Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 54 (1890)
- Issue
- Heft 44 (13.11.1890)
- Date
- 1890-11-13
- Page
- Seite 565 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3227825-3227870--47489-3269014- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
565 feine Demission gegeben, Herr Philipp Thorsch ist gleichfalls aus Dm Vorstande getreten; weitere Vorstandsmitglieder haben eine Wiederwahl abgelehnt. Welche Schädigung die Thätigkeit des Vorstandes hierdurch erfahren, darauf wollen wir später znrückkommen. Aber auch nach Außen kompromittiren solche Vorgänge das Ansehen der Gemeinde und der gesammten Glanbensgenossenschast. Dem Beispiele der Antisemiten mit einer Gewissenhaftigkeit iolgend, die einer besseren Sache würdig wäre, treten gewisse Leute : bei jeder Gelegenheit herausfordernd auf, bei de» politischen Wahlen ' suchen sie das große Wort zu führen, sie geben sich den Anschein, als ob sie das Schicksal der Kandidaten in der Hand hätten, und; rufen hierdurch Mißstimmung und Umnuth selbst in solchen Kreisen > hervor, nach welchen der Antisemitismus bis jetzt vergeblich seine! Fangarme arisgestreckt hat. Die letzten Landtagswahlen haben dies 1 unverkennbar illustrirt und gleichzeitig dargethan, daß es, zumal in diesen Zeitläuften, ein verderbliches Spiel ist, „jüdische Politik" zu wollen Oder soll hierdurch den antisemitischen Phrasen von „Juden - liberalismus", „Judenpartei" re. Berechtigung eingerüumt werden? U Arber dir Fortdauer des mosaischen Gesetzes iut Ändenttzum. Von Landrabbiner Dr. I. Hamburger. Das mosaische Gesetz in seine» verschiedenen Theileu, des Kultus, des Rechts und der Ethik, wie es das israelitische Volk zu einem religiös-ethischen Gemeinwesen heranbilden und vereinige» sollte und ihm das Ausscheiden alles Heidnischen aus seiner Mitte und die Absonderung von den götzendienerischen Völkern gebot, hat dem Israeliten den Verkehr und die Verbindung mit den andern Rationen, wenn auch nicht völlig abgeschnitten, so doch sehr erschwert. Sein Leben und Wirke», sein Denken, Sinnen und Anschanen, seine Sitten und Gewohnheiten wurden in Folge dieser Absonderung und der strengen Beobachtung des Gesetzes, wie dieselbe sich in dem zweiten jüdische» Staatsleben und nach demselben bei den Inden in Palästina und in den Euphratländern herausgebildet hatte, so sehr verschiede» von der ihn umgebenden andern Menschheit, daß er in deren Mitte sich selbst und Andern als Fremdling erscheine» mußte, was oft zu Zurücksetzungen und verschiedenen Schmähungen führte. So lesen wir im Buche Esther 2, 2 die gegen das israelitische Volk vorgebrachte Anklage: „Es ist ein Volk zerstreut unter den Völkern, ihre Gesetze sind verschieden von denen anderer Völker, und die Gesetze des Königs vollziehen sie nicht; es ist kein Gewinn, sie zu lassen," d. h. fügt erklärend der Midrasch hinzu: „sie feiern ihre eigenen Feste nach ihrer eigenen Zeitrechnung; »venu sie ihre imb unsere Feste feierten, wäre ihre Duldung recht, aber sie feiern ihre Feste und verachten deine Feste." In einer andern Schilderung dieses schweren Standes des Israeliten unter den Völkern heißt es: „Denn tut hast es gethan" (Klagelied 1, 21): „Herr der Welt!" seufzt Israel, „du schreibst in deiner Thora (5 M. 7, •'•>): „Verschwägere dich nicht mit ihnen, gieb nicht deine Tochter seinem Sohn und deinen Sohn nicht seiner Tochter;" aber hatten wir uns mit ihnen verschwägert, unsere Söhne mit ihren Töchtern und unsere Töchter mit ihren Söhnen —, wären wir da nicht als Heimische betrachtet und anerkannt?" Eine dritte Stelle spricht darüber: „Die Völker der Welt haben lein Exil, und wenn sie dennoch ins Exil müssen, ist dasselbe nicht van den schweren Folgen. Sie essen vom Brod der Anderen und trinken von ihrem Wein, aber Israel, das durch die Speisegesetze vou ihnen geschieden ist, empfindet desto drückender das Exil. Die Völker kleiden