr nach links neigen, und es giebt hinwiedernnl Glanbeilsgenossen, die einen extrem fortschrittlichen religiösem Standpunkt einnehmen und den Staat aus konservativer Grundlage aufgebaut sehen möchten. Wir freuen uns dieser Erscheinung, da sie ein sprechendes Zeichen ist der unbefangenen und vornrtheilslosen Verhältnisse innerhalb der jüdischen Kreise, und da sie den ungerechtfertigten Vorwurf, daß die Juden eine Parteipolitit treiben, auf das Schlageildste widerlegt. Auch in der brennenben Frage der Gegenwart, die das ganze preußische und deutsche Volk inächtig erregt, und deren Entwickeluilg selbst voll dell Deutschen im Auslände mit höchster Spannung verfolgt wird, in der Frage der Konfessionalität der Volksschule, sind inl Lager der deutschen Judell die Meillnngen getheitt, und die Be merkung Stöckers gegenüber dem Abgeordneten Richter, „das inten nationale Judenthum wird mit Ihnen zufrieden sein", hat sich wieder einmal als ein plumper und vollständig ulißlnllgener Versuch herausgestellt, die Gegnerschaft gegell bcn Volksschnlgesetzentwurf als voll dell Judell ansgeheild zu bezeichneil und dadurch in Mißkredit zu brillgell. Aber ganz wirkungslos sind seine hämischen Worte im Parlamente, denen er in einer Nersammlung der Christlich-Sozialen noch lllallche gleichen Inhalts hinzngefügt hat, doch nicht verhallt, sie haben im Verein mit dell bedauerlichen Aeußernngen Reichens pergers eine Einschüchterung der Judell zur Folge gehabt, welche bn augenblickliche Situation ganz eigenthümlich illnstrirt. Nicht. nm sind von jüdischer Seite freisiniligen und nationatliberalen Blätterll nlehrfach Zuschriften zugegangen, daß die „wirklichen" (soll \wl heißell: orthodoxen) Inden sämmtlich ans deill Bodell des Zedlitzsichei- Elltwurfes ständen imb die strenge Durchführung des Konfessionalitüts! Prinzips freudig begrüßten, sondern es silid allch die Gegller dieses Prinzips znnl großen Theile voll der Besorgnis; erfüllt: die Dheil nahlne der Judell all der Agitation unb all den Petitionen gegen j die Regierungsvorlage könnte dem Judenthnm die Feilldschaft de)! Klerikalen unb Konservativen znziehen n.lld ihnen auch in den Augen! der Regierung zulll Schaden gereichen; eS wäre daher das 23eftc | wenn die Judell, die ja in dem Entwürfe llicht schlechter wegkommeil als die übrigen vom Staate anerkannten Religionsgesellschaften, die Ausfechtung des mit solcher Heftigkeit entbrannten Streites ben christlichen Mitbnrgerll gleichsam als eine häusliche Sache überließen unb sich voll demselben gänzlich fern hielten. Rull, wir gestehcm, es ist gewiß sehr löblich, daß die Rücksichl auf die dem Judenthnm aus dem politischen Verhalten des Einzelnen! möglicherweise erwachsenden Folgen nicht aus den Augen gelassen! wird, ulld wir wünschen lebhaft, daß unsere Glaubensbrüder stets l auch in Handel nnb Wandel, in Lebensführung und Verkehr vor der Rücksicht auf die Gesammtheit sich leiten lassen und den Gedanken festhalten möchten, daß für die Sünden unb selbst für du Unvorsichtigkeiten mld Uebereilungen einzelner Juden wir Alle oftmals teidell müssen. Auch der Allsicht fthnmcn wir rückhaltlos zu, dal die preußischen Inden als Religions gesell schast keine Ver anlassung habeil, gegell dell wesentlichen Inhalt des Volksschnl gesetzes Stellnllg zli nehmen und in den Kampf für und wider das Prinzip der strengen Konfessionalität einzutreten. Aber sollen die Juden als Staatsbürger sich in dieser für die innere Entwickeluilg unseres Vaterlandes so hochwichtigeil Frag absolut neutral oder richtiger theilnahmlos verhalten? Sollen sn, ans feiger Furcht, sich die Feindschaft mächtiger politischer Parteien zuzuziehen, gleichgiltig bei Seite stehen und nlüßig Zusehen, nnn ans der Sache werden wird? Wer diese Frage bejahend beantwortet, nluß eillen ganz eigenen Begriff von Vaterlalldsliebe haben, muß die an die Spitze dieses Aufsatzes gestellte Forderung: „Suchet das Heil des Staates", in sehr engherziger Weise auslegen. Nein, ebellso wellig wie wir Religion und Politik mit einander in ein unnatürliches Bündnis; iogenanntc nuferer pa unserer Po gäbe, selbf un dem, erscheint, surchführ «atze Seg l mfessione res kirchli Erziehung erachten, : Je ans di er Regier legen, da Etaatsschr lonfeffione um der P \\i den vo Unsdruck '.oegen nll süll, mag uicht erzw vergheit e '■■ine Uebl las unab -regen, i immwun )ir dlirch ebnng nl en Augei Es l unseres p Berechtigu m inater : ie Jude ehnlen; i : eiligem , es Volks Mld woll l erderben. Reillung i ilden, je Volksschul u>rnndlag sein über erlangt Urinuthsz suden dc staatsbü) Einzc nächtige unbedingt uoill Sta Blättern -He Zwe l'-iirichtui ‘ üic zu Bilfessiom

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