Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 54 (1890)
- Issue
- Heft 30 (8.8.1890)
- Date
- 1890-08-08
- Page
- Seite 398 (sequence 6)
- Language
- German
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398 Frage: Wie sollen sich Juden in Rechtssachen gegen Franzosen verhalten? — Antwort: Ganz genau wie gegen Juden. Nur in der Gottesverehrung unterscheiden sie sich. Frage: Betrachten die in Frankreich geborenen Juden dieses als ihr Vaterland und sich für verpflichtet zu seiner Bertheidigung und zum Gehorsam gegen die Landesgcsetzc? — Antwort: Die französischen Juden betrachteten selbst unter grausamen Verfolgungen Frankreich als ihr Vaterland, umsomehr jetzt, da ihnen der Genuß der gleichen bürgerlichen Rechte zu Theil geworden. Im Kriege haben die Juden bereits Proben ihres Patriotismus abgelegt. Frage: Wer wählt die Rabbiner? — Antwort: Die Form der Rabbinerwahl wird (im Allgemeinen) durch die Familienhäuptcr nach Stimmenmehrheit geleitet, ist indessen unbestimmt und schwankend. i Frage: Welche Gerichtsbarkeit steht dem Rabbiner zu? — Antwort: Gar keine; das Gesetz kennt keine solche an. Das Sanhedrin, aus 71 Rathen bestehend, bildete in früheren Zeiten in Jerusalem das höchste Tribunal. Jede Hauptstadt hatte einen unteren Gerichtshof von 23 Mitgliedern und ein Schiedsrichter- Ausschuß bestand in jedem Orte. Die neuen Tribunale sind von den späteren Rabbinern errichtet worden. Ihre Macht war mehr oder minder durch die Landesgesetze beschränkt und ist in Frankreich und Italien seit der Revolution beseitigt. Sie haben jetzt nur religiöse Funktionen zu verrichten, deren sich indessen jeder gebildete Jude ohne Anstoß entledigen kann. Frage: Werden die Wahl und die Autorität der Rabbiner durch Gesetz oder durch Ueberlieferung bestimmt? — Antwort: Alles, was auf die Rabbiner Bezug hat, ist nur traditionell. Frage: Gibt es Gewerbe, welche die Juden nicht ausübcn dürfen? — Antwort: Alle Gewerbe sind den Juden gestattet, der Talniud schreibt sogar die Erlernung eines Handwerks als eine bürgerliche Pflicht vor. Frage: Ist der Wucher unter Juden selbst verboten, und ist es erlaubt oder verboten, von Fremden Wucherzinsen zu nehmen? - Antwort: Das mosaische Gesetz verbietet alle unrechtmäßigen Zinsen. Es war dies keine Handelsregel, sondern nur eine Bestimmung für ein ackerbautreibendes Volk. Zinsen konnten deshalb von Fremden genommen werden, weil sic damals ein Handelsbedürfnis; waren. Der Talmud erlaubt auch unter Juden Zins im Handel zu nehmen, er versteht aber darunter nur rcchtinäßigen Zins. Wenn dann gewisse Rabbiner nur gutgeheißcn haben, ZinS von Christen zu nehmen, so sind sie im Jrrthum. Die Juden halten jede Art von Wucher für unehrenhaft, obschon Wucherer unter ihnen wie unter den Christen zu finden sind. Die Bestellung dieser Beantwortungen nahm drei Sitzungen in Anspruch. Am 12. August wurden sie den kaiserlichen Kommissaren übergeben und diese legten am 18. August die Erwidenmg des Kaisers vor, in welcher er seine Billigung der Deputirten-Berichte ausdrückte und die Absicht erklärt, ein großes Sanhedrin französischer und italienischer Juden nach Paris einzuladen, um ihn bei der Schaffung einer ordentlichen und anerkannten Organisation der zerstreuten jüdischen Gemeinde zu unterstützen. Von den Mitgliedern des Sanhedrin, das aus der traditionellen Zahl von 71 bestehen sollte, sollten zwei Drittel Rabbiner sein. Ein Komitee von Deputirteir sollte die Mitglieder des Sanhedrin in Vorschlag dringen. Die Deputirten wurden aufgefordert, das Projekt bekannt zn machen, so daß cs zur Kenntniß der Juden in allen Theilen Europas gelangen könnte. Zu diesem Zwecke wurde im Oktober eine Bekanntmachung