Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 54 (1890)
- Issue
- Heft 38 (2.10.1890)
- Date
- 1890-10-02
- Page
- Seite 490 (sequence 2)
- Language
- German
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490 sein Großvater die Sehnsucht nach dem Unendlichen gestillt, die j Hoffnung auf die Ewigkeit genährt hat? Ich verlange keineswegs unbedingte Hingabe und Ueberantwortung; aber auch keine Sympathie, kein , Interesse für jene ideale Genossenschaft soll von dein modernen Juden; von Seiten der Privatmoral erwartet und gefordert weredn dürfen? Man bedenke wohl, das; wir hier von den Kollisionen absehcn, die das religiöse Gewissen zu besteheil habeil kann. Wir nehmen hier den Silben in der neuen Aera lediglich als einen Schüler Nathans: mag er selbst den einen Ring für besser halten als den andern; der echte gilt ihm doch als noch nicht gesllnden. Also darf ihni die Glaubensgemeinschaft nicht als verächtlich und verschniählich gelten, die dem alten Ringe aiigelobt bleibt: bem Ringe, unter dessen Segeil er geboren ist. Und wäre dieser Ring nur aflein und ausschließlich ein Schul; nnb i ein Schmuck. Aber er ist uns noch inuner eine Kette. Und deiiiioch sollte die Privatmoral gestatten, daß man erbarmungslos den Rillg verleugne, — wahrend Verwandte und Freunde an der Kette bleiben?; Ich bezweifle, daß Jemand, der alt und grau in dem neuen Glauben geworden ist, unser Gebet hören kann, ohne in seinem Innersten erschüttert zu werden. Wir sind in der neuen Aera in Noth und peinlichem Verhör, finsterm Verdacht nnb unfreundlicher Gewalt. Man mißdeutet den praktischen Kern unseres Glaubens, man schwärzt unsere geschichtlichen Verdienste, man verklagt unsere; Sitten und unsere geschäftliche Rechtlichkeit, man bezweifelt oder erkennt! höchstens von Fall zu Fall unsere Zugehörigkeit zu Volk und Vater- : lernt) an — und Einer, der in diesem sittlichen! Verbände geboren,! dürfte sagen: was geht das mich an? Indessen du könntest fragen, lieber Leser: wer wird dadurch geschädigt? Darauf ist leider sehr bestimmte Antwort möglich. Treitschke hat es ruhig ausgesprochen, was man von der Emanzipation I erwarten zu dürfen glaubt. Und ich darf mich hier vielleicht darauf berufen, daß ich ihm eine Antwort ertheilt habe in einer Schrift, für ' welche damals das öffentliche Verständnis; noch nicht reif war. Man i erwartet, man setzt den Uebertritt voraus. Wie nun aber, wenn er; dennoch nicht erfolgt? wenn die jüdische Gemeinde das Riecht, fort- : zubestehen, behaupten sollte? Wir sehen, welche Folgerungen die Gesellschaft und die Staatsverwaltung aus solcher Wahrnehmung ziehen:; die Anstellung von Juden int Staatsdienste wird behindert. Doch was rede ich von Anstellung? man sucht die Trennung in der Wurzel zu : verewigen: das Gespenst des Schul-Ghetto steigt wieder herauf. Und die Wohlwollendsten sprechen dem Judenthum den Charakter der Religion ab. Also haftet auf denen, die Juden bleiben, der Verdacht, gegen die Einheit des Vaterlandes den Stamm und in ihm den Staat im Staate zu kultiviren! Das ist das positive Unrecht, welches der Religionswechsel der verlassenen Glaubensgemeinschaft zufügt: er bestätigt und bestärkt die Gesellschaft und die Staatsverwaltung in ihrem Mißtrauen und ihrem Widerstande gegen die staatsrechtlich gleichgestellte jüdische Gemeinde.