Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 54 (1890)
- Issue
- Heft 17 (9.5.1890)
- Date
- 1890-05-09
- Page
- Seite 239 (sequence 3)
- Language
- German
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239 welcher Z-remden glich ist,; es soll Gewebe ans der vrrthnm, miß und verkürzt die weit eigene, Bielfaä, ch, jede) e andere lveniger )en sind, lheit der beit und 1). Ullv chtet der lnas bei , wo der lögen sie ich nicht, sie and) wir o )ast bei) Solche- 'lieligion nfall der geistigeirdische) Religion, r solche) nd keine wir, das', nttlichten I» ihr Andacl» as Greis [feit »nd hr fjabeii ufflebeu ■ ben »ich> le Sööltcv wandeln ') ist die izig und hat den eise und : gütige ir seine» n. Wer ingenden Nibelungen-Hort, zum Unheil für Andere und für den Träger selbst.; in Wahrheit aber ist er ein lebendiges geistiges Wesen, das den Träger beseelt, wenn es von dessen Gedanken und Gefühlen belebt wird. Ja, unsere Religion ist unser Kops und unser Herz. Glaubt nur immer, liebe Glaubensgenossen, daß wir das auserwühlte Bott der Religion sind: das soll aber nicht heißen, daß wir an Kopf und verz auserwählt wären, sondern nur, daß unsere Religion, wenn sie recht gedeihen, gesunden, erstarken sollte, wie sie kann und wie sie auch muß und soll, vom gebildetsten Kopfe »nd dem reinsten und iebevollsten Herzen genährt und begeistert werden müßte. Und nun: wird sie das bei euch? das fragt euch Tag iiir Tag! Die Iudendetmtte in der Berliner Ätadtverordueten-Versammlung. Berlin, den :>. Mai. An dem Himmel unseres sozialen Lebens lagern schon lange genug schwarze Wolken und hemmen den freien Blick zum Lichte. Naturgesetz ist es, daß Wolken sich zu Gewittern zusammenballen, daß der Donner sich hören lassen und die Blitze einschlagen müssen. Tas ist gut; denn die Gewitter reinigen die Luft und die Blitze erleuchten, wenn auch grell, das Dunkel. Durch die Zeitungen geht >ente die Nachricht, daß ein Blitzstrahl in den Sitzungssaal des Berliner Magistrats eingeschlagen habe. Ties ist ganz natürlich gemeint, och auch bildlich können wir die Antisemitendebatten, in welchen illerorten das verdunkelte und nach Wiedergetvinnnng des Lichts cingende Rechtsbewußtsein sich entladet, als solche reinigende Gewitter betrachten, und auch ein Blitzstrahl dieser Art hat in de» Sitzungsaal der Berliner Stadtbehörde eingeschlagen. Die Angelegenheit der Schulvvrstcherin Agnes v. Schmidt ist bekannt; nicht minder, daß dieselbe zum Gegenstand einer Interpellation » den Berliner Magistrat und dessen Schuldeputation gemacht »erden tvürde. Das Letztere ist nun am jüngsten Donnerstag geschehen, und die Leser dieses Blattes finden an anderer Stelle die ausführliche Wiedergabe der Verhandlungen. Daß das Resultat der Interpellation und der sich daran knüpfenden Debatten zu einer formellen Rechtfertigung der städtischen Behörden ihren würde, war bei dem gerechten Geiste, welcher in der Verwaltung der Reichshauptstadt allenthalben sich kundgiebt, zu erwarten. Aicht ininder stand es bei allen Einsichtigen fest, daß der genannten Tchulvorsteherin und ihren Helfershelfern die wohlverdiente moralische Jerurtheilung nicht erspart bleiben wiirde. Nach diesen Richtungen dm würde also die Verhandlung kaum etwas BemerkenSwerthes ieten. Zwei andere Punkte dagegen sind es, die besonders hervorgehoben tu werden verdienen, und der eine wenigstens ist erfreulicher Natur. N ist dies der Umstand, daß jüdischerseits endlich einmal mit dem ialschen Prinzip, Andere für uns reden zu lassen, in gründlicher Weise gebrochen worden ist. Bisher pflegten diejenigen Juden, tvelche in Deutschland als Mitglieder gesetzgebender oder sonstiger öffentlich berathender Körperschaften Zeugen von Debatten antisemitischen Inhalts waren, >ich in der wenig beneidenswertsten Rolle der stummen Dulder zu gefallen und den christlichen Gesinnungsgenossen