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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1890-09-26 · Heft 37 (26.9.1890) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
54 (1890)
Issue
Heft 37 (26.9.1890)
Date
1890-09-26
Page
Seite 2 (sequence 14)
Language
German
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2 darnieder. Als der Zug durch die Säulenhalle dahinschrilt zum kuppelgekrönten Betial, blieb fast kein Auge thränenleer, und lautes Wehklagen stieg zum Himmel empor. In der Kapelle, in der zahlreiche Kerzen entzündet waren, empfingen Palmenträger den Zug und nahmen zu Hünpten der beiden Bahren Aufstellung. Der Sängenyor der neuen Synagoge leitete hier die Trauerfeier mit ernstem Gesang ein: „Es weicht das Leben", so hallte es wehmuthsvott durch den weiten Raum. Nachdem der Sang verstummt war, begann der Rabbiner Dr. Maybanm mit einem Gebet, in dem er Gott anflehte, Mnth und Kraft Zuströmen 31t lassen auf die Gemeinde, die noch Schreck und Trübsal empfange. „Ja. Kraft mtb Mnth, Geliebte, bedürfen wir," so fuhr er dann mit der ihm eigenen eindringlichen Stimme fort, „denn wir fühlen es an der eigenen Ergriffenheit, wie sehr die theuren Hinterbliebenen des Mnths bedürfen in dieser entscheidungsschweren Stunde. Gestern noch ein Zelt des Friedens, ein Bild der Freude, des Glückes, der Hoffnung, und heute ach, ein Tag der Trübsal und des Schmerzes - und nur eine Nacht liegt zwischen beiden, eine Nacht, so furchtbar und so schrecklich, in der der Tod wie ein Dieb sich durchs Fenster hereingeschlichen ltub sie geraubt, die im Leben hold und lieblich neben einander gewandelt, und die nun auch im Tod von einander nicht getrennt sind." Der Geistliche schilderte dann, wie Kinder Bilder der Hoffnung sind, nnb wie gerade hier die Hoffnung eine so reiche gewesen, und suchte dann vor diesem Räthsel des Schicksals den Trost des Glaubens zur Geltung zu bringen, der in den Worten des größere Dulders liegt: „Ter Herr hat gegeben, der Herr hat genommen, der Name Gottes sei gepriesen in Ewigkeit." Der Eindruck der Rede war ein so gewaltiger, daß der Bruder der Frau Fuchs bewußtlos niedersank und von heftigen Krämpfen befallen wurde, die ärztliches Eingreifen nöthig machten. Der Kranke wurde nach dem Friedhvfsbüreau getragen, die beiden Särge aber wurden unter Gesang nach der gemeinsamen Gruft getragen und hier in die stille Erde gesenkt, nachdem die üblichere Gebete gesprochen waren. L Berlin, 23. September. In der letzten Nummer der „Allgem. Zeitung des Jnderethnries" war bei einer Gegenüberstellung der Anzahl der hiesigen jüdischen Lehrer mit den Wiener Voksschullehrern dasVerhältniß der ersteren zu den christlichen Lehrern mit 2,2 pEt. angegeben. Wie wir erfahren, ist dies ein Jrrthum, welcher der Aufklärung dringeiid bedarf. Es sind an den Berliner Gemeindeschulen gngestellt: Lehrer überhaupt 1906 (Lehrerverzeichniß 1889,90), Jüdische Lehrer 3, also 0,15 pEt. Lehrer und Lehrerinnen überhaupt 1906 m 9-16 — 2852, Jüdische Lehrer nnb Lehrerinnen 35, also 1,22 pEt. * Berlin, 21. September. Anläßlich der jetzt stattsindereden Abitrrrientenprüfuregere jammern die antisemitischen Blätter wieder. Die „Kreuz-Zeitung" klagt: „Am 16. d. M. haben die acht Abiturienten des Königstädtischen Gymnasiilms sämmtlich das Reise-Zengniß erhalten; von diesen acht sind