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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1890-07-25 · Heft 28 (25.7.1890) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
54 (1890)
Issue
Heft 28 (25.7.1890)
Date
1890-07-25
Page
Seite 2 (sequence 14)
Language
German
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f Friedhof ist gehalten wie ein Schmuckkasten. An kostbaren Erbbegräbnissen uitb Denkmälern in Marmor, polirtem Granit und anderen Steinarten ist eine außerordentlich große Stenge vorhanden; manches davon ist sehr schon, anderes bei Aufwendung großer Kosten mit bedauerlichem Mangel an Geschmack ausgeführt. Wie sehr verschieden ist der Anblick dieses Begräbnitzplatzes von dem manches anderen „Judenkirchhoss" (der Ausdruck ist all, den ich gesehen habe, der an einsamer Berglehne lag, mit zerfallenem Zaun, mit verwitterten Steinen, die fast überwachsen waren vom Unkraut." * Berlin, 20. Juli. Der in London tagende Weltfrieden- Kongreß hielt am Dienstag im Stadthause von Westminster seine zweite Sitzung unter dem Vorsitz des englischen Parlamentsmitgliedes Sir Wilfrid Lawson. Die Delegirlen, worunter sich auch Herr Gustav Meier aus Frankfurt a. M. befindet, hatten sich zahlreich eingefunden. Zunächst wurden verschiedene Abhandlungen verlesen. Im Verlaufe einer Erörterung, welche sich daran knüpfte, mißbilligte der österreichische Delegirte Ritter Vicomte von Kozlowski in starken Ausdrucken die Verfolgung der Juden in verschiedenen europäischen Ländern. Sodann wurde nachstehende Resolution angenommen: „Der Kongreß ist der Meinung, daß die Brüderschaft der Menschen als nolhwendige Folge eine Brüderschaft von Nationen, in welcher die Interessen Aller als identisch anerkannt sind, in sich schließt. Der Kongreß hegt die Ueberzeugung, daß die wahre Grundlage für einen dauernden Frieden in der Anwendung dieses großen. Grundsatzes seitens der Nationen in allen ihren Beziehungen zu einander gefunden werden wird." Magdeburg, IS. Juli. Die hiesige Regierung hat eine acht Paragraphen umfassende Polizeiverordnuug, betreffend die Betäubung von Vieh vor dem Schlachten, erlassen. Ueber das jüdisch •- rituelle „Schächten" finden sich in dieser Verordnung folgende Stellen: „1. Das Niederlegen von Großvieh darf nur durch Winden oder ähnliche Vorrichtungen bewirkt werden, durch welches jedes plötzliche Umwerfen des Dhieres, sowie jede schmerzhafte Beschädigung des Körpers verhindert wird. Namentlich soll während des Niederlegens der Kops des Thieres unter Anwendung geeigneter Vorrichtungen gehörig unterstützt und geführt werden, so daß ein Aufschlagen desselben ans dem Fußboden und ein Abbrechen der Hörner vermieden wird. 2. Bei dem Niederlegen des Thieres soll der Schächter bereits zugegen sein und unmittelbar darauf die Schüchtung vornehmen, dieselbe soll schnell uub sicher ausgeführt werden. 3. Nicht nur während des Schächtungsaktes, sondern auch für die ganze Dauer der nach dem Halsschnitte eintretenden Muskelkrämpfe bis zum Eintreten des Todes soll der Kopf des Thieres sestgetegt werden. 4. Die Schüchtung soll mir durch erprobte Schächter ausgeführt werden. Demnach hat jeder Schächter sein von dem zuständigen Rabbiner auszustellendes Fähigkeitszeugniß der Ortspolizeibehörde und dem Kreisthierarzt auf Erfordern jeder Zeit vorzutegen." Der Ausdruck „zuständiger Rabbiner" erregt Bedenken. Da wir in den altpreußischen Provinzen keine Bezirksrabbinate haben, und nur in den Synagogen-Gemeinden Magdeburg und Halberstadt Rabbiner augestellt sind, so liegt die Frage nahe, wer für die übrigen Synagoge?! - Gemeinden des Bezirks zur Ausstellung eines Zeugnisses befugt ist. * Hannover, 22. Juli. Das soeben ausgegebene Protokoll der am 2. Juni 1890 im Sitzungssaale der Synagoge zu Hannover stattgehabten Versammlung des Vereins jüdischer Lehrer in der Provinz Hannover weist eine Präsenzliste von 38 Personen aus. Den Verhandlungen entnehmen wir Folgendes: Der zeitige Vorsitzende, Blumen selb-Adelebsen, eröffnet Morgens Uhr die Sitzung mit einem Hoch auf Se. Maj. den Kaiser. Nach einer Begrüßungsrede des Landrabbiners Dr. Gronemanu betont der Delegirte des Deutsch- Israelitischen Gemeindebuudes. Seminardirektor Dr. Kroner, die Fürsorge des Bundes für den jüdischen Lehrerstand, der daraus Freudigkeit au seinem Berufe schöpfen möge. In die Tagesordnung eintretend, erstattete der Vorsitzende Bericht über das verlaufene Vereinsjahr und macht die Mittheilung, daß von dem verehrlichen Ausschüsse des Gemeindebundes zu den Kosten der Konferenz wiederum ein Zuschuß von 100 SDK. gewährt worden sei, wofür die Versammlung ihren Dank bekundet. Bei der Vorstandswahl werden die bisherigen Vorsitzenden Bl'umenfeld - Adelebsen und Stern-Hildesheim wieder- und zu Schriftführern Speyer-Hannover und Bach-Münden neugewühlt. Hierauf hielt Herr Landrabbiner