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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1890-11-27 · Heft 46 (27.11.1890) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
54 (1890)
Issue
Heft 46 (27.11.1890)
Date
1890-11-27
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
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Abonnements-Preis: Durch Buchhandel, Post oder direkt von derErpedition in Berlin unter Streifband bezogen Vierteljahr!. 3 M. Redacteur: Gustav Karpeles. Inhlllt. Leitartikel: Die Wendung im Unkulturkamps. Bon Georg Blinden. —- Lichtseiten des Jude: gesetzes von 1817.— Die Behandlung der Juden in Rußland. Bon T-r. I. Rülfs. — Wissenschaft und Litteratur: lieber bie wissenschaftliche Thäligkeit Dr. M. Joels. Bon Tr. I. Frendenthal. — Noch einmal Eduard von Hartmanrl. — Feuilleton: Der unbekannte Gast. Bon Eduard Kulte (Fortsetzung). -Jakobs Traum. Bon Gustav Jacobsvbn. — ^Literarische Mittheilungen. Der Gemeindebote. Korrespondenzen und Nachrichten: Berlin. Frankfurt a. M.. Posen, Freiburg i. B.. Göttingen, Halle a. S.. London, Sofia. — Bon Nah und Fern. Sprechsaal. Miseellen. — Briefkasten. Die Wendung im Unkulturkampf. 58mi Georg 'JJiinben. '211* wir in einer Betrachtung über da* Fest der Gesetzesfreude vor einigen Wochen die Zuversicht anssprachen, daß Ausnahmegesetze den« Regiernngssysteni unsere? erhabenen Herrschers zuwider seien, wußten wir nicht, daß ein vollgittiger Beweis für diese Behauptung jo schnell erscheine» würde. Schon damals muß der Gesetzentwurf nahezu fertig gestellt gewesen sein, durch welchen auf einem für die Inden in Preußen überaus wichtigen Gebiet Rechtsgleichheit hergestellt werde» wird. Roch im vorigen Frühjahr war bei der Berhandlnng über die Petition einer kleinen Gemeinde vom Regiernngstifch aus erklärt worden, es seien keine Mittel dafür vorhanden, armen jüdischen Gemeinden eine pekuniäre Beihilfe zu geben, damit den Kindern derselben Religionsunterricht zu Theil werde — »nd heute erklärt die Regierung, daß sie selbst dann für Ertheilung von iüdischem Religionsunterricht mit Staatsmitteln anshelfen wolle, wenn sich in einer Schule weniger als fünfzehn Kinder vorsinden. Fm Ganzen und Große» mird überhaupt der jüdische Religionsunterricht im Entwurf ganz ebenso behandelt, wie der christliche. Wir glauben, daß mit dieser Thatsache in dem Kampf der Unkultur, der das deutsche Volk seit ungefähr 14Jahren in Antisemiten und Nicht-Antisemiten spaltet, eine entscheidende Wendung eingetreten ist, wenn auch der Brand unter der Asche noch lange iortglimmen wird und seine Gefahr auch künftig nicht unterschützt werden darf. Es war in gewissem Sinne eine Kinderkrankheit des neuen Reichs — vielleicht eine Erbschaft aus mittelalterlichen Zeiten — die aber ihren endemischen Charakter verloren haben dürfte, ebenso wie der Kampf von Reich und Papstthum, der ebenfalls langsam erlöschende Kulturkampf.. Wir glauben nicht, daß diese Wandlung auf eine plötzliche Sinnesänderung maßgebender Kreise zurückzuführen ist, sondern daß die Konstanz und Festigkeit der preußischen Politik folgerichtig zu diesem Ergebniß führen mußte. Wenn einmal die Archive sich öffnen werden und eine leidenschaftslose Geschichtsschreibung möglich geworden sein wird, wird sich vielleicht zeigen, daß das, wps hier erstrebt wird, in dem! Staat, dessen Devise lautet: „Suum cuique“, schon lange erstrebt i worden ist, daß aber technische Bedenken irgend welcher Art der Erj füllung der wohlwollenden Absicht entgegen gestanden haben. In : der That muß man zugeben, daß die Verwaltung jüdischer Angelegenheiten eine ganz besonders schwierige ist und in hohem Grade j Takt »nd Umsicht erfordert. Die Motive zum Gesetz sagen: „Die 88 14—17 ordnen die konfessionellen Verhältnisse im engen! Anschluß an Artikel 24 der Berfassuiigsurknnde." Grundsatz ist, daß die Kinder den Religionsnnterrricht ihres Bekenntnisses erhalten. Wenn noch in der Begründung früherer Unter- , richts-Gesetzentwürse eS »othwendig erschien, die Anforderung, es solle I ein allgemein christlicher, ja vielleicht ein ganz allgemeiner Religions-! unterricht ertheilt werden, als unberechtigt, nnchristlich und jedenfalls . als unausführbar zurückzuweiscn, so erscheint dies heute nicht mehr nöthig, da kaum noch ein ernster Pädagoge derartigen Gedanken Raum giebt. Dieser Meinung mird man auch vvm jüdischen Standpunkt aus unbedingt zustinnnen. Es giebt allerdings unter uns eine gewisse Anzckhl Personen, die die vvn den Propheten voransgesagte Zeit, in welcher alle Menschen sich zum gemeinschaftlichen Gottesdienste vereinigen werden, schon gekommen wähnen. Diese Personen entpuppen : sich aber meist bei näherer Betrachtung als Schwärmer oder noch häufiger als solche, die sich mir den Lasten entziehen wollen, welche die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Bekcnntniß mit sich bringt. Die große Masse der Bekenner des jüdischen Glaubens in deutsche» Landen, und zwar von der äußersten Orthodoxie bis zur forti g-schrittensten Reform, sind aber der Ueberzeugung, daß Religiosität j sich nur aus dem Bekenntnis; einer bestimmten Religion j entwickeln könne. Alle Religion führt von der Enge in die! Weite; darum muß sic auch aus der Enge der Konfession in die! Weite der allgemei» menschlichen Gottesverehrung hinansführen, nicht! aber mit letzterer beginnen. Für eine» religiösen Eklektizismus sind! Schulkinder nicht reif. | So wünschen wir denn dem Gesetzentwurf ein glückliches Schicksal, und wir wünschen im Anschluß daran: daß der Begriff des Judenthums aus dem Gebiet der Politik, in welche er nicht gehört, endlich verschwinden und allein in seinem von Urväter Zeiten her eigenthümlichen Gebiet, dem der Religion, gepflegt werde. Wir dürfen

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