Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 54 (1890)
- Issue
- Heft 18 (16.5.1890)
- Date
- 1890-05-16
- Page
- Seite 252 (sequence 4)
- Language
- German
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252 Ncophyten anbcrcvfcitS. Konsegucnt kann mir das keineswegs erscheinen, denn vom menschlichen Standpunkte genommen, muß auch der llteophyt mindestens einen Rest seiner früheren schlechten Eigenschaften nach der Taufe behalten, tvenn wir einmal glauben, daß das Jndenthmn generell verderblich wirkt. Diese Lehre predigen auch die Antisemiten in ihren schmutzigen Reimen, in ihren unsauberen Zeitschriften und in ihren lebensgefährlichen Versammlungen. Vom kirchlichen Standpunkte genommen ist das Festhalten an dem Jndenthmn nicht nur eine Verstocktheit, sondern auch eine göttliche Strafe, welche die Nachkommen derer betrifft, die das ihnen von dem Gotte der Liebe gebotene Heil zurückgewiesen haben. Wim soll aber dieser Gott der Liebe doch im Gegensatz stehen zu demjenigen Gotte, der nicht nur „Gnade erweist tausenden Geschlechtern", sondern auch „straft die Sünden der Väter an Kindern und Kindcskindern". Worin liegt dieser Gegensatz? Offenbar darin, daß der Gott der Liebe nicht straft bis ins dritte und vierte Geschlecht. Nun aber straft er die Nachkommen der ungläubigen Juden bereits seit sechzig Geschlechtern. Könnte dieser Gott der Liebe nicht die Absicht haben, seine guten Christen zu bessern, wenn er es den Juden so schlecht gehen laßt? Wenn man, wie dies in den Schriften der Judenmissionüre immer betont wird, in dem Schicksale der Juden eine nothwendigc Folge ihres Unglaubens sieht, so sollte man aus christlicher Liebe immer bestrebt sein, dieses Unglück ebenso zu mildern, wie man die Folgen der Unkultur bei den Negern und die Folgen der Sünde bei Trunkenbolden, Sträflingen und gefallenen Mädchen zu mildern sucht. Auf diese Weise wird das lebendige Beispiel christlicher Liebe die „Kraft des echten Rings" bethätigen und gewiß mehr Mission wirken als alle Tractatc und Predigten, wie auch Georg Schlosser in Gießen bei Besprechung von Delitzsch's „Ernste Fragen" hervorgehoben hat. Statt dessen aber sehen wir christliche Geistliche in hervorragenden Stellungen als Anschürer des pöbelhaften Hasses und Neides thütig, und wir lesen in den Werken berühmter evangelischer Theologen, wie z. B. in August Dorners „System christlicher Glaubenslehre", daß die Emanzipation der Juden ein Verbrechen an dem christlichen Staat gewesen sei. Muß da nicht einem Jeden von uns das Wort Luthers einfallen, daß er, wenn er als Jude geboren worden wäre und solche Beispiele vom Christenthum gesehen Hütte, „lieber eine San hätte sein mögen als ein Christ?" Das erste Erfordernis; der Judenmission wäre es, den Juden die Ucberzeugung beiznbringen, daß das Christenthmn die reinste Menschenliebe nicht nur lehre, sondern auch wirke. Sv lange das nicht der Fall ist, wird der liebertritt zum Christenthum jederzeit vereinzelt bleiben, und diese vereinzelten Fälle, bei denen oft zum mindesten der Verdacht bestehen wird, daß rein äußerliche Beweggründe dazu mitgewirkt haben, werden eher auf die Ohnmacht christlicher Ueberzeugungskraft, als auf das Gegentheil schließen lassen. Am allerwenigsten aber wird der Stolz auf solche Erfolge gerechtfertigt sein, wenn man sieht, welche Männer die protestantischen Kirchen an die römische verloren haben. Graf Stolberg, Gräfin Hahn-Hahn, Kardinal Manning und die große Zahl minder bekannter protestantischer Apostaten, welche die Jesuiten in ihren Traktaten ihrerseits wieder als Beweise für die überzeugende Macht der katholischen Kirche paradiren lassen, wiegen nicht nur einen Adolf Saphier, einen Israel Pick, einen Josef Rabbinowicz und andere Heilige des Instilulmn judaiaiin, sondern selbst einen Kirchenvater wie August Neander auf. Ganz im Gegentheil darf sich auch dieKirche bas Wort des so viel gelästerten Talmud merken: „Die Neophyten sind ein Aussatz am Leibe Israels." (Kidduschin 7o, 1>.) 