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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1890-08-01 · Heft 29 (1.8.1890) · p. Seite 382

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
54 (1890)
Issue
Heft 29 (1.8.1890)
Date
1890-08-01
Page
Seite 382 (sequence 2)
Language
German
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382 wir gerade in diesem Augenblick wieder bei der Aussprengung einer solchen TaLarennachricht ertappen. Das edle Blatt schreibt: „Vielleicht wird folgende an uns gelangte Zuschrift eines Herrn interessiren, der alle großen Kriege der neuesten Zeit mitgemacht hat. Er schreibt: Während des französischen Krieges befand ich mich bei dem 10. Armeekorps. General v. Boigts-Rhetz hatte 100,000 Thaler zur Verfügung, nm Erkundigungen einznziehen und besondere Dienste zu belohnen. Er hat nichts davon gebraucht, eines Tages schickte er die ganze Summe zurück, denn die Franzosen waren viel zu patriotisch, es gab unter ihnen keine Spione. Ganz anders war es 1866 in Oesterreich. Die Juden kamen uns massenhaft zugelaufen und theilten uns für die geringste Belohnung alle Bewegungen der österreichischen Armee mit, und ausnahmslos waren es immer Juden, österreichische eingeborene Juden, die sich zu diesem Dienste erboten." Damit das fromme Blatt nicht nach Monaten behaupte, diese „Thatsache" sei unwidersprochen durch die Blätter gegangen, so erklären wir jene Mittheilung so lange für eine Verleumdung, bis der anonyme Herr Briesschreiber sich bequemt haben wird, seine Worte zu beweisen. U Eine alte Rede. In unseren Parlamenten wird jetzt oft wieder für und gegen die Juden gesprochen. Fragen, die man längst erledigt glaubte, werden wiederum aufgeworfen, Vorurtheile, die schon seit undenklichen Zeiten beseitigt schienen, tauchen plötzlich von Neuem auf. Nur ein europäisches Parlament ist bis jetzt von dieser „Judenfrage" verschont geblieben. Es hat diese mit dem seiner Nation eigenen Scharfblick für politische Fragen schon seit Jahrzehnten gelöst. Wir sprechen natürlich von England. Einer der größten Historiker, bedeutender sogar noch als Herr v. Treitschke, war dort der Fürsprecher der Juden-Emanzipation, nämlich Macaulay. Und die berühmte Rede, die er am 17. April 1833 im „Hause der Gemeinen" für die Juden hielt, ist noch heute — nach fast sechzig Jahren — so „aktuell", so zeitgemäß, so wahr und überzeugend, daß wir einer Anregung aus unserem Leserkeise gern Folge geben und dieses Meisterwerk parlamentarischer Beredtsamkeit hier noch einmal in wortgetreuer Uebersetzung reproduziren. Zum Beispiel und zur Nacheiferung für die Einen, zur Beschämung für die Andern und zur Belehrung für Alle! „Ich erinnere mich — und auch mein Freund, das Mitglied für die Universität Oxford, wird sich erinnern, — daß, als diese Angelegenheit vor drei Jahren verhandelt wurde, von einem Manu, den wir Beide liebten und um den wir Beide trauern, bemerkt wurde: es fei für den Bertheidiger der Juden die ihrer Sache innewohnende Stärke eine ernste Verlegenheit, weil j es kaum möglich sei. für sie zu sprechen, ohne die Hörer durch die Wieder-! holung allgemein anerkannter Wahrheiten p ermüden. Wenn Sir! James Mackintosh diese Schwierigkeit empfand, als die Frage zum ersten! Mal vor dieses Haus gebracht wurde, dann muß ich wohl an meiner Fähigkeit zweifeln, gegenwärtig Gründe vorzuführen, welche Anspruch auf Neuheit haben. Das Mitglied für die Universität Oxford begann seinen Vortrag mit der Erklärung, daß er die Grundsätze der Religionsfreiheit nicht in Frage zu stellen beabsichtige. Er verwirft in vollem Manße die Verfolgung der Juden, d. h. die Verfolgung, wie er selbst sie definirt. Nach seiner Meinung würde es eine Verfolgung sein, einen Juden zu hängen, zu schinden, ihn einzusperren oder mit Geldbußen zu belegen, oder ihm die Zähne auszuziehen; denn wer den Frieden nicht stört, hat ein Recht auf sein Leben und seine Gliedmaßen, seine persönliche Freiheit und sein Eigenthum. Aber — sagt mein Freund — es liegt keine Verfolgung darin, wenn man eine einzelne oder eine Klaffe von Personen von öffentlichen Aemtern ausschließt; denn Niemand hat ein Recht auf ein öffentliches Amt: in jedem Lande ist die öffentliche Anstellung von Anordnungen der Staatsgewalt abhängig, unb kein Mitglied des Gemeindewesens kann über solche Anordnungen sich beklagen, weil sie ungerecht seien. Die Uebertragung eines Amtes ist eine Gunstbezeugung, sie erfolgt nicht auf Grund eines Rechtsanspruchs. Wer ein Amt nicht erhält, dem geschieht kein Unrecht; er ist nur in derselben Lage, in welcher die große Mehrheit jedes Gemeindewesens sich nothwendiger