sieben Inden und nur einer Ehrist." Und die „Staatsbürger-Zeitung" versteigt sich zu folgendem Weheruf: „Kaum glaublich, aber wahr! Bei der diesmaligen Abiturientenprüsnng des Werderschen Gymnasiums füllt die Prüfung in der Religion fort, weil sammtliche Abiturienten, 12 an der Zahl, sage und schreibe — Juden sind. Bon den jüdischen Schülern wird, wie wir bereits vor längerer Zeit hervorhoben, auffallender Weise irgend welche Religionskenntniß oder sonst ein Nachweis sittlicher Reise bei der Maturitätsprüfung nicht verlangt, wie dies doch von den christlichen Schülern geschieht. Gleichwohl aber werden die jüdischen Abiturienten ohne Bedenken den christlichen and) ohne Prüfung gleichberechtigt erachtet und erwerben mit der Ablegung des Abitnrienten-Eramens ohne Religionsprüfnng dieselben Rechte für künftige Staatsearriäre, wie diese. Das ist auch so ein Beispiel, wohin eine „Toleranz" führt, die völlig einseitig ist und an die Stelle der Gleichberechtigung die Bevorzugung der Juden vor ben Ehristen setzt." Nun. wir wollen den Herren einen Vorschlag machen, wie diese unsere „Bevorzugung" aufgehoben werden kann. Sie mögen uns helfen, es bnx'd)5ufel^en/ daß an den öffentlichen Lehranstalten and) für die jüdischen Schüler der jüdische Religionsunterricht obligatorisch wird, und der Schaden wird sofort tnrirt sein. * Berlin, 21. September. Der Redakteur der „ Staatsb ü r g e r -Zeit n n g " Herr Dr. B achte r hatte sich gestern vor der 98. Abtheilung des Schöffengerichts in einer Privatklagesache zu verantworten. Kläger waren die Inhaber einer Drogenhandlnng in Görlitz, Levy und Heinemann. In diesem Frühjahre erschien in der Staatsbürger-Zeitung im lokalen Theile ein Artikel, in welchem von den Klägern höchst ehrenverletzende Dinge behauptet» wurden. Danach sollten sie einen ehemals bei ihnen Angestellten und späteren Konkurrenten Namens Fritsche in systematischer Weise ruinirt haben, indem sie zu wiederholten Malen diejenigen Häuser in ihren Besitz zu bringen gewußt Hütten, in denen Fritsche soeben seinen Drogen laden eingerichtet hatte. Natürlich mußte der Letztere dann ausziehen. Durch den dadurch erwachsenen Geld- und Zeitverlust sei der junge Geschäftsmann fast an den Bettelstab imb zur Verzweiflung getrieben worden. Diese Mittheilungen wurden seitens der Redaktion mit Be merknngen begleitet, die ebenfalls beleidigender Natur waren, es weerd? den Klägern Habsucht und Geiz vorgeworfen und ihr ganzes Verhalten als ein unlauteres Konkurrenzmanöver bezeichnet. Der Beklagte gan zu, daß er nachträglich zu der Erkenntniß gekommen sei. daß diese Mil theilungen nicht der Wahrheit entsprachen. Er habe dann auch ein? Berichtigung in der Staatsbürger-Zeitung gebracht utib seinem ans richtigen Bedauern über das Vorkornmniß Ausdruck gegeben. Er Hab? ferner alles Mögliche getharr, einen Vergleich herbeizuführen, die Klägc? hätten aber unerfüllbare Bedingungen gestellt. Der Rechtsbeistand der Kläger, Rechtsanwalt Munckel junior, hob hervor, daß es schwerer? Beleidigungen, wie die in Rede stehenden, kaum geben könne, währeno der Vertheidiger Rechtsanwalt Lattermann auf die vielen Milderung? gründe hinwies, welche dem Beklagten zur Seite stünden, der außerdem den Schutz des tz 193 des Skr. G.