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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1890-12-18 · Heft 49 (18.12.1890) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
54 (1890)
Issue
Heft 49 (18.12.1890)
Date
1890-12-18
Page
Seite 2 (sequence 14)
Language
German
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übernommenen Villa, die. Don einem großen Garten umgeben, unmittelbar j am Kurpark liegt, wurde am 1. Juni 1890 die israelitische Kinderheilstätte eröffnet. Die Bearbeitung und Erledigung der laufenden Geschäfte , wurde den Herren Dr. Münz, Fraenkl und Hahn in Gleiwitz überj tragen. Tie ärztliche Leitung wurde den bewährten Händen des Badej arztes Herrn Dr. Karfunkel in Jastrzemb anvertraut. Derselbe hat in > Liebe und Opferfrendigkeit feine Aufgabe erfüllt. Die erziehliche Aufj sicht und Pflege der Kinder wurde einer gewissenhaften, dazu befähigten j jüdischen Dame übergeben und derselben weiteres Hilfspersonal zur! Verfügung gestellt. Die Verpslegungsfrage wurde nach ärztlicher Bor-! schrift sorgfältig geordnet. Die Bade-Direktion zu Jastrzemb, die dem Unternehmen freundlich gegenüber stand, hatte Bäder und andere Kur-! mittet zu ermäßigten Preisen gewährt. Besondere Förderung erwuchs : der jungen Anstalt durch eine auf Ersuchen an sie ergangene Verfügung ' der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Breslau, wonach seitens der preußischen Staatseisenbahnen die Beförderung der in die Jastrzember israelitische Kinderheilstütte aufgenounneneu Kinder der ärmeren Volks-; klaffen und deren Begleiker auf der Hin- und Rückfahrt in der dritten! Wagenklasfe aller Züge zum Militärfahrpreis erfolgt. Jnsgesammt hat! die Anstalt 28 Kinder (9 Knaben und 19 Mädchen) ans den verschiej densten Ortschaften in drei auf einander folgenden Serien beherbergt, i Die Kurzeit der Pfleglinge betrug in der Regel 4 volle Wochen, bei j Einzelnen wurde dieselbe bis zu 6 Wochen verlängert. Jedem Kinde j ist Wohnung, volle Verpflegung, erziehliche Aufsicht, Bäder und andere! Kurmittel bezw. Arzeneien zu Theil geworden. Die Mitglieder der! Verwaltung Dr. Münz, Hahn, Pollack und Piuczower haben während ' der ganzen Badezeit zu oft wiederholten Malen die Kinderheilstütte besichtigt, dem Allgemeinbefinden, den Zerstreuungen und den Spielen j der Kinder ihre besondere Aufmerksamkeit zugewendet und von der genauen Befolgung der getroffenen Anordnungen sich persönlich überzeugt. Es war herzerfreuend zu sehen, wie in den schönen, sonnenhellen Tagen - die Kinder drallsten im Garten in Heiterkeit lind Frohsinn ihre Spiele i aufführten oder in den weitläufigen Parkanlagen unter bewährter j Führung ihre gemeinschaftlichen Spaziergänge unternahmen. — Mil j Ausnahme eines tuberkul fen Falles war bei allen Kindern die Soole j innerlich und äußerlich zur Anwendung gelangt. Im Durchschnitt hatte! jedes Kind 12—13 Bäder genommen. Neben der Sooltur war der! allergrößte Werth auf die gute Verpflegung der Kinder, insbesondere; den Milchgenuß, gelegt; in einzelnen geeigneten Fällen waren auch; Eisen Wasser in Gebrauch gezogen worden. Ein günstiger Heilerfolg; war fast bei allen Kindern zur Beobachtung gelangt. Am 7. September 1890 wurde für das laufende Jahr die Kinderheilstütte geschlossen. Zuschriften und Beitrittserklärungen beliebe