Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 54 (1890)
- Issue
- Heft 30 (8.8.1890)
- Date
- 1890-08-08
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
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rr darauf islp legte. Sie zur : Sunuue it fitiben, die Zeit s Glückes n diesem?, die sie tn ganzen hrecklichen lebte und h mit ihm die allein lückseligen t hervor .American merkunge» 72 Seite» e itbercnio it pflegen, heutzutage ogenaniiü >udeu mit emitismiundeu Per frage ver^ rk hat an i folgende ug gestellt: itb welche gegen unterrichte heilt wird, gekreuzigt ng finden en, welche Geiste eine Mitglieder der Juden, rschiedenee? schaftlichen >rhandenen mrden die a Büchlein isemitischen ge Proben erer Stelle übersetzten und deren B, :Xtu. 54. Lahrgang. Nr. 30- Lerün. 8. August 1890. HZerLerge zur „Allgemeinen Zeitung des Auöenthums^ ,6t Korrespondenzen und Nachrichten. Deutschland. * Berlin, 7. August. Die „Times" hat in der letzten Woche eine Alarmnachricht über neue Verfolgungen gegen die russischen Znden gebracht, die nur das eine Gute hatte, daß sie die Ausmerkamkeit der Kulturwelt von Neuem auf diesen Schandfleck mittelalterlicher Barbarei hinlenkte. Dem englischen Blatte wurde von seinem Petersdinger Korrespondenten geschrieben, daß kaiserliche Erlasse ergangen seien, welche folgende Bestimmungen träfen: 1. In ganz Rußland und Russisch-Polen dürfen Juden hinfort ausschließlich nur in Städten wohnen, nicht auf dem Lande. Kein Jude darf länger Land besitzen oder pachten. 2. Bis jetzt war es den Juden gestattet, nur in sechzehn der russischen Gouvernements zu wohnen. Aber diese Bestimmung wurde nicht streng gehandhabt gegen jüdische Kaufleute in manchen be- Deuteubeu Handelsplätzen außerhalb dieser Gouvernements, wie in Riga, Rbau, Rostow re. Durch ein ministerielles Rundschreiben von 1880 wurde solchen Juden, welche schon lange in solchen Städten wohnten, erlaubt, unbehelligt wohnen zu bleiben. Jetzt aber muß obige Bestimmung nach einer neuen ministeriellen Anordnung streng durchgeführt und alle Juden, viele tausend Familien, welche außerhalb der sechzehn oülbernien angesiedelt sind, müssen von ihren bisherigen Wohnsitzen weggewiesen werden. 3. Jüdische Handwerker, welche in ähnlicher Weise ußerhalb der sechzehn Gouvernements sich ansiedeln gedurft hatten, müssen ebenfalls von ihren Wohnsitzen ausgewiesen werden. Zehntausend von Handwerkerfamilien werden dadurch heimathlos. 4. Juden dürfen m Zukunft nichts mehr zu thuu haben mit Bergwerken oder mit Bergwerksindustrie, dürfen auch keine Antheile an Bergwerken besitzen. 5. Juden dürfen keine bevorzugte Erziehung genießen weder in Schulen, noch in Gymnasien oder Universitäten. 6. Die Advokatur wird in Zukunft den Inden verschlossen. 7. Juden dürfen hinfort auch nicht mehr zum Jngenieurfach gehen oder Militärarzt werden oder irgend ein Negierungsamt bekleiden, sei es auch ein untergeordnetes." Inzwischen ist die Angelegenheit im englisch en Unterlaufe zum Gegenstand einer Interpellation geworden, und der Unterstaatssekretär Fergusson hat die Erklärung abgegeben, daß nach Mittheilung des englischen Geschäftsträgers von der russischen Regierung gegenwärtig keine Maßregel erwogen werde, welche den Juden diejenigen Rechte entzöge, welche sie letzt im russischen Reiche besäßen. Hierdurch ist die Times- Meldung vollkommen dementirt. Aller Wahrscheinlichkeit nach hat der Petersburger Korrespondent der Times nachträglich als neu gehört, was bereits Monate alt ist, und imgenau gehört. Wir hatten s. Z. mitgetheilt, daß die sogenannte Juden-Kommission dem Zaren Vorschläge zur Aenderung der bestehenden Judengesetze unterbreitet hat, und daß diese Vorschläge für die jüdische Bevölkerung Rußlands äußerst ungünstig sind. Aber vor Wochen schon ist in Folge einer Intervention, welcher einflußreiche Personen stattgaben, ein Befehl des Zaren extrahirt worden, die ganze Angelegenheit auf ein Jahr zurückzustellen. Was der Times-Korrespondent jetzt seinem Blatte erzählt, ist um einige Monate veraltet und durch die Thatsachen überholt. Es steht aber wohl )\i hoffen, daß der Zar den Vorschlägen der Juden-Kommission auch nach Ablauf der jährigen Frist nicht zustimmen wird. — Auch der -.Allg. Reichs -Corr." wird aus Petersburg telegraphirt: „Auf Grund von Erkundigungen an maßgebendster Stelle kann ich die Meldung der Times von geplanten zahlreichen Judenausweisungen als falsch bezeichnen; maßgebenden Orts ist von einem solchen Plane nichts bekannt." — Im englischen Oberhause richtete gestern der Earl von Meath an die Regierung die Frage, ob