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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1890-05-09 · Heft 17 (9.5.1890) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
54 (1890)
Issue
Heft 17 (9.5.1890)
Date
1890-05-09
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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54. Lahrgang. Nr. L7. Berlin, Mai 1890. Der GemeLn-ebote. HZeilclge zur „Allgemeinen Zeitung öes Iuöenthurns". Berlin, 6. Mai. In der Stadkverordnetensitzung am 1. Mai ist die uor einiger Zeit angeknndigte Interpellation betreffend das Gebühren der Schul Vorsteherin Agnes von Schmidt zur Besprechung gelangt. Ter Verlauf der Verhandlung war folgender: Die Stadtverordneten Dr. Langerhans, Meyer I, Degmeier, Friederici und Hnth hatten folgende Anfrage an den Magistrat gerichtet: „Die Zeitungen berichten, daß, nach einem Briefe der Vorsteherin einer höheren Töchterschule, Fräulein Agnes von Schmidt, Halleschestraße 20, diese sich im Laufe des verflossenen Winters anläßlich einer Anfrage der Behörde verpflichtet habe, hinfort nur noch christliche Schülerinnen aufzunehmen. Ist dem Magistrat von der berichteten Thatsache etwas bekannt? Event. was gedenkt derselbe in dieser Sache zu thun?" Die Begründung der Interpellation führte der Stadtverordnete Iustizrath Siegmund Meyer in folgender Rede (laut Stenogramm): Meine Herren! Nor einigen Wochen ging durch alle Zeitungen der Brief einer Schulvorsteherin, des Fräulein Agnes von Schmidt, der allgemeines Aufsehen erregte, imb an diesen Brief knüpft unsere Anfrage an. Dieser Brief lautet, soweit er hier interessirt: „Zn meinem Bedauern muß ich Ihnen bezüglich des Eintritts Ihrer ileinen Tochter in meine Schule folgende Mittheilung machen: Als die Behörde im Lause des letzten Winters eine definitive Entscheidung betreffs der Aufnahme jüdischer Schülerinnen von mir verlangte, habe ich mich derselben gegenüber verpflichtet, hinfort mir christliche Schülerinnen aufznnehmen. Sollte Ihr Töchterchen getauft sein, oder sollten Sie die Absicht haben die Kleine taufen zu lassen, so würde ich sie also herzlich gern in meine Schule anfuehmen, muß dies aber ablehnen, wenn das Kind in der jüdischen Religion erzogen werden soll." Demnächst schreibt Fräulein v. Schmidt, es wären in der Nähe noch Nvei gute Schulen, in denen das Kind gute Aufnahme finden würde. Nt. H.! Wir haben hier an den Magistrat die Anfrage gerichtet, ob und inwieweit die Thatsachen, die in diesem Brief enthalten sind, wahr sind, eventuell welche Maßnahmen der Magistrat nach dieser Richtung hin zu treffen gewillt ist. Sie wissen Alle, daß dieser Fall nicht der erste ist, daß wir bereits einen Vorläufer gehabt haben, der allerdings nicht so kraß war, wie der vorliegende. Aber gerade deshalb und weil zu befürchten steht, daß dieser Fall noch Nachahmung finden tonnte, meinten wir, daß die Bürgerschaft allen Anspruch daraus habe, die Sachlage und die Rechtslage klar dargestellt zu sehen. Ni. H.! Anfänglich hatte ich Bedenken, ob es gerade für mich noeckmäßig sei, das Wort in dieser Angelegenheit zu ergreifen, oder ob es nicht wirksamer wäre, wenn es von anderer Seite geschähe. Ich meine aber, man verargt es keinem Katholiken, daß er die Rechte der Katholiken wahrnimmt, und in meiner doppelten Stellung als Mitglied dieser hohen Versammlung und als erster Vertreter der jüdischen Geuieinde glaube ich vorzugsweise die Verpflichtung zu haben, eiuzutreten, wenn es sich darum bandelt, daß die Rechte jüdischer Mitbürger gekränkt sind, und zwar, wie es nach dem Briete den Anschein hat: unter Mitwirknng des Magistrats. M. H.! Der Inhalt dieses Briefes lehnt sich zu eng an die Stöcter'sche Agitation an, intb die Motive zu diesem Briefe finden Sie in den Verhandlungen, welche einige Tage später im Abgeordnetenhause stattgefunden haben. Als Herr Stöcker seine Agitation begann, waren es die unterfteu Schichten der Bevölkerung, die seinen Anhang bildeten. Erst später, als man glaubte, daß dem Reichskanzler der Antisemitismus als Kampfmittel genehm sei, verbreitete er sich über große uub weite Kreise der Bevölkerung, imb auch viele von denen, deren Namen weithin bekannt waren, traten bei. Inzwischen, obwohl diese antisemitische aushetzende Bewegung hier in