Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 54 (1890)
- Issue
- Heft 28 (25.7.1890)
- Date
- 1890-07-25
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
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Berlin, 25. Juli 1890 M. 3«l|VSa»8. ttr. 28. ^tX HZertage zur „Allgemeinen Zeitung öes IuöenLhums". Korrespondenzen und Nachrichten. Deutschland. * Berlin, 23. Juli. Ein bemerkenswerther Mt kaiserlicher Gnade ist in diesen Tagen, dem Wiesbadener Generalanzeiger zufolge, zu verzeichnen. Der wegen seines Duells mit dem Referendar S. zu Drei Monaten Festung verurtheilte Dr. med. Fr., Ass.-Arzt der Reserve zu Wiesbaden, ist zu acht Tagen Stubenarrest begnadigt worden, noch ehe er seine Strafe angetreten hatte. Dr. F. forderte seinerzeit seinen Gegner wegen einer antisemitischen Aeußernng und wurde im Duell verwundet. * Berlin, 21. Juli. „Ein Akt moderner Tortur!" betitelt sich eine Erklärung des Schriftstellers Dr. jur. Morris de Jonge in der „Kreuzztg.", durch deren Veröffentlichung offenbar die Judenhetze wieder angefacht werden soll. Herr de Jonge erzählt, er sei auf Betreiben einer Reihe den jüdischen Börsenkreisen von Köln, Berlin und Paris angehöriger Personen, an deren Spitze sein eigener Vater, der Rentner, frühere Bankier Jakob de Jonge, Vorsitzender der jüdischen Gemeinde zu Köln, stand, durch die Berliner Polizeibehörde als „gemeingefährlicher Geisteskranker" in die Irrenanstalt des Dr. Levinstein zu Schöneberg gebracht worden. Es soll dies lediglich deshalb geschehen sein, weil Herr de Jonge litterarisch für die Berechtigung eines „maßvollen Antisemitismus" eingetreten sei. Am 23. Oktober sei der Kreisphysikus Dr. Baer bei ihm gewesen, daraufhin habe man sich auf dem Polizei-Revierbüreau „durch List" seiner Person bemächtigt, und er sei nach der Irrenanstalt in Schöneberg gebracht worden. Hier habe man ihn festgehalten, bis er seiner Familie gegenüber eine Sinnesänderung geheuchelt habe, woraus am 24. Juni seine Entlassung erfolgt sei. Herr de Jonge erklärt nun, noch immer überzeugt zu sein, daß das völlige Aufgehen des Judenthums in das Christenthum imb Deutschthum eine „historische Nothwendigkeit" sei, iiub daß das „internationale Börsen-Judenthum" eine schwere Gefahr für die nationale Kultur und den deutschen Idealismus in sich schließe. Er ruft den „Schutz der Oeffentlichkeit" an, weil, wie er behauptet, er in der schwersten Gefahr schwebt „für seine Freiheit, seine Ehre, seine geistige Gesundheit und sein Leben." Wir haben es also hier, sagt der „B. B. C." zu dieser Sache sehr treffend, mit der Erklärung eines Herrn zu thun, der geständigermaßen darüber aus war. „seit Jahren gelockerte verwandtschaftliche Beziehungen endgiltig zu lösen und aufzuheben", der ferner, ganz wie seiner Zeit Elias Cohn, als Jude schriftstellerisch „für die Berechtigung eines maßvollen Antisemitismus eintreten" wollte, der sich als Majestätsbeleidigungsdenunziant erprobt hatte und selbstverständlich nunmehr auch seine Religion wechseln wollte. Herr de Jonge ist von seiner Familie als irrsinnig betrachtet und behandelt worden. Die medizinischen Autoritäten und die Behörden, welche in solchen Fällen mitzusprechen haben, hatten dieselbe Auffassung gehabt, wie die Familie de Jonge's. Im Jrrenhause hat Herr de Jonge seine Ideen, welche die Familie in natürlichem Wohlwollen für Wahnideen hielt, heuchlerisch anfgegeben und verleugnet; jetzt widerruft er die Leugnung und tritt mit seinem 6 pur si muove durch die Vermittelung der Kreuzzeitung vor die Oeffentlichkeit. Der einzelne Fall hat als solcher kein Interesse; es giebt leider der Verrückten so viele und der Wahnsinnsarten eine so große Zahl, daß nur der Psychiater von Fach sich mit jeder derartigen Erscheinung zu beschäftigen Neigung haben wird. Hier aber hat man es mit einem Typus zu thun, welcher charakteristisch ist, nicht sowohl für den Befallenen als für die um ihn. Daß aber ein Mann, der, wenn er verrückt ist, dies aus solcher Basis ist, und wenn er nicht verrückt ist, in salonfähigen Worten überhaupt nicht charakterisirt werden kann, gerade bei der „Kreuzzeitung" Hilfe sucht und Hilfe findet, — das ist der Humor davon. — Der „Kölnischen Volks-Zeitung" wird übrigens von guter Hand das Folgende mitgetheilt, „um eine Irreführung der öffentlichen Meinung zu verhüten": „Herr Dr. Morris de Jonge hat seit Jahren unzweideutige Zeichen von Geistesstörung gegeben, und die Privatpersonen, welche