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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1892-02-12 · Heft 7 (12.2.1892) · p. Seite 76

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
56 (1892)
Issue
Heft 7 (12.2.1892)
Date
1892-02-12
Page
Seite 76 (sequence 4)
Language
German
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- 76 als undenkbar herausstellt. Dieser Fall wurde von der Justizverwallung ignorirt, bis die öffentliche Meinung sich der Sache annahm, und ich betrachte es als ein großes Verdienst der „Kreuzztg.", das; durch ihr Bemühen die Sache vor Gericht gebracht worden ist. Was speziell den Fall in Lauten betrifft, so möchte ich den Minister bitten, mir über Folgendes ein Wort zu sagen: Am 29. Juni ist das Verbrechen geschehen; erst am 4. Juli ist der Thatort besichtigt worden. Das ist für mich ganz unbegreiflich. Dazu kommt, das; bei der zweiten Vernehmung der Zeugen, als der Hauptzeuge verhört wurde, der Vorsteher der Synagoge zugezogen worden ist. Das ist doch ganz außerordentlich. Es scheinen mir das Punkte zu sein, die eine Beunruhigung nothwendig Hervorrufen mußten. Diese Erörterung ist um so nothwendiger, als wir der Thatsache gegenüberstehen, daß unter dem Ministerium Schelling die Justiz für das Judenthum ungemein erweitert ist (Hört! Hört! links, Zustimmung rechts». Das Ministerium wird in der Geschichte als ein solches bezeichnet werden, unter welchem die Juden im Widerspruch mit den; Gefühl des deutschen Volkes höhere Stufen in der Justizearriöre beschritteu haben. (Sehr wahr! rechts.) Das sind Gedanken, die unser Volk bewegen (Lacheit links): wenn Sie das leugnen, so thun Sie das wider Ihre bessere Ueberzeugung. (Unruhe links, Rufe: Das ist unerhört!) Das Traurige ist, das; es Leute giebt, die sich zu einer Schutztruppe des Judenthums hergeben, daß sie ihre eigenen Würger und Dränger beschützen. (Lebhafte Zustimmung rechts, Lachen links.) Ich kenne ineüt Volk <Gelächter links: Sein Volk!» und dieses wird zu drei Viertel auf unserer Seite sein. (Lebhafter Beifall rechts, Lachen links.» Justizminister Tr. v. Schelling: Ich kann nur dankbar sein, das; der Fall Buschoff zur Sprache gebracht und dadurch mir Gelegenheit gegeben ist, eilte mir schon längst wünschenswerth erschienene Aufklärung dem Hause zu geben. Die Thatsachen selbst sind bereits erwähnt. Der Knabe, der das Opfer des Mordes geworden ist, wurde am 27. Juni vorigen Jahres in einer Scheune mit durchschllitteneln Halse aufgefunden. Die Messerführung zeugte von einem gewandten und sicheren Schnitt. Doch war die "Art und Weise der Durchschneidung des Halses nicht von der "Art, welche bei dem Schächtell von Thierelr nach jüdischem Ritus beobachtet wird. (Hört! Hört! links.) An Bemühungen, den Thäter zu ermitteln, hat es nicht gefehlt. Zunächst ist die Behörde unmittelbar eingeschritten. Die Behauptung des Herrn Stöcker ist nicht richtig, daß das Gericht erst am 4. Juli eingeschritten ist (Hört! Hört! links. — Abg. Rickert: So macht er es immer!) "Auch Privatpersonen haben milgewirkt. Insbesondere hat die jüdische Bevölkerung an Bemühungen nicht zurück'gestanden; die Synagogengemeinde in Lauten hat die Entsendung zweier Kriminalkommissare beantragt (Hört! Hört! links» und wenn ich recht berichtet bin, auch Geldmittel zur Verfügung gestellt. (Hört! Hört! links.» Der Kriminalkommissarius, der zuletzt entsandt worden ist, schritt zur Festnahme des Schächters