Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 54 (1890)
- Issue
- Heft 21 (6.6.1890)
- Date
- 1890-06-06
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
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3 sich an derselben: der Magistrat, die städtischen Lehrerkollegien, die geistlichen und zahlreiche Honoratioren der Stadt und Umgebung. Am Friedhofe widmete Namens der israelitischen Kultusgemeinde Ähweinfurt Herr Distriktsrabbiner Dr. Werner aus Bnrgebrach dem dahingeschiedenen Amtsbruder tiefgefühlte Worte des Nachrufs. Hierauf ergriff Herr Distriktsrabbiner Deutsch aus Burggreppach das Wort, um für die Rabbiner des Regierungsbezirkes Unterfranken der Hochachtung und Verehrung für den Dahingeschiedenen einen Ausdruck zu geben. Redner nahm für seine begeisterte und begeisternde Rede zum Ausgangspunkte Jeremias Kap. 3 V. 15 und schloß mit Hinweis auf die dem Verblichenen erst vor wenigen Wochen anläßlich seines Amtsi'.ibiläums erwiesenen Ehren mit einer Ausdeutung von Psalm 73, 24. Nachdem noch ein ehemaliger Schüler des Verewigten dem scheidenden Lehrer Worte trauernder Liebe gespendet, wurden die irdischen Theile des ältesten der bayerischen Rabbiner zur ewigen Ruhe gebettet. * Bielefeld, 28. Mai. Gestern und heute fand Hierselbst die von ui. 80 Personen besuchte Konferenz der israelitischen Lehrer Rheinland-Westfalens statt. Aus der Reihe der Toaste und Ansprachen auf der gestern Abend nach gepflogener Berathung geschäftlicher Angelegenheiten seitens der hiesigen Gemeinde für die Theilnehmer der Konferenz veranstalteten Festlichkeit verdient ganz besonders die von Herrn Lehrer Coblenz-Bielefeld gewidmete pietätvolle Erinnerung an den großen Pädagogen Diesterweg hervorgehoben zu werden, der „keine konfessionellen Unterschiede kannte", der „in dem Lehrer nur den Lehrer, in dem Menschen nur den Menschen beurtheilte". „Wir sind nicht nur jüdische Lehrer, wir sind auch in erster Reihe deutsche Lehrer, und deshalb wollen wir auch als deutsche Lehrer unfern Dank für das segensreiche Wirken des großen Mannes, dessen Spuren wir zu folgen > emüht sein müssen, dadurch bethätigen, daß wir auch heute seiner gedenken!" — Den interessantesten Punkt der heutigen Berathung bildete der Vortrag des Herrn Lehrer Spier-Bocholt über die gesetzliche Stellung der israelitischen Schulen in Deutschland und insbesondere in Rheinland und Westfalen. Der Vortrag beherrschte fast das gesammte einschlägige Material bis auf eine Reihe hochinteressanter statistischer Daten. Obwohl der Herr Referent im Uebrigen ausdrücklich hervorhob: „daß wir uns mit der paritätischen Schule, wie sie in Berlin, Hessen-Nassau rc. bestehe, wohl befreunden könnten", so glaubte er doch unter der Begründung, daß wese Schulen auf dem Aussterbeetat ständen, und im Hinblick auf die evangelischen und katholischen Eiferer für die rein konfessionelle Schule, auch für die Bestrebungen der Israeliten auf dem Gebiete ihres Schulwesens folgende Thesen Vorschlägen zu müssen, die auch Annahme fanden: L Die bestehenden jüdischen Volksschulen sind möglichst zu erhalten. ± An 'denjenigen Orten, wo eine beträchtliche Anzahl jüdischer Kinder vorhanden ist, und wo die finanziellen Mittel der bezüglichen jüdischen Gemeinde ausreichen, ist eine eigene jüdische Schule zu errichten. 3. Es ist dahin zu streben, daß diesen Volksschulen der Charakter der öffentlichen Schulen verliehen wird. 4. An denjenigen Orten, wo die jüdischen Kinder die allgemeine Ortsschule besuchen, hat die jüdische Gemeinde Aue Religionsschnle einzurichten, deren Besuch obligatorisch ist. 5. Es ist wünschenswerth, daß, vorläufig für Rheinland und Westfalen eine Zentralstelle ins Leben gerufen werde, von der aus die Gemeinden angeregt werden, ihre konfessionellen Schulen zu erhalten, neue zu errichten und diese zu öffentlichen erheben zu lassen. Hierzu bemerkt das „Berliner Tageblatt": „So sehr wir angesichts der gleichartigen Bestrebungen der evangelischen Orthodoxie und des Cenirums die Aufstellung solcher Grundsätze allenfalls für erklärlich finden tonnten, glauben wir doch darauf Hinweisen zu sollen, daß man sich durch die Annahme solcher Thesen des Rechtes begiebt, die theilweise gleichartigen Forderungen der Reaktion auf dem Gebiete des Schulwesens bekämpfen zu dürfen. — Hoffentlich führt die wegen vorgerückter 3eit auf die Tagesordnung der nächstjährigen, in Münster stattfindenden Konferenz gesetzte „Besprechung des Spierschen Vortrags" zu erheblichen Modifikationen der — leider debattelos — angenommenen Resolutionen". Wir können uns diesen Worten des „B. T." nur voll und ganz anschließen, wie denn die „Allgemeine Zeitugg des Judenthums" Zeit ihres Bestehens für die simultane und paritätische Schule eingetreten ist. Auch halten wir es für geboten, darauf hinzuweisen, daß die Resolutionen eines Lehrervereins durchaus nicht für den Ausdruck der Meinung des jüdischen