Dr. G n t tm a nn sein Referat: „lieber den Unterricht in der jüdischen Geschichte in der Volks- und in der Religionsschule", an das sich eine lebhafte Debatte schloß. In dieser bekundete sich eine allgemeine Uebereinstimmung in Bezug auf die Wichtigkeit des Unterrichts in der jüdischen Geschichte; über die vorgeschlagene Methode gingen die Meinungen jedoch auseinander. Die Befürchtung, es könnte beim Anschluß der jüdischen Geschichte an die Weltgeschichte die objektive Darstellung der letzteren nicht genügend gewahrt bleiben, wird für unbegründet gehalten. Ein Vorschlag, den Unterricht in der jüdischen Geschichte an die Fest- und Fasttage anzuschließen, wird wohl für zweckmäßig, aber nicht als hinreichend gefunden, weil letztere eine zu schwache Unterlage bieten würden. Unter allseitiger Zustimmung wurden folgende Thesen angenommen: 1. Es ist unerläßlich, daß auch in der einklassigen Volks- und Religionsschule Unterricht in der nachbiblischen jüdischen Geschichte ertheilt werde. 2. Es ist zulässig und auch vortheilhaft, in der Volksschule die jüdische Geschichte an den Unterricht in der Weltgeschichte anzuschließen. 3. Auch in der Religionsschule, wo ein Anschluß an den Unterricht in der Weltgeschichte ausgeschlossen ist, empfiehlt es sich, die jüdische Geschichte wie in der Volksschule in abgeschlossenen Zeit- und Lebensbildern vorzuführen. lH Posen, 19. Juli. Wie s. Zt. in der „Ztg. d. Judenths." berichtet worden, hat Herr M o r i tz R o h r an Breslau der hiesigen jüdischen Gemeinde im Jahre 1886 100,000 Akk. zur Errichtung eines jüdischen Kranken- und Siechenhauses geschenkt. Mittelst gerichtlicher Schenkungs- Urkunde hat derselbe jetzt wiederum 200,000 Mk. für die Zwecke des Kranken- und Siechenhauses zu zahlen sich verpflichtet, und wird nunmehr mit der Errichtung vorgegangen werden. r. Stuttgart, 20. Juli. Am 15. d. M. trat unser Kirchenrath, Dr. v. Wassermann in sein 80. Lebensjahr ein. An seinem Geburtstag, den er im engsten Kreise seiner Familie beging, wurde er durch nachstehendes Kabinetsschreiben Sr. Majestät des Königs von Württemberg überrascht: „Euer Hochwohlgeboren treten, wie zur Allerhöchsten Kenntniß Sr. Majestät des Königs gekommen ist, morgen in das 80. Lebensjahr ein. Se. Majestät nehmen an der Feier dieses Tages aufrichtigen Antheil und lassen Ihnen zugleich mit der gnädigen Anerkennung Ihres vieljährigen treuen und segensreichen Wirkens Allerhöchst Ihren Glückwunsch aussprechen, indem Höchst Sie hoffen, daß Ihnen noch lange beschieden sein möge, solches mit ungeschwächter geistiger und körperlicher Rüstigkeit forlzusetzen." An Se. Hochwohlgeb. Herrn K. R. Dr. v. Wassermann. Schloß Friedrichshasen, den 14. Juli 1890. Kabinets-Chef v. Griesinger. * Hechingen, 14. Juli. Vorgestern Abend kam der Erzbischof Dr. Roos ans Freiburg auf seiner Firmuugsreise hierher. Es wurde dem Kirchenfürsten ein festlicher Empfang bereitet. Bemerkenswerth war es, daß auch die Protestanten und Israeliten ihre Häuser festlich geschmückt hatten, ein Beweis, wie sehr hier der Geist der gegenseitigen Achtung und Anerkennung unter den Konfessionen herrscht, die recht gern in Friede und Eintracht mit einander leben, wenn nicht durch - künstliche Machinationen Gegensätze geschaffen und solche verschärft j werden. Oesterreich - Ungarn.! * Wien, 21. Juli. Die Regierung hat das Kuratorium des j mährisch - jüdischen Landesmassafondes in Brünn und die Repräsentanz , der Landesjudenschaft in Prag aufgefordert, nach Maßgabe des Gesetzes! vom 21. März 1880, R.-G.-Bl. 57, Musterstatuten für die Kultns- ' gemeinden der betreffenden Kronländer zu entwerfen. In Mähren wurde ein solches schon in den siebziger Jahren entworfen und von der Statthalterei genehmigt. Da wird es nur einiger Zusätze bedürfen, die in Folge des neuen Gesetzes nothwendig geworden, und wird die Berathnng des Kuratoriums wegen Abwesenheit des Obmannes Herrn Ritter von Go mp er z erst Anfangs September stattsinden. — In j Prag hat der Obmann der Landes-Repräsentanz Herr Dr. Moriz > Lichtensteru eine Delegirten - Versammlung, bestehend aus einem! Komitee der Repräsentanz und je fünf Vertretern aus den 13 Kreisen! Böhmens, auf den 28. d. Mts. zu einer Berathung ein geladen, der ein! Entwurf des Musterstatuts unterbreitet wird. Neben vielen recht i passenden Bestimmungen fehlt aber darin eine Norm über die Rechte i der auswärtiger! Mitglieder, was ein sehr wichtiger und heikler Punkt! ist. — Die Erhebungen über die Grenzen der Gemeindegebiete sind j überall im Zrlge, und sollen vor deren endgültiger Feststelllmg auch noch Enqäten aus Gemeinde-Delegirten von der Regierung einberufen werden. * Wien, 18. Juli. Ein bekannter antisemitischer Agitator von der Landstraße, der Anstreichermeister I ohann Hruschka, ist dieser Tage

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