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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1890-08-22 · Heft 32 (22.8.1890) · p. Seite 420

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
54 (1890)
Issue
Heft 32 (22.8.1890)
Date
1890-08-22
Page
Seite 420 (sequence 4)
Language
German
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420 ausgeliehen und ihm Pfänder, darunter einen wcrthvollen Edelstein (Bedolach) gegeben. Der König plündert das Haus S', indem er ihn selbst greift. Hierbei gerathen die Pfänder und der Edelstein in Verlust. Es wird bemerkt. Wenn der König S nur wegen seines Reichthums und Rufes griff und faßte, so hat R an dem erlittenen Verluste nicht Theil zu nehmen. Er muß seine Pfänder, soweit sie einen die Geldschuld übersteigenden Werth darstellen, ersetzt erhalten/) Herrschte nach der Anweisung der Meister Recht und Billigkeit im Handel und Wandel, umsomehr inußte das häusliche Leben der Juden strenge Sitte und Tugend bewahren. Vor Allein war die Ehe rein und heilig. Folgender Fall wird mitgetheilt. Der kinderlose R lag in schwerer Krankheit darnieder. Er hatte einen Bruder. Ter Kranke wollte, dem Tode nahe, seiner Gattin den Scheidebrief ausfertigen lassen, damit die kinderlose Wittwe nach seinem Tode nicht dein Bruder zur Levirathsehe anheimfalle. Ter Bruder bewog ihn, den Gedanken fallen zu lassen. Nach dem Tode R's oerbietet der Lehrer dem überlebenden Bruder, als Levir die Wittwe heimzuführen. Denn, meint der Lehrer, beim Todesringen seines Bruders habe er das Auge zu dessen Weibe erhoben.-) Eine Frau, für die ein Scheidebricf ausgcsertigt worden war, dessen Giltigkeit in Zweifel staiid, gab einem andern Manne das Eheversprccheu. Tie Gäste alle, sagt der befragte Lehrer, die bei dem Feste anwesend waren, sollen dem Banne anheimsnllen?) Sittig und züchtig ivar das Benehmen der Mädchen int Vaterhause. Ein Vater hatte für seine erwachsene Tochter, ohne von ihr förmlich die Vollmacht erhalten zu haben, von einem Manne das Zeichen der Trauungsvollziehnng angenommen. Erst später sandte der Mann dein Mädchen Geschenke. Ter Lehrer erklärte die Ehe als aufrecht stehend und giltig. Denn die Mädchen Israels, sagt der Respondent, treten nicht aus dem Vaterhause, um von einem Manne selbständig das Trauungszcichcn anzunehmen. Sittig, wie sie sind, überlassen sie dies dem Vater, und es ist anzunehmen, daß auch in diesem Falle der Vorgang sich also abgespielt hat?) Es wird untersagt, die Verlobung mit minderjährigen Mädchen einzugehen und die Ehe herabzuwürdigen?) Die Hochzeitsgebräuchc werdcit wiederholt beschrieben. Sie wechselten nach den verschiedenen Ländern. In Afrika wareit Tänze üblich, die unter Begleitung von mnsiknlischen Instrumenten aufgeführt wurdeit. An andern Orten waren Lobgesänge beliebt, mit welchen die Braut in das Haus des Gatten geführt wurde?) In manchen Städten brachte man die Braut, gleichsam um sie an ein Verweilen außerhalb des Vaterhauses zu gewöhnen, am Abende vor der Hochzeit ails dem heimathlichen Zelte, unter dem sie erwachsen war, in die Wohnung eines Freundes der Eltern. Am Morgen erst zog sie von da aus in das Haus des Bräutigams ein?) An beiden Orten sprach man die weihevollen Segenssprüche. Der Lehrer empfiehlt, dem Freudenfeste dadurch innigere Bedeutung zu geben, daß man helle Lieder anstimme, welche edle Freude athmen, von dem Frieden und dem Glück stiller Häuser und segensreicher Ehe künden?) Schon vor der Trauung hatte der junge Bräutigam seiner Braut verschiedene Geschenke zukoinmen lassen. Als solche werden bezeichnet: Gewänder, Ringe, am Loosfeste Goldstücke, um Getränke zu kaufeit. — Das Gesetz, welches die Vorsteher der Schulen handhabten, lieh den Frauen in ihren Rechtsansprüchen ausreichenden Schutz. Es wird betont, daß man bei einer Auflösung der Ehe die Ansprüche der Frau warm befürworten müsse, denn sie selbst ist zu zart und verschämt, um die Vertheidigung ihrer gerechten Forderungen zu übernehmen?) Ein Mann, der seine Frau verläßt und in weite, überseeische Länder zieht, wird gewaltsam veranlaßt, der Gattin den Schxidebrief auszufertigen. ') Das. Seite 162. Seite 141. 3) Seite 159. 