Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1890-11-27 · Heft 46 (27.11.1890) · p. Seite 587

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
54 (1890)
Issue
Heft 46 (27.11.1890)
Date
1890-11-27
Page
Seite 587 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3227825-3227872--47521-3269048
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

5,87 V Wie viele, die jetzt nls Wortführer des Zudeiithuins mit Recht geschützt sind, sind erst dadurch überhaupt in den Kreis desselben gezogen worden, als ihnen das Vertrauen ihrer Gemeindegenossen ein Amt übertrug; aus diesen leichten, losen Fäden wurde daun nach und nach das starke Band, das sie fest mit dem Judenthum zusammenhält. So geht es im Staat, in der Stadtgemeinde, daß aus der Arbeit für Stadt und Staat die Liebe zu ihnen stets neue Nahrung erhält; sollte es in der religiösen Gemeinschaft anders sein? Biele der Vorsteher und Gemeindevertreter wuchsen erst gleichsam wieder in das Judenthum hinein und wurden aus ganzer Seele Juden, weil sie Vorsteher waren. So hatte das Laieuregiment auch seine Vortheile; es hat vielfach unter denen, die durch ihre Kenntnisse, durch ihre soziale Stellung, durch ihren Besitz hervorragten, das fast erloschene religiöse Feuer wieder entfacht. Unsere Gemeinden werden nicht schlechter verwaltet, als die im übrigen Deutschland, und der Rabbiner ist nicht so machtlos, als man nach den Klagen, die auch in diesen Blätter» erhoben worden sind, annehmen sollte. Rein formell ist der Rabbiner der Mann, der in der Gemeinde am »leisten sagt und am wenigsten zu sagen hat. Aber ihm ist eine größere Macht gegeben als diejenige, die sich in Paragraphen ausdrücken läßt. Faktisch ist die religiöse Entwicklung des Judenthums in Deutschland nicht von den Vorständen, sondern von den Rabbinern ausgegangen, und zwar fast nur von solchen Rabbinern, denen das Staatsgesetz keine Autorität einräumte. Um so größer war die Autorität ihres Geistes, ihres Wissens, ihrer Beredtsainkcit, ihres Eharaktcrs. I>. Die Dell and tuny der 3nden in Rußland. Bon Dr. I. Rülf. In der jüngsten Nummer der „Allg. Ztg. des Judenth." lese ich: „Emory Smith, der amerikanische Gesandte in Rußland, hat in der „Philad. Preß", deren Chef-Redakteur er früher gewesen, mit seiner Unterschrift erklärt, die allenthalben in Europa und Amerika verbreiteten Erzählungen über die unmenschlichen Grausamkeiteln mit lvelchen die unglücklichen Juden in Rußland verfolgt werden, beruhen auf eitel Erfindung oder doch kolossalen Uebertreibungen und verdienten absolut keinen Glauben." -- Auch ein großer Theil der russischen Presse behauptet dasselbe und weiß sich in Uebereinstinnnung mit den offiziösen Kundgebungen der russischen Machthaber; allein solche Behauptungen, welche einen gewissen Schein von Berechtigung für sich haben, sind eine Verhöhnung aller Menschlichkeit und Gerechtigkeit, lmd eine solche Verhöhnung hätte ein freier nordamerikanischer Bürger, selbst wenn er Gesandter in St. Petersburg ist, sich nicht zu Schulden kommen lassen dürfen. Die Behauptung, daß die russischen Juden keinerlei Verfolgungeu allsgesetzt seien, wird durch die Thatsache begründet, daß die russischen Juden, wie jeder andere Russe, nach den bestehenden Gesetzen behandelt werden. Das niuß freilich zugegeben werden; allein, so kann man billig fragen, wird der Jude in Rußland auch nach denselben Gesetzen behandelt, wie jeder andere russische Staatsbürger? Ist es in dem russischen Gesetzeskodex nicht zur stehenden Redensart geworden: „Der Jude ausgenommen?" Steht der russische Jude nicht unter lauter Ausnahmegesetzen? Sind diese Ausnahmegesetze nicht der tvahre Hohn aller Gesetzlosigkeit? Kann man sich eine schlimmere und grausamere Verfolgung denken, als alle die alten, niemals zur Anwendung gebrachten, nur von Haß und Barbarei eingegebenen, langst vergessenen, in den Archiven modernden