Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 54 (1890)
- Issue
- Heft 46 (27.11.1890)
- Date
- 1890-11-27
- Page
- Seite 586 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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586 nicht müde werden, unsere Glaubensgenosse» daran zu ermnern, daß auch von unserer Seite noch eine riesige Kulturarbeit zu leisten ist. Wir sehen im Thiergarten seit einigen Wochen das Denkmal LessingS. Ueber einem krausen und bunten Rokokopostament erhebt sich der Heros der Geistesklarheit, der Dichter der Minna von Barnhelm und des Nathan. So mögen sich auch über den krausen und bunten, vielfach verschlungenen Richtungen unseres Zeitalters die Grundgedanken des preußische» Staates erheben: Gerechtigkeit und gegenseitige Duldung. Lichtseiten de? Zudengesetze? von 1647. Neuerdings ist das Judengefetz von 1847 Gegenstand mannigfacher Artikel in den Zeitungen geworden, welche speziell jüdischen Interessen sich widmen; die Auseinandersetzungen sind so lebhaft, als handele es sich um ein Gesetz, das eben eingeführt ist, oder auch deffen Abschaffung unmittelbar bevorsteht. Klagen werden erhoben über die Omnipotenz der Vorstände, über das Zuriickdrängen des Einflusses der Rabbiner, von anderer Seite wird wiederum der gegenwärtige Zustand als der möglichst beste gepriesen. Es giebt in der That nicht bald eine Körperschaft, die in ihrem Bezirk so souverän ist als ein jüdischer Gemeindevorstand in Altpreußen; die Aufsicht der Regierung ist nur eine nominelle, denn die hohen Herren verstehen von jüdischen Dingen nur wenig und intcressiren sich für diese Dinge noch weniger. Das Gesetz von 1847 hat einen argen Stoß bekommen durch die Annertionen des Jahres 1866, denn in Neupreußen gelten in der Verwaltung der jüdischen Angelegenheiten ganz andere Gesetze als in den alten Provinzen; indcß das Gesetz von 1847 hat diesen Stoß nun schon nahezu ein Viertcljahrhundert überlebt, und es ist kaum anzunehmen, daß die Regierung bei den großen legislatorischen Aufgaben, die sie sich in Preußen und im Reich gestellt hat, noch aus eigener Initiative sich um ein Judengesetz kümniern wird. Weil nun diese Rechtsverhältnisse vor der Hand keine Abänderung erfahren werden, halten wir derartige Debatten für völlig unzeitgemäß, nur geeignet, Verbitterung zu erzeugen und das Zusammenwirken aller zur Förderung des religiösen Lebens Berufenen ganz ohne Noth zu erschweren. Das Streben nach Machterweitcrung liegt in der Natur des Menschen, und Gemeindevorsteher sind hierin auch nur Menschen. Aber ohne für das Gesetz von 1847 zu schwärmen, kann man sich selbst als Rabbiner nicht verhehlen, daß es auch seine guten Seiten hat. Es ist leicht zu erfahren, wie viel Haß und Feindschaft der christliche Geistliche sich zuzieht, weil er an der kirchlichen Verwaltung betheiligt ist und für die Maßnahmen derselben in erster Reihe verantwortlich gemacht wird. Das Wichtigste bleibt doch die Seelsorge, das Wirken durch das Wort, die Förderung von Liebeswerken. Bei uns Juden in Altpreuße» verwaltet der Rabbiner nicht, gerade dadurch steht er außerhalb aller Streitigkeiten, die von der Verwaltung unzertrennlich sind. Eine Gemeinde baut z. B. ein Gotteshaus; der Bau kostet bedeutende Summen, die Steuer muß erhöht werden, die Mitglieder sind über den Steuerdruck empfindlich, das Verhältnis; zum Rabbiner würde eine Trübung erfahren, wenn er, der doch nichts zur Gemeindesteuer giebt, den Bau, wie der Pastor als Vorsitzender des Kirchenvorstandes, beschlossen hätte; aber da er bei dem ganzen Unternehmen nur durch eine Rede bei der Grundsteinlegung und bei der Einweihung betheiligt ist, so ist er auch von dem ganzen Odium entlastet und steht dadurch jedem Einzelnen in der Gemeinde gemüthlich