Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 56 (1892)
- Issue
- Heft 2 (8.1.1892)
- Date
- 1892-01-08
- Page
- Seite 15 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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15 stücke vorgewiesen werden; da werden die Mädchen angeleitet, wie durch Sorgfalt und Sauberkeit sie sich und ihren Brüdern die Sachen lange neu erhalten können n. s. w. Dieses Alles geschieht aber mit so viel selbstloser Hingebung, mit so viel Milde und Güte, mit dem Bewußtsein, eine veranlwortungsreiche Pflicht zu erfüllen, ohne jede Ueberhebung und Schroffheit, daß die Beschenkten ebenso durch die liebevolle Art des Gebens sittlich gehoben werden, wie ihnen die Gabe sebst manche schwere Sorge vom Herzen nimmt. Nur Frauen und »um jüdische Frauen vermögen in solcher Weise zu wirken. Bedenkt inan, welch' umfangreiche Thütigkeit die vollständige Bekleidung von über neunhundert Kindern erfordert, wie hier genau gesichtet und unterschieden tverden muß zwischen mehr oder minder würdig, mehr oder minder bedürftig, wie dort ein Kind mit schlechtem Schulzeugnisse nur das Nothdürftigste erhält, da ein anderes, dessen Führung und Fortschritte zur Zufriedenheit waren, »eben dem Nothwendigen auch das Nützliche und Angenehme bekomint, wie nichts schablonenhaft, nichts verallgemeinert geschieht, sondern überall und immer individnalifirt wird, so kann man sich von der Arbeitskraft, welche die Damen auf sich genommen haben, eine ungefähre Vorstellung machen. Daneben muß Alles genau gebucht, in rechnungsmäßiger Ordnung gehalten werden, lieber jedes einmal in die Bescheerungsliste aufgenommene Kind kann auf Jahre hinaus genaueste Auskunft ertheilt, die Fortschritte der Kinder, die Ordnung in den Verhältnissen der Familie von Jahr zu Jahr konstatirt werden. Welch' umfangreicher Beamtenapparat würde dazu gehöre», wenn dieses Unternehmen von behördlicher Seite durchgefiihrt werden sollte. Hier geschieht Alles in freiwilliger Weife, in selbstloser Unterordnung der Einzelnen unter die Gesammthcit. "Auch für das fernere Fortkommen mancher mittlerweile der Schule entwachsenen Kinder zu sorgen, waren manche der Komiteeniitglieder im Stande. So wirkt diese Institution mit jedem Jahre segensreicher und können den mit jedem Jahre sich steigernden Anforderungen gemäß, jedes Mal mehr Kinder berücksichtigt werden. Auch mehrfache Nachahmungen hat diese Einrichtung innerhalb der hiesigen jüdischen Gemeinde und außerhalb derselbe» gefunden, ein Beweis, daß es ein wirkliches Bedürfnis; war, aus dem sie hervorgegangen ist. U Nie Ehescheidung. Von Emannel Baumgarten. Der Charakter der Heiligkeit der Ehe drückt sich im Judenthumc in dem Begriffe aus, den es von der Ehe hat. „Daher verlasse der Mann seinen Vater und seine Mutter und hange an seinem Weibe, das; sie werden ein Fleisch" (Genes. 2, 24). Kann ein Bünduiß, um dessentwillen das um „Kind, Vater, Mutter" sich schlingende, aus den zarten Fäden reinster Liebe und edelster Gefühle gewobene Band gelockert tverden soll, ein anderes sein als ein heiliges? Fast nimmt es sich tvie eine Paraphrase des eitirteu Verses aus, wenn Krug von der EHVsagt, daßsimdie allerinnigste unter allen Verbindnngen der Menschen ist, so „daß vermöge derselben zwei physische oder individuelle /Persönlichkeiten zu einer moralischen oder Gesammtpersönlichkeit sich völlig verschmelzen" (System der praktischen Philosophie 1. Th. 8 100). Wenn der Prophet „den Altar >»it Thränen, Weinen imb Seufzern" bedecken läßt ob der Treulosigkeit