-B. für sich in Anspruch nehnee-i könne. Ter Vorsitzende, Amtsrichter Boisly, führte bei der Urtheik- Verkündigung aus, daß der antisemitis chen P art ei als solch e r berechtigte Interessen im Allgemeinen nicht zugesprocheu werden könnten, sondern jeder einzelne konkrete Fall erwogen werden müsse. Zu Gunsten des Allgeklagten sei angenommen worden daß derselbe sich im guten Glauben befunden habe, und sei er deshalb auch nur wegen übler Nachrede vernrtheilt worden. Bei der Schwer? der Beleidigungen, die hauptsächlich in dem Kommentar zu finden seien, welcher den Mittheilnngen hinzugefügt war, habe aber von einer Geld strafe Abstand genonnnell werden müssen und sei deshalb auf eiin Gefängnißstrafe von vierzehn Tagen erkannt worden. i. Leovschütz, im September. Am 12. d. AI. fand anläßlich dm 25jührigere Bestehens unserer Synagoge ein Festgottesdiewe statt, zu welchem sich zahlreiche Gemeindemitglieder und viele christlicl? Honoratioren eingefunden hatten. Die Festfeier wurde mit Ma towu eingeleitet, vom Herrn Kantor Liebet mit seiner klangvollen Stirnen? unter Chorbegleitung erekntirt. Darauf folgte die Jubelkantate, von bewährten Sangeskrüften exakt und wirkungsvoll zu Gehör gebracht Nach Beendigung derselben bestieg der Rabbilier, Herr Dr. Krakauer, die Kanzel, um in einer geistvollen und formvollendeten Rede das freudig? Ereigniß des Tages zu würdigen. Der Redner wählte als Text die Stelle Psalm 48, 10. Er hob hervor, welchen heilsamen Einfluß dm religiösen Ceremonien, die bezüglich der Familienereignisse im Gottem hause verrichtet werden, auf das ganze Leben üben, und schloß mit einem Gebet fürs erhabene Herrscherhaus. Die Absingung des Psalm 131 Iiallelu acloni bildete einen würdigen Abschluß der Feier, welche einen erhebenden Eindruck hinterließ. * Mülhausen i. C., 22. September. Die Mitglieder der elsässischeu Konsistorien haben über die Rabbinerwittwenkasse, von deren b? vorstehender Begründung wir bereits berichtet haben, an alle Rabbire?? des Elsaß und Lothringens die nachstehende offizielle Mittheilung versandt: „Die 3 vereinigten isr. Konsistorien Elsaß-Lothringen Hab? i beschlossen, eine Unterstützungskasse zre Gunsten der Rabbiner-Wittwcu ltub Waisen ins Leben 511 rufen. In absehbarer Zukunft, wenn einma:. wie wir hoffen, diese Stiftung in Thätigkeit ist, wird sich dieselbe, unter gewissen Umständen, auch noch zu Gunsten anderer israel. Lehrer nnö Kultusbeamte ausdehnen können. Die Statuten dieser Kasse fiio nächstens in einer Versammlung der drei Konsistorien festzusetzen. T? Kasse wird durch Beisteuer der Regierung, durch Gaben und geringe Abzüge von etwa 2 Prozent auf die Gehälter der Herren Rabbimr unterhalten werden. Eine zur Gründung besagter Kasse nicht unbetrücln liche Subvention von mindestens 1000 Mk. ist uns jetzt schon von einem hochlöblichen Ministerium geneigtest zugesagt. Auf Gaben können wir bestimmt rechnen; es ist uns bereits eine solche von 4000 Mk. angeboteu. Demgemäß ist unsere Stiftung lebensfähig, und wird dieselbe hoffentlim itod) im laufenden Jahre gegründet werden können. Wir beehren uno, Herr Rabbiner, Sie hiernlit ergebenst zu bitten. Ihre Beistimnulng, di? mir als sicher betrachten, Ihrem Konsistorium schriftlich übermitteln zu wollen." So erfrenXid) es an und für sich ist, daß unsere Rabbinerwittwen zu einer Pensionsversorgung gelangen sollen, so wenig zu billigen

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