Buschoff lmd zweier Mitglieder seiner Familie. Diese Festnahme war keine unbegründete. Es waren in der That Verdachtsgründe vorhanden, die auf das Hans Buschoff hillwiesell. Rachdeln aber die Beweisaufnahme geschlossen war, hat der Untersuchungsrichter die Freilassung der Gefangenen angeordnet. Ich hatte das Bedürfnis;, dllrch die "Akten mich über die Sache genau zu uliterrichten. "Aber die "Akten waren in Eleve nicht entbehrlich. Ich habe daher,-einen Rath meines Ministeriums an den Thatort entsandt. Herr Rickert hat bereits die "Annahme von der Hand gewiesen, daß ich dabei unter dem Druck von Volksversammlungen gehandelt habe. (Beifall links. Abg. Rickert: Das fehlte noch!» "Als ich die Kommission nach Lauten entsandte, habe ich von diesen .Kundgebungen noch keine Kenntnis; gehabt. Tie Nachricht der Entsendung ist telegraphisch am 12. Januar noch Eleve mitgetheilt worden, während die ersten Kundgebungen in dieser Sache vom 15. Januar datirten und mir am 16. Januar zugegangen sind. "An die Haftentlassung hat sich nun eine Beunruhigung geknüpft. Es ist vielfach die Meinung entstanden, es solle die Untersuchung unterdrückt werden. Es liegt auf der Hand, das; diese Meinung nur Jemand hegen kann, der die Gesetze überhaupt nicht kemrt. (Sehr richtig! links) Sobald der Staatsanwalt eingeschritten ist, wird die Entscheidung in die Hand unabhängiger Gerichte gelegt. Neuerdings ist ein neues Belastungsmoment zur Kenntnis; der Staatsanwaltschaft gelengt Ich bemerke ausdrücklich, das; dieses Belastungsmoment weder in Druckschriften noch in Volksversammlungen irgendwie hervorgehoben ist. Dieses Moment hat die Staatsanwaltschaft veranlaßt, die Weiterführung der eigentlich bereits abgeschlossenen Untersuchung und die Wiederverhaftung des Schächters Buschoff zu beantragen. Buschoff ist vorgestern in Köln vorläufig festgenommen worden und das Gericht wird tu den nächsten Tagen definitiv zu beschließen haben, ob es bei dieser Wiederverhaftung sein Bewenden haben soll. Es liegt also kein Grund irgend einer Beunruhigung vor. Wie auch die Entscheidung ausfallen möge, sie wird getroffen von preußischen Richtern, deren Unparteilichkeit und Unbefangenheit eine seit Jahrhunderten angeborene ist. (Beifall links.) Ganz merkwürdig ist mir, das; der Abg. Stöcker den Fall des Herrn v. Bleichröder zur Erörterung brachte. (Hört! Hört!» Die Denunziation gegen Herrn v. Bleichröder ist vor neun Jahren eingereicht. Es handelt sich um den Wortlaut eines Schriftstückes, welches von der klagenden Seite nicht vorgelegt werden konnte, da es angeblich verloren ist. Das Schriftstück soll 1869 geschrieben sein. So gering nun die Aussicht war, das; durch Zeugenaussagen der Inhalt dieses verloren gegangenen Schriftstücks mit solcher Zuverlässigkeit festgestellt werden konnte, um darauf eine Anklage zu fcmteit, so ist doch die Staatsanwaltschaft zur Vernehmung der Zeugen geschritten. Sie hat die Denunziation als unbegründet zurückgewiesen, und diese Zurückweisung ist in allen nach dem Gesetz zulässigen Instanzen aufrecht erhalten worden. Die Denunziantin hat zwar noch den zulässigen Weg an das Kammergericht beschr-itten, denselben aber nicht weiter verfolgt. So lag die Sache, als neuerdings in der Broschüre, die der Abg. Stöcker erwähnte, dieser Fall wieder in leidenschaftlicher Weise eine Besprechung erfuhr. Zunächst bin ich mit Herrn Stöcker in . der abfälligen Beurtheilung dieser "Art Literatur