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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1890-05-16 · Heft 18 (16.5.1890) · p. Seite 254

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
54 (1890)
Issue
Heft 18 (16.5.1890)
Date
1890-05-16
Page
Seite 254 (sequence 6)
Language
German
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254 Grauen, freien, Herren, Rittern, Knechten, Haubtlcuten, Landvogten, Vögtten, Pflegern, Verwesern, Ambtlcuten, Landtrichtern, Schulteißen, Bürgermeistern, Richtern, Rathen, Burgern, Gemeinden und sonst allen andern Bnsern und des Reichs Bnderthanen und getreuen was würden, Standes oder Wesens die sein, Ernstlich vnd vestiglich mit diesem Brief vnd wollen, das sie viel angezogen gemeine Judischait ',u Frankfurt 6et) dieser uns Kays, eroberuugen Satzungen vnd sondern Befreiung Ruebige und ungeirrt bleiben lassen Sie dabei handthaben Inen zu Iren Schulden verhelfen darwider nit beschwer«, bekümmern noch anfcchten, noch was jemandts andern zu thnn gestatten In kain wif; alß lieb jedem sei Bnsere u. des Reichs schwere Strass und Insonderheit die Peen, In Kays. Earls Freiheit begriffen nemblich dreißig Markh tätiges goldts Die ein Jeder so offt Er hirwider thunn werde In vnsern u. des Reiches Eammer vnnachlößlich zu bezallen verfallen sein soll zu vermeyden. Mit Vrkundt diß brieffs besiegelt mit Pnserm anhangenden Kais. Teeret Insiegel Bnd geben in Vns. u. des heil. Reiches Etat Speicr den 6, Tag des Monats Dec. n. Eh. uns. lieben Herrn Erlösers u. Seligmachers 1570 uns. Reiche des röm. im 9. des huug. im b!. dem böheim. im 22 Jahre." Dieses Privilegium wurde von den nachfolgenden Kaisern und auch von Rudolf II. bestätigt. Nachdem dieser am 20. Januar 1612 gestorben war, wurde dessen Bruder Mathias am 19. Juni 1012 zum deutschen Kaiser gewählt. Die Juden wendeten sich hieraus an den neuen Kaiser, und zwar nicht blos um Bestätigung ihrer Privilegien, sondern auch um die Erweiterung derselben, und daß die Juden aus Frankfurt n i e vertrieben werden diirfen. Das Gesuch lautet: „Alls ist an Eu. König. Mäj. Ir Allervnderthanigist gehorsamblich vndt höchst flehentlichen Bitten, dieselben alls ein miltester vnd der Gerechtigkeit fürnemblich liebhabender König die geruhten zuvorderst obverstandtenes beygelegtes Priuilegium weiter dahin zu extendiren vnndt zu erleuttern wann ein Schuldtmann in der ordenlichen Bürgermeister Audientz der Schullden entweder durch seine Handtschrist oder an der obrigkeitlichen Documenten vberwiescn oder jnselber gutwillig geständig geweßen vndt dargegen einige Dilatori oder percmtorische Einredt nicht vorgewendt sondern nach ordtnung und Gewohnheit der Statt Frankfurt In sollichen fallen Herkommen incarciert werden da derselbe aber hernach erst ausflüchen einreden vndt Auszug vorzu Schutzen oder nennen würde, die sehen geschaffen wie sy wollen damit zumal in keinem weeg nicht gehört werden solle, Er habe dann zuvorderst und ante omnia dem Schulldtgläubiger die ganze Schulldt an Eapitall Jntressen u. Vncosten deren er also wie obstet ohne widerredt vberwiescn oder gestanden entweder wirklich bezallt oder genuegsam Eaution ohne einigen Verzug allsballdt zu zahlen geleist u. bestellt. Deßgleichen ob ein Jude einen Eoutract Schulldtbrieff vnd Versicherung vor der ordentlichen Obrigkeit zu Frankfurt aufrichten vud in den Bürgermeister Buch In eines erbaren Raths oder in der gerichtlichen Confeß oder Jnsatzbuch in der Gerichts Eantzeley auf formb vndt maß alles besagten Statt wolverordnete löbl. Reformation disponirt und heylamlich verordnet ad acta publica ineorporiren lassen vndt darauf Elag fürbracht und condemnatori Prtheil erhalten hat allsdann der Schulldtmann an das hochl. key. Eamergericht zun appelliren oder pronociren ehe und zuvor er die Zahlung haubtguets Interessen und Vncosten wircklich erstattet nicht macht haben und ob solliches geschehen darnach die erkante proreß ip.se jure nichtiges vnkräfftig vnd vnbündig sein vndt des ncchstes wiederumb cassiert und nichtig erclert werden sollen. Deßgleichen und fürs 3. damit die haubtsache wegen eingetretener Exceptio« der sonderlichen Priuilegien von abgesetzten disputat vnderscheiden vndt wie