Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 54 (1890)
- Issue
- Heft 30 (8.8.1890)
- Date
- 1890-08-08
- Page
- Seite 402 (sequence 10)
- Language
- German
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402 hängigkeit von Posen dadurch hervor, daß in Streitfällen zwischen beiden Gemeinden nicht ein nnpartciischcr Gerichtshof, sondern die Poscner Aeltesten zu entscheiden hatten, also zugleich Partei und Richter waren. Selbst in den endlosen Streitigkeiten späterer Zeit zwischen beiden Gemeinden wurde zur Allsführung der schiedsrichterlichen Pergleiche jedesmal die Posener Gemeinde ermächtigt, in Streitfällen „ein Dekret zu feriren". Noch 1774 heißt es in einem; solchen Dekret: „Ans Grund der Macht, welche die Posener Judenschaft über die Schwcrsenzer Juden seit dem Anfang der Etablirnng der Schwerscnzer Synagoge fortwährend hat, daß nünilich die Schwerfenzcr Judenschaft der Posener Judenschaft in keinem Falle bei harter Strafe und bei dem Bann sich widersetzen soll, verleihen wir der Poscner Jndenschaft die Macht, in Fällen, wo Ungehorsam gezeigt wird, die Schwersenzcr Judenältesten oder andere Juden mit dem Bann oder mit einer schimpflichen Strafe 31t belegen". Die Schicksale der jüdischen Gemeinde zu Schwersenz während ihres nunmehr fast dreihnndertjährigen Bestehens zu behandeln, würde > den Kreis unserer Aufgabe überschreiten tnib auch wohl mehr Aufgabe > der Lvtälgcschichtc sein. So viel aber sei noch angedeutet, daß, wie; fast durchweg in den menschlichen Dingen, so auch hier die Verhält-! nisse in der Tendenz ihres Entstehens sich entwickelt haben. Als am Ende des vorigen Jahrhunderts durch die zweite Theilung Polens j Großpolen an den preußischen Staat fiel und die Regierung über i das Judenwesen der Städte des neligewonnenen Landes sich unter-! richten wollte, legte sic einem jeden Magistrate die folgenden vier! Fragen vor: 1. Wie lauten die Zunftprivilegia in Absicht der Juden?! 2. Was für Privilegien haben dagegen die Inden in Absicht der! Christen? ü. Was ist in Absicht der Rechtsgiltigkeit von den Prii vilegieu zu halten? 4. Wie ist die gegenseitige Gerechtsame der Privilegien nach der Besitznahme der Provinz ansgeübt? Nirgends aber konnten die Antivorten eines Magistrats günstiger für die Juden lauten, als die von Schwersenz einlaufendcn, wo cs hieß: „1. Die sännntlichcn Zunftprivilegien enthalten gegen die Inden nichts nachthciligeS und ist in sämmtlichen Zunftprivilegien nicht vermerket, daß denen Inden dieses oder jenes Gewerbe sollte untersagt sein. 2. Den Juden ihre Privilcgia sichern ihnen alle Prärogative gleich den Christen zu. •'«. Da sowohl die Zunftprivilegia als der Jndenschaft ihre Privilegia von einer Grnndherrschaft ertheilt worden und kein anderweitiges Dokument, das etwa zu einer gewissen Zeit diesem oder jenem Privilegium widersprochen hätte, vorhanden, so haben solche ihre Rcchtsgiltigkcit behalten. 4. Es wurden die Gerechtsanie der Privilegien nach eines jeden Inhalt und Berhültniß beibehalten." Während so der gute Anfang zu einer gedeihlichen Entwicklung führte, trug das von der Posener Gemeinde gegen die Schwcrsenzer geübte System der Niederhaltung seine bösen Früchte. Gerade deshalb, weil die Bethätignng dankbarer Gesinnung von der Muttergemeinde mit rücksichtsloser Strenge gefordert wurde, ließ die Tochtergemeinde es immer wieder daran fehlen. Tic Bücher der Posener Gemeinde erzählen von immer wieder vorkommenden Auflehnungen der Schwersenzcr, von nöthig gewordenen Bannflüchen gegen dieselben, von schimpflicher Absetzung ihrer Aeltesten u. A. Während des 18. Jahrhunderts mußten in «in Jahren sieben Mal große