man zu richten an Herrn Rabbiner Dr. Wilhelm Münz in Gleiwitz, Beitrüge und sonstige Geldsendungen an Herrn Bankdirektor Jacob Fraenkl in Gleiwitz. Luxemburg. * Lueemburg, 0. Dezember. Beim heutigen Gottes dienst feierte Herr Ra bbiner D r. Blumenstein das Andenken des verstorbenen Königs-Großherzog. Der Redner wies auf die Verdienste hin, die der hohe Verstorbene sich um die Wohlfahrt und den Fortschritt des Landes erworben, wie er als streng konstitutioneller Fürst die Rechte des Volkes, die Freiheit des Gewissens und des Bekenntnisses treu gewahrt und „Recht und Gerechtigkeit die Stützen seines Thrones gewesen". Ganz besonders hätten die Israeliten Ursache, dem Herrscherhause dankbar zu sein; denn als um die Mitte des 16. Jahrhunderts die Juden aus Spanien und Portugal allsgewiesen wurden, war es die Dynastie Oranien-Nassau, die den um ihres Glaubens willen Verfolgten gastliche Aufnahme gewährte. Die Traditionen seines Hauses habe der Verstorbene den verschiedenen Bekenntnissen gegenüber jederzeit streng bewahrt. Der Redner erinnerte ferner an die Worte, die der König gelegentlich des M jährigen Todestages seines großen Ahnen Wilhelm des Schweigsamen an sein Volk gerichtet, daß die Fürsten um der Völker und nicht die Völker um der Fürsten willen vorhanden seien. Diese goldenen Worte habe er selbst ins Praktische übersetzt, als er bei Gelegenheit einer Ueberschwemmung sich eine Stlinde lang in eiuem Nachen trotz Sturm und Regen mit der Rettung der vom Wasser bedrohten Menschen l ffchäftigte. Darum werde sein Andenken als Regent > und Mensch in den Herzen aller Menschen ein gesegnetes bleiben. Der Chor sang den ergreifenden Psalm: „Was ist der Mensch, Allmächtiger?" und ein Gebet des Herrn Rabbiners für das Seelenheil des Königs beschloß die Feier. i Rußland. * Petersburg, 12. Dezember. Zu derselben Zeit, in welcher die Führer der Katholiken in den civilisirten Staaten Europas ihre Stimme gegen Skl aver ei un d Barb arenthum in außereuropäischen Ländern erheben zu müssen glauben, treibt das Varbarenthum in dem einzig unkultivirten Reiche Europas, in Rußland, immer üppigere Blüthen. Von Tag zu Tag unglaublicher lauten die leider nur allzuwahren Nachrichten. Es weiß jetzt das Neutersche Büreau Folgendes zu melden: Das die Judenfrage regelnde neue Gesetz, welches von einer besonderen Negierungstommissivn ausgearbeitet worden ist, wird aller Wahrscheinlichkeit nach die letzten Stadien vor Ende dieses Jahres passiren, sv daß dessen Veröffentlichung Anfangs 1891 erfolgen dürste. Nach Mittheilnngen von gut unterrichteter Seite sind folgende die wichtigeren Paragraphen der Maßregel: „1. Es ist im ganzen Reiche verboten, an Juden Grundeigenthnm zu verkaufen, zu verpachten oder zu verschenken. (Bisher war eine ähnliche Beschränkung nur in der Provinz Polen in Kraft.) 2. Es werdell Maßregeln ergriffen werden, um Juden Grnndeigenthum, welches sie bejifeeu mögen, zu entreißen. 6. Bisher genossen jüdische Kauflente, nachdem sie für einen Zeitraum von zehn Jahren die Handelssteuer der ersten Gilde entrichtet, das Privilegium, Grundbesitz außerhalb der der jüdischen Bevölkerung im Allgemeinen zugewiesenen Wohnorte erwerben zu können. Die Verfügungen des neuen Gesetzes werden jedoch die Wirkung haben, dieses Privilegium zu annulliren und Juden zu nöthigen, sich des Grundeigenthums, dessen Erwerbung ihnen bisher gestattet war, zu enläußern. 