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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1890-05-02 · Heft 16 (2.5.1890) · p. Seite 231

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
54 (1890)
Issue
Heft 16 (2.5.1890)
Date
1890-05-02
Page
Seite 231 (sequence 7)
Language
German
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231 Schwert, rch rohe» Spanien, :r Inden, Ländern lteiche des a, bei ge lnrkundcu fache auf: itivcn ge tharina!, icksichtslos jüdischen dieselben nner weil chaft der me Gese!.; en Kirche ni. Aber trug niw schließuug > in keiner timmnna. träfe und eines so rausamen hmmg 31; it die 23c rer (2m inten und klipp und r auf die Iben eine (alle, wo ü, wolle» be in die des Ge nekapitä» netäpitän eser, weil Aästerimg rin 2lnno )t hervor, und zwar i weiterer »ig einer desselben ine gegen rnssischcn it andern ndenthlim von denn es konnte es mich führliche» Bericht zu erstatten. So blieb es denn nnanfgeklärt, ob die gegen Baruch Leibow erhobenen Beschuldigungen in der That gerechtfertigt waren. Aber auch beziiglich der Hauptanklage — der Proselytenmachcrei gegen denselben und der Gotteslästerung gegen den Marinckapitän — fand düs Justizkollegilnu die gegen die beiden Leute gerichteten Beschuldigungen für nicht vollständig erwiesen. Deshalb hielt cs für geboten, die Untersuchung noch durch die Folter zu ergänzen; denn ohne dieses grausame Verfahren erklärte jene hohe Gerichtsbehörde es für unmöglich, ein „gerechtes Urtheil" (!) fällen zu können, zumal es sich hier um die entsetzliche und furchtbare Strafe des Feuertodes „ohne jegliche Gnade" handele. Während der Senat dieses „Hilfsmittel" billigte, sprach sich die Kaiserin gegen die Anwendung dieser grausamen Prozedur aus, damit nicht etwa auf diese Weise die ganze Sachlage verdunkelt und den 'Angeklagten 2lnssagen erpreßt würden, welche einen weiteren 'Aufschub der Angelegenheit nach sich ziehen könnten. Von diesen Beweggründen geleitet, wurde von der 'Anwendung der Folter bei den beiden 2lngeklagten zwar Abstand genommen, jedoch unterwarf man dieselben einem in jener Zeit gebräuchlichen, mit „Gliederausstrecken" verbundenen Kreuzverhör. Tie Folge dieser nicht minder grausamen Prozedur war, daß Leibow und Wosnigyn, welche Beide früher jegliche Schuld läugneten und nichts zugaben, nunmehr die widersprechendsten Aussagen machten und sich gegenseitig desjenigen ziehen, ivessen man sie anklagte. Natürlich trugen die so zu Stande gelommcncn und auf dieses nicht minder entsetzliche Verfahren gestützten 'Aussagen den Stempel eines erpreßten Geständnisses. Das Merkwürdigste bei dieser Anklage war aber der Umstand, daß vor Allem die in die 'Augen springenden Beweise der Bekehrung des Marinekapitan Wosnigyn fehlten. — Dies war auch der Grund, weshalb das Justizkollegium sich ivcigerte, das Urtheil zu fällen. Da indes; diese hohe Gerichtsbehörde von oben gedrängt wurde, wie der Thatbestand auch sei, die 'Angeklagten zu verurtheilen, so war sie geuöthigt, alle nur möglichen Schliche und Kniffe hierzu in 'Anwendung zu bringen, die aber nur aus Sophisterei hiuausliefcn und dazu beitrugen, die ganze Sachlage noch mehr zu verdunkeln. Nachdem nämlich das Justizkollegium zur Ueberzeugung gekommen, daß der Marinekapitän Wosnigyn „aus eigenem 'Antrieb", also ohne jeglichen Einfluß und Ueberreduiigskiinste des Juden Baruch Leibow zum Judeuthum übergetreten war, Hielt es diese Behörde dennoch für möglich, und zwar in direktem Widerspruche mit sich selbst, genannten Leibow zum Feuertode zu verurtheilen, weil er angeblich den Marinekapitän doch (!) zum Judenthum bekehrt habe. Was de» Angeklagten Wosn igyn betrifft, so verfiel er eigentlich — nach den Ergebnissen der llntersuchung — nicht dem qualvollen Feuertode, vielmehr mußte er in diesem Falle, wie es das Gesetz forderte, unter besonderen Tchirin und Schutz der Geistlichkeit gestellt werden. Indes; erkannte es das Justizkollegium dennoch für Recht, auch Wosnigyn zu verbrennen, eine Strafe, die nur dann über ihn liätte verhängt werden dürfen, wenn er ans „eigenem 'Antriebe" zum Judenthum