Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 54 (1890)
- Issue
- Heft 18 (16.5.1890)
- Date
- 1890-05-16
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
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bereit, diejenigen Beamten, welche am 6. Mai ihr Wahlrecht nicht ausgeübt haben oder für den Gegenkandidaten gestimmt haben, der königlichen Oberpostdirektion namhaft zn machen." Die Vorstände der betreffenden Postämter sind nun in der Thal unter Mittheilung einer Abschrift dieses Schreibens angewiesen worden, ihre Beamten zur Theilnahme an der Wahl aufzufordern und sie hierzu durch Namensunterschrift zn verpflichten. Die Postbeamten zogen hieraus die Folgerung, indem sie Mann für Mann dem antisemitischen Kan-! didaten ihre Stimme gaben und ihm hierdurch zum Siege verhalfen. Nun erklärt zwar ein dem Stadtverordneten Pretzel nahestehendes Antisemitenblättchen, daß der obige Brief an den Oberpostdirektvr Schiffmann erfunden sei. Dem gegenüber stellt das Bert. Tagebl. fest, daß ein derartiges Schreiben thatiächlich an den Oberpostdirektor und dann in Abschrift an die Vorstände der betreffenden Postämter gelangte, die ihre Beamten zur Theilnahme cm der Wahl aufforderten und sie hierzu durch Namensunterschrift verpflichteten. Das ist denn auch nicht ohne Erfolg geschehen, wie der Ausfall der Wahl zeigte. Auch das antisemitische Blättchen gesteht: Allerdings hat dies angebliche Schreiben oder das Gerücht davon am Tage der Wahl unter den im 32. Kommunal - Wahlbezirk wohnenden Beamten zirkulirt; aber es war eben eine Fälschung." Es wäre interessant, zu erfahren, von wem die „Fälschung" herrührt, die doch nur im Interesse der Gesinnungsgenossen des Herrn Pretzel sein konnte. Die Aufhellung dieses rätselhaften Vorganges dürfte wohl nicht auf sich warten lassen, wenn, wie anzunehmen, die Wahl angesochten wird. * Berlin. Ein seltsames Schicksal hat die schon mehrfach erwähnte Anklage wegen Beleidigung der jüdischen Rechtsanwälte, welche sich gegen den Lampenfabrikanten Johann Heinrich Kügler richtete, gehabt. Der im Fürstenthum Reuß wohnhafte Angeklagte war mit der Annoncen Firma „Julius Weinbergs Verlag" wegen aufgegebener Inserate in Zwiespalt gekommen und hatte derselben eine grobe Postkarte geschrieben. In Folge dessen wurde er aufgefordert, binnen drei Tagen einen entschuldigenden Brief an den Rechtsanwalt Dr. Sello einzuschicken, wiedrigeufalls die Klage gegen ihn eingeleitet merben würde. Darauf schrieb Herr Kügler zornentbrannt: „Wenn Sie mir einen reellen christlichen Anwalt aufgeben, dann ließe sich darüber sprechen. Einem Inden aber, welcher schon durch feine Religion verpflichtet ist, die Christen zu betrügen, werde ich nicht als Deutschen und nicht als Anwalt anerkennen." Rechtsanwalt Dr. Sello reichte in Folge dessen den Strafantrag wegen Beleidigung ein, der Staatsanwalt erachtete ihn jedoch nicht für antragsberechtigt, weil er überhaupt uicht jüdischen Glaubens sei. Die Stellung eines Strafantrages übernahm dann der Rechtsanwalt D. Meschelsohn. Wegen der Beleidigung des Tr. Sello war vom Schöffengericht die Freisprechung erfolgt, dagegen wegen der Beleidigung der Mitglieder jüdischen Glaubens der Berliner Anwaltschaft eine Vernrtheilung zn lf>0 Mart Geldstrafe