in hebräischer, französischer und italienischer Sprache veröffentlicht, worauf aus ganz Europa Antworten eingingen. Das Sanhedrin wurde erst am 9. Februar 1807 eröffnet. Die Rabbiner reihten sich zu beiden Seiten des Präsidenten, die Laien nahmen die Mitte ein. Deputationen von auswärtigen Juden unterwarfen sich im Namen ihrer einzelnen Gemeinden dem Aussprrich des französischen Sanhedrin. In seiner dritten Sitzung wurde Polygamie ausdrücklich untersagt, außer wo sie durch die Landesgesetze gestattet wäre. Die Beschlüsse der Deputirten-Versammlung wurden bestätigt, und am 9. Mürz schloß das Sanhedrin unter Hochrufen auf den Kaiser, die Kaiserin und die kaiserliche Familie. Von dieser Zeit datirt die erste allgemeine Organisation der französischen Juden in Provinzial- und Zentral-Konsistorien. Aus Berichten des ersten Zentral-Konsistoriums ist ersichtlich, daß die Anzahl der Juden in Frankreich sich damals auf 80,000 belief. A. St. ¥ Das Amuletenroesen im alten Iudenthume. Von Landrabbiner Dr. I. Hamburger in Strelitz. I. Name, Arten und Bedeutung. Der Name „Amulet" ist lateinisch, eine allgemeine Bezeichnung für Schutzmittel gegen Zauberei, böses Auge, Dämonen, Krankheiten oder sonstige UnglückSfälle, wie dasselbe nach dem Volksglauben des Alterthums bei den Völkern des Morgen- und Abendlandes, auch noch im Mittelalter von Juden und Christen in verschiedener Form angefertigt und getragen wurde. Im biblischen Schriftthum kommt diese allgemeine Benennung nicht vor. Die „leehachim“ in Jesaia 3, 20 bezeichnen nicht „Amulete" allgemein, sondern eine spezielle, bestimmte Art derselben, das Amnlet mit Zaubersprüchcn (s. weiter) im Unterschiede von den Amuleten anderer Art, als z. B. dem mit Figuren u. s. w. Erst das talmudische Schriftthum bringt die allgemeine Benennung für „Auuilet" durch „Kamin", jpöp, die nach ihrem Stamme, binden, anbinden oder umbinden, „Angebinde" bedeutet. Es gab von denselben bei den Juden dreierlei: n) ein auf Pergament oder Lederstreifen geschriebenes Amulet; 1>) ein von Metallstücken angefertigtes und <•) das aus gewissen Pflanzen, ihren Blättern oder Wurzeln zusammengesetzte. Neben diesen gab es noch andere Gegenstände, die als Amulete gebraucht wurden und schon in den biblischen Schriften vorkouimen, aber deren Benennung daselbst geschieht in einer Weise, die auf ihre Bcrpönung bei de» Juden der bessern Klassen wegen ihres heidnischen Ursprunges hinweist. Die in 1. Mose 34, 4 genannten Ohrringe der Frauen Jakobs heißen in der aramäischen Uebersetzung „lvadLscha“, Kty'ip, heilige „Schutzmittel", die Jakob vergraben ließ. Ebenso zählt der Prophet Jesaia die schon oben genannten „leehachim“ zn den Gegenstände», welche von den verderbten Sitten der Juden zeugten. Das Buch der Sprüche Salomos stellt die Lehren der Religion als das beste Schutzmittel, „Amulet", gegen böse Begegnisse auf. So heißt es Kapitel 3, Vers 3 und 4: „Knüpfe sie um deinen Hals, schreibe sie auf die Tafeln deines Herzens, und du findest Gunst und Gewogenheit in den Augen Gottes und der Menschen." Ferner lese» wir Kap. 7, 3: „Binde sie um deine Finger und verzeichne sie aus die Tafel deines Herzens"; Kap. 4, 26: „Tenn Leben sind sie denen, die sie haben, und Heilung dem ganzen Fleische"; Kap. 6, 22: „So du gehst, führt sie dich; so du liegst, wacht sie über dich, und wen» du erwachst, unterhält sie dich." Der spätere Mystizismus, der diese Mahnungen wörtlich nahm, hat in konsequenter Richtung die Tephilin und die Mesnsa als „Amulete", Schutzmittel, gegen böse Unfälle ausgegeben, eine Auffassung, gegen welche die bedeutendsten Gelehrten des Judenthums Verwahrung einlegten und die sie als unjüdisch verwarfen.