wircklich bei der Possession freyer Handtierung gewerb und Anlehen verbleiben mögen in diesem Fall der eingezogenen Schulldtman da er sich zur Schulldt bekant allsballdt bezallen oder genuegsame Versicherung in der Stadt Frankfurt thuen solle in benanter Zeit seine Schulldt richtig zun machen auch ehe vndt zuvor keinen Proreß weiter gestattet werden sollen, dann Er die Schulldt bezallt dargegen wir schuldig u. verpflichtet sein sollen, da die sachen entweder fiir andere gericht oder aber Euer k. Maj. selbst gelange solle zuvorderst Eaution zum rechten zu pracstiren vnndt gleicher gestalll zu leisten imnnaßen wir auch in obgesetzteu zwei fällen dergleichen Eaution zu praestiren allerdings erbietig sein. Vber daß und am 4. wann mehr angeregtes kahs. Ptiuilegia auch volgenden Punkt mit einverleibt worden, Nemblich daß kein Staudt im Reich vnder wetlich von altern hero Juden geseßen, die ire Synagogen Schulen auch versamblungen gehalten und deren in possessione gemessen ohne vorwissen oder bewilligung Eu. K. Niay. Dieselben nicht austreiben an Iren 0'eremonien verhindern oder sonst einiges eintrag thuen sollen noch wollen. Vndt dieweil vnder anders angeseßeneu Juden wir die Judischait zu Frankfurt von alters hero alle Zeit nicht alleine den Vorgang gehabt und noch haben sondern auch von vielen röm. Kays, vor andern in specie sein priuilegirt worden, daher» billich dieselbe in specie in diesen Puneten sollicher gestalt priuilegirt und befreyt daß dieselben so lang Juden Im Reiche wonen nicht sollen abgeschassi oder aber in Jrer wolher gebrachten Possession turbirt und belestigt werden. Aller vnderthünigistc gehorsambiste vndt SchulldtPflichtigiste Arme Gemeinde Judischhait zu Frankfurt." Rasch erfolgte die Erledigung dieses Gesuches, und schon Prag 12. Oktober 1612 erschien die Deelaratio, welche in allen Punkten den Wünschen der Petenten entsprach. Am 18. Juli 1658 wurde Leopold nach dem Tode seiner älter» Brüder zum deutschen Kaiser gewählt. Die Juden zu Frankfurt übersandten ihm hierauf durch ihren Abgeordneten Emanuel Beer die 400 fl. Kronsteuer mit der Bitte, ihre Privilegien zu erneuern. Das Geld wurde jedoch vom Zahlamte nicht angenommen, weil die Juden angeblich noch >>n Rückstände mit der Kronsteuer und dein Opferpfennig aus früherer Zeit waren. Emanuel Beer deponirtc zunächst die Summe und richtete an den Kaiser folgende Vorstellung: „Allergnädigster Kayser und Herr Herr u. s. w. Ew. kays. M. erstatte Ich Endesunterschriebener im Nahmen der gesambten Judenschafft zu Fft am Mayn allerunterth. Dankh, daß Ew. K. M. meiner Pralschafft ihre verliehene Prcvilegia rechten u. Stättigkeiten sambt deren Erleutherungen nach Ausweis; hiebey liegen Condusi sub. Int. a. in priori forma allergndst. zu bestättigen u. zu confirmiren geruhen wollen, welche kaysl. Gnad die gesambte Judenschafft zu Fft vmb Ew. k. M in allerunterth. Treue und Submission nach aller Möglichkeit zu bemerkt« jederzeit beflissen seyn wirdt, zu welchem Ende Ich dann auch gleich zween Tag nach er haltener Expedition der Eonfirmirten Privilegia bey seinen löbl Kays. Gralhoffzahlambt mich geziemendt angemeldet n. die Eron steuer, wie es von Vhraltenshero gebrauchig mit vier Hundt Gold guld zu erlegen u. abzustatten inich offerirt habe; Allermaßen damr besagte Judenschafft zu Fft vermög hiebeyliegendem kaysl Versicherungsbrieffs sub lit. B. Ein mehreres zu leisten keineswegs schuldig ist; Es hat aber löbl. ged. Kaysl Gralhoffzahlambt (weiß nicht aus was für Vrsach) die offerirte bezahlung der 400 goldguldeu Cronsteuer nicht acceptiren wollen. Damit nun aber mehr besagten Judenschafft zu Fft einige mora Hierinfalls nicht etwa zugemuthet werden mögen So »essster > feit anzri iache hal Abreiß r iambten üistler g ionsten damit ß Tuittlny bittend, ivcrk ob anffznnc ivcgs i> allerhöch m Fft i bero zu Also td »ntertha nuthst II Na< >urts u den Jud »iennig and die Jrankfu erlegte, »an dei nämlich Dei „G gesambtl Privileg »erwcigc 2ic iiod »ad Op lmfftc E »di enth and De turfft sä teil zu i ardentli, u. diesel ivorden. abgeord: Keiche r Tpferps > Eidlich Iireyheiti als Rk lassen, ' vorgebll belange: Ew. all mit 40t

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