übergegangen wäre. Doch blieb es — entgegen aller Gerechtigkeit — trotzdem bei dem gefüllten Urtheil, die beiden Angeklagten dem Feuertode zu weihen, „damit", wie es in den Akten heißt, „die inuvisseuden Leute nicht mehr von der orthodoxen Kirche abfallen". Nachdem nlin dieses Endurtheil der Kaiserin 'Anna Jwaunowiia vorgelegt worden war, fügte sie eigenhändig Folgendes hinzu: Ta sich der Mariuekapitän Wosnigyn der Gotteslästerung, der Jude 'Baruch Leibow der Proselytenmacherei für schuldig (!) erklärt haben, und da es nicht geboten sei, daß diese gegen beide Angeklagten in Betreff der Beschuldigung dieser Verbrechen schwebende Untersuchung noch länger fortgesetzt und zu keinem Ergebniß geführt werde, damit der Gottesläster Wosnigyn und der Proselytenmacher Baruch Leibow nicht auch noch'Andere verführen, so sollen Beide auf Grund Unserer Majestätsrechte verbrannt werden, damit — einmal ein Exempcl statuirt werde".- Dieser Fall, den wir hier, gestützt auf die gelvisscnhnfte Quellenforschung Gradowsky's, vorzuführcn versuchten, bildet, als einzig und allein in seiner Art in Rußland dastehend, eines der dunkelsteii Blätter in den Anilaleu der Kulturgeschichte dieses Landes. U Nie reichsten Schriftstellerinnen. Von Gustav KarpeleS. (Schluß.) Ich komme zu dem deutschen Zweig der Familie, „deren Entstehen, Fortgang, Wachsthum und Einwirkeu auf die Gestaltung der politischen und sozialen 'Verhältnisse nicht blos Eliropas, sondern der ganzen Welt, ein Ereignis; so imposanter Natur ist, daß die Geschichte aller Zeiten und Völker hierfiir kein 'Analogon bietet;" so lautet ja wohl der stereotype Eingangssatz zu sünnntlichen Biographien der Rothschilds. Da tritt uns zunächst eine Schriftstellerin entgegen, von deren Schriften ich zu meiner Beschämung nichts zu sagen weiß, als daß sie existiren. Kein Katalog und keine Litteratnrgcschichte nennt sie, nicht einmal das kompendiöse Werk von H. Groß über Deutschlands Schriftstellerinnen. Louise von Rothschild in Frankfurt a. M. ist die Verfasserin, eine Dame, deren humanitäres Wirken der deutsche Kaiser 1871 durch Verleihung des Louisen-Qrdens geehrt hat. Ich kan» nicht einmal sagen, welche Themata diese Schriften behandeln, aber genug, sie existiren. Desto mehr kann ich von der literarischen 'Arbeit einer Tochter dieser hervorragenden Dame berichten. Ein kleines anonym herausgegebenes Büchlein, das vor einigen Jahren bei E. L. Morgenstern in Leipzig erschienen, hat durch ein glückliches Ungefähr mich auf den Namen der 2lutorin gebracht und zu weiteren Nachforschungen über die Schriftstellerinnen des Hauses Rothschild veranlaßt. „Briefe au eine christliche Freundin", so lautet der auffallende Titel des Buches, dessen Herausgeber, der ehemalige Frankfurter Rabbiner Leopold Stein, inzwischen auch das Zeitliche gesegnet hat, allerdings im höhen 'Alter, indes; Elementine von Rothschild, seine Schülerin und die Schrcibcrin jener Briefe, schon in ihrem zwanzigsten Lebensjahre von dieser Erde geschieden, eine R'ose, geknickt, eh' der Sturm sie entblättert! Nach ihrem Tode 18t>."> wurden die Briefe von der Familie gesammelt und als Manuskript in deutscher und englischer Sprache herausgegeben. Im Buchhandel sind sie erst nach etwa zwanzig Jahren erschienen. Sie handeln von dem Missionswesen, der Erbsünde, von der Versöhnnng, der Messiaslehre, der Erwählung Israels, der Liebe zur jüdischen Religion, und sind durchweg von lauterster Frömmigkeit, einem tiefsinnigen Gemüth und reiner Hunianitüt erfüllt. Esther, so nennt sich die Schreiberin, ist eine begeisterte Jüdin, und Ellen, die 2ldressatin, eine glaubenStrcue Christin. „Theile mir 'Alles, was Du an meiner Religion oder an ihren Bekennern beanstandest, offen mit, und ich verspreche Dir nochmals, alle Fragen getreu zu beantworten," so bittet Esther im ersten Briefe. Tie folgenden sind nun die 'Antlvorten auf alle Fragen und Klagen der Freundin; sie zeigen ein tiefes Berständniß religiöser Fragen, einen reichen Geist und ein edles für alles Schöne und Menschliche glühendes Herz. L ' L

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