Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 56 (1892)
- Issue
- Heft 3 (15.1.1892)
- Date
- 1892-01-15
- Page
- Seite 30 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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äo Politik der Juden in mehr als tausendjährigem Kampfe"/) in der er die Gleichstellung vom politischen Standpunkte betrachtete und die gewöhnlichen gegen dieselben geltend gemachten Einwürfe widerlegte. Er forderte die völlige Emancipation und zur Erreichung derselben die Gestattung der Ehen zwischen Christen und Juden, mit der Bestimmung, das; die Söhne der Religion des Vaters, die Töchter der der Mutter folgen, ferner die Aufhebung der christlichen Missionsvereine zur Bekehrung der Juden, „da diese nichts nutzen und die Juden nur chokiren". Er zeigt dann noch die dringende Roth- Wendigkeit der Emanripatio», da bei einem drohenden Kriege es von höchster Wichtigkeit sei, die llnzufriedenen in aufrichtige Söhne des Vaterlandes zu verwandeln. Dieser Schrift folgte auch bald die That. Er veranlaßte einen für alles Edle begeisterten und philosophisch gebildeten jungen Mann, der sich ihm angeschlossen hatte, den trefflichen Dr. Bernhard Beer in Dresden, zur Abfassung einer „Petition an die hohe Ständeversannnlung des Königreichs Sachsen" um Verbesserung der bürgerlichen Lage der Israeliten, welche er warm bevorwortete und sie als Mitglied der ersten Kammer überreichte. Diese Petition rief unter den Krämern, Schneidern und Schustern in Sachsen einen gewaltigen Sturm hervor. Krug erhielt mehrere Briefe, in denen die Bürger drohten, ihm ,,die Knochen zu zerschlagen", aber sie hatte doch den Erfolg, daß die Regierung aufgefordert wurde, der nächsten Ständeversammlung einen die Angelegenheit der Juden regelnden Gesetzentwurf vorzulcgen. Bevor die Stande aber noch zusammentraten, richtete der unerschrockene Krug eine Petition an dieselben, der er durch den Druck die weiteste Verbreitung verschaffte, und der er einen aus zehn Artikeln bestehenden Enttvurf eines neuen Religionsgesetzes hinzufügte. Die Hauptartikel des Krug'schen „Henotikons"-) sind: „Alle Religionsparteien stehen unter der Oberaufsicht und Oberschutz, Herrlichkeit der Staatsregierung." „Niemand darf wegen seines Glaubens in irgend einer Beziehung znrückgesetzt, gedrückt oder verfolgt werden. Die Anhänger aller Religionsparteien haben daher in bürgerlicher Hinsicht gleiche Rechte und gleiche Pflichten." „Folglich haben die Anhänger aller Religionsparteien auch gleiche Ansprüche auf alle Aemter im Staate, außer auf die in jeder Religionspartei eigenthümlichen Kirchen- und Schulämter." „Die Anhänger aller Religionsparteien dürfen auch ihre Wohnsitze beliebig wühlen, jede Art des Grundeigcnthums erwerben und bebauen, sowie jede Art des Gewerbes erlernen und ausüben." „Die äußere Gottesverehrung aller Religiousparteieu ist frei und öffentlich." „Den Uebertritt von einer Religionspartei zur anderen steht Jedem frei, doch muß derselbe öffentlich geschehen. Auch darf Niemand Andern durch Versprechungen lind Drohungen zum Uebertritt verleiten. Solche Proselytenmacherei ist ebenfalls strafbar und verboten." „Ehen zwischen verschiedenen Glaubensgenossen sind durchgängig gestattet, und die Kinder aus solchen gemischten Ehen folgen in der Regel der Religionspartei ihrer Eltern nach dem Geschlechte, also die Söhne dem Vater, die Töchter der Mutter. Es können jedoch die Eltern, wenn sie einstimmig wünschen, daß alle Kinder in dieser Hinsicht dem Vater oder der Mutter folgen, um Erlaubniß dazu, mit Anführung der Gründe, bei ihrer nächsten Obrigkeit nachsnchen, welche dies an der höheren Behörde zu berichten hat." „In Ansehung der Aufnahme fremder Glaubensgenossen bleibt es bei den bisherigen, die Aufnahme von Fremden in den Staatsverband betreffenden Landesgesetzen." i) Leipzig 