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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1890-11-13 · Heft 44 (13.11.1890) · p. Seite 563

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
54 (1890)
Issue
Heft 44 (13.11.1890)
Date
1890-11-13
Page
Seite 563 (sequence 3)
Language
German
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563 gesunden und christlichen Sinne der betheiligten Kreise ein baldiges > Aufhören jener gehässigen Angriffe, wozu iibrigens wesentlich mit j beitragen wird, wenn der sittlich höher stehende Theil der israelitischen Bevölkerung es sich nach Kräften angelegen sein läßt, den Ursachen;u Klagen über die Handlungsweise mancher seiner Glaubensgenossen . aachzuforschen und mit den geeigneten Mitteln abzuhelfen. In i >en ihnen verfassungsmäßig und gesetzlich zustehenden Rechten werden nach dem Willen Sr. k. H. des Großherzogs Allerhöchst c^eren israelitische Unterthanen ebenso geschützt werden, wie diejenigen anderer Bekenntnisse." Wir haben alle Veranlassung, uns dieser Kundgebung, welche übrigens nach den uns vorliegenden Mittheilungen mündlich noch schärfer gelautet hat, 311 freuen. Gleich fern von jedem Ausdruck des Wohlwollens wie der Abneigung gegen die Juden als Religionsgemeinschaft oder als Rasse, geht der Erlaß von denjenigen Standpunkt aus, den wir von je als den einzig gerechten betrachtet haben, dem der unbedingten Gleichheit aller Bürger vor dem Gesetz. Die Gerechtigkeit ist es gewesen, die uns in dem uns aufgezwungenen Kampfe gl dieser mächtigen Bundesgenossenschaft verholfen hat. Zwei Stellen in dem Erlasse sind es, auf die wir die besondere )l ufnierfjamfeit unserer Leser richten möchten, weil ihre Mahnung, entgegen dem Kern der Kundgebung, sich an andere Adressen, als die der handelnd betheiligten hessischen Kreise richtet. Die erste Stelle ist diejenige, in welcher der erlauchte Fürst die hessische Bevölkerung bei dieser bedauernswerthen Bewegung zu entschuldigen versucht, iildem er sie als „verführt" bezeichnet. „Bon außen he rein ge tragen" — so werden die Anfeindungen mit vollem Rechte genannt, und diese Bezeichnung enthält einen nicht inißzuverstehenden Vorwurf gegen die Behörden derjenigen Lander, welche es geduldet haben, daß eine aus den Umsturz bestehender Rechtsverhältnisse gerichtete Bewegung in ihrer Mitte sich bis zu einein solchen Grade entwickeln durfte. Möge diese Mahnung an der rechten Stätte gehört werden! Die andere Stelle des Erlasses, auf die wir Hinweisen wollen, luenbet sich an unsere Glaubensgenossen selbst. Es ist die Aufforderung an „den sittlich höher stehenden Theil der israelitischen Bevölkerung", erziehlich auf diejenigen Israeliten! einzuwirken, deren Handlungsweise zu Klagen Ursache ■ iliebt. Wir wollen uns an dieser Stelle jedes Urtheils darüber : nthalten, ob ein nennenswerther Theil der Israeliten Hessens wirklich; iit Klagen Ursache giebt, und heute nur das Zeugnis;, welches der Großherzog durch seine Worte für die sittlich erziehende Macht der israelitischen Religion ablegt, mit Genugthuung aufnehmen. Denn udem der Erlaß die moralische Hebung gewisser Gruppen von Israeliten als eine Aufgabe für deren Glaubensgenossen hin- 'tellt, kennzeichnet er sie als eine religiöse Pflicht und erblickt in der Religion der Israeliten einen ethischen Faktor. Er tritt damit öffentlich gegen die Schmähungen und Verleumdungen auf, welche von llnwissenden wie von Uebelwollenden so vielfach gegen die jüdischen Ättenlehren erheben worden sind. Die Israeliten Hessens, sowie ns übrigen deutschen Vaterlandes werden aus diesen; Zeugniß nute Kraft zur Erfüllung der Aufgaben schöpfen, welche, von vielen schon seit langer Zeit erkannt tmd geübt, null von so hoher Stelle auf's Neue ihnen an's Herz gelegt worden ist; und diejenigen unserer Glaubensgenossen, welche, obwohl ztt dieser ärziehungsaufgabe mit berufen, sich abseits gehalten haben, mögen ne kommen und an dem gemeinsamen Werke helfen!? Wiener Briefe. 