ausgesprochen worden. Als Milderungsgrund hatte es der Gerichtshof erachtet, daß der Angeklagte offenbar aus Ueberzengung der antisemitischen Anschauung huldige. Gegen das Urtheil hatte außer dem Angeklagten auch der Staatsanwalt die Berufung eingelegt^, weil er die Freisprechung in dem -Lelloschen Falle für einen juristischen Fehlgriff hielt und es für ganz gleichgiltig erachtete, ob sich der Angeklagte bei feinen Beweggründen in einem Jrrthume befunden. Der Angeklagte, welcher einen seinen Jrrthum aufklürenden Brief des Tr. Sello einfach nicht angenommen hatte, bestritt die beleidigende Absicht. Er sei der Meinung gewesen, daß „I. Weimauns Verlag" eine jüdische Firma sei. Der Gerichtshof — fünfte Strafkammer des Berliner Landgerichts 1. — erkannte unter Aufhebung des ersten Erkenntnisses auf völlige Freisprechung des Angeklagten. Rach Ansicht des Gerichtshofes soll dem Angeklagten der § 193 des Strafgesetzbuches stutzend zur Seite stehen, da aus der Form die Absicht der Beleidigung nicht erkennbar sei. § 193 handelt von der Wahrnehmung berechtigter Interessen. Welche berechtigte Interessen sind es wohl, die der Angeklagte durch seine Schmähungen wahrgenommen hat? * Berlin, 12. Mai. Die „Aktiengesellschaft für Druckerei und Verlag" in Berlin will, mie verlautet, liquidiren. Sie ist die Besitzerin der bekannten antisemitischen Zeitung „Das Volk". Zum 30. Mai ist eine außerordentliche Generalversammlung einberufen, welche über die Liquidation Beschluß fassen soll. In der Bilanz vom 30. Dezember v. I. ist bei einem Aktien-Kapital von 60,000 Mark ein Verlust von 55,972 Mark aufgeführt. Die Aktionäre, welche den Hofprediger bei der Gründung des Blattes unterstützt haben, werden bei einer Auflösung des Geschäfts, von ihrem Gelde wohl nichts wiedererhalten. Zum Aufsichtsrathe der Gesellschaft gehören nur Antisemiten. -ck- Freiburg, 2. Mai. Die Duellaffair e Vering-Salomou kommt nicht zur Ruhe. Bei der Gerichtsverhandlung wurde allseitig ein sehr ungünstiges Bild von dem Auftreten des Getödteten entworfen. In Nr. 1 der „Akademischen Blätter" weist Herr Stud. Curt Abel nach — was er in einer demnächst erscheinenden Broschüre noch mehr ausführen will — daß die Zeugen, welche eine andere Darstellung des Sachverhaltes geben, durch eine unglückliche Fügung nicht vorgeladeu worden sind, obschon sie hierorts im Staatsdienste angestellt sind oder sonst leicht zu ermitteln waren. — In Müllheim hat Herr Liebermann von Sonnenberg in einem antisemitischen Vereine — dessen Begründer; und Leiter seltsamerweise ein Lehrer der dortigen höheren Bürgerschule! ist — einen Vortrag am vergangenen Mittwoch gehalten. Um unlieb-! same Gegenreden von hier hingekommener Gäste (mau bemerkte einen; schlagfertigen Stndirenden und eine Anzahl Sozialdemokraten) zu ver- ■ hindern, redete der Verkünder der Botschaft des Hasses de omnibus | rebus et multis aliis — die Juden verglich er mit der Reblaus und j anderem Ungeziefer, dem Niemand Toleranz zu gewähren denke. Daj neben erzählte er von der Gründung des Deutschen Reiches, war voll j Anerkennung für die Sozialdemokratie — ist ja die Antisemiterei nur j eine andere Faeon des Kampfes gegen das Kapital und das Eigenthum-! sprach von internationalem Kapital — kurz, es war der höhere Blöd-! sinn, für den im Markgräfler-Lande die weinseligen Geister nicht genug verfuselt sind. In Lörrach hat dann der Sozialist Dr. Rüdt dem Herrn das Konzept ganz verdorben. — Schlechte Geschäften, würde Herr v. Hammerstein sagen. (Vgl. Lörrach.) * Lörrach, 2. Mai. Der entlassene Leutnant v. Lieb ermann war gestern auch nach Lörrach gereist, um in diesem friedlichsten der badischen Städtchen seine schmachvolle Judenhetze zu treiben. Doch hatte er seine Rechnung ohne den — Dr. Rüdt gemacht. Dieser war von Heidelberg heraufgekommen, um bei einem Arbeiterfeste die Festrede zu halten. Als er Lörrach betrat, erblickte er an den Straßenecken die Plakate des entlassenen Lieutnants v. Liebermann, welche zn einer antisemitischen „Volksversammlung" einluden. Liebermaun hatte diesmal! so sicher war er feines Erfolges — Jedermann „freien Zutritt" gewährt. Dr. Rüdt traf nun sofort alle Anstalten, damit die „Volksversammlung" auch recht zahlreich besucht würde. Punkt sieben Uhr war der Saal zum „Storchen", wo die Antisemiten tagen wollten, strategisch besetzt, und zwar von ungfähr 200 Arbeitern und freisinnigen Bürgern. Der Hetzapostel v. Liebermann war in Begleitung einiger Mameluken erschienen und wollte alsbald den Vorsitz übernehmen und das Wort ergreifen. Da erhob sich Dr. Rüdt und rief: „In einer Volksversammlung hat das Volk selbst den Vorsitzenden zu wählen. Ich fordere deshalb zur Wahl eines solchen auf; nachher werden wir des Weiteren sehen, ob die Versammlung gewillt ist, daß ein Judenhetzer im Widerspruch mit den Landesgefetzen und der Verfassung in dieser Stadt sein schändliches Treiben fortsetze." Nun erhob sich ein wahrer Sturm der Entrüstung gegen die anwesenden Antisemiten. „Raus mit dem Hetzer, erst Schulden bezahlen! nieder mit Stöcker, nieder mit Liebermann, nieder mit dem Wucherer Pickenbach!" tönte es von allen Seiten. Als Ruhe eingetreten war, schlug Dr. Rüdt den Vorsitzenden des Arbeiter-Wahl - Vereins Wah ß als Vorsitzenden vor, der unter großem Applaus gewählt wurde. Jetzt erhob sich der Lieutnant v. Liebermaun, um sich abermals der Versammlung aufzuoktroyiren. Doch so oft er zu sprechen beginnen wollte, unterbrach ihn das Volk, das er zur Judenhetze eingeladen hatte. Er sprang schließlich in der Verzweiflung auf einen Stuhl und fuchtelte mit den Armen in der Luft herum. Der Herr Amtmann Beck suchte dem Bedrängten zu Hilfe zu kommen, indem er darauf hinwies, daß derselbe den Saal gemiethet habe und deshalb auch reden dürfte. Dr. Rüdt entgegnete, daß darüber der gewählte Vorsitzende Wayß und die Volksversammlung zu entscheiden habe und nicht der Judenhetzer Liebermann. Der Herr Amtmann ließ nun sogar aus dem gegenüberliegenden Amthaus das Vereinsgesetzbuch holen. Doch auch dieses Experiment imponirte nicht. Die Versammlung verlangte den Schluß und der Herr Amtmann kam nach langem Zögern diesem Wunsche nach und löste die Versammlung mit Berufung auf 8 9 des Sozialistengesetzes auf. Mit langen Gesichtern zogen der entlassene Lieutnant Liebermann und sein trauriger Stab ab. Das Hohngelüchter und die Ehrentitel, die ihm an die Ohren klangen, mußten ihn überzeugen, daß man nicht alle Tage Kirschen schütteln kann. Sollte er nochmals in unser Städtchen