die Berlheidigung ihrer verfassungsmäßigen Rechte zu überlassen. Es mag dies einen überaus hohen Grad von Zartgefühl bekunden; indes; — weder ist ein solches Vorgehen den berechtigten Interessen der Angegriffenen entsprechend, noch pflegt eS von den Vertretern anderer Gemeinschaften geübt zu werden. Oder will es uns nicht natürlich erscheinen, daß bei Fragen, welche die ärztlichen Interessen berühren, zunächst der Arzt, bei agrarischen Fragen der Landtvirth, bei juristischen der Jurist das Wort ergreift? Genau ebenso ist bei Angriffen auf jüdische Interessen zuallererst der Jude berufen, seine Stimme zur Abwehr zu erheben. Daß er nicht in seiner Eigenschaft als Jude zum Mitglied der betreffenden Körperschaft gewühlt ist, darf ihn ebenso wenig hindern, wie Jene, daß sie nicht in ihrer Eigenschaft als Aerzte, als Landwirthe, als Juristen, sondern lediglich als Menschen mit gesunden Anschauungen ihr Mandat erhalten haben. Die Bertheidigung einer bestimmten Gruppe liegt zunächst dieser selbst ob; erst wenn keine berufenen Vertreter derselben auf dem Kampfplatze sind, dürfen Andere an ihre Stelle treten. Sagte doch noch kürzlich in einer der Kammern ein konservativer Abgeordneter, als die Judenfrage aufs Tapet gebracht wurde: Es scheine ihm kein verfassungsmäßiges Recht der Juden verletzt; tvürde dies aber geschehen, so glaube er, daß die Jliden Manns genug seien, um sich selbst zu vertheidigen. Nun, es ist ein bleibendes Verdienst des Herrn Justizrath Meyer, des Vorsitzenden der Berliner jüdischen Gemeinde, daß er dieser Erwartung entsprochen hat, daß er als der Erste in der Berliner Stadtverordnetenversammlung seine Stimme erhoben hat, um auf das Nachdrücklichste die Rechte seiner Glaubensgenossen zu wahren, wo die Vermuthung einer Beeinträchtigung dieser Rechte vorlag. Wir wollen hoffen, daß sein Beispiel Nachahmung finden werde, sobald — was unausbleiblich scheint - im Deutschen Reichstag die Gegner der Gleichberechtigung ihr Müthchen an Juden »nd Judenthum zu kühlen versuchen werden. Mögen dann die Abgeordneten, tvelche der Zufall der Geburt zu berufenen Vertretern unserer Rechte gemacht hat, ben gleichen Mannesmnth zeigen und sich erinnern, daß es dem tapferen Manne nicht ziemt, auf die Hilfe Anderer z» bauen, so lange er selbst wehrhaft ist. Daß aber die Gefahr einer solchen Verletzung unserer Rechte vvrliegt — das ist das andere und tiefbetrübende Resultat, welches die Verhandlung der Berliner Stadtverordneten ergeben hat. Der Vorwurf, von welchem die Berliner städtische Schuldepntation sich gereinigt hat, eine verschiedene Behandlung der Schülerinnen je nach ihrer Religion zu begünstigen, er ist bisher unwiderlegt auf dem Provinzial- Schul-Kollegium von Brandenburg haften geblieben. Alan erwidere nicht, daß eine Anfrage, wie Jemand sich in einem vorkommenden Falle benehmen wolle, noch kein Fingerzeig oder Rath sei. Wie die Sache hier liegt, trifft eher das Gegentheil zu. Oder sind es bloS Gründe der Neugierde gewesen, aus denen das genannte Kollegium die Umfrage an die Mädchenschulen betreffs der Zahl der jüdischen Schüler, die noch Aufnahme finden können, gehalten hat? Was berechtigte denn die Behörde überhaupt zu der Annahme, daß die in Frage kommenden Schulvorsteher einen Unterschied zwischen ihren Zöglingen nach Konfessionen würden machen wollen, zumal es sich durchweg um solche Schulen handelte, welche von vornherein nicht als konfessionelle gelten wollten. In der That, hier stehen wir vor einem Problem, dunkler als jenes, warum wohl Eltern ihren Kindern, welche durch die Zugehörigkeit zu ihrer Religionsgemeinschaft auf einem gefährdeten Posten im sozialen Leben stehen, eine wissenschaftliche Erziehung angedeihen lassen und ihnen auf diese Weise ein Gut sichern wollen, welches durch keine noch so starke antisemitische Strömung ihnen entrissen werden kann. U