Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 54 (1890)
- Issue
- Heft 29 (1.8.1890)
- Date
- 1890-08-01
- Page
- Seite 383 (sequence 3)
- Language
- German
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383 Amt nicht Lage, in hwendiger Millionen — waruni hat mein und mir weil wir;s als ein mes, von lgerungen daß er — r wirklich estimmen, , oder es sei? Wir >n Indien genommen;er akadeinverneur legen eine gelehrte ende Entagte, daß ) daß es onen von nen, daß lngen ablnd giebt. Aemtern rnd nachß ich ihn hre" und wie wir hnen auch oeifelhaft >on allem en; und nur ein ung von t Freund n diesem ang nicht irner das n in das oelche die ann, will der einen will ich ,ebentt er iuf einem rund anben z. B. glicht ersten wir t unseres u Punkte, von dem aden für ) warum lcher Jn-? Wenn % Ihnen en Punkt as Recht politische Ihum ist »esser als daß es unmöglich ist, einem Menschen jede politische Macht zu nehmen, wenn man duldet, daß er Eigenthümer einer halben Grafschaft sei, und beantragt sehr folgerichtig, den Landbesitz der Juden einzuzieheu. Aber auch das Mitglied für Oldham geht nicht weit genug. Die Einziehung des beweglichen Vermögens der Juden hat er nicht beantragt. Und doch ist es gewiß, daß ein Mann mit einer Million Vermögen sich leicht einen großen Einfluß verschaffen kann. Auf diesem Wege kommen wir von der Amtsgewalt an den Landbesitz, von diesem an das bewegliche Vermögen, vom beweglichen Vermögen an die Freiheit, von der Freiheit an das Leben. In Wahrheit können diejenigen, welche der Folter und des Pfahls sich bedienen, viel zu ihrer Rechtfertigung anführen. Sie sind überzeugt, daß ihr Zweck ein guter ist, unb man muß Mgeben, daß durch die Mittel, welche sie anwenden, der Zweck wahrscheinlich erreicht wird. Religiöse Heterodoxie ist wiederholt durch blutige Verfolgung unterdrückt worden. Auf diese Weise wurden die Albigensen unterdrückt. Auf diese Weise wurde in Spanien und Italien der Protestantismus unterdrückt, so daß er nie wieder sein Haupt erhoben hat. Aber ich biete Jedem Trotz, einen Fall anzuführen, in welchem Möglichteiten, wie die jetzt verhandelten, etwas Anderes erwirkt haben, als daß die Dulder böswillig und halsstarrig wurden. Mein Freund sollte zu irgend einem Zwecke verfolgen oder überhaupt nicht verfolgen. Er will von Verfolgung nichts hören, das weiß ich; er will nicht gestatten, daß die Juden verfolgt werden. Und doch bin ich überzeugt, daß er lieber Auer dreimonatlichen Gefängnißstrafe oder einer Geldstrafe von hundert Pfund, als den Ungleichheiten sich unterwerfen würde, welchen die Juden unterworfen sind. Wie kan^ er also behaupten, daß diese Ungleichheiten keine Verfolgung in sich schließen, wohl aber Gefängniß- oder Geldstrafe. Leine ganze Auseinandersetzung beruht auf willkürlichen Begriffsbestimmungen. Was er den Juden nicht zuzufügen wünscht, nennt er Verfolgung, was er ihnen zufügen will, nennt er nicht Verfolgung. Was er den Juden nehmen will, nennt er politische Macht, was er den Fuden zu nehmen zu gutmüthig ist, nennt er nicht politische Macht. Der Jude darf nicht im Parlament sitzen: aber er darf in einem Stadt- Wahlbezirk Eigenthümer aller wahlberechtigten Grundstücke sein. Er darf mehr Pächter mit einer Pacht von zehn Pfund haben, als irgend ein Pear im Reiche. Er darf die Wähler bewirthen, um ihren Gaumen )u kitzeln, und Schurkeil bandenweise dingen, um ihnen die Köpfe zu zerschlagen, wie wenn er ein Christ wäre und ein Marquis. Von dieser Art ist das ganze System. Der Jude darf Geschworener sein, nicht aber Richter. Er darf thatsächliche