1832. -) Henotikon. Oder Entwurf eines neuen Religionsgesetzes für christliche Staaten. Nebst einer Petition an die Kgl. Ständeversammlnng. Leipzig, Kollmann, 1836. Das war der Entwurf zu einer völligen Emancipation, >vie sie außer in Frankreich und Holland damals nirgends gefunden wurde. Die Petition blieb ohne Erfolg; sie zog dem edlen Krug harte Vorwürfe und viele Unannehmlichkeiten zu. Das hielt ihn aber nicht ab, eine „kritische Geschichte" der Verhandlungen der Stände herauszugcbeu?) Hatte er doch auch freisinnige Männer und unter diesen den hochherzigen Prinzen Johann von Sachsen auf seiner Seite! Nachdem er die Verhandlungen kritisch beleuchtet und widerlegt hatte, was er zu widerlegen für nothwendig hielt, wendete er sich an die Juden, sie auf die Emancipationskümpfe und endliche Siege in anderen Staaten hinweisend, und schließt mit folgenden schönen Worten: „Verzweifelt also nicht, Ihr Gedrückten vom Hause Israel im Königreiche Sachsen, wo man Euch noch im Finstern sitzen läßt, weil man Euch als Menschen ohne Bürgerrechte behandelt, während man Euch alle Bürgerpflichten auflegt und Ihr auch diese willig erfüllt, williger oft als mancher christliche Bürger! Die Morgenröthe ist auch für Euch schon angebrochen und verkündigt Euch einen heiteren Tag. Sagt doch schon Herder, der gewiß kein Jndifferentist ivar, wohl aber wußte, daß Druck und Schmach keine Herzen gewonnen, es werde eine Zeit kommen, wo man bei Ertheilung des Bürgerrechts nicht frage» werde, ob ein Mensch Christ oder Jude sei, sondern ob er seine Bürgerpflichten erfülle. Und gewiß wird sie kommen, diese Zeit, >vo man einen Menschen um seines Glaubens willen ebenso wenig des Bürgerrechts als des Lebens berauben wird. Sie wird kommen, auch für Sachsen, »tib bald. Denn Friedrich August der Menschenfreund wird sich den geschichtlichen Nachruhm nicht rauben lassen, daß zuerst unter seiner Regierung mit freudiger Zustimmung eines der ersten und edelsten Prinzen des Königsstammes, alle Bewohner seines Königreichs, ohne Unterschied ihres ererbten Glaubens, in brüderlicher Eintracht, durch ein gleiches Bürgerband umschlungen und so die letzten Spuren eines unchristlichen Religionshasses im öffentlichen Leben uuseresVaterlandes vertilgt wurden. So wird auch bei uns der Spruch zur Wahrheit werden: La raison finira par avoir raison." Ein „Friedenswort an alle Religionsparteien" über Glanbeus- und Gewissensfreiheit war die letzte Schrift, gleichsam das Testament des Mannes, der zu den entschiedensten Kämpfern für Wahrheit, Freiheit und Recht, zu den edelsten Männern unseres Jahrhunderts gehörte. Krug beschloß am 12. Januar 1842 im Alter von 72 Jahren sein thatenreiches Leben. An seinem Grabe sprach auch ein Studirender jüdischen Bekenntnisses, Wilhelm Wolfsohn aus Odessa, der Dichter von „Nur Eine Seele", im Namen seiner dankbaren Glaubensgenossen. Und so schließen wir diese Skizze mit den Worten, mit welchen der Mendelssohn-Verein in Dresden Krug zur Feier seines fünfzigjährigen Doktor-Jubiläums begrüßt hat: „Die Freiheit keimt, die Du im Kampf errungen, Die Weisheit grünt, die Du gepflanzt in Lehren, Dich nennt der Ruhm in weiten Landerkreisen, Nimm auch von uns des Dankes Huldigungen; Wir iverdcu stets Dein treues Wirken ehren lind liebend Dich für alle Zeiten preisen." S Mosis1 Stamu göttlich in Ans der ihn Volk, d alle Nl Entfalt bickte s damit davon war, n als letz das isr werden Messick und E das jü auf eir sein Z das R Jesaia- Völker, wird l höher alleVc „Auf! des G Pfade, von I Natior und ik das S sie der nicht l immer länder Pforte für a entfalt erachte ganze bedecke Auser Erkem r jüdisch sich a einem spielte Gemü ') Kritische Geschichte öffentlicher Verhandlungen über die bürgerliche Gleichstellung aller Religionsparteien in christlichen Staaten. Leipzig, Kollmann, 1837. 21 *)