es wahr sei, daß in Rußland ein neues Gesetz zur weiteren Beschränkung der Rechte der Juden erlassen sei, so daß dieselben in Masse auswandern müßten und wenn so, ob die englische Regierung Schritte ergreifen werde, um zu verhindern, daß diese Leute zum Nachtheil der englischen Arbeiterklassen in England einwandern. Lord Salisbury antwortete: „Wir besitzen durchaus keine Information, welche zur Bestätigung der erwähnten Angaben dienen dürfte. Ich habe keinen Grund für die Annahme, daß die russischen Auswanderer nach England kommen werden. Ich kann mich auf eine Erörterung der von dem edlen Lord angeregten ökonomischen Frage nicht einlassen, so lange nicht ein Grund dafür vorhanden ist." — Ferner hat-in der gestrigen Sitzung des amerikanischen Repräsentantenhauses, Baker, Mitglied für Newyork, den Antrag gestellt, der Kongreß der Vereinigten Staaten wolle erklären, er protestire im Namen der Menschlichkeit gegen die Inkraftsetzung der Erlasse von 1882 gegen die Juden in Rußland, imb er ersuchte den Präsidenten, an die russische Regierung eine Botschaft zu richten des Inhalts, die Vereinigten Staaten legten achtungsvollen, aber ernsten Protest gegen die geplante Maßregel ein. -k Berlin, 6. August. Wie's nufere Gegner machen, davon soll wieder einmal ein Pröbchen gegeben werden. In dem leitenden Artikel der vorigen Nummer ist die Angabe des antisemitischen Abgeordneten Zimmermann, daß die Juden 87 Prozent allerMeineidigen stellten, schon gebührend beletlchtet worden. Wir haben es uns indessen nicht verdrießen lassen, dem Körnchen Wahrheit nachzuspüren, von welcher jene verleumderische Behauptung ihren Ausgang genommen hat, und wirklich ist es uns gelungen, in der Kriminalstatistik der preußischen Juden irgendwo die Zahl 87 zu entdecken. Zwar nicht bei Meineidsfüllen, aber dieser kleine Jrrthum macht für Herrn Zimmermann nichts aus; vielmehr bei der Berechnung der jüdischen Zuchthäusler im Allgemeinen nach der Statistik vom Jahre 1881. Da kamen auf je 100,000 Juden 87 Zuchthäusler, während bei den Protestanten 98 auf 100,000, bei den Katholiken 119 auf 100,000 Seelen kamen. Man sieht, Herr Zimmermann versteht's trotz einem Hofprediger. Cfb Berlin, 4. August. Bald nach Ablauf der Ferien werden die Berliner Gemeindebehörden zur Wahl des vierten Rabbiners schreiten. Wie wir hören, hat von den zur Probepredigt berufenen Kandidaten Herr RabbinerDr. Stier aus Steinamanger am meisten Aussicht, gewählt zu werden. Von gutunterrichteter Seite erfahren wir noch, daß nach Fertigstellung des Synagogenbaues in der Lindenstraße die Berufung eines fünften Rabbiners erfolgen soll. L Berlin, 5. August. Im Stadttheil Moabit, welcher zur Zeit gegen 250 jüdische Familien zählt, geht man mit der Absicht um, in nächster Zeit ein eigenes Gotteshaus und eine Religionsschule zu errichten. Dem zur Ausführung dieses Zweckes gewählten Komitee sind, wie man uns mittheilt, bereits mehr als 20,000 Mk. auf dem Wege der Zeichnung zugesichert worden. Als Seelsorger für den neuen Religionsverein ist der Landrabbiner Dr. Hambu r ge r in Strelitz (Mecklenburg) in Aussicht genommen. * Berlin, 3. August. Zum Andenken des am 28. Juli 1883 auf Jschia verstorbenen Malers Adolf Ginsberg aus Berlin haben dessen Geschwister, Herr Philipp Giusberg in Berlin und Frau v. Boschan, geborene Ginsberg, in Wien, eine Stiftung errichtet, welche den Namen „Adolf Ginsberg-Stiftung" trägt. Der Zweck der Stiftung ist, jungen, befähigten Malern deutscher Abkunft ohne Unterschied der Konfession, welche ihre akademische Studienzeit absolvirt und davon mindestens das letzte Semester die königliche akademische Hochschule für die bildenden Künste zu Berlin besucht haben, durch Verleihung von Stipendien die Mittel für ihre weitere Ausbildung, entweder in Meister- Ateliers, oder auf auswärtigen Akademien, oder durch Studienreisen ins Ausland zu gewähren. Die Stipendien sollen vorwiegend Malern zu Gute kommen, doch sollen in besonderen Ausnahmefüllen auch hervorragend begabte junge Bildhauer berücksichtigt werden dürfen. (8 1 des Statuts der Stiftung.) Das Stipendium, welches der Regel nach in vierteljährlichen Raten gezahlt werden soll, wird nur auf ein Jahr bewilligt, darf jedoch zwei Jahre hinter einander, aber nicht länger, an denselben Bewerber bewilligt werden (8 4 des Statuts). Das Stipendium beträgt ca. 2000 Mark und wird für die Zeit vom 29. Dezember 1890 bis dahin 1891 verliehen. Geeignete Bewerber haben ihre Gesuche mit den in Vorstehendem geforderten Attesten bis zum 15. Oktober d. I. an den Vorsitzenden des Kuratoriums einzureichen.