4) Seite 50. h) Seite 52. e) Seite 49. ') Seite 21G. ’) Seite 49. ,J) Seite 181. Eine Stadt wird erobert, und hierbei gerathen -sämmtliche Eheverschreibungen, welche wahrscheinlich in dem Archiv der Gemeinde hinterlegt waren, in Verlust. Es wird angeordnet, daß die Aeltesten der-Stadt ztisammentrcten, die früheren Gepflogenheiten der Gemeinde in Erwägung ziehen und hierauf jeder Ehegattin aufs Neue, je nach den Vermögensverhültnissen ihres Mannes, die Ehepakte schreibeit lassen, damit die Frauen vorkommenden Falles in ihren Rechten gesichert seien. Für die Sorge, ntit welcher die sittliche Erziehung der Mädchen beaufsichtigt wurde, spricht folgender Fall. Eine von ihrem Gatten geschiedene Frau nahm ihre Töchter mit hinüber in die zweite Ehe, welche sie einging. Das Haus dieses ihres zweiten Gatten war nicht gut beleumdet. Der Lehrer sagt, der Vater der Mädchen kann seine Kinder reklamiren und zur Erziehung in sein Haus nehmen?) Auch sonst spricht sich die größte Sorgfalt in Bezug auf die Erziehung der Kinder, Milde gegenüber den Waisen aus. Ein Kind, welches seine Eltern verloren hat, wird demjenigen der Verwandten übergeben, dem sich das Gemüth des jungen Lebens ain meisten zuneigt, bei dem sich das Kind am wohlsten fühlt. -) Die Kinder werden nicht nur in der Schrift und im Gesetze, sondern auch in der arabischen Sprache und im Rechnen unterwiesen. Der Vater, weicher sein Kind liebt, widmet demselben persönlich die Mühe. Man verfertigt Ballen für die Kinder, in welche aus Strohsüden verschiedene Figuren eingeflochten sind. Wahrscheinlich sollten dem Kinde im Spiele gewisse Naturerzeugnisse zur Anschauung gebracht werden. Zartsinn empfehlen die Lehrer sogar gegenüber den Thieren. Ein Kälbchen sollte geschlachtet werden. Es flüchtete und barg den Kopf itt den Schooß seines Herrn. Es wäre grausam, meint der Lehrer, das Thier i» dem Augenblicke, itt welchem es Vertrauen und Rettung sucht, ohne Erbarmen dem Tode zu überliefern. Wohl, sagt der Meister, dar! der Mensch, tun sich zu nähren, schlachten, aber matt kann doch sagen, daß das Thier nicht eigentlich hierzu geschaffen wurde.') So offenbarten sich in diesen Jahrhunderten in allen Beziehungen des Lebens Recht und liebevolle Sanftmuth. Ueberall kommen sie auch int Umgang mit den Nichtjuden zum Ausdruck. Dessen Heber vortheilung wird auf das Strengste untersagt.4) Der Konvertit, der vom jüdischen Glauben abgefallen war, ist mit Mtlde zu behandeln und mit Brudersinn willkommen zu heißen, wemi er sieb wieder den Glaubensgenossen zuwendet.') Könnte man darüber zweifelhaft sein, daß, wo solcher Geist verbreitet tmd itt solchetn Sinne gelehrt wurde, auch das Verhältniß de: Juden ztt ihren Sklaven ein gutes und für das Zeitalter der Sklaverei ein mustergiltiges war?.... Bildet doch die Regelung der Sklavenvcr hültnisse schon in der biblischen Gesetzgebung einen der wichtigsten Punkte, durch welche sich das jüdische Recht von den Gesetzen der alten heidnischen Welt unterscheidet. Steht doch das Gesetz über die Sklaven in der Bibel an der Spitze aller Rechtsverordnungen. Im 9. und 10. Jahrhundert kamen unter anderen Verhältnissen nette Frage» zur Erledigung. Eine Sklavin, mit welcher ein Herr in die Ehe tritt, wird als freigelassen erklärt. Hatte ein Mann mit seiner Sklavin ein unsittliches Verhältniß, so wurde sie ihm entzogen, an einen Andern verkauft und der Erlös an die Stadtarmen vertheil:. Es wird geradezu verboten, schöne Sklavinnen zu kaufen und mit ihnen ohne Zeuge» zu verkehren?) Die Sklaverei führte auch inanchmal zu traulichem Verhältnisse zwischen Herren und Dienst pflichtigen. Ein Sklave hatte eine Sklavin, Eigenthum desselben Herrn, als Gattin geheirathet. Für die vortreffliche Erziehung de- Sohnes," der dieser Ehe entstammte, sorgte der Herr. Er ließ ihn die Schule besuchen, wo er den Bibelschatz kennen lernte. Das ganze ‘t Das. Seite 17. °) Seite 50. 3) Seite 80, 206. 4) Seite 125 ■') Seite 75, 123. 6) Seite 102. Benno des S lichkeit Segen die Pr manche Sklave mtd d Eründ erbatet B achtun lichkeit Frage „Halte oft w gicbt.' Allg«m gehakte in Sh wicht» auch bespro keine Erlau nun 3 neue Uebuu um lie mittel wenn die A Tugei Wer niema lehnet und E tadelle meint weiht, Maut mit : ebenso der s gicbt, seine» Göttl sei bl streng Werke gehen Gesche schlau unter ziele, säuer kauft sie in ') Se

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