Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 56 (1892)
- Issue
- Heft 7 (12.2.1892)
- Date
- 1892-02-12
- Page
- Seite 80 (sequence 8)
- Language
- German
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Demnach foll in StädKn der Regierungspräsident, wenn die Schülerzahl der fonfcfftotxcflcu Minderheit über sechzig steigt, wohl den Antrag zu stelle» berechtigt sein, das; durch Gründung einer neuen Schule für die Minderheit gesorgt tvcrde, aber cs wird ihm durch den Entwurf direkt aufgcgeben, in die Prüfling cinzntreten, ob nicht die Wohlthat eines mchrklassigen Unterrichts für die Kinder größer sei als die Wohlthat der Konfessionalität. Wann kann nun äußersten Falles dieser Paragraph ans uns augcwendct werden? Dann mußte Folgendes eiutreten: der Regierungspräsident derlangt das Ausscheiden der jüdischen Kinder ans der christlichen Schule, die städtische Schuldeputation tritt dem Antrag bei, obgleich sie weiß, daß die jüdische Gemeinde die Gründmlg einer jüdischen Schule gar nicht ivill, obgleich dadurch der Stadt Kosten entstehen. Und da sollte die jüdische Gemeinde ein so geringes Maß von Ehrgefühl habe», sich dennoch einzudrängen! sollte für die Kinder ein so erhebliches Interesse vorhanden sein, in einer solchen Schule zu bleiben! Tie Motive sagen: „Die Frage, ob die Eltern den Unterricht ihrer Kinder in einer cinklassigen Volksschule ihrer Konfession demjenigen in einer mehrklassigen Schule anderer Konfession vorziehen, wird in jedem einzelnen Falle der eingehendsten Prüfung bedürfeil." Also der Regiermigspräsident muß, bevor er den Antrag stellt, eingehend prüfen, ob er im Interesse der Minderheit ist; dann kommt noch die Gemeinde an die Reihe, ans die ja die Inden in der Stadt, wenn sie in so beträchtlicher Zahl vorhandeil sind, doch wohl Einfluß haben. Da ist die Gefahr, daß uns konfessionelle jüdische Schulen iverden aufgedrüngt iverden, nicht groß, und ich denke, der Petitions- Sturm, den Vogelstein erregen will, wurde den Eindruck erwecken, als ob wir selbst in dem an sich höch st unwahrscheinlichen Fa lle, wo staatliche und städtische Behörden eine jüdische Schule verlangen und dabei uns zu dienen glauben, dennoch nicht weichen wollten. Wo wir die jüdisch-konfessionelle Schule nicht wollen, da wird sie uns der 8 15, auch ivenu er in der Fassung der Regierung Gesetz wird, schwerlich bringen. Aber auch wir haben Stofs zu einer Petition. In 8 15 findet sich der Ausdruck „voiii Staat anerkannte Religionsgesellschaft". Im 8 17 heißt es: „Ohne den Religionsunterricht durch einen Lehrer seines Bekenntnisses soll gesetzlich kein Kind bleiben, welches einer vom Staate anerkannten Religionsgesellschaft angehört." Die Motive klären uns aber darüber ans, was unter einer vom Staat anerkannten Religionsgesellschaft zu verstehen sei. Die Aufklärung entspricht, soweit sie uns Juden angeht, vollständig der im vorigen Jahre abgesandten Petition der deutschen Rabbiner; unter diese Petition haben damals Männer aller religiösen Richtungen ihre Unterschrift gesetzt. Es heißt in den Motiven: „Was den Begriff der „vom Staate anerkannten" Religionsgesellschnften betrifft, so sind hierunter nach der geschichtlichen Entwickelung zu verstehen: einmal die öffentlich aufgeuonimeiien bevorrechteten Kirchengesellschaften, nämlich die evangelische und katholische, sodann die konzessionirten Kirchengesellschaften, wie die Herrenhuter, die böhmischen Brüdergemeinden und die Altlutheraner, endlich die früher sogenannteil geduldeten Religionsgesellschaften, wie die Memioniten, Ouäker, Baptisten, die unirten Griechen, die Anglikaner und die Juden." Mehr können wir eigentlich nicht verlangeii; und dennoch hat die Sache einen Haken. Die Anerkennung steht nüinlich nur in den Motiven, oder ivie es offiziell heißt, in der Begründung des Entwurfs. Ueber diese Motive wird nicht abgestimmt; sie sind werthvolles