Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 56 (1892)
- Issue
- Heft 3 (15.1.1892)
- Date
- 1892-01-15
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
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Nirislm- >6. Jahrgang. Nr. 3. Gerlin, 15. Januar 1892. is Alles Ihnen weiter, .itungen. angstvoll wenigen ind von l's nicht , diesen as gute uns ein Sopha i herablche Abtiirlich," schränkte iten sich e eigene chaft in> sich erh. tlvortete n Reich >e ihrer ingt." rdüchtig lstnnden Hobe ich ragenen, begann liünnernn war chte; es e schien e Glan- Zeit zn rte, nur l Schloß ja den rmnsani lnodischc ewache» te. stehe „Top!" Der Gemerndevote. Weitage zur „Allgemeinen Zeitung öes Iuöenthums". Korrespondenzen unb Nachrichten. Deutschland. 52 Berlin, 11. Januar. In der gestern hier abgehaltenen Sitzung oer Rep rasen tauten Versammlung wurden die Berathungeu über m Erweiterung des jüdisehen Krankenhauses, zu der die Gemeinde non dem neben der Neuen Synagoge belegenen Grundstücke ca. 20 Ouadratruthen abtritt, abgeschlossen. Die von der Gemeindeverwaltung gestellte Bedingung, daß das abgetretene Terrain Eigenthum der Gemeinde oleiben muß, wurde von den Repräsentanten mit der Maßgabe angenommen, daß dasselbe dem Krankenhause zur Benutzung verbleibt, wtange dieses in der Auguststraße 14 domieilirt ist. Eine längere Debatte rief die zweite von der Gemeindeverwaltung gestellte Bedingung hervor, ivonach durch Gemeindebeschluß eine Maximalzahl für die Aufnahme von Kranken in das jüdische Krankenhaus festgesetzt werden soll. Nachdem sich die in der Repräsentantenversammlung befindlichen beiden Bor- 'teher des Krankenhauses, die Herren Isaak und Sachs, auf das Lebhafteste gegen diesen Antrag erklärt hatten, wurde derselbe mit Stimmengleichheit ab gelehnt. Herr Justizrath Makower brachte ein Schreiben des Gemeindevorstandes zur Verlesung, in dem derselbe der Hoffnung Ausdruck giebt, in nächster Zeit den Gesammtetat vorlegen zu können und Ae Versannnlung ersucht, bis zur Genehmigung des netten Etats den alten im Gang zu belassen. Herr Jnstizrath Meyer erklärt natltens?es Gemeindevorstaudes die Beschwerde über die verspätete Vorlegung aes Etats unter Angabe der Gründe, welche diese Verspätung herbeigeführt, für berechtigt. Es wird beschlossen, einstweilen beit alten Etat m Kraft zu belassen und in fortlaufenden alle 14 Tage stattsindenden Sitzungen vorerst das Konto der Einnahmen für das laufende Etatsjahr einer Berathung zu unterziehen. s Berlin, 11. Januar. Das „Deutsehe Central-Komitee für die russischen Juden" ersucht uns um Aufnahme folgender Mittheilung. „Die russisch-jüdischen Auswanderer, welche derzeit an der deutschen Grenze anlangen, — etwa 200—300 täglich — sind -zum Theil höchst unzureichend gegen die Winterkälte geschützt. Wir bitten daher alle Menschenfreunde dringend, den Unglücklichen durch unsere Vermittelung Wäsche, Kleider u. s. w. zuwenden zu wollen. Tie ,Relre Berliner Omnibus- und Packetfahrt-Aktiengesellschaft, 8., Ritteraraße Nr. 98 99", hat sich bereit erklärt, von allen Spendern, welche sie direkt benachrichtigen, die Pallete abzuholen und uns zuzustelleu." |T Berlitt, 11. Januar. Die Hitsskasse für jiidische Kultusde amte veranstaltete am 2. Januar ein Elite-Konzert: Ein feierlicher, von echt jüdischem Geiste durchdrungener Prolog, verfaßt von Herrn Vr. Levin, erösfnete das Fest. Die einzelnen Vortrüge fanden rauschenden Beifall. Besonders hervorragend war Herr Rothmühl mit dein Preisiede aus den Meistersängern und Herr Kadelburg, der znm ersten Male mit einer Deklamation in Privatgesellschaft hervortrat. In der Kaffee- Bause, während welcher wieder bedeutende Künstler sangen, begrüßte der Arrangeur Herr Max Stein die Gäste, dankte im "Namen des Vorstandes sowohl den Künstlern als auch den Gönnern der Hilfskasse, sodann hielt Herr Dr. Hirsch Hildesheimer eine längere, mit Begeisterung aufgenommene Rede, die darin gipfelte, daß es nicht allein Wohlwollen, 'Andern sogar Pflicht sei, für die Kultusbeamten und deren Hinterdliebenen zu sorgen. Die Rede brachte der Hilfskasse sofortige Zeichnungen im Betrage von 110 Mk. jährlich ein. Bis 5 Uhr blieb der größte Theil der Gäste in gehobener und gemüthlicher Stimmung beisammen. * Berlin, 12 Januar. Im Gegensatz zu der kürzlich von uns rnitgetheilten Entscheidung einer preußischen Regierungsbehörde über die Versicherungspflicht der jüdischen Kultusbeamten w'rd jetzt ar anderer Stelle eine Verfügung veröffentlicht, welche die