Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 54 (1890)
- Issue
- Heft 38 (2.10.1890)
- Date
- 1890-10-02
- Page
- Seite 491 (sequence 3)
- Language
- German
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4SI denn einmal konnte die Gemeinde so sehr sinken, daß sic auch nicht! einmal die Kosten für den Lehrer und Kantor anfbrachte. That-! sachlich hat sich nach eine ganze Anzahl von Gemeinden in Böhmen nnd Möhren aufgelöst, aber die bestehenden kämpfen um ihre Existenz, auch wenn sic in Agonie liegen, nnd wehren sich gegen die Beschleunigung ihrer Auflösung, welche das Gesetz mit sich bringt. Ein weiterer Widerspruch wird von Seiten der im Werden begriffenen Gemeinden erhoben, die sich besonders in jenen Ländern bilden, die früher den Inden unzugänglich waren. Dieselben waren zumeist nur zerstreute Glieder und halfen sich auf privatem Wege nnd durch freiwilligen Zusammenschluß zur Erfüllung ihrer religiösen i Bedürfnisse. Jetzt aber sollen sie sich erklären, ob sic eine Gemeinde! bilden oder ob sie einer anderen zugehören wollen. Wir können cs ihnen nicht verdenken, wenn sic das Elftere wählen. Kann ja ihnen eine entfernte Gemeinde weder für den , Gottesdienst noch für den Jugendunterricht, noch für die Dienste der Nächstenliebe genügen. Wenn die Synagoge nur zivei Stunden entfcrnt ist, kann man sie nicht regelmäßig besuchen, besonders nicht an Sabbath und Feiertagen, der Religionsunterricht kann nur selten nnd unregelmäßig ertheilt werden, nnd die Kranken, Sterbenden und Leidtragenden entbehren des Trostes nnd der Hilfe, welche ihnen von der Gemeinde zu Theil wird. Eine ausgedehnte Gemeinde bleibt ein Nothstand für diejenigen Mitglieder, die nicht am Sitze der Gemeinde wohnen. Dagegen ist freilich wieder zu bemerken, daß auch eine Gemeinde ohne Rabbiner einen religiösen Nothstand darstellt, der um so schwerer wiegt, als man in Gefahr geräth, das zu vergessen, und als man sich gewöhnt, diesen Nothstand als etwas Ordnungsmäßiges anzusehen. Endlich ist noch ein Anderes zu bemerken: Wenn sich in einer kleinen Stadt Steierr^arks oder Tirols eine kleine Anzahl von Inden ansiedelt, so ist dieses Häuflein nicht im Stande, am Orte ihre religiösen Bedürfnisse zu befriedigen nnd muß daher sich an die nächstgelegene Gemeinde anschließen, auch wenn diese, was oft der Fall ist, mehrere Bahnstunden entfernt ist. Was mm für 10—20 Familien recht ist, kann auch für 29 billig sein, so lange sie nicht im Stande sind, alle Kultusbedürfnisse zu bestreiten. Die kleinen Gemeinden wollen das nun doch nicht einsehen, und da der Rabbiner nothwendig ist, so schaffen sie sich einen solchen. Eine Gemeinde ernennt ihren Lehrer, eine andere ihren Kantor zum Rabbiner. Ob das gütig sein wird, ist freilich die Frage, denn von dem Rabbiner verlangt das Gesetz ein gewisses Maas; allgemeiner Bildung, welches die ursprüngliche Regierungsvorlage durch Absolvirung des Gymnasiums nornürte, dann aber auf Grund der Beschlüsse des Abgeordnetenhauses dem Berordnungswege überließ. Es ist aber sehr wahrscheinlich, daß die zu erwartende Verordnung des Ministers den Willen der Regierung, welche auf vollendeter Gymnasialbildung besteht, wieder znm Ausdrllck bringen wird. Daun wird allerdings den Avancemcutsgelüsten mancher Kantoren eine Fessel angelegt werden, welche sie durch Dispensgesuche ohne Zweifel zu brechen trachten werden, unterstützt von den Gemeinden, welche wahrheitsgemäß angeben werden, daß der Kantor ihren religiösen Bedürfnissen vollkommen genügt. Für jeden wahren Freund des Jndenthnms ist das ein trauriger Zustand, wenn man sieht, wie eine Wohlthat des Gesetzes vereitelt nnd die Achtung vor dem Judcnthum durch Separationsgelüstc herabgedrückt wird. Eine Gemeinde in Nieder-Oesterreich schreibt einen Konkurs aus, in welchem sie für 000 fl. einen Rabbiner, der zugleich Religionslehrer, Vorbeter und Schächter sein soll, verlangt, d. h. sie