Weise befinden muß. In dem vereinigten Königreiche sind 25 Millionen Christen ohne Anstellung; und wenn diese sich nicht beklagen, — warum sollten 25,000 Juden sich darüber beklagen? Auf diese Art hat meiu Freund sich die Ueberzeugung verschafft, daß, wie es von ihm und mir thöricht wäre, zu behaupten, daß uns ein Unrecht geschieht, weil wir nicht Staatssekretäre sind, es lächerlich sei, wenn die Juden es als ein Unrecht bezeichnen, daß sie, als Mitglieder eines Volksstammes, von öffentlichen Anstellungen ausgeschlossen sind. Sicherlich hat mein Freund nicht erwogen, zu welchen Folgerungen feilt Urtheil führt. Diese Folgerungen sind so ungeheuerlich, daß er — ich bin überzeugt davon — vor ihnen erschrecken würde. Ist er wirklich der Meinung, daß es nicht Unrecht wäre, durch Gesetz zu bestimmen, es dürfe kein Mensch Richter sein, der nicht 12 Steine schwer, oder es dürfe Niemand im Parlament fitzen, der nicht sechs Fuß groß fei? Wir sind im Begriff, einen Gesetzentwurf betreffs der Regierung von Indien vorzulegen. Wenn in diesen Entwurf eine Bestimmung ausgenommen würde, daß Niemand, der von der Universität Oxford mit einer akademischen Würde bekleidet worden, General-Gouverneur oder Gouverneur einer Präsidentschaft sein dürfe, würde mein Freund nicht gegen eine solche Bestimmung sich erheben, als ein Unrecht gegen die gelehrte Körperschaft, die er vertritt? Wer würde es als eine ausreichende Entgegnung ansehen. wenn man mit seinen eigenen Worten ihm sagte, daß eine amtliche Anstellung eine Sache der Gunstbezeigung, und daß es keine Verletzung sei, eine einzelne oder'eine Klasse von Personen von jenen Aemtern auszuschließen? Ganz gewiß wird er einräumen, daß öffentliche Anstellungen von keinen rein willkürlichen Anordnungen abhängig sein dürfen, von Anordnungen, für die es keinen Grund giebt. als die Laune, und daß, wer irgend eine Klasse von öffentlichen Aemtern ausschließen will, für die Ausschließung einen besonderen Grund nachzuweisen hat. Mein Freund hat an uns als Christen appellirtso muß ich ihn denn fragen, wie er das hohe Gebot versteht, welches die „Lehre" und die Propheten in sich schließt. Handeln wir wohl an Anderen, wie wir wollen, daß sie an uns handeln sollen, wenn wir muthwillig ihnen auch nur das geringste Leid zufügen? Als Christen sind wir unzweifelhaft gehalten, zu erwägen, erstens, ob wir, indem wir die Juden von allem öffentlichen Vertrauen ausschließen, ihnen ein Leid zufügen; und zweitens, ob es nothwendig ist, ihnen dieses Leid zuzufügen, um ein! größeres Uebel abzuwendeu. Daß wir durch die Ausschließung von j jedem öffentlichen Vertrauen ihnen ein Leid zufügen, wird mein Freund j nicht bestreiten. Als Christ ist er daher verpflichtet, sie von diesem Leid zu befreien, wenn er — wie er nach meiner Ueberzeugung nicht kann — nicht beweist, daß sie zum allgemeinen Besten auch ferner das Leid tragen müssen. Aber, sagt er, wo will man die Grenze ziehen, wenn man in das Haus der Gemeinen einmal Männern den Eintritt gestattet, welche die Autorität der Evangelien leugnen? Will man einen Muselmann, will man einen Parsen zulassen? Will man einen Hindu zulaffen, der einen Steiuklumpen mit sieben Köpfen anbetet? Auf diese Frage will ich meinem Freunde mit einer anderen Frage antworten: Wo gedenkt er selbst die Grenze zu ziehen? Ist er entschlossen, Ungläubige auf einem langsamen Feuer zu braten? Wenn nicht, dann mag er den Grund angeben, und ich verpflichte mich, zu beweisen, daß sein Grund eben z. B. entscheidend ist gegen die Unduldsamkeit, welche er für eine Pflicht erachtet, wie gegen diejenige, die er für ein Verbrechen hält. Halten wir uns einmal für verpflichtet, diejenigen zu strafen, die nicht unseres Glaubens sind — wo will man Halt machen? Warum an dem Punkte, den mein Freund bestimmt hat, und nicht vielmehr an dem von dem Mitgliede für Oldham (Mr. Cobbet) bezeichneten, der die Juden für unfähig erklären möchte, Grund und Boden zu besitzen? Und warum bei diesem und nicht vielmehr bei dem Punkte, den ein spanischer Inquisitor des sechzehnten Jahrhunderts bestimmt haben würde? Wenn wir einmal den Weg der Verfolgung betreten, dann biete ich Ihnen Trotz, einen Grund zu finden für ein Halt, bevor Sie den äußersten Punkt erreicht haben. Wenn mein Freund sagt, daß er den Juden das Recht auf Landerwerb in jedem Umfange, nicht aber die geringste politische Macht einräumen will, so widerspricht er sich selbst. Eigenthum ist Macht. Das Mitglied für Oldham begründet seine Meinung besser als mein Freund. Das Mitglied für Oldham sieht ganz deutlich, daß es

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