näher; die Kehler, die Mißgriffe des Vorstandes gehen ihn nichts an; das sollte jeder Rabbiner, der sein Amt nicht! als eine Herrschaft betrachtet, als einen großen Segen ansehen. Die j persönliche Autorität wächst, indem die amtliche abnimmt; hierin liegt : auch ein wohlthütiger Zwang, für die Festigung dieser persönlichen I Autorität zu arbeiten, in der Ausbildung seiner geistigen und sittlichen Kräfte nicht lässig zu werden. Trotz aller Mordsgeschichten von per Omnipotenz der Vorstände ist es wohl noch kaum vorgekominen, daß ein Vorstand gegen den Willen des Rabbiners tief einschneidende Neuerungen eingeführt hat, und wenn man aus der Schule plaudern darf, manchmal mag es einem Rabbiner gar nicht unlieb gewesen sein, daß er gedrängt - wurde, daß die Vorsteher die Verantwortlichkeit übernahmen und er den Frieden mit Allen wahren konnte. Wenn es erlaubt ist, Geringes mit Hohem zu vergleichen, der konstitutionelle König ist an Macht geringer, an Ansehen höher als der j absolute; so ist der Geistliche, der nicht Kirchenvorsteher ist, weil sein Amt alles weltlichen Einflusies entkleidet ist, der beste Verwalter des größten Schatzes, des Gemeindefriedens; der Rabbiner wird auch nicht den Schein aufkommen lassen, daß sein Amt und das des Vorstandes jef inals in Gegensatz treten könnten; es wird sich dann zeigen, daß er, I wenn es einmal Noth thut, mit um so sichererem Erfolge sich auf! seine Autorität berufen kann. In den Provinzen, in welchen der Rabbiner das Heft der Macht in Händen hat, wird er es nicht gutwillig aufgeben; das wollen wir ihm auch nicht weiter verargen; nur sollen es die Theologen nicht j so unnatürlich finden, wenn der Vorsteher, da, wo er die seil» | curnlis innc hat, gleichfalls den Platz nicht räumen will. Dieser j Verzicht ist von Männern des praktischen Lebens »och weniger zu verlangen als von Leuten, deren Waffe das Wort und deren Arsenal j die Thora ist. Es läßt sich auch nicht behaupten, daß wir, weil das Judenthum i in Altpreußen von Vorständen, zu denen der Rabbiner nicht gehört, j verwaltet wird, so sehr zurückstehen. Der schlimmste Feind unseres j religiösen Lebens ist die Gleichgiltigkeit, oft genug aber bekommt einer, : der sonst wenig religiöse Theilnahme bekundete, wenn er zur Verwaltung herangezogen wird, nach und nach auch Fühlung mit dem : inner» religiösen Leben der Genieinde. Was das Märchen vom Tempelbau des Salomo erzählt, wiederholt sich in unzähligen Fällen. Zuerst bewirbt sich irgend ein intelligenter Mann um ein Gemeindeamt, vielleicht nur in der Absicht, etwas zu bedeuten, mit dreinrede» zu können, aus jenem Machthunger, der in vielen Menschen die treibende Kraft ist. Nun i steht er im Getriebe der Gemeinde; unwillkürlich erwacht in ihm das j Gefühl, daß er doch Jude sein inüsse, daß er innige seelische; Beziehungen zu seiner Religion pflegen müsse, wenn er die Gemeinde leiten wolle; um konkret zu reden, zuerst kommt solch' ein Vorsteher! nach der Synagoge, nur um nach dem Rechten zu sehen, um gewissermaßen polizeiliche Funktionen dort ausznüben; sein Gemüth hätte ihn nicht dorthin geführt: da er aber einmal da ist, so wird auch (steift und Herz bei ihm rege und unversehens wird er erlveckt und erwärmt für den inneren Werth seines Bekenntnisses. Oder er lernt die ausgebreitetc und fcinentwickelte Wohlthätigteit kennen, die in vielen Gemeinden durch Stiftungen und Vereine j geübt wird; er hatte von alledem, auch wenn er Mitglied dieser i Vereine war, kaum eine Kunde; er bezahlte und kümmerte sich nicht : weiter darum; jetzt, wo er au der Verwaltung betheiligt ist, wo er! mit den Armen in Verbindung tritt, entwickelt sich erst sein Ver-! stündniß für Wohlthun und aus dem Staub der Akten erblüht eine! warme Religiosität.