- So greift die Privatmoral in die öffentliche über. Derselbe Mensch ist es, das sittliche Individuum, welches da wie dort seine Stätte und seinen Ursprung hat. Man kann nicht auf Kosten der Privatmoral die öffentliche fördern: nicht unter Verletzung der Vaterlandsliebe die Menschheit lieben und nicht im Unrecht gegen die Religion, in der man geboren, die Religion der Menschheit herbeiführen helfen. Goethe, der so weitherzig Winckelmann beurtheilt hat, wird doch wohl Recht behalten: „Frage nicht, durch welche Pforte du in Gottes Stadt gekommen, - Sondern bleib am stillen Orte, wo du eimnal Platz genommen." d Nal'liincr und üantor nach den geänderten Verhältnissen in Oesterreich. Boir ®r. G. Deutsch. Das „Gesetz vom 21. März 1890, betreffend die Regelung der äußeren Rechtsverhältnisse der israelitischen Religionsgesellschaft" in Oesterreich, hat den Gemeinden eine harte Nuß zu knacken gegeben, indem es im £ 11 bestimmte, daß für jede Gemeinde wenigstens ein Rabbiner zu bestellen sei. Man sollte meinen, das; eine solche gesetzliche Bestimmung natürlich und unanfechtbar sein müsse, denn erstens schließt sie sich an das Gewohnheitsrecht und an die Gemeindetradition an, und zweitens hat doch der Staat ein Recht, zu verlangen, daß eine Korporation, der er weitgehende Rechte zuerkennt, die Gewähr biete, daß sie in zweckentsprechender Weise davon Gebrauch niache. Merkwürdigerweise aber macht sich überall ein lauter Widerspruch geltend. In erster Linie sind es die Kantoren, welche, seit sie durch die zunehmende Unwissenheit in religiösen Dingen einerseits und durch das Bedürfniß nach musikalisch geschultem Gesänge andererseits im Gottesdienst eine wesentliche Rolle spielen, für sich das eigentliche Priesterthum beanspruchen, die heute nach dem Beispiele ihres Meisters Sulzer rufen: „Wo bleib' ich?" Des Weiteren sind es zahlreiche Gemeinden, welche nicht die Mittel besitzen, einen Rabbiner zu besolden, und doch ihre Selbstständigkeit behaupten wollen, die diesen Paragraph gern aus der Welt geschafft sehen möchten. Da nun ein Gesetz nicht so ohne Weiteres beseitigt werden kann, so möchte nian eswomöglich umgehen. Sehen wir nun die Geineinden an, welche den Widerspruch gegen dieses Gesetz erheben. Es sind in erster Linie zahlreiche Gemeinden, die sich auf dem Aussterbe-Etat befinden; die alte Judenordnung hatte sie an gewisse Orte, wo sie des grundherrschaftlichen Schutzen genossen, gebunden. Hier waren sie in einer Zahl, welche in keinem Verhältnisse stand zu der Zahl der anderen Bewohner des Ortes, versammelt. Ihren Erwerb fanden sie in einer benachbarten Stadl oder in den Dörfern der Umgegend, wo sie mit Maaren hausirteu oder Landesprodukte einkauften. Mit dem Jnslebentreten der Freizügigkeit verloren sich natürlicherweise die Mitglieder der alten Gemeinde in die Provinzialstädte oder in die Dörfer, wo sie bisher ihren Erwerb gefunden hatten. Außerdem aber bedingten die allgemeinen Entwicklungsverhältnisse den Zug in die großen Stabte, an welchen! die Juden als Handeltreibende, da gerade der Handel am lneisten nach den großen Centren des Verkehres drängte, luiebei mehr als Andere partizipirteu. So entvölkerten sich die Gemeinden auf dem Lande, ihre Synagogen wurden leer, ihre Schulen vereinsamt, und nur der Stolz aus ihre Vergangenheit blieb ihnen, sowie die Scheu vor einem Eingeständnisse ihres Verfalls, ganz so, wie es bei verarmten Aristokraten der Fall ist. Ter Rabbiner starb oder war in eine große Stadt gezogen, wo er sich mit Hilfe von gut situirten Kindern oder durck- Unterricht und Stiftungsgenüsse fortbrachte, in einzelnen Fällen harrte er auch aus bei seinen! bedeutend geschmälerten Nebeneinkommen und häufig auch bei periodischen Gehaltsabzügen, welche durch den Verfall der Gelueinde nothwendig waren, und er selbst wußte so gut wie du ganze Gemeinde, daß er der Letzte seines Standes sei. Jedermann wußte, daß diese Zustände nicht ewig dauern konnten, aber bei der den Juden eigenen Zähigkeit inochte inan daraus nicht die praktischen Konsequenzen ziehen, man wirthschastete, so lange man konnte. Einestheils war man dabei durch Gründe religiöser Natur beeinflußt, denn man tonnte doch in seiner Synagoge seinen religiösen Bedürf nisten genügen, und dann konnte man auch Vorsteher werden und bleiben. Freilich gerieth das religiöse Leben in argen Verfall, und die endliche Auflösung des Gemeindewesens war nicht aufzuhalten,