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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1890-04-11 · Heft 13 (11.4.1890) · p. Seite 195

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
54 (1890)
Issue
Heft 13 (11.4.1890)
Date
1890-04-11
Page
Seite 195 (sequence 7)
Language
German
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wrneneid tenb und n. Daß > Festtag l religiös worden. der Gc- >ig" oder lngsweisc ierhaupt, und den, Aber der der Gocbot de» Notizen esondern, über daerbot de» mild der uhetagcn rrlaubtcs Methode wir sind clche auf at. Mit der fort niß und oeseiitliw scharfen ist und ngt, aut ertiefllng Ztürmeu rbotcnen ng nichi ieschichtc, alsdann teilt eine l Lause Kiiforbeäequemt. er gen lui Seiten-:- mhaftem iem Au liegt, hätigkeii d mir Ehajim *; Maq. 806 etugehalten lsidenten d Stelle l Augen an den religiösen Ruhetagen sicher für die Rechts gleichheit der Juden mit den christlichen Glaubensbekennern nach sic') ziehen würde, —■ anDiicf) gegenüber der Erkenntnis;, daß es sich um das Bedürfniß der i^sammtheit'), um das Interesse des großen Ganzen, um das t^iemeinwohl handelt, darf nichts unterbleiben, was eine Versöhnung non Lehre mtb Leben herbeizuführen geeignet erscheint. An diesem ucrjöhnungswerk muß jedoch auch das Staatsgeien fernerhin Mitarbeiten, das bereits heute so viel beglückende Achtung v w denn jüdischen Glauben athmet und so viel dankenswerthe Rücksichtnahme auf berrrbtigte Wünsche seiner Bekenner dem Richter elnpfieh.t"). Aus dem mmchem Begriff der Berücksichtigung muß sich im Fortschritt der;Uil und im Widerschein wachsender Bildung und Gesittung die n kennbare Gestalt einer sichern, ausdrücklichen Vorst irift erheben, mild)c den jüdischen Bekenner, der im Dienste des Staates zugleich and) Treue im angestammten Glauben bekundet, wohlwollend schützt and begünstigt. Gewiß, die religiösen Ruhetage des Judenthums '!!'d nicht Feiertage in reichsgesetzlichem Sinne und tonnen daher nur;i dem Maßstabe gemessen werden, der für die Katholitn: in Preußen;. B. in Bezug auf das Allerheiligeufest, oder für die Protestanten;; Baiern hinsichtlich des Eharfreitags Geltung hat. ^iese Feiertage inbehren des Kriteriums der „Allgemeinheit"; sie bestehen nur für lne einzelne Konfession und „bleiben rechtlich auch dann unerheblich, nxim beide Parteien der feiernden Konfession angehören." Nur Rück- 'lebten der Billigkeit und Schonung der religiösen Gejühle erscheinen liier wünschenswerth, ltnb diese werden durch eine Verfügung des stusuznünisters vom 12. April 1850 ausdrückli h ungeordnete l^'leichwohl stehen die jüdischem Glaubensbekenner lies im Nachtheil, nxil keiner der von ihrer Religion gebotenen Ruhetage vor dein -Kriterium der „Allgemeinheit" besteht. Weder Sabbath, noef) Fest nnd in reichsgesetzlichem Sinne allgemeine Feiertace, und immer und überall sind au denselben Rücksicht und Schonung des Richters allein iu'fthnmonb. Mögen wir daher noch so viel wob.wollendes Eutgegenlonunen dankbar zu verzeichnen haben, so sind doch die zahllosen Talle, in welchen dasselbe erbeten und gewahr! wird, nicht geeignet, oas Gefühl der Schonung und Berücksichtigung rein und wohlthuend in uns aufkommen zu lassen. Temc häufig geübte, immer wiederlehrendc Schonung verletzt bcu Geschonten, belästigt den Schonenden und trübt das Rechtsverhältnis; des Einen zum Andern. Dieses neue Moment fügen: wir zu den früheren hinzu, um dem Eid oder der lsteschlvornenthätigkeit der Juden an S Mathen unb Festen das Wort zu reden. In dem Maße jedoch, als wir unsere Glaubensgenossen gegenüber der frommen Schell, welche sie erfüllt, an Sabbath und Fest in den Dienst der großen Stautsgemeinschaft rufen, glauben nur andererseits sie zum Fernhalten derjenigen Verrichtungei:, welche die gebotene Festruhe stören, an zwei Festen auffordern zu müssen, und von dem Staate die Befreiung von: Eid und Geschwornenamt an diesen Tagen nicht aus Schonung, fonbern als Pflicht und Erfüllung einer ausdrücklichen Vorschrift erwarten zu dürfen. Wir meinen das Neujahrsunb das Ve.'sohnungsfest, denen ein eigenartiger geheiligter Zauber innewahnt, und die durch ihren gottesdienstlichen Kultus, wie durch ihr episodenartiges Erscheinen: vorzugsweise geeignet sind, die jüdischen Glaubmsbekenner mit religiöser Macht 'gr erfüllen. Neberall hat das jüdische Gesetz, habe!: Talmud und Eodiees mit einer bewundernswürdigen Rücksiedtnahlne auf die Zeitverhältnisse ihre Vorschriften angeordnet, und schv«erlich läßt sich annehrnen, das;! ) ‘O'HÜ Jerusch. Schekalim I, 3; Maim. Jomtow VH, 12. 