will einen Schächter zum Rabbiner machen; da sich ein Rabbiner nicht zum Schächter erniedrigen wird. Eine andere Gemeinde in Böhmen sucht einen Rabbiner, der geprüfter Volksschullehrer sein soll, daß heißt doch wieder nichts anderes, als einen Elementarlehrcr, der auf irgend eine schwindelhafte Weise sich irgend ein Rabbinatsbefühigungszeugniß verschaffen konnte. Unter den Kantoren ist jetzt ein besonders heißer Wettlauf nach solchen Zeugnissen. Einzelne Rabbiner werden fortwährend darum gedrängt, nnd einzelne sind unklug, schwach oder eigennützig genug, sich dazu zu verstehen. Die Unklugheit liegt in der Herabsetzung ihrer eigenen Standesehre, die ohnehin unter den Uebergriffcn der Kantoren leidet. Damit soll gegen den Stand nichts gesagt werden. Der Kantor ist ein nothwendiges Organ des Gottesdienstes, nicht in Bezeig ans dessen Zweck, der allerdings ohne Kantor durch Pflege des Gemeindegcsanges besser zu erreichen wäre, aber er ist es durch dessen geschichtliche Entwicklung. Daher wäre es viel besser, für eine tüchtigere Bildung der Kantoren zu sorgen, als über ihre schlechten Eigenschaften zu schimpfen. Tüchtig gebildete Kantoren würden dann auch die Posen und Faxen weniger pflegen, als das bis jetzt geschieht, und wären endlich auch in der Lage, wenigstens supplirend das Amt eines Rabbiners zu versehen, aber mit der Einbildung, daß sie einen Priester vorstellen, wenn sie den Kidduschbecher mit dem Tallis umfassen oder durch fratzenhafte Mimik eine exstatische Andacht prodnziren, werden sie unfern Gottesdienst am wenigsten heben. Die Hauptsache für die Entwicklung unseres Gemeindclebcns bleibt die Trennung der Kompetenzen. Das Amt des Rabbiners, des N811N 1115: liegt hauptsächlich in der Lehre, und zwar sowohl in der praktischen Auslegung des Religionsgesetzes als in der sittlichen Lehre durch die Predigt, nnd außerdem soll er als geistliches Oberhaupt der Gemeinde, als 21, Alles in den Bereich seiner Wirksamkeit ziehen, was dem religiösen Leben der Gemeinde dienen kann. Der Kantor, für den man leider den typischen Namen lllmsan aufgegebei; hat, um ihn durch das unpassende Wort aus der protestantischen Kirche zu ersetzen, soll das öffentliche Gebet leiten und hat hier ein weites Feld, wenn er Würde ohne Affektion, Kunst ohne Künstelei, Andacht ohne Effekthascherei durch sein Beispiel lehren will. Die erste Gcmeindeorganisation ist nicht aus Israel erwachsen, sondern von dem Heiden Jethro geschaffen worden (2. Mose 18); hoffentlich wird auch die neue von außen her in das Judenthum gebrachte Organisation denselben Segen gewähren und „das ganze Volk wird an seinen Ort kommen in Frieden". d Der Glaube im Indeuthum. Von Landrabbiner Dr. I. Hamburger. Den Glauben im Sinne von „wahr annehmen", ein? Anssage, Angabe, Lehre und Vorschrift als wahr halten, deren Wahrhaftigkeit durch nichts bezeugt wird, kennt das Judenthum nicht; der Glaube, den es für seine Lehren von Gott, Offenbarung, Gesetzgebung ». a. m. fordert, ist nicht der Glaube ohne Gründe, der sogenannte blinde Glaube, auch nicht der vernunftwidrige, der die menschliche Vernunft in Fesseln bannt und ihr zu schweigen gebietet, sondern der, welcher die Zeugen für seine Wahrheit mit sich führt, auf welche er sich beruft und durch die er erkannt sein will. Es sind dies, außer den äußeren Zeichen zu seiner Bewahrheitung, die Erkenntnisse der menschlichen Vernunft, ältere Verheißungen, geschichtliche Thatsachen u. a. m. Ausdrücklich heißt es: „Dir ist es gezeigt zu erkennen, daß der Ewige Gott ist und außer ihm Niemand." „Und so erkenne es heute und führe es deinem Herzen zu, daß der Ewige Gott ist, im Himmel oben und auf der Erde unten, sonst Keiner." „Erkenne den Gott deines Vaters nnd diene ihm »nt ganzem Herzen und williger Seele." „Nur dessen rühme sich, der sich rühmen will, betrachten und mich erkennen, spricht der Ewige." „Ihr seid meine Zeugen, spricht der