Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 54 (1890)
- Issue
- Heft 22 (13.6.1890)
- Date
- 1890-06-13
- Page
- Seite 300 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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300 felber Konferenz richten sich keineswegs im Prinzip gegen die Simultanschule. Gern drucken wir deshalb an dieser Stelle die Zuschrift eines unserer tüchtigsten Lehrer ab, die geeignet ist, alle in dieser Beziehung auftretenden Zweifel zu zerstreuen und diese wichtige Frage nach einer bestimmten Richtung hin zu klarer!. Diese Zuschrift lautet: Aus Westfalen, 8. Juni. Die „Allg. Zig. d. Judenth." bringt in ihrer letzten Nummer einen Bericht über die diesjährige Konferenz der israelitischen Lehrer Rheinland-Westfalens, in welchem die Thesen des Spier'schen Vortrags, die konfessionelle Schule betreffend, absprechend beurtheilt werden. Demgegenüber möchte ich darauf Hinweisen, daß der größere Theil der israelitischen Lehrer Rheinland- Westfalens im Prinzip ebenfalls für konfessionslose Schulen eintritt und nur unter den gegenwärtigen Verhältnissen für Erhaltung gesonderter Konfessionsschulen plaidirt. Wie die verehrliche Redaktion sehr richtig bemerkt, ist die Lage der nicht staatlich angestellten Beamten in den kleineren jüdischen Gemeinden eine sehr bedauernswerthe und dürfte gewiß schon dieser Umstand allein das Eintreten der jüdischen Lehrer unserer westlichen Provinzen für konfessionelle Elementarschulen, die im Gegensatz zu den Religionsschulen in öffentliche verwandelt werden können und bei unermüdlicher Regsamkeit der Gemeinden auch wirklich verwandelt werden, begreiflich erscheinen lassen. Aber ganz abgesehen davon, ist es im Interesse einer späteren gleichm äßigen Sim nltanisirun g der Schulen sogar dringend erforderlich, daß die Lehrerwelt zunächst mit aller Entschiedenheit für Errichtung öffentlicher jüdischer Elementarschulen plaidirt, denn nur die an solchen Schulen wirkenden Beamten müßten bei einer eventuellen Simnltanisirung vom Staate übernonnnen werden, während die nur an einer jüdischen Religionsschule wirkenden Lehrer niemals an einer Simultanschule Anstellung fänden. Nehmen wir beispielsweise an, daß in dem Orte A gesonderte evangelische und katholische Volksschulen bestehen und außerdem noch eine jüdische Religionsschule vorhanden ist, die natürlich den Charakter einer öffentlichen Anstalt nicht besitzt. Nun wird die Simnltanisirung beschlossen. Die Simultanschulen gehen ein, und die Lehrer derselben finden an der neu errichteten paritätischen Schule Verwendung. Nur der jüdische Religionslehrer macht davon eine Ausnahme, er ist nicht staatlich angestellt, wirkt an keiner öffentlichen Schule und kann daher vom Staate oder der Kommune nicht berücksichtigt werden; er bleibt nach wie vor abhängiger Beamter seiner Gemeinde. Ist aber in einem solchen Falle bei einer solchen Simultanisirung der Schulen wirklich die Parität gewahrt? Kann da von Simultanschulen überhaupt noch die Rede sein? Gewiß, bei den Kindern ist die Parität berücksichtigt, insoweit Schüler aller drei Konfessionen die Schulen besuchen; aber bei den Lehrern?? Nun, da fällt der jüdische Beamte eben ans. Ich muß gestehen, daß ich derartige sogenannte Simultanschulen so lange nicht als paritätische Anstalten anerkennen kann, bis man, der Forderung der Gerechtigkeit und des gesunden Menschenverstandes Gehör gebend, die Parität nicht allein unter den Schülern, sondern auch unter den Lehrern walten läßt. Das Letztere wäre aber ganz selbstverständlich, wenn an Stelle der jüdischen Reli g i o n s s ch u le eine öffentliche jüdische Volksschule bestanden hätte, deren Beamter stillschweigend bei der Simultanisirung hätte übernommen werden müssen, wie wir das ja in den östlichen Provinzen und auch bei uns in ganz vereinzelten Fällen gesehen haben. Darum meine ich, daß das Ideal einer in jeder Beziehung paritätischen Schule nur erreicht werden kann, wenn die jüdischen Gemeinden und ihre Beamten mit aller Entschiedenheit Neueinrichtung von jüdischen Volksschulen an Stelle der sogenannten Religionsschulen, beziehungsweise Oeffentlichkeitserklärung der ersteren erstreben. In diesem Sinne waren jedenfalls auch die Spier'schen Thesen gemeint; wegen vorgerückter Zeit konnten dieselben nicht mehr besprochen werden; auf der nächstjährigen in Münster stattfindenden Konferenz werden sie zweifellos eine Modifikation in obigem Sinne erfahren. F. Coblenz. Im