Fragen elltscheiden, nicht aber Rechtsfragen. Er darf Schadenersahforderungen zusprechen von hunderttausend Pfund, aber er darf in dem unbedeutendsten Rechtsstreit nicht auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens erkennell. Er darf den Geldmarkt beherrschen, die Börsen beherrschen und zu Kongressen vor Kaiser und Könige befohlen werden. Große Machthaber mögen mit dem Juden, statt ihm gewaltsam die Zähne auszuziehen und so ein Darlehen von ihm zu erzwingen, wie mit einem Machthaber verhandeln und eine Kriegserklärung oder die Unterzeichnung eines Vertrages verschieben, bis sie mit ihm sich berathen haben. Alles dies ist in der Ordnung; aber er darf nicht Geheimer Rath sein. Er darf den Titel Right llonorable“ nicht haben, denn dies ist politische Macht. Und wen versuchenwir in dieser Art zu täilschen? Ten Allwissenden selbst. Mali hat uns im Ernst gesagt, daß die Juden der göttlichen Ungnade verfallen sind, und daß, wenn wir ihnen eine politische Macht einräumen, Gott mit uns ins Gericht gehen werde. Glauben wir denn, daß Gott zwischen dem Wesen und dem Schein nicht unterscheiden könne? Weiß Er nicht, daß, während wir den Juden dem Schein und dem Namen nach politische Macht vorenthalten, wir sie im Besitze der Sache belassen? Die volle Wahrheit ist, daß mein Freund von seinen Ansichten nach der einen Richtung, von seinem vortrefflichen Herzen nach einer gerade entgegengesetzten gezogen wird. Er verfolgt einen Theil des Weges in Unduldsamkeit. Dann hält er inne, ohne dafür einen Grund angeben zu können. Aber ich kenne den Grund. Es ist seine Menschenliebe. Diejenigen, die vor Zeiten den Juden an einem Roßschweife schleiften und ihm den Bart mit brennenden Krautbüscheln absengten, waren schlechtere Menschen als mein Freund, aber sie handelten folgerichtiger als er. Man hat es als ungeheuerlich bezeichnet, daß ein Jude über Jemand wegen Gotteslästerung zu Gericht sitze. Nach meiner Meinung ist es ungeheuerlich, daß unter dem jetzt geltenden Gesetze überhaupt ein Richter über Gotteslästerung aburtheilt. Wäre aber das diese Frage betreffende Gesetz vernünftig, dann sehe ich nicht ein, warum ein gewissenhafter Jude gegen eine Gotteslästerung nicht die Untersuchung führen könne. Jedermann muß nach meiner Meinung das Recht haben die Zeugnisse für die Wahrheiten eines Glaubens zu besprechen; aber Niemandem sollte es gestattet sein, Anderen wider ihren Willen Reden und Bilder vorzuführen, die Verdruß und Erbitterung bereiten müssen. Der Unterschied ist einleuchtend. Ich halte es für Unrecht, einen Menschen zu bestrafen, weil er in einem versteckt liegenden Geschäftsräume Paynes „Age of reason“ den Leuten verkauft, die es kaufen wollen, oder weil er in einem Privatzimmer eine deistische Vorlesung hält vor Leuten,! die sie anhören mögen. Wenn aber Jemand in einem Schaufenster am! „Strand" eine scheußliche Karrikatur ausstellt von dem, was ein Gegen-! stand der Verehrung und Anbetung ist für 999 von je 1000, die durch jene belebte Straße gehenwenn ein Mann an einem öffentlichen Versammlungsorte Namen, welche von allen Christen in Ehrerbietung festgehalten werden, mit schimpflichen Beiwörtern belegt, so sollte dieser Mann nach meiner Meinung streng bestraft werden, nicht weil er in seiner Ansicht von der unsrigen abweicht, sondern weil er böswillig uns Schmerz und Widerwillen erregt. Unsere Empfindungen durch seine zudringlichen Gottlosigkeiten zu verletzen und zu sagen, daß er nur sein j Recht der freien Meinungsäußerung ausübe, ist er nicht mehr befugt,! als in der Nähe unserer Häuser