Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 54 (1890)
- Issue
- Heft 19 (23.5.1890)
- Date
- 1890-05-23
- Page
- Seite 264 (sequence 6)
- Language
- German
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264 drei Jahre, dann starb er. Selbst der Schreiber dieses weiß ein Lied davon zu singen. Einer solchen Heirathserlaubniß mußte die Erlangung des Bürgerrechts von Teilen der Behörde seines Geburtsortes vorausgehen. Tagte der Ortsvorstand: nein! wir haben genug Juden am Orte, dann konnte der Betreffende jahrelang laufen und alle Behörden anrufen, es half ihm doch nichts. Gewissen Personen: Ttudirten, zünftigen Handwerkern u. s. w., konnte das Bürgerrecht zwar nicht vorenthalten werden. Schreiber dieses hatte bereits zwei Staatsprüfungen hinter sich und dennoch verweigerte man ihm fast zwei Jahre hindurch das Bürgerrecht seines Geburtsortes, bis endlich der Landrath sich ins Mittel legte. Tie Juden lebten — wir reden zunächst von dem Stande der Juden vor dem Jahre 1866 — zumeist auf dem platten Lande und in den kleinen Landstädtchen, betrieben einen schwunghaften Viehhandel, oder sie ernährten sich kümmerlich von dem Kleinhandel, welche Handelszweige das Gesetz unter dem Namen „Nothhandel" den j Inden freigegeben hatte. Der Verkehr verlief in ziemlich freundschaftlicher Weise, so freundlich man eben mit einer verachteten, zurückgesetzten, durch Recht und Gesetz in eine Ausnahmestellung j hineingezwungenen Rasse und Klasse verkehren kann. Zu gewaltsamen! Ausbrüchen der Roheit und Barberei kam es selten, zumal der Jude! sein Recht und seine Person zu vertheidigen wußte, wenn es nicht anders ging, dann auch mit der Faust — und ich hätte Keinem wünschen mögen, der Macht und Wucht der Faust eines solchen j jüdischen Viehhändlers zu verfallen, denn der hätte — um das Kraftj wort eines solchen zu gebrauchen — seine Knochen hinter dem Zaune suchen können. Geselliger Verkehr bestand zwischen Juden und Christen an den kleineren Ortschaften fast gar nicht. Die strenge Religiösität auf beiden Seiten, die scharfe Scheidung der Nationalitäten und Sprache, Sitte, Lebensweise, Gehaben und Gebaren, ließ einen solchen Verkehr kaum aufkommen. Trotz alledein bildeten sich zwischen einzelnen Inden und Christen, besonders auf dem Lande, Freundschaften von solch' herzlicher und inniger, treuer und nachhaltiger Art, wie sie in der großen Welt selten oder nie vorzukommen pflegen, Freundschaften, die selbst mit dem Tode nicht abgeschlossen waren, sondern vom Vater auf den Sohn sich forterbten. Betrug, Unredlichkeit, Täuschung, Uebervortheilung im Handel und Wandel kam selten vor; denn erstlich ist der hessische Bauer und Kleinbürger überaus mißtrauisch, engherzig und dabei klug und gerieben, derart, das; er sich zu rühmen pflegt: „Ich uze dir den Juden zehnmal in den Sack und zehnmal wieder heraus"; dann aber galt auch dem Juden nicht blos von Seiten der Moral, sondern auch von Seiten der Geschäftsklngheit die Ehrlichkeit und Redlichkeit und die hierauf begründete Geschütztheit und Beliebtheit bei Burger und Bauer als Haupt- und Grundbedingung alles Verkehrs. „Thakif", das heißt geschützt und geachtet zu sein, das war sein eifrigstes Bestreben und sein schönster Ruhm. Selbst bei Heirathsvvrschlägen war die erste Frage danach und galt es als allerbeste Empfehlung: „Er ist Thakif bei Goi und bei Jüd'." Wer sich als unredlich zeigte oder leichtfertig mit Wort und Wahrheit umging, der war verachtet nicht nur bei Bürger und Bauer, sondern noch weit mehr bei seinen jüdischen Glaubensgenossen. „Es ist bei ihm ka Wort und ta Weis", damit war die Person nbgethan, vielleicht für ihr ganzes Leben. Wer gar wegen einer Unredlichkeit irgend einmal eine Strafe hatte erdulden müssen, der wurde verachtet, verstoßen, von allen Ehren ausgeschlossen, weit über Recht und Gebühr. So war es vor 25 Jahren, und so wird es bei dem zähen Festhalten am Alten und Hergebrachten, welche Eigenthümlichkeit der hessische Jnde mit der übrigen Bevölkerung theilt, wohl auch heute noch sein. Wenn hier und da Klagen gegen einzelne Juden laut wurden, : so richteten sich diese gegen die äußerst wenigen, theilwcise sehr veri mögenden