Interesse einer für das deutsche Judenthum so wichtigen Frage haben wir die Auffassung, welcher wohl die Majorität unserer freisinnigen Lehrer huldigt, hier ausführlich mitgetheilt. Die Frage steht nun zur Debatte. Möchten hervorragende, sachverständige Pädagogen es unternehmen, sich an einer gedeihlichen Lösung zu betheiligen. Das Mendelssohn-Haus in Dessau. Von Arnold Budwig. In einigen Tagen wird die Residenz der anhnltinischen Herzogs Zeugin einer erhebenden Feier sein. In einer Zeit, wo gerade de», geistig strebenden Juden so vielfach Haß statt Anerkennung, Anfeindung statt Ermuthigung begegnen, muß die Errichtung ei,»-; Denkmals für Moses Mendelssohn, den Inden, dessen Erfolge nur auf dem Gebiete geistigen Schaffens lagen, als ein glanzender <Su'^ der ewigen unparteiischen Geschichte über den vergänglichen Fanatismmder Gegenwart gefeiert werden. Freilich ist dieser Sieg kein leichter und kein schneller gewesen. Mehr als ein Jahrhundert mußte vergehen, Vornrtheile über Vornrtheile mußten niedergekämpft werde», ehe das liebliche Städtchen an der Mulde sich der Ehrenpflicht gege» seinen großen Mitbürger bewußt ward, und das deutsche Volk sich bereit zeigte, dem Andenken eines seiner treuesten Söhne gerecht ch werden. Auch die, welche dem Weltweisen von Dessau näher standen, dir Glaubensgenossenschaft, welche in ihm nicht nur den Deutschen, sonder» auch den Reformator des Judenthums ehrt, hat lange genug gezogen, ehe sie der Pietät gegen Moses Mendelssohn in Thaten Ausdruck gab. Erst die Wiederkehr des hundertsten und des hundertundfünszigstcn Geburtstages Mendelssohns gab Anlaß zur Bildung von Mendelssohn-Vereinen und von Stiftungen, welche sich mit dem Name» des Philosophen schmückten. Von letzteren ist jene die bemerken; Wertheste, welche in ihrem Bestehen an die geweihte Stätte sich knüpft, wo einst Mendelssohn das Licht der Welt erblickte. Ein kleines armseliges Häuschen in der Hospitalstraße war c;, welches die Wiege des großen Mannes umschloß. Die Dürftigkeit seiner Besitzer hatte verhindert, daß in den 150 Jahren seit Mendelssohns Geburt die ändernde Hand an die alten Räume gelegt wurden so hatte der Zufall einen Ort geheiligten Andenkens in dem schlickt ursprünglichen Zustande erhalten, welcher die Erinnerung an de» großen Todten nur um so lebhafter erweckte. Doch der immer zunehmende Verfall der Baulichkeiten ließ fürchten, daß in kurzer Zeit das Häuschen einem neuen Bauwerk Platz machen müßte, und das; eine Stätte, welche den Verehrern Mendelssohns theuer war, vom Erdboden schwinden würde. Da war es der „Mendelssohn-Verein zur Förderung geistiger Interessen im Judenthum" zu Leipzig, welcher im Jahre 1803 auf Anregung der Herren Max Frankel und Hermann Bodck den Plan faßte, das Geburtshaus Mendelssohns anzukaufe» und zu einem Asyl für arnie alte jüdische Gelehrte einzurichten. Die Sammlung, welche für diesen Zweck veranstaltet wurde, ergab nicht mehr als 1000 Thaler, während der Kaufpreis von dem damalige» Besitzer, einem Barbier Rauchhanpt, auf 2600 Thaler festgesetzt war. Da mußte denn von weitergehenden Plänen abgesehen und der Erwerb des Hauses als das einzige zur Zeit erreichbare Resultat i» Angriff genommen werden. Am 4. Juli 1866 erfolgte denn auch die Auflassung, durch welche das „in der Hospitalstraße sul) No. 10 zwischen Kümmerer und „Heinemann belegene Hausgrundstück mit Hof, Hintergebäude „und sännntlichcm Zubehör, insbesondere mit Allem, was „wand-, band-, niet- und nagelfest ist" — auf den Namen des Geheimen Kommerzienraths und Hofbankiers Moritz von Cohn in Dessau eingetragen wurde. Von diesem wurde ein Revers ausgestellt, daß Fränkcl und Bodek die eigentlichen Eigenthümer wären. In der Kaufurkunde ist noch der Passus bemerkenswerth: „6. Das in dem Zimmer der Wittwe Meier hängende alte „Bild des Philosophen Moses Mendelssohn ist Pertinenz des „Hauses und gilt eben als mitverkauft." An ,;unächst den vc Ankauf f ltadtral Mndelsj lessauer msgestat dieser Ar Vereins taimnlu spüalien s |;e> störte zetiindigt ckrag r nullte er 'einen ei, »rch zwo »elgc zu ße'chlosser ei» Schn das Eige »der bei t'tenicinde Die lienet, bei iteisterung »rsprüngl lrnein, n des Hund, 6» dem 2 Ai'endelss, Mndelss ckrogram der Stift ILM» — 3»m Ern zweiten 5j freu Pie kckncn er> samilie, Il lan zu Micken w wieder v Asyl auf I'andern Ä'endelss amvarf d '»Iden sc I'icksder t daß t Io übertage 1»' Criste Acht Alarianw Emst 2J Mendelss Gemeinde Ausdruck verwalt»