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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1890-06-06 · Heft 21 (6.6.1890) · p. Seite 293

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
54 (1890)
Issue
Heft 21 (6.6.1890)
Date
1890-06-06
Page
Seite 293 (sequence 9)
Language
German
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293 miffc nichts Don Unsterblichkeit der Seele. So (am er in seinen Studien weit über die Polemik mit dem Judenthum hinans, denn eer Zweifel an ein zukünftiges Leben stürzte nicht nur die Grrmd- ,'iciler des alten Glaubens, sondern auch die des Katholizismus wie ees positiven Glaubens überhaupt. Nun übernahm der Arzt Samuel de Sylva die ^Abfassung einer Schrift (1623) über die Unsterblichkeit der Seele, auf deren Titel ausdrücklich gesagt war, das; sie abgefaßt sei, „um die Unwissenheit eines gewissen Gegners zu widerlegen, der im Wahnsinn viele Jrrivümcr behauptet." Wollte Sylva den Name» des Gebannten nicht nenne», oder geschah es, weil llriel seine Schrift »och nicht veröffentlicht hatte und uine Ansichten nur mündlich verbreitet wurden? Gleichviel, es unterliegt keinem Zweifel, daß die Schrift gegen ihn gerichtet war, und nvar gegen ihn allein; denn mitten in der Polemik fährt de Sylva, vielleicht ohne cS zu wollen, im Pathos der Rede gegen seinen Gegner los: „Nun zu dir. blinder, wahnsinniger Uricl!" ruft er ans und oerräth somit — absichtlich oder unabsichtlich — wer der Ungenannte -es Titels und der Vorrede ist. De Sylva hatte sich offenbar auf Schleichwegen Einblick in Aeosta's handschriftliche Arbeit verschafft, m» von vornherein Ansichten zu widerlegen, die durch den Druck uoch nicht verbreitet waren, ja, die in dieser Form auch späterhin nicht zur Veröffentlichung gelangt sind. De Sylva's Buch, das nur wenige Gelehrte der jüngeren Zeit gesehen und dessen Inhalt uns nur durch Vermittlung des Bibliographen Wolf bekannt ist, zerfällt iu zwei Theilc. Im ersten werden alle Beweise für die Unsterblichkeit der Seele beigebracht, der zweite weist die Begründung der gegnerischen Ansichten zurück. Am Schlüsse -Oeses zweiten Thcils beschäftigt sich de Sylva mit der Vertheidigung der Wahrheit der mündlichen Ucberlicferung und im Besondcreli der Wahrheit des jüdische» Kalenders, durch den die Neumonde und Festtage bestjmmt werde». Nur aus dieser gegnerischen Schrift kennen wir den Gedankeiigaug Aeosta's. Tenn auch sei» später als Antwort auf de Sylva's Tchrift verfaßtes Buch ist numittelbar nach der Veröffentlichung verbrannt worden. Der Titel ist uns übermittelt: „Prüfung der pharisäischen Tradition, verglichen mit den geschriebenen Gesetzen, rmd Entgegnung wider den falschen Verlänmder Samuel de Sylva." Das Wort Verlänmder ist sicherlich unzutreffend, denn was Sylva als die Anschauungen Aeosta's hinstellte, entsprach doch gewiß den Thatsachen. Aeosta aber hatte durch dieses Werk ei» für allemal mit dem Fudcnthum gebrochen. Gleich nach dem Erscheinen traten die Rabbiiuni an den Magistrat von Amsterdam mit einer Klage Hera» und lviesen darauf hin, daß er mit der Berläugnung der Unsterblichkeit ja auch das Christcnthnm bekämpft und Irrlehren verbreitet habe. Es war jene Zeit, da die Cartcsianischc Lehre um sich zu greifen begann und die Geistlichkeit alle Anstrengungen machte, der neuen Philosophie entgegcnzritreten. Tic Furcht vor antireligiösen Aenßcrungen war daher eine sehr große und der Magistrat hatte ebenso sehr ein Interesse daran, jeden Vertreter des Unglaubens zu entfernen, wie das Rabbinat der Synagoge. Aeosta wurde verhaftet. Er blieb mehrere Tage im Kerker und wurde zu einer Geldstrafe von 360 Gulden vernrthcilt. Wie es scheint, wurde auch die Entfernung ans der Stadt über ihn verhängt, und es ist höchst wahrscheinlich, daß er 10 Jahre der Verbannung in Hamburg verlebte. Ein merkwürdiges, vor 10 Jahren von Dr. Perles ausgefundenes Schriftstück giebt darüber Auskunft. Einer von Aeosta's Gegnern, wahrscheinlich ein Vertreter desselben Rabbinats, der Aeosta in Bann gethan hatte, richtet