Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 54 (1890)
- Issue
- Heft 29 (1.8.1890)
- Date
- 1890-08-01
- Page
- Seite 388 (sequence 8)
- Language
- German
- Belongs to
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388 Thätigkeit entfalten, die der streng orthodoxen Richtung der Staatsregierung und des überhand nehmenden Einflusses der Jesuiten schnurstracks zuwiderlief. Er wurde ein Hort der um des Glaubens willen Unterdrückten und Verfolgten, und das von ihm gegründete Städtchen Schwersenz kann als ein sichtbares Denkmal seiner preiswürdigen Handlungsweise betrachtet werden. Zwei Religionsgemeinschaften waren es, deren er sich besonders annahm: die Protestanten und die Juden. Er selbst wurde der Hinneigung zu der lutherischen Lehre beschuldigt, ja, er soll sogar erst beim Herannahen des Todes wieder zum katholischen Glauben bekehrt worden sein/) So läßt sich das großartige Schutzsystem, welches er den Protestanten gegenüber entwickelte, auf die Glaubensgenossenschaft zurnckführen. Von besonderem Interesse aber ist es, daß seine Thätigkeit z» Gunsten der Juden von gleichem Geiste beseelt ist und sogar noch früher eintrat, als die zum Besten der Protestanten. In beiden Beziehungen aber waren es besonders die Zustände in dem benachbarten Posen, welche ihn zum Eingreifen vcranlaßten. Die jüdische Gemeinde zu Posen lag seit der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts in einem unaufhörlichen heftige» Streit mit der christlichen Bürgerschaft. Der eigentliche Grund für denselben war die Konkurrenz in Handel und Handwerk, durch welche die Juden das von Alters her in der Stadt eingeführte Jnnungssystem in seiner Existenzsühigkeit bedrohten. Die Handhabe für die Bürgerschaft aber boten die Feuersbrünste, welche immer wieder von dem Judenviertel aus große Theile der Stadt in Asche legten. So war es 1536 und wieder 1590 gewesen. Jeder dieser Feuersbrünste folgten jahrelange Prozesse, in denen der Magistrat in erster Reihe darauf ausging, die Juden vollständig aus der Stadt zu treiben, und da ihm dies nicht gelingen wollte, wenigstens sie auf eine bestimmte Anzahl Häuser im Judenviertel zu beschränken-), obwohl ersichtlich gerade die Zusammendrängung der Juden auf einen engen Raum die Entstehung von Bränden begünstigen mlißte. Im Jahre 1620 hatte die Gemeinde gerade wieder einen dieser wichtigen Prozesse verloren. Hiernach sollte es ihr nicht mehr gestattet sein, Häuser in den Vorstädten von Posen von adeligen Eigenthümern zu niiethen. Es war dies bislang das einzige Büttel gewesen, den durch die Beschränkung auf eine Anzahl Ghettohäuser entstehenden Wohnungsnothstand zu mildern, und die Bestürzung unter der Gemeinde über diese gerichtliche Entscheidung war ebenso groß, als die Freude der Bürgerschaft, welche sogar durch ein persönliches Anschreiben des Königs zu Gunsten der Judenschaft nicht bewogen wurde, Milde walten zu lassen. Auch eine Appellation von Seiten der Juden nutzte nichts. Als sie zurückgewiesen worden, ließ der Magistrat zum Danke für die Hilfe Gottes in dieser Angelegenheit ein öffentliches feierliches Hochamt in der Jesuitenkirche abhalteu. Wir besitzen aus dem Jahre 1619 noch eine bei Gelegenheit dieser Streitigkeiten amtlich zusammengestellte Aufnahme des Judeuvicrtels und seiner Bewohner nach Häusern, Stuben, Haushaltungen und Personen und lassen hier ein kurzes Stück dieser Liste folge», weil dieselbe mit ihren Zahlenangaben die Unhaltbarkeit dieser Zustände, gegen welche die Wohnungsverhältnisse unserer jetzigen Arbcitsbevölkerung noch glänzende genannt werden müssen, und welche durch die prozessualische Entscheidung noch eine wesentliche Verschlimmerung erfahren sollten, am klarsten verdeutlicht: 0 Niesiecki, Herbarz Polski, eck. Bobrowski IV, S. 296. ") Lukaszewicz, Historiich-statistisches Bild der Stadt Posen I, Kap. II, 8 2. Perles, Geschichte der Juden in Posen, Breslau 