Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 54 (1890)
- Issue
- Heft 42 (30.10.1890)
- Date
- 1890-10-30
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/3224737-3227825-3227868--47468-3268991- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
2 meinen Kollegen mich abhängig fühlte, mich der Jurisdiktion der Studenten nicht unterwürfe und nur gekommerr wäre, um einem der Universität schädlichen Mißverständnisse ein Ende zu bereiten. Meine Erklärung über mein Benehmen in der leidigen Angelegenheit des Dr. Dwelshauvers machte so befriedigenden Eindruck, daß von derselben, wenigstens was meine Person betrifft, öffentlich nicht mehr die Rede ist. Daß ich mich von dem „Verdachte, mit Deutschland zu sympathisiren, zu reinigen gesucht habe", ist durchaus unrichtig. Ich habe meine Eigenschaft als Deutscher nie verleugnet und zu oft in Revuen wie in meinen Vorlesungen die hier gegen Deutschland herrschenden Vorurtheile zu zerstreuen mich bemüht, um eine solche Anklage nur begreifen zu können. Nicht der Präsident der Versammlung, sondern einige Mitglieder derselben interpellirten mich wegen meiner Stellung zu der Intervention der Polizei. Ich antwortete, daß ich an derselben vollständig unschuldig sei, weigerte mich aber, öffentlich das Verfahren des Bürgermeisters, der zugleich der Vorsitzende unseres Senates ist, zu verurtheileu. Der Präsident der Versammlung, Herr Advokat Vandervelde. gab mir völlig Recht. Es erhoben sich einzelne Proteste, aber der Präsident hielt die Ruhe aufrecht, und wie es im Beginn angekündigt, verließ ich nun, nicht „durch eine Hinterthür," sondern auf eben demselben Wege, auf dem ich gekommen, und von zwei Mitgliedern des Präsidiums geleitet, den Saal. Wenn Sie es wünschen, kann ich Ihnen Alles das durch ein schriftliches Zeugniß des Präsidiums der Versammlung belegen. Inzwischen haben die Vorlesungen begonnen, wobei ich jedes Mal von meinen Schülern mit einstimmigem und demonstrativem Applaus empfangen werde. Herr Bürgermeister Buls hat öffentlich erklärt, daß er allein für die Einmischung der Polizei, die ich abgerathen habe, verantwortlich sei. Und endlich hat eine neue allgemeine Studentenversammlung mit fast völliger Einstimmigkeit und auf eine glänzende Rede des liberalen Abgeordneten Janson hin das Mißtrauensvotum gegen mich einfach zurückgenommen. Sie sehen wohl, wer mit Ehren aus diesem Handel hervorgehl." Damit darf die Angelegenheit als zu Gunsten des Professor Philippson erledigt gelten und die antisemitischen Hetzblätter vom Schlage der Kreuzzeitung, des Reichsboten u. s. w. werden ihrerseits nun wohl eiusehen, daß dieser Vorfall sich zur Ausbeutung in ihrem Sinne nicht eben eignet. □ Berlin, 27. Oktober. Zur Enthüllung des Rückert- Denkmals in Schweinfurt ist auch eine Einladung an die hiesige „Lehranstalt für die Wissenschaft des Judenthums" ergangen. Die Lehrerschaft dieser Anstalt, bestehend aus den Herren Dr. Caisel, Dr. Müller, Rabbiner Dr. Maybaum und Prof. Dr. Steinthal, hat die Einladung durch nachfolgendes Schreiben an das Rückert-Komitee beantwortet: „Indem wir Ihnen unseren Dank für die ehrenvolle Einladung zur Theilnahme an der Feier am 18. und 19. Oktober aussprechen, müssen wir unser Bedauern hinzufügen, daß uns äußere Verhältnisse nicht gestatten, ein Mitglied aus unserer Mitte abzuordnen. Wir müssen uns begnügen, unsere hohe Verehrung für Friedrich Rückerl in Worten darzubringen, welche freilich dem Gefühle, das wir für ihn hegen, nur wenig genügen. Was uns zunächst an diesem Namen rühmenswerth erscheint, ist nicht seine farbenreiche Poesie und die aus derselben Heraufleuchlende Tiefe der Gedanken, nicht seine seltene Fähigkeit, sich in jede uns noch so fremde Form der nationalen Dichtungen hineinzufühlen, also auch nicht seine philologische Begabung und erstaunliche Uebersetzungskunst, obwohl er durch seine Uebersetzung der Propheten uns insbesondere nahe getreten ist; sondern es ist etwas Höheres, was Jedem, der ihn liest, sittliche Kraft weckend und stärkend entgegenkommt, und was wir mit seinen eigenen Worten hier ausdrücken wollen: „Daß über ihren Bildungsgang die Menschheit sich verständige, Dazu wirkt jeder Urweltsklang, den ich verdeutschend bändige." So feiern wir mit Ihnen den Mann, den Philologen- und Philosophen- Dichter als Lehrer und Förderer der Humanität. Wenn sich das deutsche Volk mit Recht freut, einen solchen Sohn hervorgebracht zu haben, so wird auch der Wunsch berechtigt fein, daß es sich eines solchen Gedanken Vaters immer würdiger zeige. Berlin, den 15. Oktober 1890." * Essen, 28. Oktober. Die in der Generalversammlung der Mitglieder der Unterstützungskasse für die israelitischen Lehrer von Rheinland und Westfalen zu Dortmund bezw. Bielefeld beschlossenen Statutenänderungen sind vom Ministerium der geistlichen und Unterrichtsangelegenheiten genehmigt worden und vor Kurzem in die Hände des Vorsitzenden, des Herrn Hauptlehrers