4. Jüdischen Handwerkern werden gewisse Rechte, die sie gegenwärtig genießen, entzogen werden; sie werden strikt innerhalb der der hebräischen Bevölkerung angewiesenen Grenzen gehalten werden, und diejenigen, die sich außerhalb derselben niedergelassen haben, werden zurückkehren müssen. 5. Unterdrückungsmaßregeln werden in Kraft gesetzt werden gegen Juden, welche den neuen Bestimmungen zuwiderhandeln, ebenso gegen die christlichen Unterthanen des Zaren, die Helfershelfer eines solchen Zuwiderhandelns gewesen sind." In Uebereinstimmnng hiermit berichtet eine Korrespondenz der Wiener „Pol. Korr.": „lieber die Beschlüsse der für die Regelung der Stellung derJuden in Rußland eingesetzten Spezial-Kommission wird amtlich noch immer strenges Geheimniß gewahrt. Nichtsdestoweniger dringen aber über den vorherrschenden Charakter dieser Beschlüsse, sowie selbst über manche Einzelheiten gewisse Angaben in die Oeffentlichkeit, welche als beglaubigt gelten dürfen. Den Berathnngen der Kommission liegt bekanntlich das von der vielbesprochenen Kommission des Grafen Pahlen gesammelte Material zu Grunde. Allen Anzeichen nach scheint sich nun die gegenwärtig tagende Kommission den Anschauungen der Minorität der Pahlen scheu angeschloffen zu haben, welche ein durchaus judenfeindliches Gepräge trugen. Der Entwurf für die Regelung der „Iudenfrage" soll ans mehr als 40 Artikeln bestehen und in seinen Vestimmungen vornehmlich darauf gerichtet sein, den Juden jede Möglichkeit von Bodenerwerb, sei es durch Ankauf oder durch Hypothekar-Darlehen, zu entziehen und sie selbst zum Verzicht aus den ferneren Besitz der von ihnen bereits erworbenen Liegenschaften zu drängen. Die betreffenden Verfügungen sollen sich, wie es heißt, auch auf jene Juden erstrecken, welche in den Städten Immobilien besitzen. Derartige Beschränkungen der Juden bestanden allerdings auch bisher, standen aber, von dem Königreich Polen abgesehen, nur auf dem Papier; nunmehr soll mit denselben im ganzen Zarenreiche voller Ernst gemacht werden. Des Weiteren sind Verfügungen ins Auge gefaßt, durch welche die jüdischen Handwerker gezwungen werden sollen, in Zukunft innerhalb des der großen Masse der jüdischen Bevölkerung zugewiesenen Anfenthaltsgebietes ihren Wohnsitz zu nehmen, eine Maßregel, welche darauf abzielt, die Zahl derjenigen Juden, die Zum Ueberschreilen des bezeichneten Rayons berechtigt sind, erheblich zu vermindern. Die Fertigstellung des erwähnten Entwurfes dürste nicht lange ans sich warten lassen, denn die Bestimmungen für die Regelung der staatsbürgerlichen Stellung der Juden in Rußland sollen noch im Laufe dieses Winters an den entscheidenden Stellen überprüft werden unb zur Verlautbarung gelangen." Diese gegen die Juden geplanten Maßregeln bleiben in der russischen Presse nicht ohne Widerspruch. Insbesondere sind es die „Nowosti", welche gegen die Beschlüsse der gedachten Kommission entschieden Stellung nehmen. Ohne sich in eine Kritik der moralischen Berechtigung der neuen Bestimmungen einzulassen, betont das Blatt, daß man burd) die beabsichtigten Einschränkungen nicht blos den Juden selbst arge Nachtheile zufügen, sondern auch die

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