einen Pferde - Schlachthof einzurichten! und 3U sagen, daß er nur von seinem Eigenthumsrechte Gebrauch mache, oder auf öffentlichen Straßen nackt auf und ab zu laufen und zu sagen daß er nur das Recht der freien Bewegung geltend mache. Er hat unzweifelhaft ein Recht auf freie Meinungsäußerung, wie auf die Nutzung seines Eigenthums und auf freie Bewegung. Aber er darf alle diese Rechte nur ausüben unter Achtung der Rechte Anderer. Dies sind die Grundsätze, auf welche ich die gesetzliche Bestimmung gegen Gotteslästerung gründen möchte, und hätte sie diese Grundlage, dann bin ich außer Stande, zu begreifen, warum ein Jude jener Bestimmung nicht ebenso gut wie ein Christ sollte Nachdruck verschaffen können. Ich bin nicht Katholik - wäre ich aber Richter in Malta, so würde ich kein Bedenken tragen, einen bigotten Protestanten zu bestrafen, der vor den Augen von Tausenden von Katholiken den Papst io effigie verbrannt hätte. Ich bin kein Muselmann: wäre ich aber Richter in Indien, dann würde ich kein Bedenken tragen, einen Christen zu bestrafen, der eine Moschee entweihen würde. Weshalb nun sollte ich bezweifeln, daß ein Jude, den seine Fähigkeit, seine wissenschaftliche Bildung und seine Rechtschaffenheit ans den Richterstuhl erhoben, nicht sachgemäß gegen einen Menschen verfahren werde, der in einem christlichen Staate die christliche Religion schmähen sollte. Aber — sagt mein Freund — es ist geweissagt, daß die Juden aus Erden Wandrer sein und in den Ländern, in welchen sie sich aufhalten, nicht gleiche Rechte mit den übrigen Bewohnern genießen sollen. Nun, ich traue mir zu, beweisen zu können, daß dieser Sinn keiner in der! Heiligen Schrift enthaltenen Weissagung zu Grunde liegt. Denn es ist eine unbezweifelte Thatsache, daß in den Vereinigten Staate;: von Amerika die jüdischen Bürger alle Rechte der christlichen besitzen. Die Weissagungen wären also fatsch, wenn sie den Sinn hätten, daß die Juden während; ihrer Wanderungen von anderen Nationen niemals zu gleicher Theilj nähme an politischen Rechten verstattet werden sollen. Die Weissagungen; aber sind sicher nicht falsch. Deshalb können sie den Sinn nicht haben, ■ den mein Freund ihnen beilegt. Ein anderer Einwand gegen den vorliegenden Antrag ist der, daß j die Juden dem Erscheinen eines großen Erlösers, ihrer Rückkehr nach! Palästina, dem Wiederaufbau ihres Tempels, dem Wiedererstehen ihres j alten Gottesdienstes entgegensetzen, und daß sie daher England niemals! als ihr Vaterland ansehen werden, sondern als ein Land der Verban-;;mng. Aber es würde sicherlich die gröbste Unkennlniß der nlenschlichen! Natur sein, zu glauben, die Hoffnung auf ein Ereigniß, welches zu einer! noch durchaus unbestimmten Zeit eintreffen soll, auf ein Ereigniß, das! Jahrhunderte lang vergeblich erwartet worden ist, auf ein Ereigniß, von dem selbst diejenigen, die sein Eintreffen vertrauensvoll erwarten, nicht die Zuversicht hegen, daß sie' oder ihre Kinder oder ihre Enkel es erleben werden, könne das Gemüth des Menschen bis zu dem Grade beherrschen, daß er gleichgiltig gegen das werde, was nahe und gegenwärtig und gewiß ist. Christen in der That, ebenso wie Juden, glauben, daß Jesus tausend Jahre sichtbar regieren werde ans Erden. Ausleger der Weissagungen haben sogar das Jahr bestimmt, in welchem das tausendjährige Reich beginnen werde. Die vorherrschende Meinung ist, wie ich glaube, zu Gunsten des Jahres 1866; nach anderen Schristerklärern ist die Zeit nahe bevorstehend. Meinen wir die Anhänger jenes Glaubens von Parlament und Aemtern anszuschließen, weil sie