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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1890-08-01 · Heft 29 (1.8.1890) · p. Seite 386

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
54 (1890)
Issue
Heft 29 (1.8.1890)
Date
1890-08-01
Page
Seite 386 (sequence 6)
Language
German
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386 das theils der christlichen Kunstwelt, theils aber unserem Gottesdienste selbst zu Gute kommen kann und soll. Er hat die charakteristischen Fest-Melodien zu Orgelstücken verarbeitet, hat sie als musikalische Themen den kunstreichen Entwickelungen, die dem gehaltvollen Orgelstil eigenthümlich sind, zu Grunde gelegt und sie dadurch in ganz neue Beleuchtung gerückt, ihnen neuen Reiz und zugleich die würdevollste Fassung verliehen. Sie bilden so den Kerngehalt von großeil majestätischen Orgel-Einleitungsstücken jener Art, wie sie der christliche Gottesdienst seit Jahrhunderten kennt und zu feierlichster Wirkung auf die Versammlung der Andächtigen verwendet, und wie sie in unserem Gottesdienst zweifellos ebenso wirknngsreich, ebenso lvillkommen sein können. Nachdem man einmal auch in unseren Kreisen die herzerhebende Macht der Orgel erkannt und in so vielen Gemeinden die Bedenken beseitigt hat, welche diesem großartigsten musikalischen Mittel der Erbauung den Eingang in unsere Gotteshäuser verwehren wollten, kann kein Gegengrund vvrliegen, die Verwendung der Orgel so reich und mächtig als möglich zu gestalten; ganz besonders aber muß uns die Einleitling des Festgottesdienstes durch ein großes Orgel-Präludium dann von sympathischer und weihevoller Wirkung sein, wenn jene bezeichnenden Festmelodien, die dem fleißigen Besucher des Gotteshauses innig vertraut und lieb sind, ihm als musikalischer Grundinhalt ans jenen Präludien entgegentönen. Ich brauche, bei der bekannten tonkünstlerischen Begabung Lewandowski's und seiner Tüchtigkeit in der kompositorischen Technik, kaum zu erwähnen, daß die Gestaltung der Präludien im Einzelnen Phantasie- und geschmackvoll und mit eingehender Kenntniß der Orgelwirkungen erdacht ist; die Thema-Melodien erfahren hier sehr interessante Verwendungen und Verwebungen, welche bereits, in Verbindung mit dem musikalischen Gehalte der Melodien selbst, unter christlichen Organisten — jüdische giebt es ja noch nicht oder kaum — ein lebhaftes Interesse für diese Präludien erregt haben. Möchte dem Komponisten, der unermüdlich seine Zwecke verfolgt: unseren Gottesdienst von musikalischer Seite zu heben und die christliche Welt auf die eigenthümlichen Schönheiten unserer alten Tonweisen aufmerksam zu machen, und der für diese Zwecke hier wiederum thätig gewesen, ein weitgreifender Erfolg auch dieser neuesten Produktion beschieden sein! Möchten kunstliebende jüdische und nichtjüdische Kreise, sowie jüdische Gemeindcvorstände, denen der Fortschritt in der weihevollen Verschönerung des Gottesdienstes am Herzen liegt, das hier Gebotene ergreifen! Jenen wird Vergnügen und Erweiterung ihrer Kenntnisse, diesen die Freude erwachsen, die Andacht und Erhebung der Gemüther durch ein neues, imposantes Element gefördert zu sehen. Zur Geschichte der Inden in Venedig. Von Prof. Dr. David Kaufmann. Die wenigen Züge, die hier zur Geschichte der Juden in Venedig zusammengetragen werden sollen, sind alle einem Bündel Urkunden entnommen, welche das Königl. Staatsarchiv zu Modena bewahrt.') Der erste undatirte, aber aus dem XVII. Jahrhundert stammende, etwa 1635 nach Ferrara erstattete Bericht ist für die Verhältnisse der Inden in Venedig der aufschlußreichste. Venedig ist die Heimath eines traurig berühmten Wortes und Begriffes, des Ghetto.') Hier wird einmal die Philologie zur Geschichte. Das Wort ist, wenn wir ') Ich habe dieselben zuerst .Jewish Quarterly II, 302- 305 veröffentlicht. -’) Vergl. die Geschichte des Wortes bei Güdemann: „Geschichte des Erziehungswesens H, 250 u. 1. unserem Bericht trauen sollen, nicht vor dem Jahre 1516 entstanden. Damals beschloß der Senat von Venedig, die Juden alle auf ein einziges Quartier, in der Nähe