Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 54 (1890)
- Issue
- Heft 45 (20.11.1890)
- Date
- 1890-11-20
- Page
- Seite 575 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3224737-3227825-3227871--47504-3269030- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
575 Hauplatz rjenigen Zwecke >er seine bereitet, rühmen haben; Herzens, i, sie erfähigkeit sspricht : is aber,! er fü> Rechtsmnitheil rner der bergroße Akt der i, scheli r Wohlntroverse a'aumeu mit denr in, dann mit zum it diesem Sodoms die auf jedes rabbath 31. 17), Propheten ' Gegen, bemerkte s Esther-1 palachett,. en ihnen icht mehr chiel auf es: „Und ' sprechet. Sünder. Herr der tem Arm ehen und auf diese unter den ich gebe n und sie; Mystiker enbarnng öehrer iin lie Gesetze aufhören werden, Freilich geschieht hier die Berufung auf diese Tradition nur für die Zeit nach dem Ableben des Menschen. Aber die Mystiker, welche von einer neuen Thora durch den Messias sprechen, haben gewiß obige Tradition von dem Aufhören der Gesetze auf die messianische Zeit bezogen. „Gott," lautet ihre Lehre, „erklärt die neue Thora, die er durch den Messias geben wird;" ferner: „Gott erklärt die Gründe der neuen Thora, die durch den Messias geoffenbart werden soll." Neben diesen Lehren treffen »vir auch bei ihnen die Angaben von dem Aufhören einzelner Gesetze, als z. B. der Opfer mit Ausnahme des Dankopfers; ferner der Feier der Hefte mit der Beibehaltung des Versöhnungstages und des Purimfestes; ebenso der Festtage und des Verbotes des Genusses unreiner a hiere. Es versteht sich, daß die Gesetzeslehrer der Verstandesrichtung gegen diese Lehren der Mystik entschieden Verwahrung einlegten. „Der Unterschied ztvischen der Gegenwart und den Tagen des Messias wird mir in dem Freisein von der Unterwürfigkeit unter die Herrschaft iremder Regierungen bestehen," war eine Gegenlehre, der wir eine widere anschließen: „Israel bedarf nicht der Thora des Messias, denn :s heißt: „nach ihm werden sich die Völker sehnen" (Jesaia 11. 10), h. die Völker, aber nicht Israel." Unterstützt wurde dieser Protest >,egen die Annahme von der Auflösbarkeit des Gesetzes durch die öinwcisung auf die vielen Bibelstellen, die den elvigen Bestand des (Gesetzes darthun, als z. B.: „Von deinen Gesetzen weiß ich ans alter Zeit, daß du sie auf ewig gegründet hast," „nicht init euch allein schließe ich diesen Bund und diesen Eid, sondern auch mit denen, die hier nicht mit »ns vor dem Ewigen, inserm Gott dastehen"; „und ich habe ineinen Bund mit ihnen, chricht der Einige; mein Geist, der auch dir ist, und meine Worte, die ich in deinen Mund gelegt, werden nicht weichen aus deinem Munde und aus dem Munde deiner Kinder und deiner Enkel, verheißt der Ewige, von nun bis ewig". Von den Lehrern der nachtalmudischen Zeit nennen wir zunächst den Religionsphilosophen Daadja Gaon (892—942), der diesem Gegenstände in seiner Schrift: Emunoth Wedeoth" einen ganzen Abschnitt (Absch. 8) widmete. Nach ihm hat Abraham ben David (1110—1160) dieses Thema in seinem Buche „Emuna Rama" Abschnitt 2 ausführlich behandelt. Der Dritte war Moses Maimonides (1135—1204), der diese Frage an mehreren Stellen in seinen Schriften erörtert. Alle Drei sind gegen die Annahme der möglichen Auflösbarkeit des Gesetzes. Wir sttiren hier aus den Schriften des Letztem, schon in Betracht seiner Autorität im Judenthum, ohne uns jedoch von Gegenbemerkungen darüber, die sich uns beim Durchlesen dieser Stellen aufdrängten, pirückzuhalten. In seinem Mischnakonimentar zu Sanhedrin, Abschnitt 11, stellt er den Glaubenssatz aus: „Daß diese Thora weder gewechselt, noch eine andere an deren Stelle komnlen werde." Deutlicher lesen wir darüber in seinein Buche „Jad Chaska" a.esode Thora 9, 1. „Eine ausgemachte Sache ist es, daß das >'-ebot der Thora für immer ist und keiner Aenderung unterworfen iß, weder durch Veränderung, noch durch Zusatz. Wenn daher äcmand behauptet, die Gesetze, die den Israeliten befohlen wurden, wären nicht für alle Zeiten und Geschlechter, sondern nur auf gewisse Zeit . . ., der ist ein falscher Prophet, denn er leugnet die Weissagung Mosis, dem Gott das Gesetz für uns und unsere Kiiider auf ewig gegeben hat; Gott ist kein Mensch, daß er lüge, kein sterblicher, der sich bedenken sollte." Ferner: „Wer da annimmt, daß