Herzogt. Anh. Regierung, Abtheilung des Innern in Dessau <am 14. September *391) dem Magistrat tu Bernburg zugesaudt hat. Dieselbe lautet: i „Die Beschwerde des Kantors und Lehrers B. in Bernburg über den Bescheid des Magistrats vom 14. August v. I., Benveigerung einer Ouittungskarte betreffend, welche den formellen Erfordernissen entspricht,; muß auch in materieller Beziehung für begründet erachtet werden. Zunächst steht ohne Weiteres fest, daß Beschwerdeführer nicht zn denj nigeu Persouen-; klaffen gehört, welche nach § 4 des Reichsgesetzes vom 22. Juni 1889 ' von der Versicherungspflicht befreit sind. Es bleibt daher lediglich zu I prüfen, ob derselbe in einer der nach $ 1 leg. eit. zu versichernden j Kategorien von Persouen einzu.eihen ist. Hierbei war aber in Betracht! zu ziehen, einmal die "Art seiner Thötigkeit und daun seine soziale i Stellung. Die Funktionen des Kantors und Lehrers bei einer jüdischen; Kultusgemeinde bestehen nach der Auskunft des Landes - Rabbiners im i Vortragen der vorgeschriebenen Gebete, Vorlesen aus der Thorarolle j und dem Religionsunterricht der Kinder. "Nur wegen letzteren Punktes ' bedarf derselbe einer gewissen, wenn auch beschränkten 0V) wissenschaftj liehen Vorbildung. Im Allgemeinen kann seine Thätigkeit eine verwiegend i geistige, d. h. wissenschaftliche nicht genannt werden. Seine soziale! Stellung aber erhebt sich zweifellos nicht über den Personenkreis, der! nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und vom Standpunkte wirths schaftlicher "Auffassung dem niederen Betriebsbeamtenstande angehört. Der j Beschwerdeführer muß hiernach entweder als Gehilfe oder Betriebs-! beamter im Sinne des £ 1 des Gesetzes angesehen werden. Auch in! letzterem Falle ist derselbe versicherungspslichtig, da sein Gehalt 2000 9)0 nicht übersteigt." Hoffentlich wird der betreffende Kultus Beamte gegen diese die Würde aller Kultasbeamten verletzende Entscheidung an zuständiger Stelle remonstrireu.! * Berlin, 12. Januar. Das Amtsgericht ll in Berlin hatte einen! jüdischen Handlungsgehil'en als Zeugen zu einem Termine auf den; 3. Oktober, einen hohen jüdischen Feiertag, geladen und sein Gesuch j um Verlegung des Termins abgelehnt, weit keine Veranlassung zur! Vertagung des Termines vorliege. Ter Zeuge beschwerte sich über diesen Bescheid und brachte eine Erklärung des Klägers, seines Prinzipals bei, daß das Gesuch um Verlegung des Termines mit seiner, des Klägers Genehmigung gestellt sei Das Amtsgericht hat dann, ehe auf die Bej schwerde entschieden ist, in dem Termine am 3. Oktober, als der Zeuge nicht erschienen, beschlossen, ihn zu einer Geldstrafe von 20 im Un vermögensfalle vier Tagen Hast und zur Tragung der durch sein Ausbleiben entstandenen Kosten zn verurtheilen. Das Landgericht 1! hob diesen Beschluß auf. In der Begründung der Entscheidung heißt es: I „Der 3. Oktober 1891 gehört zwar nicht zu den allgemeinen Feiertagen! oder Sonntagen, au denen nach £ 193 der O. P. C. nur in Nothfällen! Termine anzuberaumcn sind. Aber wenn hiernach der Zeuge L auch j kein Recht hatte, die Verlegung des Termines zu fordern, so war dadurch! doch nicht, wie schon in dem Reskripte vom 2. "August 1873 ausgeführt! ist, ausgeschlossen, daß die Gerichte aus Gründen der Billigkeit und | Humanität, soweit die Umstände es gestatten, und es mit den sonst zu j nehmenden Rücksichten sich verträgt, anberaumte Termine wegen eines - jüdischen Festtages verschieben . . ")Nachdem der Zeuge L. die Ge- I nehmigung des Klägers in die Verlegung des Termins beigebracht hat, erscheint es billig, sein.m Gesuche stattzugeben. Deshalb ist der Beschluß des Königl. "Amtsgerichts 1! aufgehoben. Bet litt, 11. Januar. In dem Berichte des Magistrats über ' die V e r w altu n g des städtischen "Arbeitshauses zu Rummels bürg j ist nur bei den Hospitaliten die Vertheilung derselben auf die einzelnen I Konfessionen angegeben. Danach befanden sich daselbst nur drei jüdische > Hospitalitinuen Wie die dort befindlichen Korrigenden sich auf die einzelnen Konfessionen vertheileu, ist in dem "Berichte nicht aufgeführt Jedoch ist nach privaten Ermittelungen die Zahl der jüdischen Korrigenden, besonders der im jugendlichen Alter stehenden, eine größere. Während nun für die evangelischen und katholischen Insassen eine regelrechte Seelsorge eingerichtet ist, beschränkt sich die Befriedigung des religiösen "Bedürfnisses bei den jüdischen Hospitaliten und .Korrigenden darauf, daß ihnen von der Gemeinde Gebetbücher und — an den hohen Feiertagen A