Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 54 (1890)
- Issue
- Heft 49 (18.12.1890)
- Date
- 1890-12-18
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
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Interessen bet russischen Bevölkerung empfindlich beeinträchtigen werde. ' Indem man mehreren Millionen Juden den Erwerb von Liegenschaften; und selbst den zeitweiligen landwirthschastlichen Betrieb untersagt, entziehe man dem Boden in Rußland mehrere Millionen Arme, so daß der - Ertrag und der Werth desselben Einbuße erleiden müssen; ferner ver-; hindere man die russischeil Grundbesitzer an der freien Verfügung über ihr Eigenthum und an der Ausnutzung des disponiblen jüdischen Kapitals. Durch die neuen Bestimmungen betreffend die Juden würden somit ‘ nicht nur die Rechte der Angehörigen dieser Konfession, sondern auch ' diejenigen der Russen selbst in willkürlicher Weise beschränkt werden, j Das Blatt führt des Weiteren aus, daß durch die Zusammeudrängung; der Hauptmasse der jüdischen Bevölkerung in ein bestimmtes Aufenthalts-; gebiet auf künstliche Weise ungünstige Existenzbedingungen für die in dem : gleichen Rayon ansässtge christliche Bevölkerung des Reiches geschaffen j werden. Wenn nun durch die neuen Bestimmungen die Zahl der auf den bestimmten Rayon angewiesenen Juden noch einen weiteren Zuwachs erj fahren soll, so müsse sich daraus als nothwendige Folge eine weitere Erschwerung des Existenzkampfes der bezeichneten christlichen Bevölkerung ergeben. Kurz zusammengefaßt, läuft die Auseinandersetzung der „Nowosti" auf den Nachweis des argen Jrrthums hinaus, in welchen die Judenfeinde verfallen, wenn sie den engen Zusammenhang zwischen der Stellung der Juden in Rußland und den Interessen der christlichen Bevölkerung; verkennen und die Daseinsbedingnngen der ersteren empfindlich erschweren - zu können vermeinen, ohne gleichzeitig die wirthschaftliche Lage zahlreicher russischer Kreise sehr ungünstig zu beeinflussen. Ans Südrußland, 2. Dezember. Angesichts des Ernstes der Zeit wirkt es doppelt wohlthuend, wenn Würdenträger der Kirche für die hartbedrängten Juden eintreten, und deshalb dürfte j das Vorgehen zweier Geistlicher in Odessa auch für weitere Kreise von! Interesse sein. Der Pope Michael Remirow forderte in seiner! Kirchenpredigt von der Kanzel des Michaeltlosters herab seine Gemeinde! auf, ben Aufwieglern und Hetzern kein Gehör zu schenken. „O möget j Ihr", io ries er ans, „anstatt den Inden Fehler anzudichten, von ihnen j so manche schöne Tugenden erlernen, wie: Familiensinn, Sabbathj Heiligung, Arbeitsfreudigteit und Genügsamkeit! Wenn Ihr darnach! strebt, fleißig ltub sparsam zu werden wie die Juden, dann werdet Ihr; keinen Grund mehr haben, Euch über den Stillstand Eures Handels! und über die englische Konkurrenz, die Euer Gold empfängt, zu be-! klagen. Wer dem Neid und Haß sein Herz öffnet", so schloß der edle! Priester seine wirksame Predigt, „kann sich zwar Christ nennen, wird! aber keiner sein." Ebenso bedeutsam und erfreuend ist die Euunziation i des hochwürdigen Erzbischofs Nikanor in Odessa, welcher dem! Judenthum in diesen schweren Zeiten wiederholt Beweise seines Wohl-! wollens gegeben hat. Dieser edle Kirchenfürst liegt schwer krank dar- ' nieder, und die Juden beeilen sich, für die Genesung ihres Wohlthäters; in den Gotteshäusern Gebete zu verrichte:!. Als der Erzbischof davon; erfuhr, veröffentlichte er ein Dankschreiben im „Odeski List", welches j mit den Worten schloß: „Auch ich erflehe nach dem Gebote des großen ' Juden, des heiligen Paulus, das Wohlergehen und das ruhige Zu-! sammenleben aller Menschenkinder, Sicherheit und Schutz für Euch > Juden, die ihr so schwer leidet."! Rumänien. * Bukarest, im Oktober. Eine vor unseren Gerichten viel verj handelte Frage ist diejenige, zu wissen, ob die Juden vor dem Gericht! oder in der Synagoge ihren Schwur ablegen sollen. Die diesfälligen! Urtheile waren verschieden. In der Frage dürfte jedoch nicht der min-! beste Zweifel vorwalten, wenn man etwas tiefer in den Geist der Artikel j des Civilkodex. welche auf den Schwur Bezug haben, wie auch unsere j Eivilgesetze im Allgemeinen eindringen wollte. In der That, der! Artikel 239 des Civilkodex sagt, daß der Schwur in der Sitzung abgelegt weiden muß; der Artikel 240 bestimmt den Wortlaut des Schwures; für die Christen, und der Artikel 241 gestattet dem Gericht, diesen Wortlaut zu verändern, wenn die Partei, welche den Schwur leisten soll, - einer anderen Religion angehört. Diese Bestimmungen find doch ganz > genau, und es ist zu verwundern, daß sie verschiedenen Auslegungen j unterworfen sein könnten. Dennoch giebt es Beamte, die, von