1865, S. 18 ff. Warschauer, Beiträge zur Verfassungs- und Kulturgeschichte der Stadt Posen III. Der große Brand und der große Jndenprozeß. In „Zeitschrift für Geschichte und Landeskunde der Provinz Posen" II, S. 103 ff. „Zunächst das Haus des Juden Salomon, gegenüber dem Hause des Swidwa, in demselben 3 Stuben, 10 Wirthschaften, 38 Personen. Ferner das Haus des Juden Bienasch, 5 Stuben und 1 Laden, 12 Wirthschaften, 48 Personen. Das Haus des Juden Joseph, 3 Stuben, 1 Laden, 5 Haushaltungen und 16 Personen. Das Haus des Juden Daniel, 2 Stuben, 7 Haushaltungen, 17 Personen" u. s. f. Um dieselben Zeit waren auch, allerdings aus Gründen anderer Art, die Protestanten in der Stadt Posen in eine unerhörte Nothlagc gerathen. Zweimal, 1614 und 1616, hatte man ihre Gotteshäuser verbrannt und 1617 ihre gottesdienstlichen Uebungen, „um Aufruhr zu vermeiden", von Amts wegen vollkommen untersagt. „Tie ketzerischen Geistlichen", so erzählt der streng katholische gleichzeitige Stadtschreiber, „verließen, da sie in verschiedener Weise von allen Leuten gequält wurden, freiwillig die Stadt". Ein Versuch des protestantischen Adels, sie wieder in die Stadt einzuführen, verlief am Auferstehungssonntage 1617 unter dem Donner der Büchsen- und Pistolenschüsse und den Drohungen des fanatisirtcn Voltes ergebnißlos. Diesen Zeitpunkt des höchsten Triumphes der Unduldsamkeit in der Hauptstadt benutzte der Grundherr der Herrschaft Schwersenz, um Hilfe zu bringen. Der allgemeinen Sitte der Großgrundbesitzer seines Landes und seiner Zeit folgend, beschloß nämlich auch er, eine Stadt auf seinem Boden zu gründen und dieselbe mit den Anhängern der verfolgten Glaubensgemeinschaften zu bevölkern. Er begann mit den Juden. Am 3. Juni 1621 schloß er mit den Aeltesten der Gemeinde Posen einen Vertrag, der uns dem Wortlaut nach erhalten ist, und gewährte ihnen durch denselben das Recht, eine Art Filialgemeinde auf seinem Gute zu begründen und so durch die Abströmung der überzähligen Bewohnerschaft im Posener Judenviertel bessere Lebensbedingungen zu schaffen. Das Wichtigste war, daß er ihnen den zu besiedelnden Raum nicht abmaß, sondern ihnen unter freier Hergabe der Bauplätze gestattete, so viele Häuser zu errichten, als ihnen gut erschiene. So entstand in kurzer Zeit hier eine stadtartige Ansiedelung, welche ausschließlich von Juden, und zwar lediglich von früheren Mitgliedern der Posener Gemeinde, bewohnt war. Noch zwei Jahrhunderte später war unter den Schwersenzer Juden die Ueberlieferung verbreitet, daß sie den Grund und Boden, auf dem ihre Stadt stand, in schwerer Arbeit aus dcn> Walde ausgerodet und sie zuerst allein bewohnt Hütten. Von den Häusern erbaute 32 der Grundherr auf seine eigenen Kosten durch seine Handwerker und gab sie an jüdische Familien gegen einen müßigen Miethszins ab, acht weitere Häuser erbaute die Posener Gemeinde auf ihre Rechnung und ließ sich von dem Grundherrn das freie Verfügungsrecht darüber zusichern. Der Bau weiterer Häuser wurde nicht nur vollkommen freigegeben, sondern es wurden auch die Bauplätze nach eigener Wahl der Juden und sogar das Bauholz aus dem herrschaftlichen Forste geschenkt. Mitten unter den neuen Ansiedelungen erhob sich die Synagoge, für welche ebenfalls der Grundherr den Platz und das Bauholz, die Posener Gemeinde aber dir Arbeitskräfte zur Erbauung hergcgeben hatte. Auch für die anderen öffentlichen Gebäude sorgte der Grundherr durch dieselben Vergünstigungen. So wurde ein Spital für Kranke beider Geschlechter erbaut, ein Wohnhaus für den Rabbiner, ein zweites für den Kantor, ein drittes für den Schulmeister, ferner ein Schulhaus, ein Brunnen für die rituellen Waschungen der Frauen, ein allgemeines Badehaus für Männer und Frauen, auch Platz für einen Friedhof wurde ihnen angewiesen, für dessen Zaun das Holz kostenfrei geschlagen werden durfte. Die Errichtung von Fleischbänken und einer öffent-