des Mannes gegenüber dem Weibe 'feiner Jugend und Gott „Zeuge" des ehelichen Bundes sein läßt, so hat er damit alle Merkmale für die Heiligkeit der Ehe gegeben Maleachi 2, 1:5 -14). Aber auch die Nomenklatur für die beim Trauungsatte üblichen Funktionen weist unzweideutig auf den Begriff der Heiligkeit hin, den das Judenthum von der Ehe hat. „Du sollst mir geheiligt sein," ist die Formel, mit ivelcher der Bräutigam der Braut den Trauring übergiebt. — Warum dieses "niZHlpö» gemeiniglich nicht mit „geheiligt" übersetzt, wird, ist nich gut einzusehen, (lieber die Wurzel LNv s. Luzzatto Bikuie Jla- JUim, neue Folge). Geradezu die Weihe der Heiligkeit erhält der Akt der Ehe durch die bei der diesbezüglichen Ceromonie gebräuchlichen Bcnediktionen. Aller Affekte freudig bewegter Herzen wird in einer solchen Benedittion gedacht, um sie vom Schöpfer als Segensspende auf das Brautpaar herabzuflehen (Ketuboth 8, 1). ■ Der Tod,., der Frau erster Ehe während des Gatten Lebzeiten wird der Zerstörung des heiligen Tempels gleich geachtet (Sanhedrin 22, b) Spricht das Alles nicht für den Heiligteitsbegriff der Ehe? . . , Gleichwohl schließt dieser die Zulässigkeit der Lösung einer Ehe nicht aus. Deut. 24, 1 behandelt diese Eventulität. Von weiteren Rechtsgründen für die Ehescheidung weiß der Talmud (Ketuboth 77» und I>). Mau war aber darauf bedacht, die Ehescheidung möglichst zu erschweren. Eine Kontroverse über das straminere oder losere Verhalten in der Stellungnahme gegenüber der Frage der Ehescheidung entspannt sich zwischen Beth-Schamai, Beth-Hillel, Rabbi Akiba (Gittin, 90 b). Die Fürsorge der Rabbincn ging so weit, daß sie schon bei der Eheschließung Maßnahmen treffen zu müssen glaubten gegen die Leichtfertigkeit, sich von seiner Frau zu trennen. „Warum haben die Rabbinen die Ketubah eingeführt? — Damit es dem Gatten nicht leicht falle, sein Weib zu entlassen" Ketuboth :50 a). Beschränkende Bestimmungen in dieser Richtung waren an der Zeit. Die Ilcberhandnahme der Ehescheidungen scheint den Gegnern der > Rabbanitcn ein ivillkommener Anlaß zu Angriffen gegen dieselben! gewesen zu sein (Matth. 5, 32 und 19, 9». i Vornehmlich war es i» jedem Falle der Heitigkeitsbegriff, den i man von der Ehe hatte, der zu den restriktiven Bestimmungen gegen! deren Lösung führte. j Daß den Eheleuten Vorstellungen gemacht werden sollen, ehe sic! sich trennen (I. D. 228, 9); daß mit der Scheidung nicht geeilt! werden solle (E. H. 119, 3), ist nur zu begreiflich. „Ter Altar vergießt Thränen, wenn der Gatte von dem Weibe der ersten Ehe sich trennt," mahnt Rabbi Elieser (Gittin 90, b; Sanhedrin 22, b). Welche Rigorosität bezüglich der Bewilligung der Ehescheidungen bestand, glaubt der Talmud durch den Hinweis darauf zu zeige», daß selbst dem König David eine Ehescheidung nicht gestattet wurde (Sanhedrin 22, b). Wie aber überhaupt in gewissen Zeitlausten die Nothwendigkeit sich bemerkbar macht, die schadhaften Mauern der Moral auszubessern, so scheint es auch bezüglich der Ehescheidungen der Fall gewesen zu sein; es hat eine laxe Hebung darin Platz gegriffen. R. Bachja Jbn Pakuda mag deshalb nicht vollkommen im Rechte sein, wenn er geringschätzig über jenen Fragesteller sich äußert, welcher in Sachen der Ehescheidung sich Bescheid erbat (Baumgarten: ßacliiae iilii Josephi, Vorrede S. 8); die Frageder Ehescheidung birgt ein eminent ethisches Interesse in sich. Es darf daher nicht Wunder nehmen, wenn die Kasuistik, das Ehescheidungsritual, die in Verwendung kommende» Requisiten und