Gesetze wieder aus-! zugraben und sie heute anzuwenden, während man in jenen wilden! Zeiten, da diese Gesetze gemacht wurden, billig Scheu und Bedenken j trug, sie auch zur Allssllhrung zu bringen?! Da ist zunächst der Ukas, welchen Kaiser Nicolaus allergnädigst! in einem Augenblick des Zornes zu erlassen geruht hat: innerhalb j eines Grenzrayons von 50 Werst (7 Meilen) soll kein Jude wohnen i dürfen. Der Ukas ist vorhanden, aber niemals ist, bis in die jüngste! Zeit hinein, auch nur die geringste Veranstaltung getroffen worden, i um dieses Gesetz zur Ausführung zu bringen, weil er mehr als eine halbe Million Juden der Vertreibung aus ihren Wohnsitzen preis- . gegeben haben würde. In neuester Zeit ist er an der österreichischen : und rumänischen Grenze zur Anwendung gebracht worden. Hunderte : und Tausende von russischen (nicht ausländischen) Juden sind in Luzk. Cremenitz und in vielen anderen Orten aus- und angewiesen worden, sich eine Heimath zu suchen, an Orten jenes Staatsghettos, wo es; den Juden zu wohnen gestattet ist. Viele, wenn nicht die meisten, irren noch heute, ohne eineu > Wohnsitz gefunden zu haben, mit Weib und Kind umher. Fast alle! kommen arm und elend nach den russisch-jüdischen Städten in den! Grenzgouvernements, woselbst sie die bis aus 90 Prozent geschätzte | Klasse der Hilfsunb Unterstützungsbedürftigen noch vermehren. Das ist geradezu schrecklich. Man will nicht alle Juden aus dem bezeichneten Rayon aus- : weisen, sondern nur diejenigen, welche sich erst nach dem Jahre 1854 daselbst ansässig gemacht haben; allein das ist bei weitem die Mehrzahl. Und aus welchem Grunde erfolgt die Ausweisung? Wenn Kaiser Nicolaus in einem Moment der Aufwallung, um den Juden den damals stark überhand genommenen Schmuggel lmmöglich zu machen, den Ukas erließ, dessen Ausführung er selbst verhinderte, so vermeinte er, dazu eine gewisse Berechtigung zu haben. Dieser Grund muß jebod) heute fortfalleu, da der Schmuggel fast gänzlich aufgehört hat, da er wohl große Gefahren, aber fast gar keine Vortheile mehr mit sich führt. Also weshalb ist man aus dieses längst veraltete, niemals in Anwendung gebrachte Gesetz verfallen? Aus purer Verfolgungswuth. Nicht minder streng wird eine andere hervorgesuchte Verordnung zur Ausführung gebracht, wonach Juden ländliche Grundstücke weder erwerben, noch in Pacht nehmen, überhaupt auf dem platten Lande : sich gar nicht ansiedeln dürfen. Wie wenig die Verordnung zur Anwendung gekonnnen, beweist der Umstand, daß die jüdischen Landbewohner unb Ackerbauer nach Hunderttausenden zählen. Guts- und Mühlenbesitzer, jüdische Kleinbauer, Handwerker, Krämer sind gezwungen worden, ihre Grundstücke 311 verkaufen, ihre Wohnsitze zu verlassen, ihre Geschäfte aufzugeben, ihr Hab und Gut zu verschleudern und größtentheils völlig verarmt sich in das jüdische Reichsghetto zurückzuziehen, woselbst schon ohnedies durch anderweite Bedrückung und Beschränkung des Geschästslebens Alles verarmt ist. Selbst jüdische Fabrikanten, deren Fabrikanlagen außerhalb der Städte sich befanden, wurden gezwungen, ihren Betrieb einznstellen und ihre Fabriken zu verkaufen. Der russische Jude hat Liebe und Geschick zum Ackerbau, und jene adligen Grundherren, Barone, Grafen und Fürsten haben ihre Güter am liebsten an Juden verpachtet, weil diese am besten wirthschafteten, die Gebäude und den Viehstand in gutem Stande erhielten und den Grund und Boden immer ertragsfühiger gestalteten. Solch jüdische Gutspächter giebt es noch eine ganze Anzahl und darunter solche, die meilenweite Besitzungen in Pacht genommen haben. Namen nenne ich nicht, weil diese trefflichen, geradezu musterhaften Landwirthe ewigen Chikanen der russischen Behörden ausgesetzt sind und, von dem Ausweisungsverhängniß bedroht, sich nur halten können, weil sie an ihren mächtigen Grund-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.