Publikums anzusehen sind. Viele indische Lehrer in Deutschland, welche in Folge der beklagenswerthen Allstände der meisten jüdischen Gemeinden nur zu einem kleinen Theile in festen Anstellungsverhältnissen sind, sehnen die Neueinrichtung von Elementarschulen herbei, weil sie von einer solchen für ihre Standes genossen bessere Existenzbedingungen erhoffen, als bei den jetzigen Zuständen. Dies ist ihnen nicht zu verdenken. Die Majorität der gebildeten deutschen Judenheit sieht indessen in der geiltetufcuiieu Erziehung der Kinder verschiedener Konfessionen das wirksamste Mittel für die Herbeiführung religiöser Duldung. Zu dieser Anschauung hat sich auch vor nicht allzu langer Zeit die Vertretung der l jüdischen Gemeinden in Deutschland, der Deutsch-Israelitische Geineindebund, öffentlich bekaitnt. Rußland. cc. Petersburg, 31. Mai. Die Vorlage über die Einschränkung der Rechte der Juden in Rußland ist in letzter Stunde zurückgezogen worden! Das ist das erfreuliche Ereigniß, welches ich Ihnen zu melden habe. Wie man hier erzählt, wttrden der Vorlage die Arbeiten der ehedem vielgenannten „Pahlenschen Kommission" zu Grunde gelegt, welche von dem inzwischen verstorbenen Minister des Innern, Grafen Tolstoi, seinem Adlatus, v. Plehwe, zur weiteren Bearbeitung übergeben worden waren. Ferner hatte Graf Tolstoi 20 Vize-Gouverneure nach Petersburg berufen, und unter Mithilfe dieser, die sich ebenso wie der gleichfalls um seinen Rath angegangene Graf Jgnatiefs sämmtlich als Antisemiten erwiesen, entstanden dann jene 42 Paragraphen, aus welchen die Vorlage zusammengesetzt ist. lieber die Details der einzelnen Paragraphen verlautet nur wenig, doch auch dies Wenige genügt vollauf zur Charakteristik der ganzen Vortage. Bekanntlich ist den Juden überhaupt nur in acht russischen Gouvernements der Aufenthalt gestattet. In denjenigen dieser Gouvernements, welche zugleich Grenzgouvernements sind, sollte den Juden diese Erlaubniß jetzt noch dahin verkürzt werden, daß ihnen der Aufenthalt in der eigentlichen Grenzzone von 50 Werst Breite fernerhin zu untersagen sei. Ein anderer Paragraph verbot den Juden fortan das Handeln mit sämmtlichen mit „Banderole-Steuer" belegten Gegenständen. Jüdischen Handwerkern, denen bisher die inneren Gouvernements offen standen, sollte fernerhin diese Erlaubniß ganz entzogen werden. In Städten, wo Juden wohnberechtigt sind, dürften nach den prvjektirten neuen Bestimmungen höchstens 5 Prozent der dortigen Geschäfte, Restaurants re. jüdische Inhaber aufweisen. Der Erwerb unbeweglicher Güter sollte ihnen ganz und gar verboten werden. In Petersburg, Moskau und Kiew hatte man für zeitgemäß befunden, den Juden bestimmte Straßen zum Wohnen anzuweisen; es sollten also nach berühmten mittelalterlichen Mustern daselbst neue Ghettos eingerichtet werden! . . . Ein zur griechisch-orthodoxen Religion übergetretener, getaufter Jude — so hieß es in einem Paragraphen — sei betreffs seiner Rechte den Juden gleichzustellen; erst seine Kinder könnten die Rechte der Christen in Rußland erhalten. Nach dieser kleinen Blumenlese aus der Vorlage wird es Niemanden Wunder nehmen, daß verschiedene russische Würdenträger, welche dieselbe zu Gesicht bekamen, ihrer Empörung deutlichsten Ausdruck liehen. Es wird mit Bezug hierauf Manches erzählt, doch in Petersburg liebt man stets etwas stark aufzutragen, und so ist es denn schwer, das Nichtige vom Falschen zu sondern. Jedenfalls kam die fertig ausgearbeitete Vorlage nicht in den Neichsrath, sondern wurde bis zum ■ Herbst 1891 Zurückgestellt. Ob sie dann in veränderter Form doch noch! zur Berathung gelangt, bleibt abzuwarten, besonders angesichts der Stellung, welche Großfürst Michael Nikolajewitsch, der Präsident des Neichsraths, der Vorlage gegenüber einnimmt. Man erzählt darüber Folgendes: Als der Großfürst die einzelnen Paragraphen durchgelesen hatte, stieß er das Schriftstück bei Seite und brach entrüstet in die Worte aus: „Sind wir denn Asiaten'?" Als sich dann ein hochstehender Herr den Entwand erlaubte, daß scharfe Einschränkungen der den Juden gewährten, bisherigen Rechte wohl auch in den allerhöchsten Intentionen lägen, erklärte der Großfürst sehr bestimmt, das sei keineswegs der Fall, und fügte hinzu: „Ich fahre sofort selbst zu Seiner Majestät!" Diesen Worten folgte auch unmittelbar die That. Der Zar aber war vollkommen der Ansicht seines Onkels, und die Vorlage wurde ad achi gelegt. Auch versichert man, daß bereits der Minister des Innern Durnowo, dem der Inhalt der Vorlage gleichfalls unzeitgemäß vorkam, dieselbe aus eigener Initiative zurückziehen wollte. - Es ist wirklich als ein Glück zu bezeichnen, daß die Antisemiten durch die Maßlosigkeit ihres Auftretens sich sehr bald kennzeichnen und dadurch sich vielfach um den Erfolg ihrer Ränke bringen. Die modernen Hamans gleichen hierin den alten aufs Haar. Die russischen Hetzer haben es nun auch