sich nach der Sitte der Andern, aber Israel, das sich auch dadurch von den Völkern absondert, hat die Leiden des Exils desto größer." Wie auffallend die jüdischen Gesetze den Heiden vorkamen, darüber zitiren wir die Worte aus Taeitus b. V.: „Moses gab ihnen Gesetze, die allen übrigen Sterblichen zuwider laufen; bei ihnen gilt Alles gemein, was bei uns heilig ist." In den Sibhllinischen Büchern III. 271—272 heißt es: „Jegliches Land und jegliches Meer ist von dir erfüllt, Jeglicher ist dir feindlich gesinnt ob deiner Gebräuche." Andere sehen in den Gesetzen mir Menschenfeindliches. Diodor von Sizilien, der unter Caesar lebte, sagt in seiner Geschichte Bd. 24 und 25, daß die menschenfeindlichen Gesetze im Inden Haß und Widerspruch gegen die übrige gesammte Menschheit nähren. Daß es dabei nicht ohne Schmähungen und Verspottungen der Juden ablief, berichtet >l»s ein Lehrer des 2. Jahrhunderts, R. Abbnhn: „Es wird, erzählt er, im Cirkns ein Kameel mit einer schwarzen Decke vorgeführt, worauf sich ein Gespräch entspinnt: „Warum trauert das Kamel?" „Weil die Juden im Sabbathjahre nicht einmal Kräuter genießen, sondern sich an Disteln sättigen müssen, »nd so die Nahrung dem Kameel entziehen." Wieder tritt ein Possenreißer mit geschorenem Haupte auf bei folgendem Gespräch: „Warum trarierst du?" „Weil das Del sehr thener ist." „Weshalb dies?" „Tie Inden verzehren am Sabbath Alles, >vas sie an den Wochentagen erwerben. Ans Mangel an Holz verbrennen sie das Bett und müssen alsdann auf der Erde schlafen; daher sie zu ihrer Reinigung viel Oel bianchen und so dasselbe verthenern." Diese und ähnliche Falle drängten innerhalb des Judenthums in verschiedenen Zeiten zur Frage, ob für das israelitische Volk unter solche» Verhältnissen die Verbindlichkeit zur Erfüllung des Gesetzes noch bestehe. Jil Palästina wurde diese Frage unter den Juden in der vormakkabäischen Zeit aufgeworfen, als dieses Land unter griechisch-syrische Herrschaft kam lind darauf das Judenthum mit dem Griechenthum feindlich zusammenstieß. Es bildeten sich linker den Inden zwei Parteien, von denen die eine auf die Lossagung vom Gesetz drang und den völligen Anschluß an das Griechenthm» anstrebte, dagegen die andere treu zum Gesetz hielt und dem Griechenthmn keinen Eiilfluß ans Aenderung der religiös-nationalen Lebenslveise gestatteten Erstere bestand aus den jüdischen Hellenisten, und zlir andern gehörten die Chassidüer. Später war eS Alexandrien, wo sich ebenfalls die Jllden in Bezug auf die Frage des Fortbestandes des Gesetzes in zlvei Lager theilten. Philo, der Alexandriner, berichtet darüber: „Es giebt Leute, welche die geschriebenen Gesetze als Sinnbilder geistiger Lehren halten, letztere mit aller Sorgfalt aussucheil, aber erstere verachten. Leute dieser Art kann ich nur tadeln, denn sie sollen ans beides bedacht sein, ans Erkenntnis; des Verborgeneil und ans Beobachtung des offenen Sinnes, da doch die heilige Schrift sie aufforderl, für den guten Ruf Sorge zu tragen und nichts von den Gesetzen abzuänderil, die von außerordentlichen und gottbegeisterten Männern gegeben worden sind. Denn wenn auch unter der Feier des Sabbaths ein tiefer Sinn verborgen ist, so dürfen mir keineswegs deshalb die Gesetze von seiner Heilighaltung verletzen; wir dürfen, wenn auch jedes Fest nur Sinnbild der Seelenfreude »nd der Dankbarkeit gegen Gott ist, deshalb nicht die gewöhnlichen Feierlichkeiten und Gebräuche an diesen Tagen aufgeben." Ferner: „Nur Mosis Gesetze bleiben fest, unerschütterlich und unzerstörbar, wie mit dem Siegel der Natur selbst gezeichnet, ununterbrochen von dem Tage ihrer Ertheiliing bis auf den heutigen Tag; sie werden bestehen, so lange Sonne, Mond, Himmel lind die ganze Welt bestehen." Aii einer dritten Stelle hören wir ihn: „Der mag den äußeren Brauch vernachlässigen, der des Körpers ledig, als reiner Geist das Irdische abstreift. So lange