Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1890-10-02 · Heft 38 (2.10.1890) · p. [Seite]

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
54 (1890)
Issue
Heft 38 (2.10.1890)
Date
1890-10-02
Page
[Seite] (sequence 1)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/3224737-3227825-3227864--47387-3268906
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

4 entity mentions

54. Jahrgang. Nr. 38. Berlin, 2. Oktober 1890 Allgemeine eitung des Auöenlbums. Ern unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: Durch Buchhandel, Post oder direkt von der Expedition in Berlin unter Streifband bezogen Vierteljahr!. 3 M. Begründet von Rabbiner Ludwig PHUippson in Bonn. Expedition: Gertin, Zerusalemerstr. 48/49 Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag von Rudolf Mofse, Berlin SW., Jerusalemer Straße Nr. 48/49 zu richten. .Sttfyftlt. Leitartikel: Der Relichonswechsel in der neuen Aera des Antisemitismus. Von Prof. Dr. Hermann Eohen. — Rabbiner und Kantor nach den geänderteil Verhältnisseil in Oesterreich. Von Dr. G. Teilt sch. — Wissenschaft und Litteratur: Der Glaube iin Jndenthnm. Von Dr. I. Hamburger. — Der Leibzoll und seine Ailfhebmlg in Hessen-Nassau. Von Dr. M. Silber st ein. — Ein jüdischer Diplomat als Schriftsteller. Von Prof. Tr. Martin Philippsohn. — Feuilleton: Der unbekannte Gast. Von Eduard Kulte. — Moses Mendelssohn — Ehrvaimhändler. Voll Dr. M. Kapserling. Litterarische Mittheilurrgen. — Miscellen. Der Gemeindebote. Korrespondenzen und Nachrichten: Berlin. Breslau. Wiell. Lemberg. Odessa. Konstantinopel, Jaffa. — Von Nah und Fern. Der Ueligionpwechsel in der neuen Aera dep Antisemitiamna. Von Prof. Dr. Hermann Cohen. Nur in einer Beziehung soll der Uebertritt von Juden zu einer der christlichen Kirchen hier betrachtet werden: aus dem Gesichtspunkte der privaten, persönlichen Moral. Es ist dies die unzulänglichste Betrachtungsweise; denn der Religionswechsel ist vorzugsweise ein Moment der öffentlichen Moral. Er bezeichnet einerseits das Interesse an den religiösen Problemen und somit einen Punkt in der Kurve der konfessionellen Bewegungen. Andererseits aber verdient er die aufmerksamste Beobachtung des nationalökonomischen Statistikers, da er eine Form des spekulativen Besitzwechsels darstellt. Ebenso geht er den Politiker an, da in dem Kampfe zwischen Staat und Kirche der Religionswechsel die Einsicht und Energie bekundet, mit welcher dieses fundamentalste politische Problem verfolgt wird; der bedingungslose Eintritt in die dogmatisch sixirte Kirche schwächt die Kraft, welche auf die Reform ihrer Glaubenssätze und ihrer Verassung von Seiten der modernen Wissenschaft und Politik gerichtet wird. Endlich bildet der Religionswechsel, wie bekannt, ein interessantes Merkmal der allgemeinen Litteratur- und Kulturgeschichte: romantischer oder klassischer Gesinnung. Aber in allen diesen wichtigen Beziehungen soll hier die Frage nicht erwogen werden. Jede dieser Rücksichten dürfte eine gesonderte Behandlung erfordern. Und wenn wir aus dem Gesichtspunkte der privaten Moral allein die Frage hier erörtern wollen, so ist auch dabei noch eine Einschränkung geboten. Gänzlich außer aller Erwägung oder Bezweiflung bleibt nämlich das persönliche Gewissensmoment bei dem sittlichen, rechtlichen und politischen Akte des Ueberiritts. Die etwaigen gesetzgeberischen Mängel für die strafrechtliche Berfolgnng des Bekenntniß-Meineides gehen uns hier nichts an. lind wie der Richter höchstens in die Augen sehen darf, so hütet sich mohtweislich der Moralist, das Herz zu prüfen. Dagegen aber glauben wir von unserem Gesichtspunkte aus den Religionsübertritt in einem erweiterten Sinne fassen zu dürfen und zu müssen. Wir verstehen unter demselben nicht allein den eigenen Uebertritt zu einer der christlichen Kirchen, sondern ebenso auch die Ueberführung der eigenen unmündigen Kinder in eine derselben. Und auch dabei bleibe die juristische Frage außer Betracht: ob es vom Standpunkte der öffentlichen Moral zulässig sei, der väterlichen Gewalt diese Ausdehnung zu geben und zu belassen. Unter unseren Gebeten war mir in früher Jugend schon eines der ergreifendsten das folgende: „Unsere israelitischen Brüder, die in Roth und Gefangenschaft gegeben sind, Gott erbarme sich ihrer, er ziehe sie hervor aus der Finsternis; an das Licht, ans der Gewaltherrschaft in die Erlösung." Die Stimmung dieses Gebetes ist es, aus welcher hier der Religionswechsel von Juden in der neuen Zeit der Noth und Drangsal, so diskret als nur irgend möglich, privatmoralisch beurtheilt werden sott. Das unzweifelhafteste Erfordernis; und das unwillkürlichste, unmnstößlichste Kriterium der natürlichen, persönlichen Moral ist und war und wird sein das Bewußtsein: daß durch meine Handlung Niemand gekränkt werde. Ob Jemand dadurch gefördert wird, ist schon schwieriger zu entscheiden. Daher orientirt das negative Merkmal sicherer, wie schon der Klosterbruder richtig doeirt hat. Niemand darf durch meine Handlung gekränkt werden. Denn Jeder ohne Ausnahme ist mein Nächster. Aber bei dieser vornehiitcn Abstraktion bleibt die Privatmoral nicht stehen. Sie hält die Hand über der eigenen Familie und versittlicht den Naturtrieb der Hausherrschaft. Sie umfaßt die Hcimath als eine besondere Einheit und versittlicht die Neigung unter unseren Borstellungen, die Erinnerung an die eigene Jugend wach zri halten und anszllschmücken. Sie stellt dein Oberbegriff der Menschheit den Unterbegriff des Volkes und des Vaterlands als eine ebenbürtige sittliche Einheit an die Seite und beglaubigt den Naturtrieb, den eigenen Stamm und Staat zu lieben. Alle diese Genossenschaften zeichnet auch die Privatnioral als sittliche Verbünde aus; und die Genossenschaft des Glaubens, die Gemeinschaft der Gottesverehrnng und der ans derselben erwachsenen Art werkthütiger Menschenliebe — diese Genossenschaft sollte für die persönliche Moral dessen, der in ihr geboren ist, keine natürliche Einheit bilden müssen? Es sollte einen modernen Menschen geben, der mir entweder den Stamm oder den politischen Begriff anerkannte, die ideale Einheit einer Religionsgemeinschaft dagegen aus den Gebieten seiner Privatmoral ansschlösse? der keine, schlechterdings keine Anhänglichkeit hätte an den Verband, innerhalb dessen sein Vater oder

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.