1. T. Mit dem Ableben Kuranda's und den; Rücktritte Borken au's von der Leitung der hiesigen jüdischen Gemeinde haben sich im Leben und Wirken derselben tiefgehende Veränderungen vollzogen. Während die imponirende Gewalt der Persönlichkeit des Erstgenannten und die administrative Begabung und Gewandtheit des Letzteren die Schutzwülle bildeten gegen das Eindringen schädigender Elemente in unsere kommunale Vertretung, stellt sich diese nun als ein offenes Gehöse dar, Jedem zugänglich, den es gelüstet, von dem beengenden Raume aus, den die eigene Unbedeutendheit ihm zuweist, einen Sprung in die weite Oesfentlichkeit zu machen. Die Prozedur ist nicht allzu schwer, insonderheit wenn man keine Verlegenheit in der Wahl der hierzu erforderlichen Mittel zeigt. Es braucht heutzutage nicht mehr der Heiligung durch den Zweck, um die Recht-; fertigt!ug für die Wahl der Mittel zu finden; die Ehrsucht in des . Wortes schlechtester Bedeutung genügt, um zu seiner Befriedigung auch vor den verwerflichsten Mitteln nicht zurückzuscheuen: dem Streberthum gehört die Herrschaft. Die übelste Nachrede, und tnag dieselbe auch noch so gerechtfertigt sein, macht den Kandidaten nicht wahlunsähig; die Haupti suche bleibt: Rücksichtslosigkeit in der Wahl der Agitationsmittel, und der Erfolg ist gesichert. Die Folgen dieser Erscheinung treten auch alsbald zu Tage. Die kultuellen Einrichtungen unserer Gemeinde nehmen allmülig einen retrograden Charakter an, und die Verwaltung verliert jene Strammheit, welche ein nothwendiges Attribut eines jeden geordneten, fest gegliederten Gemeinwesens ist. Man muß aber diese Zustände auch aus anderen als den bisher erwähnten für natnrnothwendige halten. Die zumeist aus den östlichen Provinzen und Ungarn sich refrutirenbeit neuen Gememdeinsassen bringen, wie in ihrem gesellschaftlichen, so auch in ihren; Kulturleben Gewohnheiten mit, die wie ein Mauerfraß schädigend auf das (Gebäude unseres Gemeinde- Organismus wirken. Anstatt, tute es die gute Sitte erheischt, den Einführungen sich zu fügen, wie sie an dem Orte bestehen, den sie zur Niederlassung sich gewählt, und der sie gastfreundlich ausgenommen, erheben sie den Anspruch, daß Raum geschaffen werde für jeden Usus oder Abusus ihrer früheren Heimathsgemeinde. Dabei sind sie auch nicht frei von persönlichen Ansprüchen. Gelten sie zu Hause als lnininu inundi, so wollen sie auch in der Weltstadt ihr Licht nicht hinter den Scheffel stellen, und konnten sie dort die volle Kraft ihrer Lungen ungehindert zur Geltung bringen, so möchten sie hier nicht gern zum Schweigen oerurtheilt sein. Diesen ihren Ambitionen kommt die Toleranz zu statten, welche in der hiesigen Genteinde rücksichtlich der Gründung von Bethaus-; vereinen geübt wird. Ob zu den Lasten des Gemeindeaufwandes beitragend oder; nicht, unternehmen es nicht selten Personen unausgesprochener Bez fähigung, oder besser gesagt, mit ausgesprochenem Mangel an hierzu j erforderlicher Qualifikation, solche Vereine ins Leben zu rufen. Ist j der Verein gegründet, dann ist auch Thür und Thor angelweit ge-! öffnet für die Befriedigung aller diesbezüglichen ehrgeizigen Absichten.! Als Vereins Vorsteher gewählt, gerirt man sich als Gemeindevorsteher; mit der ernstesten Miene von der Welt lvird so gethan, als bildete der Verein eine Gemeinde für sich; man geht so weit, eigene synagogale und liturgische Einrichtungen zu treffen; man wählt ohne jedes Verständnis.und ohne jede Einsicht nach eigenem Ermessen

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