Schiedsgerichte zusammcntreten, um die gegcnseitigcn Verhältnisse der beiden Gemeinden von Neuem zu ordnen. Endlich, vom Jahre 1704 an, stellten die Schwersenzcr überhaupt alle Zahlungen an die Posener Gemeinde ein') und ließen alle Anforderungen und Drohungen der- ') Der Grund, welchen die Schwersenzer für die Verweigerung der Zahlung angaben, ist für die Geschichte der Vierländersynode interessant. Früher hätte, führten sie an, die Vierländersynode die Abgaben aufselben unbeachtet. Als mit dem Beginn der preußischen Regierung wieder geordnetere Zustände eintraten, klagten die Posener erst bei dein Patrimonialgericht auf Zahlung von 60,000 Gulden, da die rückständigen Summen bis zu dieser Höhe ausgelaufen waren. I» zweiter Instanz schwebte der Prozeß vor der Poscner Regierung, indes: wurde er auch hier nicht entschieden, sondern erst durch einen frei willigen Vergleich beider Parteien vom 4. Januar 1805 beendigt. Nach demselben erfolgte die endgiltige Trennung beider Gemeinde» gegen die Verpflichtung der Schwersenzcr, an die Posener Gemeinde ein Pauschquantum von 2000 Thalern in einzelnen Raten bis zu», Jahre 1820 zu bezahlen. Für den Parallelismus der Geschicke bet protestantischen und jüdischen Gemeinde in Schwersenz ist es charal tcristisch, daß gegen Ende des achtzehnten Jahrhunderts atich zwischen den Posener und Schwersenzer verbrüderten evangelischen Gemeinde» Streitigkeiten ausbrachen, welche im Jahre 1780 zu einer Trennung beider Gemeinden durch das Provinzialkonsistorinm zu Lissa geführt haben. O Feuilleton. «^--'4- Me Habdalalj. Von Moritz S ch e r b e l. „Pater zu Haus', Rahlchen?" Mit diesen Worten trat ein in den Dreißigern sich befindende, Mann, seinem Acußern nach wohl Gutsbesitzer oder Inspektor, an ein kleines blondlockiges Mädchen heran, das vor der Thür eineschönen, ansehnlichen Hanfes sich befand. Tie heiteren, frischeil und lachenden Züge der Kleinen stachen scharf ab gegen diejenigen, di, wir inl Gesicht des Fragenden gewahren, wo Aufregung, Unruh, und Aengstlichkeit sich deutlich kcnnzeichncten und dem sonstigen schön männlichen Aussehen desselben eine gewisse Unheimlichkeit verliehe». „Vater ist zu Hause, — aber —" „Was aber?" „Er wird Sic nicht einpfangen —" „Dummes Ding, warum denn nicht?" „Nlln, weil es heute Sabbath ist." „Und was ist dann?" „Weiß ich ganz sicher, daß der Vater geschäftlich nichts zu thun haben will!" „Auch mit mir nicht?" „Ganz gewiß auch nicht. Das sollten Sie ja schon lüiigst wisse», Herr Inspektor. Oder ist Ihnen vielleicht gar nicht einmal bekamt!, daß wir heute Sabbath haben?" „Pah, der Sabbath ist schon im Abzüge begriffen. Siehst Du nicht, wie dort hinter dem Thurm die Sonne bereits zu verschwinden beginnt?" „Das reicht nicht aus; es niliß dunkel, ganz dunkel werde», tmd dann ..." „Was dann noch?" fragte der Inspektor, dessen Züge immer finsterer wurden. „Dann müssen die Sterne dort oben sich zeigen" — lind sie wies mit ihrem kleinen Finger auf den abendlich düinmerudcn Himmel, „Uird endlich noch —" erlegt, und sie hätten zugleich mit Posen gezahlt. „Luna 1764 aber hat der König Stanislaus die Abgabe im Ganzen denen Vierlandesdeputirten aus den Händen genommen, und jede Stadt vor sich selbst ihre Abgabe abliefern sollte und keine Verträge stattfinden, sondern ein jeder Kopf 2 fl. jährlich an die Krone Polen nebst Rauchfangsgelder selbst geben müssen". „33 »,ortete ,mß Jet „U: „D >,chc Be „A „U >ektor, ti,tit ab, „C Vater ,iuf tttu De immttel i» 11 ich imssircn a lang v>ewühl All V chatte Ti ges ' eminent welchen I" teilte, I euch h, Iah, Vlvchc, diesem ,,»d ko zurück. 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