2) S. Note 2 in Nr. 12 b. Bl., Seite 182. 3) Förster, Civilprozeß I § 171, Anm. 2. dieses Gesetz darauf ausgegangen wäre, die Volksseele in ihrer Entfaltung zu hemmen, um edles Freiheitsstreben derselben zu verhindern und für alle Folgezeit nur bei: kargen Rechten zu huldigen, welche dem Volke in Jahrhunderten der Trübsal und geistiger Enge gewährt wurden. Seitdem die Sonne der Freiheit aufgegangen, leuchten diesseits und jenseits des Ozeans Namen, die Zierden sind in der jüdischen Welt, Zierden zugleich in dem vielverzweigten Dienst ihres Vaterlandes, in treuer Gemeinschaft mit den Besten ihrer Zeit. Sie erscheinen uns nicht wie muthwillige Gesetzesübertreter auf den: Boden der Religio::. Ihre Liebe zum angestammte:: Glauben, ihr religiöser Sin:: ist untadlig, und iu der Geineinschaft Israels bewähren sie sieb als treue Genosse:: und hingebende Vertreter seiner Interessen. Die Religion hat den Berus, zu verbinden, den Glauben mit den: Leben zu versöhnen und die sittlichen Zwecke der Menschheit mit den Wahrheiten des Glaubens zu vereinigen. Tie Lehre des Judenthums verfolgt keine andere Richtung, als die Menschen in Eintracht und Liebe zu verbinden, ihre Bekenner für die höchsten sittlichen Zwecke reif zu rnachen und sie von keinem Gebiet des öffentlichen Lebens zurückzuhalten, auf welchen: sie in: Dienst der Gesannutheit wirten können. U Anklänge an biblische Gesichtspunkte in den Dichtungen von Henrik Ibsen. Von Dr. I. H. Ritter, Prediger. Ich habe Henrik Ibsen im vorigen Sommer bei einem gemeinschaftlichen Aufenthalte in Gosse ns aß kennen gelernt, jenem lieblichen Orte, den er seit 16 Jahren so gern aufsucht, wo unten im Thal zwei muntere Bäche rauschen und plätschernd zusammenkoinmen rnid von oben ringsumher die schönen Berge Tirols uns freundlich und lockend begrüßen. Das Wesen Jbse n's lud nicht zur Annäherung ein; denn man halte bei seinem Anblick das Gefühl, als sollte inan den ernst und vertieft sinnenden Denker nicht stören. Aber durch Zufall kamen wir ins Gespräch, und nachdem der Faden desselben einmal angesponnen war, wurde er leicht wieder ausgenommen, wobei ich mich jedesmal angenehm berührt fühlte, sowohl von der Bescheidenheit des Mannes wie von seiner Kunst, mit sparsamen, schlichten Worten reiche, bedeutende Gedanken zu bieten und trotz einer gewissen Unbeholfenheit im deutschen Ausdruck den Kern jeder Frage treffend zu bezeichnen und hell zu beleuchten. Auch über seine Schriften sprachen wir öfter, und ich erinnere mich hauptsächlich des Bedauerns, welches er äußerte, daß die Uebersetzungen den Ton und die Sprechweise seiner dramatischen Personen nicht mit der Eigenart und dem charakteristischen Gepräge wiedergegeben hätten, das sic von einander unterscheidet und welches das Original erfordere. Eines Tages veranlaßte der Ortsvorstand zu Ehren, aber durchaus nicht zum Wohlgefallen des menschenscheuen Schriftstellers ein Fest, bei welchem einer Anhöhe sein Name beigelegt wurde. Ich hatte den Auftrag übernommen, ihm beim Besteigen dieser Höhe stützend den Arm zu leihen, und erntete dafür die Anerkennung, einem so alten Alaune den mühsamen Aufstieg erleichtert zu haben. Als sich dann herausstellte, daß dieser alte Mann drxi Jahre jünger war als ich, bemerkte Ibsen, die aufreibenden Wechselfälle des Lebens, frühere Verdrießlichkeiten mit dem Theater und noch fortdauernde Erregungen des Gemüths trügen wohl die Schuld an seinem allen, verwitterten' Aussehen. lind in der That lag viel Kamps und Wandel auf diesem Antlitz. Hoffnung und Enttäuschung, Freud' und Leid, Herbigkeit und Milde

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