an einen Schriftgelehrten in der Ferne die Frage, ob die Mutter des Verbannten, welche stets treu bei ihren, Sohne ausgehaltcn, mit ihm das Haus gcthcilt habe, ob diese Mutter, obgleich mau ihr angedroht habe, sie nicht ehrlich zu beerdigen, wen» sie vor Aushebung des Bannes sterben sollte, doch ei» Grab unter j den Gräbern der Ihrigen finden dürfe. Ter befragte Tchriftgelehrte! antwortet: Ter Frau darf vom Standpunkte des jüdischen Rechts! ein anständiges Begräbnis; auf dem Gottesacker nicht versagt werden. Wenn jedoch das Rabbinats-Kollegium in Amsterdam es mit Rücksicht auf die Zeitvcrhältnisse für unerläßlich erachtet, ein Exempel zu statuiren, um weiteren frivolen Angriffen gegen die Fundamente der! Religion ein Ziel zu setzen, so wolle er i» diesem Arisuahmefall einem! Beschlüsse desselben, eine ihr von Rechtswegen nicht zukommeudc! Strafe zu verhängen, seine Zustimmung geben, i Die Rücksicht auf die Zeitvcrhältnisse, die in diesem Gutachten | zu llnguusten von Uriels Mutter entscheiden, »ruß in der That bei! der Bcurtheilnug des Vorgehens der Amsterdamer Gemeinde in Rechi nuug gezogen werden. Man vergegenwärtige sich, daß die Gemeinde fast ganz aus Flüchtlingen bestanden, Flüchtlingen von der pyreuäischen Halbinsel, : und später, besonders zur Zeit des 30jährigen Kriegs, aus Autömmlingen aus Deutschland und Polen. Nicht allein also die Reinhaltung I der eigenen Lehre und die Einigung der »er, begründeten Gemeinde ■ forderte ein strenges Vorgehen gegen alle abtrünnigen Elemente. : sondern vielleicht noch in höhcrm Grade die Furcht vor der fremden; Behörde. Religiöse Streitigkeiten werden selten auf den engen Kreis : beschränkt bleiben, aus dem sie hervorgehcn. Sie überschreiten leicht den - Bannkreis der einen Religion und greise» in die Sphäre der andern! über, denn die Grundlagen der positiven Religionen, die iu Europa ■ herrschen, sind dieselbe». Tic Judengcmeinde mußte mit Recht be- : fürchten, daß, wenn der Magistrat rmd die geistigen Behörden Kunde | erhielten von antireligiösen Schriften, die ans dem Schooßc des Jndcnthnms hervorgegaugcn waren, nicht bloS deu Autor der religiousfeindlichen Werke, sondern die gesammte Gemeinde eine Strafe treffen würde. Das »ms; unbedingt beachtet werden bei der Peurtheiluug der Ausweisung Aeosta's und seines Gcistesuachfolgers Spinoza.! Damit Ivird der Unduldsamkeit der Amsterdamer Judengcmeinde 1 keineswegs das Wort geredet. Tie ltuduldiamkeit war innerhalb! des Judenthums nie größer und selten geringer, als innerhalb andrer j Religionen. Tie pvrtngiesischeu Juden hatten überdies besonders aus der Zeit, wo sic als Scheinchristcn aus der pyrcnäischcu Halbinsel lebten, die Juguisition kennen gelernt. Sie waren mit der katholischen Kirche »ach allen ihren Richtungen bekannt geworden; sie hatten von ihren katholischen Mitgläubigen gelernt, wie wcrthvoll die Einheit sei,; welche der katholischen Kirche ihre ungeheure Macht gab, und hatte»! auch die Mittel kennen gelernt, sich Abtrünniger zu erwehren. Ter ' ganze — allerdings sehr erhebliche Unterschied zwischen der Strafe, j welche Aeosta traf, und den Schreckmitteln der Inquisition lag im j Scheiterhaufen. Nein, den Holzstoß und die Verbrennung kannte die Jildengemeindc und der Magistrat von Amsterdam nicht. Gegen de» Geist des Ketzers wurde» aber alle Maßregeln angewandt, welche ihnen ihre Macht an die Hand gab. und welche die Zeitverhättirilse zu erheischen schienen. Endlich rmterlag Aeosta. Er kehrte scheinbar reuig zurück, bereit, das Bekenntniß abzulegen, daß Alles, was er behauptet, unwahr sei,; und daß er Alles zurücknähme. Es war auf die Vermittelung feines! Vetters, daß er sich bereit erklärte, nach fünfzehnjähriger Verbannung Alles zu widerrufen. Er opferte seine Ueberzeugung, um sich die Ruhe und Behaglichkeit des Lebens zu erkaufen. Er war überdies! in das höhere Mannesalter getreten und hatte, wie er selbst erzählt, j seine Gattin verloren. Kein Haus, kein Hof, kein Herz, au dem er

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