der Ansicht i ausgehend, daß der Schwur eine religiöse Handlung sei und nicht ein! gewöhnlicher Eivilakt, verlangen, daß die Juden in der Synagoge ihren; Schwur ablegen. Ein ähnlicher, sehr merkwürdiger Fall hat sich kürzlich in Jassy abgespielt. Als der Schwur einem Juden zudiktirt wurde, verlangte dieser, vor Gericht zu schwören. „Nein," sagte der Präsident, „Sie werden ihn in der Synagoge abgeben." Es werden alsdann Tag und Stunde bestimmt für diese Formalität; ein Richter wird ernannt, um derselben beizuwohnen, der, ein Rabbiner, sozusagen präfidiren sollte. Dieser jedoch erscheint nicht. Er betrachtet es als schimpflich für die Juden, gezwungen zu sein, sich nach der Synagoge zu begeben, um einen Schwur abzulegen; seiner Ansicht nach sollte dies der Jude in der Sitzung genau wie der Christ. Der Richter übersieht die Abwesenheit des Rabbiners und empfängt den Schwur in der Synagoge ohne Letzteren. Um feine Ansicht zu erläutern und zu beweisen, daß der Schwur in der Synagoge geleistet werden muß, dies aber in Abwesenheit des Rabbiners geschehen darf, führt der Richter so und so viele Punkte an, in denen er jedoch, anstatt der Artikel des Kodex, nur die Autorität der Bibel anruft. Indem linfere Gesetzgeber den Schwur als gerichtliches Beweismittel zuließen, machten sie daraus einen rein bürgerlichen Akt; sie gaben demselben überdies einen Wortlaut, der bei allen Glaubensbekenntnissen anzupassen ist, indem das Wort Kreuz durch Gesetze Mosis oder Koran ersetzt wird. Und selbstredend muß der Schwur vor Gericht abgelegt werden. Der Kassationshof hat überdies erklärt, daß der Schwur ein rein bürgerlicher Akt sei (Januar 1875), und daß man das Gesetz übertrete, indem man fordert, daß er in der Synagoge abgelegt werde. Es ist anzunehmen, daß dieser neue Beschluß der Richter von Jassy dem Kassationshof überwiesen wird, der sich alsdann als letzte Instanz über die Frage des Schwures more judaico wird anssprechen müssen. Großbritannien. * London, 10. Dezember. Die „Times" widmen dem heutige:! vom Lord Mayor nach der Guildhall einberufenen Sympathiemeeting für die ruffifchen Juden einen eigenen Artikel, welcher mit den Worten schließt: „Das heutige Meeting ist ein Protest im Namen der Gesittung und Menschlichkeit gegen die Behandlung, welcher die Juden in Rußland unterworfen sind, eine Behandlung, wie sie in keinem anderen gesitteten Gemeinwesen heutigen Tags vorkommt." - Kardinal Mann in g hat ein öffentliches Schreiben an Sir John Simon gerichtet, in welchem er tiefes Bedauern darüber ausdrückt, an dem heutigen Meeting wegen Unwohlseins nicht Theil nehmen zu können, aber seine innige Sympathie mit dem Zweck der Versammlung kunlv giebt. Der Kardinal wollte den zweiten Beschluß beantragen, in welchem die Ueberzeugung ausgesprochen wird, daß der Zar die Grausamkeit der Gouverneure in entfernten Provinzen nicht billigt und auch nicht um sie weiß. „Die persönlichen und häuslichen Tugenden des Zaren find ein Unterpfand", schreibt Kardinal Manning. „daß er der Härte gegen den geringsten seiner Unterthanen unfähig ist" ... „Ich höre schon einige Politiker sagen, was wir uns in die inneren Angelegenheiten eines befreundeten Staates einmischen können? Darauf antworte ich, daß wir uns weigern, die moderne Theorie der Nichtintervention anznnehmen, welche ihren ersten Ausdruck fand in der Frage: Soll ich meines Bruders Hüter sein?" „Wir erkennen gern an, daß zur Intervention eine gerechte Sache gehört, eine solche besteht aber in dem gegenwärtigen Fälle." . .. „Ich kenne die Einwünde der antisemitischen Presse sehr wohl. Aber dennoch ist es gewiß, daß Rassen so sind, wie sie behandelt werden. Wie können Bürger, denen die Naturalisation verweigert wird, Patrioten werden?" ... „Nach meiner Ansicht sind die Leiden der Juden in Rußland so groß, daß wir nicht nur ein Recht, sondern die Pflicht haben, einzuschreiten. Es würde unsere Pflicht sein, wenn es sich um ein Volk in Mittelafrika handelte, wie viel mehr, wenn die Leiden ein Volk mit einer 4000jährigen Geschichte betreffen!" d' Non Nah und Fern. --- Die Kommissionsverhandlnngen über den Entwurf desVolksschulg esetzes haben begonnen. Den 8 13, wonach lediglich wegen des Religionsbekenntnisses einem Kinde die Aufnahme in die Volksschule seines Wohnortes nicht versagt werden darf, beantragen die Konservativen zu streichen, dafür soll der Anfang des 8 14, wonach bei der Einrichtung von Volksschulen die konfessionellen Verhältnisse möglichst zu berücksichtigen sind, als besonderer Paragraph behandelt werden. — Im Verein Berliner Künstler sind jetzt Wandgemälde der Frau Generalkonsul Henriette Mankiewicz. der Gattin des Vorstehers der