3itt* Geschichte der Änden in Frankfurt a. ill, Bon Prof. Dr. G. Wolf in Wien. Wie bekannt, ertheiltc Kaiser Karl V. den Juden in Deutschland und im Elsaß, Speier 3. April 1544, Privilegien. In gleicher Weif erhielten auch die Inden in Frankfurt a. M Privilegien. Die Jude» in Frankfurt nahmen nämlich eine besondere Stellung ein. da Frankfurl schon in alter Zeit ein bedeutender Ort und eine der Residenzen Karl» des Großen war. Nach dem Vertrage von Verdun 843 wurde es die Hauptstadt des ostfränkischen Reiches, und seit der Wahl Friedrichs I, Barbarossa, 1152, Wahlstadt der deutschen Könige, was die goldem j Bulle 1330 bestätigt. Nicht minder bekannt aber ist es, daß die Privilegien der Inden, wenn ein neuer Kaiser den Thron bestieg, neuerdings tonfirmul werden mußten, und wie hinzugefügt werden muß, galt dies nktit blos von den Privilegien der Juden, sondern von Privilegien überhaupt. Die Privilegien der Juden unterschieden sich jedoch dadurch von anderen, daß der Landesfürst selbst, wenn es ihm angemesse» erschien, sie, sei cs direkt oder indirekt unter irgend einem Vorwände oder ohne .Vorwand, außer Kraft setzte; oder das Volk oder dir Bürger u. s. w. setzten sich über die Privilegien, welche die Juden hatten, hinweg. Die Juden konnten dann endlos prozessircn, um wieder zu ihrem Recht zu gelangen. Nicht selten kam es auch vor, daß Mandate des Kaisers unberiicksichtigt blieben, da die Maäii des deutschen Kaisers insbesondere in den letzten Jahrhunderten keine bedeutende war. Dieses vorausgeschickt, haben wir Folgendes zu berichten. Nach der Polizeiordnung Kaiser Karls V. mußten Verschreibungen tum Obligationen zwischen Juden und Christen von der Obrigkeit de- Ortes, in welchem der kontrahirende Christ wohnte, ausgefertigl werden. Die Juden in Frankfurt waren von einem derartigen Vorgänge befreit, und konnten ähnliche Obligationen ohne Intervention der Ortsobrigkeit ausgefertigt werden. Unter dem Nachfolger Karls V., unter Ferdinand t., erließen jedoch Landesobrigkeiten angeblich auf Grund kaiserlicher Ermächtigung Befehle des Inhaltes, daß überhaupt Niemand auf Pfänder leibe, noch sonst in irgend einer Weise Geld vorstrecke bei Verlust der Forderung. Die Juden in Frankfurt richteten daher ein Bittgesuch (präsentirt 4. August 1561) an den Kaiser um Aufrechterhaltuug ihrer Privilegien. Der Wortlaut des Gesuches ist: „Aller Turlauchtigister, Großmechtigister unüberwindlichster Römischer Kayser u. s. w. Aller genedigister Herr, Euer Rö. kay. Majest. bitten wir aller uuderthenigist nachfolgend Unser vnuermaidlich Notturfft vnnd oblige» aus angeborncr guethe on Verdruß anzuhören vnnd vnns darüber mit Kayserlichen gnaden zu erscheinen. Nachdem Kayser Karl hochsüligister gedächtnuß, vorscheiuer Jare ain Policey-Ordnung aufgericht, vnnd dar Innen Maß gegeben wenn er mit allerlei) Contracten zu halten vnnd in derselben Ordnung vnnder anderen geordnet, daß die Verschreibungen von obligatiouen zwischen den Juden und Christen vor der Obrigkhait dcß orts darunter der coutrahirendt Christ geseßen aufgericht werden sollen und selbige» allein» dem einfältigen Mann zugnethen damit dcrselbig nit vcrvortheilt werde :c. — haben darauf wir wonhafft Judischbait zu Frankfurt Sr. Rö. Kay. Majestät aller vnderthenigist Er Inert wenn ain Ersamer Rat daselbst zu Frankfurt zuvor aine Erbare j wolbedachte Ordnung aufgericht und publiciert hatt, dardurch aller j haimblichen Betrug und verforthailnng abgeschnitten und niemals! beschwürt werden moegte. Mit dem anhang das offtmals anhegliegc! Personen von Bürgern Kauffleuthen und andern hohehns und niederestandts Ir daran In gus aller] mucrmögl rund der gemaincn aber wir ' gerichtliche dadurch t Jerhalbcn gürsehunc gebet vnu ,\n kays. 1 oder Judi »ckandts onfrichtigl i! nt) was Handlung weyß Im werden si aus nach glaubwird Wien Satzung gelaßen 1 wltiglich d m glaubw obrigkhait mit) Jreyl >Hanen sä 'olle bei r Bunt denen wir '3)1° geschi ßlbcn Jü onus geh derselben! daher nei ''lachteil i möchte ui mt Enr \ brlffcr bu l'ar. Ro. imi liegend eicwein i! luttern? uhuober Imitat on d amit w brcyhaitei aufrichtige darumb l böchstem ) ">lcr gebi wir vnns vnnd thu tclgendt h