Gott die Thora mit einer andern MerwechseltZ hat und diese ahor« längst aufgehoben sei, gehört zu den Epikuräern." Eine Ertlarung hierzu giebt er in seiner Schrift: More Nebuchim III. 34. Aeil was ebenmäßig und vollständig ist, unmöglich ohne Störung de» Symmetrie und der Vollständigkeit vermindert oder vermehrt! werden kann; da nun die Thora vollkommen ist nach dem Zqugniß: „Die Lehre des Ewigen ist vollkommen (Ps. 19, 8), so kann sic auch zu keiner Zeit verändert werden." Wir bemerken schon jetzt in j Bezug auf diese entschiedene Haltung des Maimonides, daß er in! obigen Sätzen die Lehre von der Zulässigkeit der Aufhebung des i ganzen Gesetzes mit der eines einzelnen Gesetzes gleich ketzerisch hält, i was vollständig mit den Angaben im Talmud von der Aufhebung j einzelner Gesetze durch die Gesetzeslehrer, als z. B. durch Johann! Hyrkan, Jochanan ben Sakai, die Synhedrialsitzungen unter R. Eleasar ' ben Asarja n. a. m. in Widerspruch steht, die wir doch nicht deshalb! für „Ketzer" halten werden. Auch die weitere Angabe von Maif monides in der Vorrede zur Mischnaabtheilung „Seraim", daß einem! Propheten nur eine zeitliche Gesetzesaufhebung gestattet sei, aber f nicht die für immer —, scheint init vielen talmudischen Berichten f von Gesetzesaufhebungen für immer nicht übereinzustimmen. Das , mag es wohl gewesen sein, daß sich niehrere Gelehrte nach ihm gegen diese Annahmen des Maimonides erklärt haben. Wir nennen | von denselben Chasdai Kreskas (1391) in seiner Schrift „Or i Adonai" 11. Kelal 8, Kap. 3 und Joseph Aldo (1360—1444) in j seinem Buche Jkkarim 111. 13—16. Bei Letzterem heißt es: i „Es ist nicht nothwendig, die Unveränderlichkeit anzunehmen.! Sind auch die Gesetze an sich unveränderlich, so kann j doch eine Veränderung in Bezug auf den Empfänger derselben er-! folgen, je nach dessen Anlagen und Fähigkeiten, auf den dieselbe»? wirken, den sie zur Vollkommenheit bringen sollen, gleich einem Arzte, der sein Rezept nach der Beschaffenheit ändern inuß." Ebenso ist die! Methode des Lehrers bei Ertheilung des Unterrichts. Wenn Maij monides die Unveränderlichkeit des Gesetzes als Dogma aufstellt, so i würden wir es höchstens als Tradition gelten lassen, aber die Kritik j der Vernunft kann diese Angabe nicht passiren lassen. Die Hin-! Weisung auf 5. M. 13: „Ihr sollet nichts hinzuthun und nichts i davon abnehmen" ist nicht stichhaltig, weil dieser Vers sich auf die i Form, die Weise der Gesetzesvollziehung erstreckt, aber nicht auf die Hinzufügung oder Abschaffung eines Gesetzes. In Wahrheit sind : in den Jahrhunderten nach Moses viele Gesetze hinzugekommen, als! z. B. die, welche der Talmud dem Josua, Salomo u. a. m. zuschreibt.; Am Ende des 14. Kapitels daselbst gelangt Albo zum Schluß, daß das Gesetz nicht völlig abgeschafft, aber theilweise geändert werden kann. Zur Beantwortung der Frage, wie bei Gott eine Aenderung der Gesinnung gedacht werden könne, die durch die Annahme der Möglichkeit einer Gesetzesänderung vorausgesetzt werden muß, nennt er die Gesetzesünderung bei Adam, Noah, Abraham und später bei dem israelitischen Volke, wo dem Einen erlaubt war, was dem Andern verboten wurde. Endlich bringt er im 16. Kapitel daselbst die i Widerlegung der Beweise seiner Vorgänger für die Annahme der i Unveründerlichkeit des Gesetzes. Die Schriftstellen, die bei vielen : Gesetzen „ewige Dauer" haben, als z. B. bei dein Gesetze von der j neuen Frucht vor dem Versöhnungstage: „ein ewiges Gesetz für eure Nachkommen" (3. M. 23,14. 31); bei dem des Sabbaths: „zwischen i mir und den Israeliten soll es ein Zeichen auf ewig sein" (2. M. 12,24) i u. a. m., beweisen nichts, weil doch die anderen Gesetze ohrie diese j Zusätze als zeitlich und veränderlich gelten können; auch bedeute der ] hebräische Ausdruck für „ewig", olam, oft nur eine längere Zeit als i z. B. „Verrücke nicht die ewige Grenze" (Spr. Sal. 22, 8); „von : ewig, olam, zerbreche ich dein Joch" (Jeremia 2, 20); „ich wohne in! deinem Zelte ewig, olamim" (Ps. 61, 15); „und er soll ihm ewig, olam, dienen" (2. M. 21, 6), nämlich bis zum Jobeljahr, u. a. m. Auch die talmudischen Angaben von dem Aufhören der Feste in der Zukunft scheinen die Bezeichnungen bei den Gesetzen der Feste: j „ewiges Gesetz" (2. M. 12, 14, 17; 3. M. 14. 41) nicht beachtet zu