Kapitalisten in den kleineren Städten und auf dem Lande, j in deren Händen sich auch die bedeutenderen Manufaktur- und - Prvduktengeschüfte befanden. Wenn nämlich alle Jahrzehnt ein-, j zwei-, höchstens dreimal in der ganzen Gegend ein Bauerngut j zur Subhastation kam, dann hieß es sowohl unter Juden als; auch unter Christen, das hat keiner weiter verschuldet als der und der. Gemeint war der jüdische Kapitalist, welcher das Gut hatte zur Subhastation kommen lassen. Unter den Christen hieß es, den haben wieder die Juden zu Grunde gerichtet, die Juden, von welchen ganz gewiß 95 Prozent und mehr stets den Bauern Geld schuldig waren, aber nicht die Bauern ihnen. Und unter den Juden hieß es : „Der macht da wieder ein großes Rischus" lviel böses Blut), das ist ein wahrer „Chillul-Haschem" (Entweihung des geheiligten Namens, sowohl Gottes als des israelitischen Volkes). Möglich, daß die öffentliche Meinung Recht hatte, möglich, aber auch nicht; denn gewöhnlich mußte gleichzeitig zugcstanden werden: der Bauer hat aber auch ganz unverantwortlich gewirthschaftet; er war ein Trunkenbold, ein unsittlicher Mensch, der sich ewig in der nahen Stadt Herumtrieb und um die Bewirthschaftung seines Gutes sich nicht kümmerte. Denn wenn ein Bauer bei der hohen Ertrags fähigkeit des Bodens und der einfachen Lebensweise auf dem Lande auch nur fünf Morgen Landes in guter Lage besaß, so war er ein vermögender Mann; sein Gütchen repräsentirte dann schon einen Werth von 2000 Thalern; ein sehr respektables Vermögen für einen Land bewohner. Wie die Dinge damals lagen und wie sie vielleicht auch nocki heute liegen, bildete die jüdische Bevölkerung den größten Segen für den Landbewohner. Ter Jude machte Alles zu Geld und bezahlte alle Produkte des Ackerbaues und der Viehzucht mit den höchste» Preisen; dafür sorgte die große Konkurrenz unter den Juden und die geriebene Schlauheit der Bauern. Selbst dasjenige, was in irgend einem Winkel verfault und verkommen wäre, konnte an den Juden verkauft und dafür noch ein kleiner Erlös erzielt werden. Alle feine Bedürfnisse erhielt der Bauer gleichfalls zu den billigsten Preisen in das Haus geliefert. Ein doppelter Segen für den Bauer; denn wenn alle diese Dinge in der Stadt verkauft oder in der Stadt gekauft wurden, so konnte es sich ereignen, daß bei dieser Gelegenheit mehr verzehrt und verthan wurde, als die gekauften und verkauften Gegenstände werth waren. Der vernünftige und sparsaine Bauer wußte das sehr gut und mied die Stadt, soviel er nur vermochte. Die Stadt, hieß es, hat ein heißes Pflaster. Selbst das jüdische Kapital war ein Segen für den Landbewohner. Der Bauer hatte dasselbe doch mitunter höchst nöthig, besonders bei Erbtheilungcn, wenn der älteste Sohn das Gut übernahm und den jüngeren Geschwistern ihre Erbtheile in Baar an-: zuzahlen hatte. Geld aber war nur bei den Juden zu bekommen und höchstens zu 5 Prozent, denn mehr zu nehmen verstieß gegen die außerordentlich harten Wuchergesetze. Der Bauer hatte mitunter viel Geld, sehr viel Geld in seinen eisernen Kisten mit fünf Schlössern, Bei Erbtheilungen fand mau oft zum größten Erstaunen 50,000 Thaler und mehr, welche Summe sich vielleicht seit mehreren Generationen angcsammelt hatte. Allein hiervon irgend ein Kapital auszuleihen, dazu kannte er sich nicht entschließen. Erstlich sollte Niemand wissen, daß er Geld und wie viel er besäße, und dann traute er Niemandem als sich selbst; ja sogar gegen das Papiergeld hegte er ein unüberwindliches Mißtrauen. Alle Ersparnisse wurden in klingender Münze angelegt: Preuß. Thaler, Kronthaler, Fünffrankstücke, deutsche, französische und holländische Goldstücke u. s. w. Alle diese Münzsorte» waren bekannt und gebräuchlich. Dl schilderl stände hessische stünde Bauer, auch h größte rottet gedrücki Lesern schilderi stellen, entwickc W anderes nach la Preuße: rvarten Thatsal nnscheir ort me Gerso: reichend eine Ke einen t Orte§, Mensch brachte befand zeige e da die gcwordl Gerson ein Gle darin! ichritt hatten ieuütisö Di Oleinen mit seh lache o gesteckt behcrrsc dienst, bemücht regte s fein Ve dauerte gewöhn gciiügsa % alle des Iah ielbst glorreich bald zu 'chritten, ichiedene Lonserv 1