a. D. Blumenfeld Hierselbst, zurückgelangt. Die wichtigste Aenderung betraf' die Unterstntzungsberechtigung (§ 8). Diese erhalten demnach a) Mitglieder, welche das 65. Lebensjahr zurückgelegt und ihre Lehrthätigkeit aufgegeben haben (also entsprechend beni staatlichen Lehrerpensiousgesetz); 1>) Mitglieder, welche vor zurückgelegtem 65. Lebensjahre in Folge von Alter, Krankheiten oder Gebrechen dienstunfähig geworden und dieses durch Attest des Kreisphysikus Nachweisen. Diesem Nachweise ist eine Bescheinigung der Ortsbehörde beizufügen, daß der Betreffende sein Amt niedergelegt hat; n Wittweu und Waisen solcher Elementarlehrer, welche für ihre Person uuterstützungsberechtigt gewesen sein würden; d) Mitglieder, welche unverschuldet dienstlos geworden sind. Dieselben sollen den sub b bezeichnten Lehrern gleich gerechnet werden, jedoch die betreffende Pension nur für drei Monate in Anspruch nehmen können, und soll dieser Anspruch von einem und demselben Mitgliede nur zweimal erhoben werden dürfen. Hat das betreffende Mitglied bereits das 66. Lebensjahr vollendet, so tritt es in die Kategorie der in diesem Paragraphen sub b bezeichnten Lehrer, hat aber bis zu seiner nachweislich eingetretenen Dienstunsähigkeit nur Anspruch auf die Hälfte der Unterstützung. — Die Beitragspfllcht hört für die Fälle sub a und b des gegenwärtigen Paragraphen mit dem 1. Januar des Jahres auf, in welchen! die Unterstützungsberechtigung eiutritt, ohne daß dadurch die Mitgliedschaft erlischt. Eine nicht minder einschneidende Abänderung erfuhr § 11, nach welchem jetzt nicht mehr die Hälfte, sondern zwei Drittel der jährlich eingegangeuen Gelder zur Vertheilung gelangen werden. Dieser Paragraph hat mit anderen weniger wesentlichen Modifikationen nunmehr folgende Fassung erhalten: Zur Auszahlung von Unterstützungen sollen zwei Drittel sämmtlicher im abgelausenen Jahre eingegangenen und fälligen Gelder (ordentliche und außerordentliche Beiträge und Zinsen) verwandt werden; jedoch soll ein Unterstützungsantheil den Betrag von 75 Mk. nicht übersteigen. Das übrige Drittel soll einstweilen in Reserve bleiben, um den Anforderungen, die etwa im Lause des Jahres sich noch Herausstellen sollten, gerecht werden zu können. Der alsdann verbleibende Rest wird, also immer erst nach dem Schluffe des zweiten Jahres, zum Kapitalvermögen geschlagen, welches niemals angegriffen werden darf. Gaben, welche 300 Mk. und darüber betragen, sollen nicht zur Jahresvertheilung gelangen, sondern dem Fonds zustießen, insofern der Geber nicht ausdrücklich anders bestimmt. Hiernach bietet diese Kasse ihren Mitgliedern das, was keine der vorhandenen Lehrerunterstützungskassen thnt. Trotzdem sehen wir, daß bei dem geringen jährlichen Beitrag noch manche Lehrer aus durchaus nichtigen Gründen, aus Jndifferentismus oder aus Kurzsichtigkeit sich fernhalten. Wir leben heute in der Zeit der Koalitionen und der Selbsthilfe. Vom Staate aus sind die Pensionen, namentlich für die Hinterbliebenen, sehr gering, und werden sie auch nur dann zu Theil, wenn der betreffende Lehrer definitiv von demselben angestellt war. Darum können wir es den jüdischen Lehrern nicht warm genug ans Herz legen: Ihr in Rheinland-Westfalen, schließet euch eurer Kasse an, und ihr im übrigen Deutschland, tretet ohne Säumen der „Achawa" bei, auch sie leistet ungewöhnlich Großes. Wartet nicht, bis es zu spät ist. Wer nicht einer der Kassen beitritt, versündigt sich gegen sich selbst, gegen seine Frau und Kinder. Wartet nicht, liebe Kollegen, ihr könntet es sonst einst bitter bereuem Siegfried Graf. O Hannover, im Oktober. Die Konferenzen lutherischer Geistlichen sollten eigentlich für jüdische Kreise kein anderes als höchstens ein wissenschaftliches Interesse haben; leider haben es die Zeitverhältnisse dahin gebracht, daß wir aus naheliegenden Gründen solche i Verhandlungen mit Aufmerksamkeit zu verfolgen haben. Als ein erfreuliches Zeichen muß es begrüßt werden, daß dem Bestreben und Treiben der Antisemiten, den Schwerpunkt ihrer Thätigkeit in öffentliche Versammlungen zu verlegen, von vielen Seiten entgegengetreten und die Geistlichkeit ans ihren eigentlichen Beruf zurückgewiesen wird. Auch in der bereits in voriger Nummer dieser Zeitung erwähnten sechsten allgemeinen lutherischen Konferenz trat dieses Be-! streben zu Tage. Pastor Becker-Kiel hielt einen öffentlichen Vortrag j über das Thema: „Die Haltung und Aufgabe der lutherischen Kirche ' zu der sozialen Frage der Gegenwart", in dem er den von Jedem gewiß j gebilligten Satz aufstellte, daß die Kirche der Sozialdemokratie gegen-! über, sofern sie als Weltanschauung auftritt, deren drei Grundprinzipien: der Kommunismus, der Republikanismus und Atheismus seien, abwehrend und bekämpfend Stellung zu nehmen habe. Bezeichnend und für uns beachtenswerth ist der erste der von ihm ausgestellten und gedruckt vorliegenden Leitsätze, den wir hier wörtlich wiedergeben: „Die soziale