Berlin fortdauernd stattfand, obwohl den widerwärtigsten Pamphlets der Straßenverkanf gestattet war, schien ein Stillstand einzutreten, und offenbar war die Bewegung eine rüäläilfige. Das konnte nun selbstverständlich Herrn Stöcker nicht passen, und er benutzte seine Stellung als Abgeordneter, um von Neuem die Einschränkung der garantirten Rechte der Inden anzuregen und von Neuem die Judenfrage aufs Tapet zu bringen. Diesmal waren es die höheren Knaben - Schulen und was uns gerade heute beschäftigt, die höheren Mädchen-Schulen. M. H.! Worin bestand denn nun die Beschwerde des Herrn Stöcker, und worauf ging denn dasjenige, was er wolltet Er wollte bezüglich der höheren Lehranstalten eine Beschränkung des Schulbesuchs der jüdischen Kinder, und er begründete dies damit, daß das Kontingent der jüdischen Kinder ein viel zu großes wäre; in Betreff der Töchterschulen sagt er Folgendes: „Der jetzige Zustand fuhrt uns einer Art von Verjudung der höheren Töchterschulen entgegen." M. H.! Unsere Stadt giebt jährlich Millionen aus, um die Bildung weitesten Kreisen zugänglich zu machen, und den Juden niacht Herr- Stöcker einen Vorwurf daraus, daß sie lernbegierig, daß sie strebsam sind, ja, daß selbst die Unbemittelten die alleräußersten Opfer bringen, um ihre Kinder mit möglich vielen Kenntnissen aus.zustatkeu. Was der geschmackvolle Satz bedeuten soll, daß die Töchterschulen ihrer Verjudung entgegengeführt werden, wird wohl sehr Vielen nicht klar geworden sein. Es ist unstreitig, daß das Kontingent der jüdischen Zöglinge in manchen Anstalten ein unverhältnismäßig großes ist. Ich glaube aber, wenn man die Dirigenten dieser Schulen fragen wird, ob die jüdischen Zöglinge an Strebsamkeit, an Wissen, an Kenntnissen mtb vor allen Dingen au Sittlichkeit durchschnittlich der: anderen nachstehen, so wird die Antwort verneinend ausfallen; wenn mau dieselben Dirigenten fragen würde, ob das Niveau der Schulen gesunken ist, so wird die Antwort in gleichem Maße verneinend sein. M. H.! Der Herr Abgeordnete Cremer hat ein überraschendes Motiv beigebracht für die geplante Ausschließung des Eintritts jüdischer Mädchen in die höheren Töchterschulen; aus anthropologischen Gründen, meinte er, sei diese Ausschließung empfehlenswerth. Er hat aber mit Rücksicht aus die Tribünen die nähere Ausführung unterlassen. Wim, Herr Cremer hätte von Fräulein v. Schmidt lernen können. Fräulein v. Schmidt sagt ausdrücklich, wenn das jüdische Mädchen sich taufen ließe, so würde sie es herzlich gern aufnehmen. Die körperliche Beschaffenheit, welche durch die Taufe nicht geändert wird, ist für sie also ohne Einfluß. Die Herren Stöcker, Cremer und Konsorten thun gerade io, als ob wir gar keine Verfassung hätten, als ob es sich nicht um ein Recht, sondern um eine Gnade handele, die jeden Augenblick zurüctgenommen werden könne, als ob kein Reichsgesetz existirte, welches allen Konfessionen die gleichen Rechte garantirt, und als ob wir keine landrechtlichen Bestimmungen hätten, wie die im § 10 Tit. 12. Th. I I. A. L. R. : „Niemandem soll wegen Verschiedenheit des Glaubensbekenntnisses der Zutritt zu den öffentlichen Schulen versagt bleiben." Klarer kann keine Bestimmung sein. Allerdings citirt auch Herr Stöcker die Verfassung, aber die Herren setzen sich leicht über solche Schwierigkeiten hinweg. Wenn man dergl. Verhandlungen liest, so wllte man nicht glauben, daß man sich im Landtag von 1800, sondern im vereinigten Landtag von 1847 befindet, der über die Rechte der Juden verhandelte. Aber auch da war das nicht möglich. Ich habe von 1840 — 1848 das Gymnasium besucht, welches damals unter der Leitung des Direktors Kramer stand, gewiß eines frommen Mannes, der allerdings die Frömmigkeit nicht auf den Lippen, sondern im Herzen trug. Niemals ist mir von den Schülern oder Lehrern eine Zurücksetzung zu Theil geworden, und auch von meinen Kindern, die die höheren Schulen besucht haben, hat niemand darüber klagen können. Dieser Unfriede in den Schulen existirte gar nicht, wenn nicht der Antin'mitismus künstlich gezüchtet wird, wenn man nicht von Grund aus und systematisch die Gemüther der Kinder zu vergiften sucht. Für die öffentlichen Schulen, meine ich, kann nach den klaren gesetz-

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