vollständig einverstanden. Es ist ein unerfreuliches Zeichen der Zeit, daß Machwerke, welche darauf berechnet sind, den .Kitzel der Neugierde und Schadenfreude zu erregen, massenhaften "Absatz in einem gewissen Theile des Publikums finden, während die Nachfrage nach guten Büchern erfahrungsgemäß zurückgeht. (Sehr wahr! links.» Wenn Herr Stöcker aber das Verlangen gestellt hat, das; ich gegen diese Brochüre hätte einschreiten sollen, so glaube ich in der Thal kaum, daß Herr Stöcker so unbewandert n unserer Strafgesetzgebung ist, um nicht zu wissen, daß man gegen Beleidigungen nur auf Antrag einschreiten. kann. Ich möchte daher auch glauben, das; seine Deduktionen viel weniger darauf gerichtet waren, über die Nichtbestrafung des Herrn Ahlwardt sich zu beklagen, als vielmehr darauf, den Fall Bleichröder hier zur Sprache zu bringen. «Sehr gut! links.) Tie Justizverwaltung hat sich mit der Angelegenheit befaßt, aber nicht von irgend einer betheiligten Seite aus dazu veranlaßt sondern seitens solcher Personen, die über das Sachverhültniß überhaupt nicht genau unterrichtet waren. Ich habe Veranlassung genommen, die Staatsanwaltschaft zur Aeußernng aufzufordern. Die beiden Instanzen, der Erste Staatsanwalt und der Ober-Staatsanwalt, haben mir darüber berichtet, das; seitdem mehr als 15 Jahre verflösse;; sind, und daß jede Aussicht geschwunden sei, den Inhalt dieses Schriftstückes vermöge einer Zeugenvernehmung zu rekonstruiren. Es ist vollständig unrichtig, wenn Herr Stöcker sagt, die Justiz sei durch die Aeußerung der öffentlichen Meinung gedrängt worden. «Hört! hört! links.) Ein gleiches Urtheil hat Herr Stöcker auch in Betreff des Falles Liebmann abgegeben, leider auch ohne Kenntniß meiner Ulkten. (Hört! hört! links.» Hätte er Kenntnis;, so würde er daraus ersehen haben, daß ich, nachdem in dein gegen Liebmann eingeleiteten Straf verfahren die näheren Umstände seiner Vernehmung ins Lickst gesetzt worden waren, ungesäunrt den Oberstaatsanwalt angewiesen habe, das Disziplinarverfahren einzuleiten. (Beifall rechts. Abg. Mnnckel <dfr.): Die Antwort, die der Justizminister Herrn Stöcker ertheilt hat, beweist, daß auch in diesem Falle Herr Stöcker sict einige thatsüchliche Jrrthümer und Ungenauigkeiten hat zu Schulden kommen lassen (Sehr gut! links. — Unruhe rechts», ein Resultat, da- Wenige im Hause gewundert haben wird. (Sehr gut! links.) Wae mich gefreut hat, ist der Umstand, daß der Herr Justizminister ausdrück lich konstatirt hat, daß das Drängen der Volksversanunlungen be: unseren Justizbehörden gar keine Wirkung gehabt hat. (Ruf rechts. Leider!» Ein solches Drängen ist in; höchsten Grade verderblich, es handelt sich um ein Urtheil über Dinge, die Volksversammlungen ein schließlich ihrer Führer nicht verstehen. Für eine vornehme Anlehnung derartiger Bestrebungen kann unrn der Behörde nur durchaus dankbar sein. E sich in 5 Buschoff Stöcker hin gesö lungen i danken i von Be; zu knüp dcr zugl wahr! l sehr um Schellin dann tä als wa welche r Unrecht links.)! mir, dc irgendw gestellt, Reden ) es nicht werden, liche CH ja gerc überfüh — sind daß die Christe; u. s. w am Ha He blümt Last, ui Chinese selben! Al schände hat. $ hat, ci freundl Ich U feindlic die vor hüten, es beda den m wünsch A Partei Justiz diesem Justiz; nicht z Folge A ich, da Lauter bagege suchen. habe d handln also ii habe t ösfentl Genüc Herr Wind: lebho

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