der Kanonengießerei, zu beschränken; so unwahrscheinlich und unphilologisch der Uebergang von Gietto in Ghetto auch klingen mag, das geschichtliche Zeugniß für diesen Ursprung des schmerzlichen Wortes ist nicht zu bezweifeln. Das Ghetto verdankt also seine Entstehung — der Neuzeit. Das Mittelalter mag die Sache gehabt haben, aber ihm fehlte das Wort, das erst eine eine Errungenschaft des 16. Jahrhunderts darstellt. Erst 1516 machte man in Venedig mit dcni Versuche Ernst, die Juden in ein besonderes Quartier zu sperren. Die soziale Erniedrigung hatte auch einige andere gesetzliche Maßregelungen im Gefolge. Das Zinsennehmen, das vordem bis zur Höhe von 20 Prozent den Juden nur darum gestattet war, weil die Christen') 40 Prozent und mehr nahmen, sollte auf einmal aufhören, sie sollten vielmehr verpflichtet sein, aus ihren Mitteln drei Leihbanken * 2 3), sogenannte Monte di pieta, zu erhalten, wo zu 5 Prozent bis zur Höhe einer gewissen Summe Jedermann gegen Pfand ein Darlehn erhalten sollte. Auch sollte der offene Handel in Gewölben ihnen entzogen sein; nur alter Trödel durfte ihren Erwerb bilden, auch sollten sie nur mit Kommissionüreu ausländischer Handelshäuser handeln dürfen. Die Häuser, in denen sie wohnten, waren christliches Eigenthum; der Miethzins wurde aus einmal um ein Drittel in die Höhe getrieben, doch sollte er dafür später nicht mehr gesteigert werden. Wie einst auf der Insel Sizilien, sollten die Juden die Gäste der Republik, Fürstlichkeiten und Gesandte, denen von Staatswegen Paläste eingeräumt wurden, auf sich nehmen, indem die Sorge für Einrichtung und Möblirung dieser Paläste den Juden zufiel. An den Lasten des Staates sollten sie nicht in ihrer Eigenschaft als Juden, wohl aber als Kaufleute tragen helfen. Später sind wiederholentlich Erweiterungen des Ghetto nothwendig geworden. Nach der Einwanderung der aus Spanien geflüchteten Juden und der Marranen, die man unter dem Namen der aus dem Westen kommenden (Ponente) Juden, der Ponentini begriff, wurde das Ghetto illusorisch, da diese über die Stadt unter den Christen zerstreut lebten. Die ponentinischen wie die levantinischen Juden genossen des ausschließlichen Privilegiums, das sonst nur venezianische» christlichen Bürgern zu Theil ward, Handel mit der Levante wie mit dem Occident betreiben zu können. Eine besondere aus 5 venezianischen Nobili bestehende Behörde des Magistrato de cinque Savi war zur Entscheidung und Schlichtung ihrer Rechtssachen eingesetzt. Das Judengericht im Allgemeinen war dagegen der Gerichtshof bei sog. Cataveri, der gewöhnlich aus drei Patriziern zusammengesetzt war. Diese Behörde ist auch dadurch besonders bekannt, daß die i» Venedig erschienenen hebräischen Werke oft ihre besondere Erlaubnis: vor dem Erscheinen cinzuholen hatten.') Die Ausbreitung der Juden in Venedig wird amtlich, wie wir sehen, besonders auch darauf zurückgeführt, daß die Republik der Niederlassung der Marranen keinerlei Schwierigkeiten in den Weg legte und zu ihrer offenen Bekehrung zuni Judenthum beide Augen zudrückte.fl Doch sollte dieses freundliche Verhültniß nicht immer währen. Es liegen uns hier aus dem Jahre 1550 allein drei Gesandtschafts- ') Antonio Joe in Revue des etudcs juives II, 180 u. 1. 2) Cf. S. Cassel in Erich und Gruber's Encyclopädie II, 27, p. 160. 3) S. Cassel a. a. O. p. 159 n. 73 erwähnt bereits aus dem Jahre 1296 eine solche Magistratur. fl ,“),VlREp Sr VÜ’BIR M. Steinschneider in Hebr. Bibliographie V, 126, und G. Wolf II,. VI, 64 n. 4. fl) In Jewish Quarterly II, 299 ff., habe ich an dieser Stelle aus den Responsen des R. Mose Jfferls Nr. 51 ausführlich behandelt. berichb Souvc dazu l verhör Nutzen Zeugn vcnezi, Zuden wie in Borste geschrü von fli Ztaliei das E zu bei Die 9i anders Untere ne iu» das S »i Ve ihrer « gcfähr der jü Verga nach g, hervor auf di wurde »äckig ganze Anstecl Vened die A welche noch g von di könnet: nrtheil zeichne Prakti daß 5 das Z Messei aus V wordei wie e werdet vosepl bis z, Vened oder l des I Ton! nicht s dessen

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