Material für die spätere Erkläriing des Gesetzes, aber sie sind nicht bindend. Darmn wäre es sehr ersprießlich, wenn der eben zitirte! Satz in irgenddas einer Form an passender Stelle in Gesetz hineintäme. Dazu bedürfte es unseres Erachtens keiner Massenpetition, keines Sturmes, sondern dazu genügt, wenn, sei es der Berliner Gcmeindevorstand oder der Deutsch-israelitische Gemeindebund, oder der Rabbinerverband, sich zugleich an den Minister wie an die Volksvertretung wenden. Wir haben gar keine Veranlassung, Uebelwollen herauszntifteln, wo es thatsächlich nicht vorhanden ist. Goßler war in dieser Beziehung weniger frei von Vorwurf als Graf Zedlitz. Wir erinnern nur daran, tvie, als Stöcker von der Ueberfüllnng der Ghmnasien durch die Juden redete, Goßler diese Stöcker'sche Rede sehr ernsthaft diskutirte; man wußte in Berlin damals sehr genau, wie dieser Einklang schöner Seelen entstanden war. Graf Zedlitz mag sonst in diesem Gesetzentwurf Preußen an Rom verkauft haben, darüber hat ein jüdisches Blatt nicht zn urtheilen. Im llebrigen ist zu konstatiren, daß der Entwurf des neuen Kultusministers, wenn wir die Begründung mit hinzunehinen, dem wesentlichsten Petitum des Rabbinerverbandes gerecht wird. Draußen aber im öffentlichen Leben mag jeder jüdische Bürger im Kampfe um die Schule die Stellung einnehmen, die ihm beliebt. B. R. -E» FEUILLETON Die jüdische Frau inr Mommr und auf dem Theater. Ein Bortrag von M. Bloch, ff Meine Damen und Herren! Vor einigen Jahren hat Ihnen an derselben Stelle der geistreiche Schriftsteller M. A. Dreyfuß einen Vortrag über den Inden auf dem Theater gehalten, und er bewies Ihnen, daß nuf der Bühne der Jude entlveder grotesk oder in gehässiger Art sich vorstellen müsse. — Sie können sich wohl denken, meine Damen, daß ich cs mir nicht erlaubt habe, Sie an diesem Abend zu stören und hierher zn bemühen, um Ihnen etwa dieselben Schmeicheleien zn wiederholen. Ich will Ihnen eine andere, der des Herrn Dreyfuß ganz entgegengesetzte These vorstellen, und ich habe dafür die besten Gründe der Welt; denn die Schriftsteller selbst haben von der Jüdin das Entgegengesetzte dessen, was sie vom Inden behaupteten, gesagt. Eine sonderbare Wendung, die sich von dem Augenblick an, wo es sich um Sie, meine Damen, handelt, bei ihnen vollzieht. Die Mißachtung macht der Achtung Platz, der Haß verwandelt sich in Sympathie, die verfluchte Rasse wird die liebenswürdigste unter allen; würdig geliebt zu werden, und noch viel mehr, würdig, bewundert zn werden, da sie all; guten Eigenschaften und Tugenden besitzt. Sollen wir nach der Meinung Einzelner glauben, daß die Schriftsteller, ldie so viel Schlechtes über den Juden gesagt haben, bisweilen von Gewissensbissen verfolgt werden und daß sie, um ihr Gewissen zur Ruhe zu bringe», unseren Frauen und Töchtern Aufmerksamkeiten erweisen? Oder sollen wir lieber glauben, daß diese wohlwollenden Erinnerungen von der Galanterie, die nie, besonders in Frankreich, ihre Rechte verliert, vorgeschrieben sind? Und wenn es wahr sein soll, daß der große König Ludwig XIV. zu der be- ') Der obige Vortrag wurde in der letzten öffentlichen Sitzung der ,.8oeiste des eludes juives“ zn Paris am 22. Januar gehalten und in den „Arehives Israelites“ veröffentlicht. Unsere Leser werden uns gewiß dafiir dankbar sein, daß wir ihnen die Kenntniß des geistvollen Vortrags in wortgetreuer Uebcrsetzung vermittelt haben. Die Red. icheidenf I nch dam Höflich s Ivas mo noch et; | Vortrag :st diese; rraditic | nur mit Eh> Eh> instimn Ivie stete I man vo um zu ' ähnlich I lalieuisi ses Hanl auf den I hat, wie ich nich mit grö' hingen j eich, sa! dreißig: >eschrieb 'chön zu leiten, I igen G .,Sepie warum: De: < Irientn Sie vbereiu, vaß diesl Göttliche du Ten v, da e ms ist Gascogi wie Gal u'mii es wehen ( ie Erst unten | leigende cit Rol eim T> ver Ben weckt de nehme i M'itnt ii Awkesp