mit ihm in Berührung kamen, haben ebensowohl wie die Staatsanwälte und Juristen, denen er die unsinnigsten Anklagen und Strafanträge zusandte, und wie die ersten psychiatrischen Autoritäten, welche ihn untersucht, erkannt, daß dieser bedauernswerthe Mann von Verfolgungswahn ergriffen ist. Man glaubte jedoch lange Zeit von Seiten der Familie des Kranken, von einer Einsperrung desselben absehen zu können, da keine Gemeingefährlichkeit vorzuliegen schien. Verhaftet wurde derselbe keineswegs auf Veranlassung seiner Familie, sondern auf Antrag der Berliner zuständigen medizinischen Behörde, als er eine Klage gegen seinen Vater und eine weitere gegen den Polizeipräsidenten von Berlin eingereicht hatte. Seitdem verweigerte der Physikus Dr. Baer in Berlin trotz mehrfacher Bitten der Brüder des Kranken dessen Loslassung, ließ sich aber im Mai dieses Jahres bestimmen, ihn versuchsweise aus der Anstalt, wo er internirt war, zu entlassen. Damals schrieb derselbe zärtliche Briefe an seine Familie, schien ganz von seinem Wahne geheilt und nahm Wohnung in der Schweiz. Plötzlich aber schrieb er, Alles sei Simulation gewesen, um seine Freiheit zu erlangen, reiste nach Berlin zurück imb begann wieder seine völlig unbegründeten Anklagen gegen Verwandte und Glaubensgenossen, welchen Anklagen jetzt die „Kreuzzeitung" - wohl veranlaßt durch deren antisemitische Färbung — Raum gegeben hat. Die in Köln von Mitgliedern aller Konfessionen gekannte und geachtete Familie de Jonge ist ohnedem ja schwer geprüft durch die geistige Erkrankung eines einst mit glänzenden Geistesgaben ausgestatteten Angegehörigen und muß es doppelt hart empfinden, in dieser Weise zum Gegenstände öffentlicher Erörterung gemacht zu werden; der Verdacht aber, daß diese Familie aus Gründen religiöser oder sonstiger Meinungsverschiedenheit einen Angehörigen seiner Freiheit habe berauben wollen, kann eben nur von einem Geisteskranken erhoben und gewiß von Niemandem, der die Verhältnisse kennt, ernstlich in Erwägung gezogen werden. Viele angesehene christliche Mitbürger sind in der Lage, zu bestätigen, daß der Geisteszustand des Herrn Dr. Morris de Jonge schon seit langer Zeit das Bestehen eines krankhaften Verfolgungswahnes erkennen ließ." Die dem ultramontanen Kölner Blatt gemachten Mittheilungen sind im Wesentlichen richtig. Jrrthümer enthalten dieselben nur insofern, als von einer Verhaftung des Geisteskranken nicht geredet werden kann, sondern nur von einer Einschließung ins Irrenhaus. Ferner ist es nicht richtig, daß der Physikus Dr. Baer die versuchsweise Freilassung des Kranken aus der Anstalt verfügte. Herr Dr. Baer war als Ortsphysikus zuständig, das Zeugniß über das geistige Befinden des Dr. Morris de Jonge auszustellen, er war aber nicht zuständig, die Entlassung desselben aus dem Jrrenhause zu Derfiigen. Diese Entlassung ist, wie oben richtig gesagt ist, auf dringendes Bitten der Angehörigen des Kranken erfolgt, welche gern an eine Besserung in dem Befinden desselben glaubten. Die Anstalts-Direktion konnte sich diesen Bitten gegenüber nicht unbedingt abweisend verhalten. Sie entnahm aus denselben, daß der Zustand des Kranken die Gemeingefährlichkeit verloren habe, stellte dem Kranken aber ausdrücklich das Zeugniß aus: „Als nicht geheilt entlassen." Wie wir hören, wird in nächster Zeit von amtlicher Seite eine Aufklärung erfolgen. Bis dahin dürfte es kaum nöthig sein, sich noch einmal mit dem unglücklichen externen Mitarbeiter des Pickenbach-Hammerstein'schen Organs zu beschäftigen. --- Berlin, 22. Juli. Ueber den jüdischen Begrübnißp l a tz in Weißensee schreibt Johannes Trojan in der „Nationalzeitung" Folgendes: „Am letzten Freitag unternahm die Gartenban- Gesellschaft einen Ausflug nach Weißensee zur Besichtigung der dortigem Gärtnereien und des jüdischen Begräbnißplatzes. Sehr sehenswerth ist der jüdische Begrübnißplatz in Weißensee, d. h. der neue Begräbuißplatz der jüdischen Hauptgemeinde Berlin, der vor etwa fünfzehn Jahren dort hinaus verlegt worden ist und seitdem sich schon stark bevölkert hat. Die vielen hohen Grabsteine geben ihm ein eigenthümliches Ansehen. Es ist aber wohl kein anderer Friedhof Berlins mit so viel Pracht ausgestattet. Er hat eine schöne, mit Säulengängen verbundene Rotunde, die zu Begräbnißfeiern dient, einen Wasserthurm, der das Wasser zum Begießen der Gräber und der Anlagen schafft, und zu ihm gehört eine große von Th. Jawer geleitete Gärtnerei. Der ganze